MEA Service GmbH
Sudetenstraße 1, 86551 Aichach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Wolfgang Friedrich seit 3.7.2024 | Prokura |
Markus Ostermeier seit 11.6.2024 | Prokura |
Dirk Tiemann seit 6.10.2022 | Geschäftsführer |
Frédéric Vinson seit 4.3.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Blitz 26-710 GmbH, künftig: Vanjotec GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEA Service GmbHAichachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der MEA Service GmbH (Amtsgericht Augsburg; HRB 22041) wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 bis 283 HGB vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Folgebewertung des abnutzbaren Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte eine zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung. Die Abschreibungen wurden in Anlehnung an die in den steuerlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabelle) vorgegebenen Nutzungsdauern linear vorgenommen. Für die Zugänge der hier ausschließlich maßgeblichen geringwertigen Vermögensgegenstände (steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter) des Sachanlagevermögens werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Abschreibung auf fünf Jahre auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegenstehen. Sofern zum Abschlussstichtag bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgt für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei erfolgt die Berechnung gem. § 253 Abs. 3 S. 2 und 3 HGB auf Basis eines durchschnittlichen Marktzinses mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (1,82 %), der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der entsprechenden Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Entsprechend dem bestehenden Wahlrecht wurde § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F. angewandt. Der Diskontierungszinssatz wurde auf Basis der letzten zehn Geschäftsjahre (statt sieben) ermittelt. Daraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von TEUR 7, welcher der Ausschüttungssperre § 253 Abs. 6 S. 2 HGB n. F. unterliegt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von EUR 1.211.782,54 (i. V. EUR 580.742,23) ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit EUR 468.310,81 (i. V. EUR 796.963,55) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Wertes angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung
Der nicht zugeführte Unterschiedsbetrag aufgrund der geänderten Bewertung der Verpflichtung gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB beträgt TEUR 8(1/15 des ursprünglichen Unterschiedsbetrages). Im Geschäftsjahr 2023 wurden TEUR 8 als Aufwand unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Mitarbeiterbonus, ausstehende Rechnungen, Jubiläumszahlungen und Urlaubs- und Gleitzeitansprüche. Unter den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 18.538,85 (i. V. EUR 8.982,15) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 35.243,31 (i. V. EUR 28.347,26) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen in voller Höhe TEUR 44 (i. V. TEUR 8) verbundene Unternehmen. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beträgt TEUR 12 (i. V. TEUR 14). Die Auswirkung der Veränderung des Diskontierungszinssatzes beträgt TEUR 8 und ist ebenfalls als Zinsaufwand erfasst. 3. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 9 (i. V. TEUR 6) ausgewiesen. Es handelt sich um Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen. E. Sonstige Angaben Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 776. Davon entfallen TEUR 393 auf eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 383 auf eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren. Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus Gesamtschuldnerschaft im Rahmen eines Konsortialdarlehens in Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus der Ausreichung von Darlehen an verbundene Unternehmen (Valuta zum 31. Dezember 2023: TEUR 472, i. V. TEUR 800). Die Wahrscheinlichkeit, aus dem angegebenen Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen zu werden, wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens Adcuram Building Solutions GmbH, München, einbezogen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Konzernunternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der Adcuram Invest GmbH, München, aufgestellt. Beide werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
F. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 156.595,44 auf neue Rechnung vorzutragen.
Aichach, 7. Mai 2024 MEA Service GmbH, Aichach Geschäftsführung Dirk Tiemann Frederic Vinson Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die MEA Service GmbH, Aichach: Wir haben den Jahresabschluss der MEA Service GmbH, Aichach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
Stuttgart, 7. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Annette Lang, Wirtschaftsprüferin Julia-Christine Lebherz, Wirtschaftsprüferin |
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