Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Reller Automobile GmbH
Steinbruchweg 16, 33106 Paderborn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Reller seit 22.7.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
D**** M**** M************ | 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reller Automobile GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der werksunabhängige Handel mit Kraftfahrzeugen und der Betrieb einer Reparaturwerkstatt. Der Handel umfasst teilweise Neufahrzeuge, im Wesentlichen aber Jungwagen und Unfallfahrzeuge, insbesondere der Marken BMW, Jaguar, Mercedes, Audi, Volkswagen, Land Rover und Seat. Darüber hinaus werden Oldtimer der Marken Mercedes (190 SL, Pagode) und Porsche restauriert und zum Verkauf angeboten. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Dominierende Themen im Geschäftsjahr 2023 waren, wie in den Vorjahren, die Veränderung der Antriebstechnik, der Umstieg von den Verbrennungsmotoren auf Elektroantrieb und die Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine auf Herstellung und Vertrieb von Personenkraftwagen. Dies führte dazu, dass im Berichtsjahr 2023 in Teilen Lieferschwierigkeiten seitens der Hersteller durch mangelnde Verfügbarkeit von Vor- und Zwischenprodukten vorlagen. Im Folgenden ein Überblick über die Marktentwicklung im Inland im Jahr 2023 auf Basis der KBA-Berichtszahlen: Im Jahr 2022 sind die Neuzulassungen von Personenkraftwagen auf rd. 2,65 Millionen Pkw gestiegen. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2023 fort. Die Neuzulassungen sind in erheblichen Umfang auf 2,84 Millionen Pkw gestiegen. Dies macht einen Anstieg von rd. 7,3 % aus. In der EU wurden im Jahr 2023 insgesamt 10,55 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen. Dies bedeutet einen Zuwachs von 13,9 % gegenüber 2022. Gesamteuropa kommt auf 12,85 Millionen Fahrzeuge und liegt somit um 13,7 % über dem Jahr 2022. Von den wichtigsten Einzelmärkten in Europa war der Zuwachs in Italien mit 18,9 % am größten. In den Ländern Großbritannien 17,9 %, Spanien 16,7 % und Frankreich mit 11,7 % erreichten die Neuzulassungen erhebliche Zuwächse. Was alle Länder eint ist, dass die Neuzulassungen im Jahr 2023 erheblich höher ausgefallen sind als in den Jahren 2020 bis 2022, aber immer noch unter dem Niveau von 2019 liegen. Gegenüber dem Jahr 2022 haben sich die Neuzulassungen von dieselgetriebenen Pkw weiter verringert. Der Anteil der Neuzulassungen für 2022 betrug bei dieser Antriebstechnik 17,1 % nach 17,8 % im Vorjahr. Bei den benzinangetriebenen Pkw stieg der Anteil von 32,6 % auf 34,4 %. Elektrofahrzeuge (BEV/Battey Electric Vehicle) haben mit einem Anteil von 18,4 % (Vorjahr 17,7 %) den Anteil von dieselgetrieben Pkw mit rd. 1,3 % überschritten. Plug-In-Hybride haben einen drastischen Absturz widerfahren von 13,7 % auf 6,2 %. Der Anteil an Hybridfahrzeugen hat sich zum Vorjahr von 17,5 % auf 23,3 % erhöht. Die Anteile von Neufahrzeugen mit Flüssiggas- und mit Erdgasantrieben haben sich weiter stark verringert und haben nur noch einen Anteil von insgesamt rd. 0,5 %. Die Fahrzeuge mit Brennstoffzelle haben sich zum Vorjahr deutlich von 835 Stück auf 2.364 Einheiten erhöht. Inwieweit diese Antriebstechnik zukunftsfähig ist, ist derzeit noch offen. Im Gesamtmarkt nehmen die Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Hybridfahrzeuge mit 47,9 % (Vorjahr: 49 %) bei den Neuzulassungen eine bedeutende Rolle ein. Die Anzahl der gewerblich zugelassenen Neuwagen betrug im Jahr 2023 rd. 65,5 % nach 64,1 % im Vorjahr. Der Anteil, der auf private Halter zugelassenen Neufahrzeuge betrug, rd. 34,5 % und ist zum Vorjahr leicht gesunken. Wie in den Vorjahren zeigt sich die Neuzulassungsbilanz bei den deutschen Marken recht unterschiedlich. Im Gegensatz zum Jahr 2022 konnten einige Marken ihre Neuzulassungen verbessern. Bei Audi erhöhten sich diese um 15,6 %, Porsche um 12 %, BMW um 11,8 %, Mercedes um 10,5 % und Volkswagen um 7,9 %. Rückgänge hatten Ford mit 11 % und Opel mit 34,1 % zu verzeichnen. Die neun größten Importmarkten im Jahr 2023 waren Skoda mit 5,9 %, Stellantis mit 5,7 %, Seat mit 4,7 %, Hyundai mit 3,7 %, FCA (Chrysler, Fiat etc.) mit 3,5 %, Renault mit 3,2 %, Toyota mit 2,8 %, KIA mit 2,6 % und Tesla mit 2,2 % Marktanteilen. Hier betrugen die Veränderungen von +18,8 % bei Seat bis -9 % bei Tesla. Marken wie Seat, Stellantis und Skoda profitierten davon, dass diese vermehrt Klein- bis Mittelklassewagen liefern konnten. Der Rückgang bei Tesla ist auf die Kaufzurückhaltung bei BEV-Fahrzeugen zurückzuführen. Der Anteil von Tesla am gesamten Neuwagenmarkt hat sich von 2,6 % im Vorjahr auf 2,2 % gemindert. Im dritten Jahr in Folge entfiel der größte Anteil an Neuzulassungen auf SUVs. Nach 29,3 % im Vorjahr betrug der Anteil für 2023 rd. 30,1 %. Die Kompaktklasse hat sich wieder gestärkt gezeigt und ihren Anteil von 15,9 % auf 16,3 % erhöht. Die Kleinwagen folgten mit einem Segmentanteil von 11,9 % nach 12,4 % im Vorjahr, die Geländewagen haben identische Zulassungszahlen von 11,3 % auf 11,4 %, die Mittelklasse mit 10,5 % blieb nahezu stabil und die Oberklasse und Sportwagen haben zusammen einen Anteil von 2 %. Der weitere Rückgang von Kleinwagen ist auf die verringerte Produktion von diesen zurückzuführen. Der Anteil an Neuwagen, die mit einem Dieselaggregat ausgestattet sind, nimmt bei privaten und gewerblichen Kunden weiter ab. Es ist davon auszugehen, dass diese Motorisierung in den kommenden Jahren stark zurückgehen und in Europa und auch in Deutschland nur noch eine geringe Rolle bei den Neuzulassungen spielen wird. Zum Ende des Berichtsjahres betrug der Anteil der Pkw im Bestand mit Diesel- und Benzinantrieb rd. 44,4 Mio. was einem Rückgang von 0,6 Mio. Fahrzeugen zum Vorjahr bedeutet und der mit BEV und Plug-In-Hybride rd. 2,33 Mio. nach 1,88 Mio. im Vorjahr. Inländische Hersteller werden in den nächsten Jahren Modelloffensiven im Bereich der Elektromobilität vornehmen, einiges davon ist schon umgesetzt. Die Erwartungen für die Fahrzeuge mit dem BEV-Antrieb sehen einen Anteil von mindestens weiterhin 40 % am Gesamtabsatz im Jahr 2025 vor. Im Jahr 2023 haben die Zulassungen für Fahrzeuge mit einem BEV-Antrieb einen starken Einbruch erlebt. Dies ist zum einen auf den Wegfall von Förderungen zurückzuführen und zum anderen auf die hohen Anschaffungskosten der Fahrzeuge und der Unsicherheit der Preisgestaltung für diese im Zweitmarkt. In Teilen sind Modelle als Gebrauchtwagen nur sehr schwer verkäuflich. Weiterhin maßgeblich für die Erreichung dieses Zieles wird sein, wie sich die Entwicklungen im Bereich praxistauglicher Reichweiten, der Ausbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes und die Verfügbarkeit von Strom darstellen. Darüber hinaus müssen die Strompreise wettbewerbsfähig sein. Speziell im Bereich der Infrastruktur sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig. Das öffentliche Ladenetz gilt als Sorgenkind. Das Ziel der Bundesregierung weiterhin 15 Millionen E-Autos bis 2030 in den Markt zu bringen, erhöht den Druck auf die Ladeinfrastruktur weiter. Die Ausbaugeschwindigkeit müsste weiterhin beschleunigt werden, um die angestrebte eine Million Ladepunkte im Jahr 2030 zu erreichen. Zum 1. März 2024 gibt es rd. 128.500 Ladepunkte. Das Jahr 2023 war unter diesen Vorzeichen ein unterdurchschnittliches Jahr für die Branche. Für die Privatkäufer, aber auch Unternehmen, erweisen sich die sogenannten Jungwagen, die von den Herstellern auf unterschiedlichste Weise in den Handel gebracht werden, als Alternative zum klassischen Neuwagen. Auf diesem Wege können noch immer leichte Preisnachlässe vorgenommen werden. Unter dem Gesichtspunkt des weiterhin starken Rückgangs der Herstellung von Neufahrzeugen, insbesondere von sog. Verbrennern, sind diese Fahrzeuge bei klassischen Neuwagenkunden begehrt. Die Besitzumschreibungen von gebrauchten Pkw waren nach dem starken Rückgang im Jahr 2022 auf 5,64 Mio. Einheiten im Jahr 2023 auf 6,0 Mio. Einheiten gestiegen. Die Besitzumschreibungen liegen aber immer noch um 1 Mio. Einheiten unter dem Wert des Jahres 2020. Bedingt den weiteren Rückgang der Produktion von Pkw in Bezug auf das Jahr 2019 und das ab Sommer 2022 vorliegende hohe Zinsniveau haben zu einer insgesamt schwachen Gesamtmarktentwicklung beigetragen. Dies schlägt sich in den bereits dargestellten absoluten Zahlen bei den Neuzulassungen nieder. Stabil ist die Nachfrage nach SUVs, jedoch sind die durchschnittlichen Verkaufspreise in diesem Bereich, aber auch für die übrigen Fahrzeugklassen, gesunken. Weiterhin hoch ist die Nachfrage nach limitierten Modellen. Diese Fahrzeuge werden weiterhin auch als stabile Geldanlage bewertet. Die schon seit Jahren anhaltende öffentliche Diffamierung durch Politik und Medien hatte keinen negativen signifikanten Einfluss auf das Segment dieser Fahrzeuge. Die branchenweit erzielten Betriebsergebnisse sind, wie in den Vorjahren, allenfalls als durchschnittlich zu betrachten, können aber vor dem Hintergrund unverändert weiterer hoher Investitionsanforderungen, insbesondere durch die Veränderung der Antriebstechnik vom Verbrenner zum Elektroantrieb, nicht als befriedigend eingestuft werden. Die aktuellen Ergebnisse sind durch die weitestgehende Wertstabilität der Gebrauchtwagen positiv beeinflusst. Negative Einflüsse ergeben sich aus der Unsicherheit am Markt zur zukünftigen Antriebstechnik von Neuwagen und dem hohen Zinsniveau durch die Zinswende der EZB. Dies gilt für die Unternehmensfinanzierung als auch auf Abnehmerseite die Finanzierung von Fahrzeugen. Dem Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres 2024 sehen wir, trotz einiger Unsicherheiten am Markt, mit Optimismus entgegen. Die Autoindustrie befindet sich weiterhin im Umbruch und wird im wesentlichen Umfang von der EU und Bundesregierung gedrängt, sich von fossilen Brennstoffen zu verabschieden. Die EU hat im Jahr 2022 beschlossen, ab dem Jahr 2035 keine Neufahrzeuge mit der bisherigen Verbrennertechnik mehr zuzulassen. Die Autoindustrie muss sich auf Elektrofahrzeuge und alternative Antriebstechniken konzentrieren. Durch Kaufprämien, Subventionen und steuerliche Vorteile für BEV-Fahrzeuge versuchte man diese Technologie im Markt zu platzieren. Aktuelle Förderungen liegen derzeit nicht in dem dafür benötigten Ausmaß vor. Sollte die Entscheidung vom Markt getragen werden, so würden sich die BEV-Fahrzeuge nicht durchsetzen. Um diese Hürde zu nehmen, gibt es aus der Politik, insbesondere von der derzeitigen Bundesregierung, Forderungen auf höhere Besteuerungen von fossilen Brennstoffen und dem Wegfall von Subventionen beim Diesel und dem sog. Dienstwagenprivileg. Die Technologie (BEV) ist aber weiterhin von ausreichenden Reichweiten, umweltfreundlicher Akkuherstellung, fehlenden Ladestationen, ausreichender Stromversorgung etc. nicht vollends ausgereift, sodass der Kunde noch immer verunsichert ist und von Anschaffungen von Neufahrzeugen zum Teil weiterhin Abstand nimmt. Hinzu kommt die noch nicht geklärte Entsorgung der Akkumulatoren und der damit verbundenen Kosten, sodass Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride etc. größtenteils als Leasingfahrzeuge in den Markt kommen. Der Krieg der russischen Armee in der Ukraine seit Februar 2022 und damit einhergehende wirtschaftliche Sanktionen des Westens gegenüber Russland und Weißrussland haben dazu geführt, das gesamtwirtschaftlich wichtige Produkte und Rohstoffe aus der Ukraine sowie Rohstoffe aus Russland, insbesondere Energie, nur in geringem Maße zur Verfügung stehen. Durch die Energieknappheit haben sich Energie und Produkte zum Teil drastisch verteuert, so dass die Nachfrage in Teilbereichen der Konsumgüter rückläufig ist. Dies hat in fast allen Branchen zum Rückgang von Produktion und Handel geführt. Die durchschnittliche Inflation betrug im Jahr 2023 im Inland 6,03 % und ist nur geringfügig unter dem Vorjahreswert. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass der private Konsum zurückgehen wird und betriebliche Investitionen zurückgestellt werden. 2.2. Leistungsindikatoren, Geschäftsverlauf und Lage 2.2.1. Leistungsindikatoren und Geschäftsverlauf Bedeutsame Leistungsindikatoren für 2023, die auch zur internen Steuerung herangezogen werden, sind das Rohergebnis (definiert als Umsatzerlöse zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzüglich Materialaufwand), das Jahresergebnis und die Bankverschuldung. Zur Analyse der Lage wird insbesondere auf diese Leistungsindikatoren eingegangen. Jahresergebnis/Ertragslage Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 399 TEUR (Vorjahr: 639 TEUR). Das Jahresergebnis wird durch Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 99 TEUR belastet (Vorjahr: Belastung des Jahresergebnisses um 199 TEUR). Rohergebnis Das Rohergebnis hat sich leicht um 95 TEUR auf 2.578 TEUR erhöht. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen. Bankverschuldung/Finanzlage Die Bankverbindlichkeiten belaufen sich auf 4.511 TEUR (Vorjahr: 4.058 TEUR). Neben der Erhöhung in Höhe von 453 TEUR sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen jedoch um 722 TEUR gesunken. Die Erhöhungen der Bankverbindlichkeiten stehen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Bestandes an Mietfahrzeugen um rd. 340 TEUR. Die Minderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehen einher mit der Minderung des Vorratsbestandes um rd. 754 TEUR. Das Bankguthaben beträgt 277 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR). 2.2.2. Lage Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2023 ist das Eigenkapital um 300 TEUR auf 5.075 TEUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich von 40,4 % auf 43,7 % erhöht. Dies ist auf die Minderung der Bilanzsumme um 205 TEUR und auf die Erhöhung des Eigenkapitals zurückzuführen. Die Minderung der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus der Minderung des Vorratsvermögens und der Verbindlichkeiten. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 6,4 % und hat sich zum Vorjahr durch den Aufbau von Mietfahrzeugen erhöht. Das Umlaufvermögen übersteigt das kurzfristige Fremdkapital um 173,2 % (Vorjahr: 185,4 %). Das langfristige Fremdkapital hat sich zum Vorjahr um 162 TEUR gemindert. Finanzlage und Liquidität Wie in den Vorjahren, war die Zahlungsfähigkeit auch im Geschäftsjahr 2023 durchgehend gegeben. Alle Zahlungsverpflichtungen aus Kapitaldienst und aus Lieferungen und Leistungen wurden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele unter Ausnutzung von Skonto beglichen. Die Zusammenarbeit mit den finanzierenden Kreditinstituten war von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Die Stichtagsliquidität hat sich zum Vorjahr um 248 TEUR erhöht. Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr, wie geplant um 57 TEUR auf 24.798 TEUR gemindert. Der Wareneinsatz einschließlich der Fremdleistungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 250 TEUR gemindert. Die Marge je Fahrzeug hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls verringert. Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 143 TEUR erhöht. Dies ist auf Gehaltserhöhungen und neue Mitarbeiter im gewerblichen Bereich zurückzuführen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind aktuell lediglich allgemeine Erhöhungen der Entgelte vorgesehen. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens haben sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. 3. Chancen-, Risiko- sowie Prognosebericht Chancen und Risiken Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im angelaufenen Geschäftsjahr sind weiterhin durch den Krieg in der Ukraine, durch das steigende Zinsniveau und der allgemeinen wirtschaftlichen Schwäche erheblich beeinträchtigt. Durch die anstehenden massiven Veränderungen der Antriebstechnik von der Verbrennertechnik zur Elektromobilität sowie den Sanktionen gegenüber Russland und Weißrussland gehen die Hersteller davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Neuwagen im Jahr 2024 im besten Fall auf dem Niveau des Vorjahres entwickeln wird. Die Produktion von Neufahrzeugen auf geringem Niveau führt dazu, dass Jung- und Gebrauchtwagen nachgefragt werden, sodass der Absatz dieser Fahrzeuge auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Grundsätzlich ist die Absatzsituation, gerade für die deutschen Marken, unverändert durch die anhaltenden Diskussionen über die CO 2 -Belastung durch Verbrenner sehr schwierig. Auch die von Teilen der Politik, von kommunaler bis zur Bundesebene, propagierte Verkehrswende, weg vom Individualverkehr und hin zum öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, führt zu Absatzschwierigkeiten von Fahrzeugen. Die Thematik des Antriebs und die negative Presse zu Pkw führt zu einer starken Verunsicherung auf Verbraucherseite. Die Auswirkungen der zuvor genannten Themen, aber auch die wirtschaftliche Krise im Binnenmarkt, der Krieg in der Ukraine sowie weiterhin hohe Zinsen, können nicht abschließend abgeschätzt werden. Der unsichere Markt zu den Rohölpreisen ist ein weiterer negativer Indikator für den Fahrzeughandel mit Verbrennertechnik. Einige SUV-Volumenmodelle werden nicht mehr mit einer Dieselmotorisierung hergestellt, sondern als Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride. Gerade in diesem Segment ist die Nachfrage nach sauberen Diesel-Motoren weiterhin groß. Die Alternativen dazu haben immer noch Probleme mit nicht ausreichenden Reichweiten (Elektrofahrzeuge) und hohen Verbrauch von Benzin (Plug-In-Hybride). Genauso unverändert stehen die attraktiven Modellpaletten der von uns vertriebenen Hersteller für entsprechend positive Marktchancen. Hier sind vor allem die SUV-Modelle Garanten für stabile Absatzzahlen. Die Reller Automobile GmbH hat an Dieselfahrzeugen nur solche ab mindestens der Euro-6-Norm im Warenbestand. Diese sind weiterhin von aktuellen Fahrverboten und Importverboten einzelner EU-Länder nicht betroffen. Die Reller Automobile GmbH ist nicht verpflichtet, Leasingfahrzeuge zu festen Werten zurückzunehmen, sodass daraus keine signifikanten nachhaltigen Belastungen auf die Gesellschaft zukommen. Zum Zeitpunkt des Berichts sehen wir uns in unserer optimistischen Geschäftseinschätzung, auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlich schwierigen Gesamtsituation, für das Geschäftsjahr 2024 bestätigt. Der Standort ist in seinem äußeren Erscheinungsbild auf dem aktuellen Stand; dies betrifft insbesondere die Präsentationsmöglichkeiten für Oldtimer. Die Ergebnisse im Gebrauchtwagengeschäft werden nachhaltig durch den Einkauf der Fahrzeuge, im Wesentlichen von vier Lieferanten, gestützt. Als großes Problem sehen wir die Beschaffung von Klein- und Mittelklassefahrzeugen, da die Produktion dieser nur noch auf niedrigem Niveau erfolgt bzw. insgesamt eingestellt wurde. Das zukünftige Risiko von Forderungsausfällen wird durch ein aktives Debitorenmanagement begrenzt. Dies geschieht durch Prüfungen der Bonität von Kunden, Analyse des Zahlungsverhaltens, ein leistungsfähiges Mahnwesen und der Aussteuerung von Kunden mit unbefriedigender Zahlungsmoral. Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sind aus derzeitiger Sicht nicht erkennbar. Durch eine sorgfältige Liquiditätsplanung wird auch weiterhin sichergestellt, dass die Reller Automobile GmbH jederzeit über ausreichende Liquidität verfügt, um allen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Insgesamt bestehen derzeit keine erkennbaren Risiken, die einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Es wird auch weiterhin mit positiven Ergebnissen gerechnet. Prognosebericht Dem Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres 2024 sehen wir mit Optimismus entgegen. Die Frage, ob und inwieweit sich noch weitere negative Auswirkungen aus den jüngsten Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt ergeben werden, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Auf die Schwierigkeiten, die sich aus der Umstellung auf den Elektroantrieb ergeben, wurde ebenfalls bereits hingewiesen. Ferner ist nicht absehbar, wie sich das Kaufverhalten aufgrund der allgemeinen negativen wirtschaftlichen Situation und der Ukraine-Krise entwickeln wird. Ebenso wenig ist es abschätzbar, wie sich die anstehende Verkehrswende und der weitere Anstieg der Treibstoffkosten auf den Fahrzeugmarkt auswirken wird. Durch die Verunsicherung der Verbraucher, insbesondere im Inland, liegt weiterhin ein Investitionsstau auf Verbraucherseite vor. Wann dieser sich abbaut, ist derzeit nicht abschätzbar. Die Neuwagenzulassungen liegen im ersten Halbjahr 2024 mit rd. 5,4 % über dem Vorjahr. Dies resultiert aus dem höheren Absatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren und im Wesentlichen von höheren Absätzen bei Plug-In-Hybriden- und Hybrid-Fahrzeugen. Elektro-Fahrzeuge haben einen erheblichen Rückgang zu verzeichnen. Wir gehen jedoch davon aus, dass durch die weitere Verknappung neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren die Gebrauchtwagen, insbesondere die Jungwagen dieser, im Preis stabil bleiben werden. Die in der Vergangenheit von den Herstellern gewährten Rabatte haben sich im laufenden Geschäftsjahr 2024 nicht wesentlich verändert. Dadurch reduzieren sich die Einkaufspreise der Fahrzeuge. Wir gewinnen im laufenden Geschäftsjahr neue Endkunden hinzu, da viele dieser Kunden aufgrund von teilweise langen Lieferzeiten bzw. fehlender Verfügbarkeit für Neuwagen mit Verbrennungsmotoren vermehrt einen Jungwagen erwerben. Ferner sind die am Markt angebotenen Oldtimer-Modelle weiterhin nachgefragt. Für viele Kunden ist die Anschaffung von als Anlagemodell attraktiv. Derzeit sehen wir keinen Anlass, die Erreichung der Planziele zum jetzigen Zeitpunkt in Frage zu stellen. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 gehen wir von einem leicht rückläufigen Umsatz in Höhe von 22.000-24.000 TEUR aus. Es wird erwartet, dass das Rohergebnis mit rd. 2.300-2.550 TEUR auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Aufgrund der geschilderten Marksituation erwarten wir stabile Erlöse je Fahrzeug und einen gleichbleibenden Wert der verkauften Stückzahlen im Vergleich zum Vorjahr. Es wird zudem ein positives Ergebnis auf Vorjahresniveau erwartet, sodass es weiterhin zu einer Stärkung der Unternehmung kommt. Darüber hinaus erwarten wir durch weiteren Abbau der Vorräte eine Reduzierung der Gesamtverbindlichkeiten, eine Erhöhung der Eigenkapitalquote sowie einen Anstieg der Liquidität.
Paderborn, den 21. August 2024 gez. Ralf Reller, Geschäftsführer Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem am festgestellten vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde der folgende Bestätigungsvermerk mit Datum vom 12. September 2024 erteilt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Reller Automobile GmbH, Paderborn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Reller Automobile GmbH, Paderborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Reller Automobile GmbH, Paderborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Osnabrück, den 12. September 2024 PKF
WMS Bruns-Coppenrath & Partner mbB
Dr. Marc Danne, Wirtschaftsprüfer Yannick Herberger, Wirtschaftsprüfer Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. September 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Reller Automobile GmbH mit Sitz in Paderborn ist beim Amtsgericht Paderborn unter HRB 3993 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften gemäß §§ 276 und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf betriebliche Erfahrungen abgestellt. Bewegliche Anlagegüter werden entsprechend dem prognostizierten Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Die Abschreibungen der beweglichen Anlagegüter erfolgt grundsätzlich in Übereinstimmung mit den planmäßigen steuerlichen Abschreibungen, sofern der prognostizierte Nutzungsverlauf dem nicht entgegensteht. Vermögensgegenstände (Geringwertige Wirtschaftsgüter) mit Netto-Anschaffungkosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte, bei denen es sich im Wesentlichen um Handelswaren handelt, erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Anschaffungskosten ermitteln sich aus den Einkaufspreisen abzüglich Anschaffungs-Kostenminderungen, wie z. B. Skonti und zuzüglich Frachtkosten, Kosten der Aufbereitung und Reparaturaufwendungen. Bei der Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände wurden erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ruhenden latenten Risiken wurde durch Bildung einer ausreichend bemessenen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Im Übrigen wurden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite nur Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert bilanziert. Der Berechnung der Steuerrückstellungen wurden die maßgeblichen steuerlichen Vorschriften zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Nennbeträgen bzw. den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. III. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen, ihre Entwicklung im Geschäftsjahr, die Zuschreibungen und Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im folgenden Anlagenspiegel dargestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr: 26 TEUR) enthalten. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von 2 TEUR mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Die Übrigen haben eine Restlauzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte und Sonderformen dieser Kreditsicherung - z. B. verlängerter Eigentumsvorbehalt - gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind durch die Hingabe von Fahrzeugbriefen als Sicherungsübereignung durch die PKW im Vorratsvermögen besichert. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 263 TEUR (Vorjahr: 208 TEUR), Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von 53 TEUR (Vorjahr: 113 TEUR) und Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen an Gesellschafter in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) enthalten. V. Sonstige Angaben Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB aus Miet- und Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge und übriges bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 23 TEUR und aus der Anmietung von Gebäuden und Freiflächen in Höhe von 207 TEUR (ohne Abzinsung). Im Geschäftsjahresdurchschnitt sind folgende Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung und Auszubildende) beschäftigt worden:
Die Geschäftsführung wird von Herrn Diplom-Kaufmann Ralf Reller, Paderborn, wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB erfolgt keine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Paderborn, den 21. August 2024 Ralf Reller, Geschäftsführer Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
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