Bührer
GmbH
Vörstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.755,40 |
4.023,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
110,00 |
| II.
Sachanlagen |
962,00 |
2.193,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.793,40 |
1.720,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
167.743,94 |
273.314,97 |
| I.
Vorräte |
79.210,77 |
134.111,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.532,61 |
125.738,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,56 |
13.465,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.475,00 |
4.410,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
61.853,26 |
55.085,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
235.827,60 |
336.834,01 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
66.500,00 |
66.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
121.585,51 |
135.882,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.767,75 |
-14.297,05 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
61.853,26 |
55.085,51 |
| B.
Rückstellungen |
8.425,00 |
7.697,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.052,60 |
328.987,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
176.052,60 |
328.987,01 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.350,00 |
150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
235.827,60 |
336.834,01 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die neuen Bilanzierungsregelungen des HGB aufgrund
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes waren erstmals
für das laufende Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.12.2010 angewendet worden.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
In der Bilanz sind Forderungen gegen Gesellschafter
nicht gesondert ausgewiesen. Im Einzelnen wird auf die
Erläuterungen unter Punkt C verwiesen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung den gesetzlichen Regelvorschriften.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
1.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten (§
255 Abs. 1 HGB) vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bewertet. Dabei kam ausschließlich die
lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Im Jahr des Zugangs wird die Abschreibung
zeitanteilig geltend gemacht. Abweichend hiervon wurden
angeschaffte Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu € 410,00 sofort voll
abgeschrieben.
Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB).
2.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten gem. §
255 Abs. 1 HGB.
Die halbfertigen Arbeiten wurden mit den
Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. In
die Herstellungskosten wurden die direkt zurechenbaren
Material- und Fertigungskosten einschließlich
Gemeinkosten sowie in angemessenem Umfang allgemeine
Verwaltungskosten einbezogen (Abweichung zum Vorjahr).
Fremdkapitalzinsen wurden nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
ausgewiesen. Bei dubiosen Forderungen wurde dem einzelnen
Ausfallrisiko durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des latenten Ausfallrisikos wurde auf den
Netto-Forderungsbestand der werthaltigen Debitoren eine
Pauschalwertberichtigung von 1 v.H. berücksichtigt.
3.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
wurden nach vernüftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendingen Erfüllungsbetrag
bemessen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr lagen nicht vor.
4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 3.450,13.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von €
71.142,78 besichert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 60.636,19 enthalten. Diese Angabe erfolgt
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG.
3.
Latente Steuern
Im Hinblick auf die sich entsprechenden Handels- und
Steuerbilanzergebnisse waren latente Steuern nicht zu
berücksichtigen.
D. Sonstige Angaben
Der Verlustvortrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäfts-führer waren im Berichtsjahr
Herr Michael Bührer, Vörstetten
Frau Hilka Bührer, Vörstetten
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB bestehen nicht.
79279 Vörstetten-Schupfholz, den 29. April 2013
gez. Michael Bührer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2013 festgestellt.
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