FiNet Asset Management AGLiquidiert

35039 Marburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRB 5359
Eingetragen
12.3.2008
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenFinanzierungs-Conduits
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG), Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG), Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG) und Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG); sowie b) als haftendes Unternehmen gemäß § 2 Abs. 10 KWG vertraglich gebundene Vermittler mit der Anlageberatung und Anlagevermittlung beschäftigt. 2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: a) die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen; b) der An- und Verkauf von Grundstücken; c) die Anbindung von Finanzanlagevermittlern im Sinne des § 34f GewO im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG; sowie d) Beratung im Rahmen der Leistungen nach Maßgabe der § 34c und § 34f GewO, soweit diese Normen Beratungsleistungen zulassen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Neudecker
seit 30.3.2020
Vorstandsmitglied
Frank Huttel
seit 31.1.2011
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FiNet Asset Management AG

Marburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht 2020

1. Rahmenbedingungen

1.1. Geschäftsmodell

Die FiNet Asset Management AG (FAM) wurde im Dezember 2007 als Tochtergesellschaft der FiNet Financial Services Network AG, Marburg, gegründet. Sie erhielt im Februar 2008 die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Geschäftstätigkeiten im Rahmen des § 32 KWG. Folgende Finanzdienstleistungen waren im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 erlaubt: Anlage- und Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlageverwaltung und Finanzportfolioverwaltung. Darüber hinaus ist die FAM als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO registriert.

Die FAM konzentriert sich im Wesentlichen auf die Kerngeschäftsfelder Dienstleistungen für Finanzberater gemäß § 34f GewO, Dienstleistungen für vertraglich gebundene Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG, Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung.

Die Geschäftstätigkeit der FAM wird fast ausschließlich im deutschen Privatkundengeschäft ausgeübt. Sie setzt sich aus den Bereichen Beratung und Vertrieb sowie Asset Management zusammen, die eng miteinander verflochten sind und sich gegenseitig ergänzen. Grundlage der Geschäftsphilosophie ist ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Privatkunden und der direkte Austausch mit den angebundenen Finanzberatern. Um eine nachhaltig hohe Beratungsqualität gewährleisten zu können, hat die Auswahl der Berater sowie die Aus- und Weiterbildung daher für die FAM eine hohe Bedeutung.

Bei der Produkt- und Partnerauswahl legt die FAM großen Wert auf objektive und transparente Kriterien. Auf Basis der Kundenbedürfnisse erfolgt eine Analyse und Qualitätsprüfung der Anbieter am Markt sowie ihrer jeweiligen Produkte.

1.2. Organisation und Verwaltung

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft einschließlich der Risikolage.

Im Berichtsjahr war Herr Stefan Michler bis zu seinem Ausscheiden am 3. Februar 2020 als alleiniger Vorstand für das Unternehmen verantwortlich. Zu diesem Termin wurde Herr Markus Neudecker zum alleinigen Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Der Vorstand wird bei der Führung der Geschäfte vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats endet turnusmäßig mit der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

1.3. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft führt im branchenüblichen Umfang Unterstützungsleistungen bei Softwareentwicklungen externer Anbieter aus, um im Unternehmen eingesetzte sowie Vermittlern zur Verfügung gestellte Standardsoftwareprodukte den spezifischen Kundenwünschen und Marktgegebenheiten unserer Branche anzupassen. Im Übrigen betreibt die FAM als Dienstleistungsunternehmen keine eigene Forschung und Entwicklung.

1.4. Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassung.

1.5. Einfluss auf die Geschäftsentwicklung

Die Geschäftsentwicklung der FAM wird wesentlich durch die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland beeinflusst, da das Unternehmen seine Gesamterlöse nahezu vollständig im Inland erwirtschaftet. Darüber hinaus wird die Ertragslage der Gesellschaft maßgeblich durch die Bedingungen an den Kapitalmärkten, durch regulatorische Rahmenbedingungen und durch die Wettbewerbssituation der Branche beeinflusst.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliches Umfeld

2020 war das Jahr der globalen Corona-Pandemie. Ein neuartiger Virus namens COVID-19 führte zu einer als "Corona" bezeichneten Krankheit, an der 2020 nach Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weltweit beinahe 2 Mio. Menschen starben. Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens führten in vielen Ländern zu weitreichenden Einschränkungen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Insgesamt schrumpfte die Weltwirtschaft 2020 um 4,2 Prozent, so stark wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Durch beispiellose Rettungsmaßnahmen seitens der Geld- und Fiskalpolitik konnten die Auswirkungen dieser globalen Rezession auf Unternehmen und Beschäftigung zumindest in den Industrieländern teilweise abgefedert werden. Die öffentliche Verschuldung in den Industrieländern stieg nach Berechnungen der OECD 2020 auf den Rekordwert von rund 130 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) an. Insbesondere weil der Ölpreis zu Beginn der Pandemie stark einbrach, gingen in vielen Ländern 2020 die Inflationsraten zurück.

Auch die deutsche Wirtschaft wurde von der Corona-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) fiel das reale BIP gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 4,9 Prozent. Insgesamt verlief die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland damit etwas besser als in den meisten anderen europäischen Ländern. Nach Schätzungen des Europäischen Statistikamts schrumpfte die Wirtschaft im Euroraum 2020 um 6,8 Prozent. Die deutsche Wirtschaft konnte 2020 vor allem von einem relativ guten Abschneiden der Industrie profitieren, das vor allem von einer starken Nachfrage aus China getrieben war - der weltweit einzigen großen Volkswirtschaft, die 2020 wuchs. Ein weiterer stabilisierender Faktor in Deutschland waren die Staatsausgaben, die im Zuge der staatlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gemäß Destatis um 9,5 Prozent zulegten. Im Gegensatz dazu waren der private Verbrauch und die Investitionen in Deutschland 2020 stark rückläufig, weil die Konsummöglichkeiten während des Lockdowns stark eingeschränkt waren und der Verlauf der Pandemie zu hohen Unsicherheiten führte. Die Inflationsrate lag nach Berechnungen von Destatis bei 0,5 Prozent und fiel damit schwächer aus als im Vorjahr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2,70 Mio. Personen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,9 Prozent (Vorjahr: 5,0 Prozent). Darüber hinaus stieg auch die Anzahl der Beschäftigten in Kurzarbeit stark an.

Die coronabedingten Entwicklungen am Arbeitsmarkt führten 2020 zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation deutscher Privathaushalte: Nach Angaben des "Arbeitskreises Steuerschätzungen" der Bundesregierung gingen die Bruttolöhne 2020 insgesamt um 1,6 Prozent zurück. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte sank 2020 laut Finanzbericht 2021 der Bundesregierung um 2,8 Prozent. Die Sparquote in Deutschland ist in der Corona-Pandemie vor allem wegen der mit ihr einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher, die deswegen Gelder zurückhielten, und wegen der im Lockdown fehlenden Möglichkeiten zum Konsum nach Angaben von Destatis stark angestiegen und lag 2020 bei 16,5 Prozent (Vorjahr: 10,9 Prozent).

2.2. Entwicklung der Kapitalmärkte

Die Corona-Pandemie prägte naturgemäß die Entwicklung an den Kapitalmärkten 2020 in besonderer Weise. Die durch die coronabedingten Einschränkungen verminderte wirtschaftliche Aktivität stellte viele Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen. Zentralbanken legten deshalb milliardenschwere Sonderprogramme zur Liquiditätsversorgung auf, die von umfangreichen fiskalischen Hilfsprogrammen für die betroffenen Unternehmen flankiert wurden.

Die politischen Unsicherheiten waren im Jahr 2020 weiterhin hoch, was sich an den betroffenen Kapitalmärkten zusätzlich widerspiegelte. Insbesondere zum Jahresende hin beschäftigte der Ausgang der amerikanischen Präsidentschaftswahl die Kapitalmärkte. In Europa wurde aufgrund des zum Jahreswechsel 2021 bevorstehenden Brexits lange um eine Anschlussvereinbarung zwischen Großbritannien und der Europäischen Union (EU) gerungen. Erst kurz vor Jahresende 2020 konnte eine Einigung über einen sogenannten Partnerschaftsvertrag erzielt werden.

Die Aktienmärkte starteten zunächst sehr positiv ins Jahr 2020 und konnten teilweise neue historische Höchststände erreichen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie ließen die internationalen Aktienmärkte ab Mitte Februar innerhalb weniger Wochen um 30 Prozent und mehr einbrechen. Bis zum Jahresende erholten sich die Aktienmärkte aber wieder deutlich von diesen Einbrüchen im Frühjahr. Viele Aktienindizes konnten das Jahr 2020 mit einem Gewinn beenden und teilweise sogar neue Rekordstände erreichen. Der deutsche Aktienindex DAX stieg bis zum Jahresende 2020 um 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 13.719 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 fiel hingegen um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende 2020 bei 3.553 Punkten. In den USA stieg der S&P 500-Index bis zum Jahresende 2020 um 16,3 Prozent und beendete das Jahr mit dem neuen Rekordwert von 3.756 Punkten.

An den Devisenmärkten konnte der Euro 2020 vor allem in der zweiten Jahreshälfte gegenüber dem US-Dollar (USD) an Wert gewinnen. Während sich der Wechselkurs im ersten Halbjahr zwischen 1,07 USD und 1,15 USD bewegte, konnte der Euro bis zum Jahresende auf 1,22 USD aufwerten.

Die auch 2020 weiterhin stark expansive Geldpolitik, insbesondere die weiter zunehmenden Anleihekäufe, hinterließ auf den Rentenmärkten weltweit ihre Spuren. Der Abwärtsdruck auf die Renditen war 2020 besonders in den USA zu spüren: Die Rendite der zehnjährigen US-Staatsanleihen fiel von 1,9 Prozent auf nur noch 0,9 Prozent zum Jahresende. In Europa waren die Renditen bereits vor Ausbruch der Pandemie in vielen Märkten negativ und reduzierten sich 2020 weiter: So fielen die Renditen der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen im Jahresverlauf von -0,2 Prozent auf -0,6 Prozent. Insgesamt verfestigte sich das extreme Niedrigzinsumfeld.

2.3. Branchensituation und Wettbewerbsumfeld

Der überwiegende Anteil der Umsatzerlöse der FAM stammt aus den Kerngeschäftsfeldern Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie, mit geringerer Bedeutung, aus der Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten und Sachwertinvestments. Daher wird im Folgenden erläutert, welche Einflussfaktoren im Berichtsjahr das Marktumfeld und die Ertragslage in diesen Bereichen beeinflusst haben.

2.3.1. Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Nach dem Crash zu Beginn der Pandemie im Frühjahr bescherte eine rasche Erholung an den Börsen der deutschen Fondsbranche 2020 ein weiteres Rekordjahr. Nach Angaben des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) konnte die deutsche Fondsbranche mit 3.850 Mrd. € zum Jahresende 2020 eine neue Rekordmarke beim von ihr verwalteten Vermögen erreichen (Vorjahr: 3.400 Mrd. €). Nach BVI-Angaben investierten Anleger im Berichtsjahr 127 Mrd. € frisches Geld in Investmentfonds, den dritthöchsten Wert seit Aufzeichnung der BVI-Statistik. Lediglich 2015 (193 Mrd. €) und 2017 (164 Mrd. €) verzeichneten die Anbieter in Europas größtem Fondsmarkt Deutschland mehr Neuzuflüsse.

Durch Investments in offene Spezialfonds in Höhe von insgesamt rund 80 Mrd. € steuerten professionelle Anleger wie Versicherer und Pensionskassen rund zwei Drittel (63 Prozent) des Neugeschäfts 2020 bei. Mit einem Vermögen von rund 1.998 Mrd. € waren diese Spezialfonds nach den Schätzungen des BVI 2020 die größte Fondsgruppe in Deutschland.

Publikumsfonds, die sich an breitere Anlegerschichten richten, konnten 2020 laut BVI mit 43,2 Mrd. € fast drei Mal so viele Gelder wie ein Jahr zuvor einwerben (Vorjahr: 17,3 Mrd. €). Die Absatzliste in dieser Kategorie führten 2020 Aktienfonds an: In diese investierten Privatanleger 2020 netto 20,9 Mrd. € und damit mehr als vier Mal so viel wie ein Jahr zuvor (Vorjahr: 4,5 Mrd. €). Das in offenen Publikumsfonds investierte Vermögen belief sich 2020 nach BVI-Angaben auf insgesamt 1.180 Mrd. €.

Das in nachhaltigen Fonds verwaltete Vermögen ist nach BVI-Schätzungen 2020 insgesamt um 33 Mrd. € (29 Prozent) gestiegen. Bei den Publikumsfonds stieg das von nachhaltigen Fonds verwaltete Volumen sogar um 52 Prozent auf 91 Mrd. €. Zum Vergleich: Bei konventionellen Fonds lag der Zuwachs nur bei knapp 3 Prozent. Das verwaltete Vermögen nachhaltiger Spezialfonds lag Ende des vergangenen Jahres bei 56 Mrd. €, was einem Wachstum von etwa 4 Prozent entspricht.

Nachhaltigkeitsfonds spielten im gesamten Fondsmarkt eine immer bedeutendere Rolle: Ihr Anteil am Neugeschäft aller Publikumsfonds betrug im vergangenen Jahr rund 48 Prozent - 2018 waren es nur 16 Prozent. Mit Zuflüssen von rund 21 Mrd. € war 2020 auch nach Neugeschäftsvolumen das mit Abstand erfolgreichste Absatzjahr für nachhaltige Fonds im Publikumsmarkt. Bemerkenswert war 2020 außerdem, dass im Bereich der nachhaltigen Fonds selbst während der coronabedingten Marktturbulenzen im März 2020 kaum Netto-Anteilsrückgaben verzeichnet wurden, während aus konventionellen Fonds seinerzeit rund 21 Mrd. € zunächst abflossen.

Die hohe Marktdynamik im Markt im Bereich nachhaltiger Fonds zeigt sich auch daran, dass immer mehr nachhaltige Produkte aufgelegt werden. Deutsche Anleger konnten zum Jahresende 2020 laut BVI aus einem Angebot von 878 Anteilscheinklassen (davon 44 ETFs) wählen, ein Zuwachs um 242 Anteilscheinklassen gegenüber Vorjahr.

Bei nachhaltigen Spezialfonds schwankte das Netto-Mittelaufkommen 2020 hingegen um die Nulllinie. Ihr Absatz wird aus Sicht des BVI insbesondere durch zwei Faktoren gebremst: Einerseits investieren viele institutionelle Anleger, zum Beispiel Kirchen oder Stiftungen, schon seit vielen Jahren nach ökologischen oder sozialen Kriterien. Andererseits scheint es eine Tendenz zu geben, Spezialfonds wegen der Unklarheiten bei zukünftigen regulatorischen Anforderungen formal vorerst nicht als nachhaltig zu klassifizieren - selbst dann, wenn sie teilweise bereits Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen.

2.3.2. Altersvorsorge

Die Corona-Pandemie belastete im Jahresverlauf 2020 das Marktumfeld für die Altersvorsorge merklich. Zusätzlich zu der schon in den Vorjahren bestehenden allgemeinen Zurückhaltung der Verbraucher beim Abschluss langlaufender Verträge wirkten sich in diesem sehr beratungsintensiven Geschäft die coronabedingten Einschränkungen in den Phasen des Lockdowns auf die Vertriebsleistung aus.

Das Riester-Neugeschäft, gemessen an der Vertragszahl, schrumpfte vor diesem Hintergrund 2020 erneut. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht für 2020 von insgesamt noch 16,388 Mio. Riester-Verträgen und damit 0,9 Prozent weniger Verträgen als zum Jahresende 2019 aus.

Der Großteil der Riester-Verträge wird laut BMAS nach wie vor von Versicherern verwaltet. Aus deren Sicht verlieft das Geschäft mit der geförderten Altersvorsorge erneut sehr unerfreulich. Die Anzahl der Riester-Versicherungen im Bestand der im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Lebensversicherer, Pensionsfonds und Pensionskassen ging nach GDV-Angaben im Vorjahresvergleich um 0,9 Prozent auf rund 10,4 Mio. Verträge weiter zurück. Zudem wies auch das Riester-Neugeschäft nach GDV-Schätzungen mit -5,4 Prozent eine deutlich negative Tendenz auf.

2.3.3. Sachwertinvestments

Nach Angaben der Ratingagentur Scope ist das Platzierungsvolumen der Alternativen Investmentfonds (AIFs) 2020 um 21 Prozent gesunken. Insgesamt investierten Anleger 2020 nur noch rund 1,2 Mrd. € in 57 geschlossene Publikums-AIFs. Der Markt war dabei weiterhin stark konzentriert, die Top 5-Emittenten vereinten ein Eigenkapitalvolumen von rund 727 Mio. € und damit mehr als die Hälfte des gesamten Marktes auf sich. Nach wie vor waren Immobilien 2020 bei den AIFs die dominierende Asset-Klasse, auf die mit 842 Mio. € rund 69 Prozent des platzierten Eigenkapitals entfielen. An zweiter Stelle folgen Private-Equity-AIFs mit rund 249 Mio. € platziertem Eigenkapital bzw. einem Anteil von rund 20% des platzierten Eigenkapitals. An dritter und vierter Stelle folgten Multi-Asset mit 73 Mio. € (6 Prozent) und erneuerbare Energien mit 50 Mio. € (4 Prozent).

3. Lage der Gesellschaft

3.1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der FAM erhöhte sich im Berichtsjahr 2020 um 247 T€ auf 1,79 Mio. €.

Die Aktivseite bestand zum Bilanzstichtag aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 896 T€ (Vorjahr: 545 T€), davon täglich fällig 619 T€ (Vorjahr: 453 T€), sowie aus Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von 884 T€ (Vorjahr: 808 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 5 T€ (Vorjahr: 185 T€).

Auf der Passivseite ergaben sich sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 716 T€ (Vorjahr: 779 T€) überwiegend aufgrund von noch fälligen Provisionsabflüssen an Finanzmakler. Die anderen Rückstellungen in Höhe von 235 T€ (Vorjahr: 181 T€) hatten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Aufsichtsratsvergütungen und andere ausstehende Rechnungen zum Gegenstand.

Das Geschäftsjahr 2020 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 356 T€ (Vorjahr: 230 T€) abgeschlossen werden. Das Eigenkapital der FAM erhöhte sich um den Wert des Jahresüberschusses und liegt zum Bilanzstichtag bei 836 T€ (Vorjahr: 579 T€). In Höhe von 100 T€ wirkte sich dabei eine 2020 vorgenommene Auszahlung aus den Kapitalrücklagen aus. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 46,7 Prozent (Vorjahr: 37,5 Prozent). Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelrelationen wurden im Gesamtjahr eingehalten. Die Liquidität der FAM war im Geschäftsjahr 2020 immer sichergestellt.

3.2. Ertragslage

Die Provisionserlöse der FAM erhöhten sich 2020 um 8,5 Prozent auf 4,15 Mio. € (Vorjahr: 3,83 Mio. €). Die Roherlöse konnten deutlich um 23,0 Prozent auf 1,15 Mio. € gesteigert (Vorjahr: 0,93 Mio. €). Hintergrund dieses überproportional starken Anstiegs der Roherlöse gegenüber den Provisionserlösen waren insbesondere performance-abhängige Vergütungen im Fondsmanagement, die von FAM abschließend vereinnahmt wurden.

Das Geschäftsjahr wurde unter Berücksichtigung von sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 23 T€ (Vorjahr: 244 T€) sowie Zinsen und sonstigen Erträgen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) nach Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit einem Jahresüberschuss von 356 T€ abgeschlossen (Vorjahr: 230 T€).

Der Bilanzverlust reduzierte sich somit auf 282 T€ (Vorjahr: 639 T€).

3.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.3.1. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Teile der Provisionseinnahmen sind von der Höhe des betreuten Volumens abhängig. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren zählen daher insbesondere das durch die Partner vermittelte Volumen sowie das verwaltete Volumen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Beides ist sowohl von der Anzahl der Partner als auch von der Anzahl der Kunden abhängig.

Im Bereich der erlaubnispflichtigen Finanzberatung gemäß § 34f GewO waren zum Bilanzstichtag 252 Finanzanlagenvermittler (Vorjahr: 273) angebunden. Sie betreuten 19.139 Privatkunden (Vorjahr: 18.786).

Mit Status vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG waren 44 Finanzberater (Vorjahr: 45) für 4.762 Privatkunden (Vorjahr: 4.616) beratend tätig.

3.3.2. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Zu den nicht finanziellen Leistungsindikatoren zählt insbesondere die Qualität der Beratung durch die Finanzmakler und die vertraglich gebundenen Vermittler. Die FAM hat diesbezüglich ein System der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung der vertraglich gebundenen Vermittler implementiert. Die Beratungsqualität spiegelt sich ihrerseits in der sehr geringen Anzahl von Kundenbeschwerden wider. Im gesamten Geschäftsjahr gab es drei Beschwerden, davon zwei zu geschlossenen Fonds und eine zur Order-Abwicklung in der Anlageberatung.

3.4. Personalsituation

Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Gesellschaft unter Berücksichtigung des Vorstandes sechs Mitarbeiter, davon zwei Mitarbeiter in Teilzeit. Die Fluktuation unter den Mitarbeitern ist seit Jahren sehr gering.

Die Rahmenbedingungen der Mitarbeitergewinnung am Standort Marburg entsprechen den Bedingungen des bundesdeutschen Arbeitsmarktes.

Die Personalaufwendungen im Berichtsjahr waren gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig und betrugen 276 T€ (Vorjahr: 470 T€).

4. Ausblick

Die Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und der relevanten Rahmenbedingungen sowie der voraussichtlichen Entwicklung der FAM erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten, Trends und Rahmenbedingungen sowie deren wesentlichen Einflussfaktoren. Diese Aussichten, Trends und Rahmenbedingungen können sich naturgemäß im Zeitablauf verändern, ohne dass dies bereits jetzt vorhersehbar ist. Insgesamt können daher die tatsächliche Entwicklung der FAM und deren Ergebnisse von den Prognosen abweichen.

Unsere qualitativen Prognosen bilden die Basis für eine quantitative Geschäftsplanung mit einem rollierenden Prognosezeitraum von drei Jahren. Wesentliche Planungsgrößen sind dabei Provisionserlöse und Margen sowie detaillierte Kostenaufstellungen.

Angesichts der derzeitigen akuten Verwerfungen an den Kapitalmärkten sowie der noch nicht einschätzbaren konkreten Folgen aufgrund der Corona-Krise sind fundierte Prognosen zum aktuellen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich.

4.1. Gesamtwirtschaftliche Prognose

Die Entwicklung der Weltwirtschaft wird auch 2021 noch stark vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängen. Bis ein hinreichend großer Teil der Bevölkerung gegen das Virus geimpft ist und sich die sogenannte Herdenimmunität einstellt, muss noch mit Rückschlägen durch weitere Pandemiewellen und mit Einschränkungen des Wirtschaftslebens gerechnet werden. Erst ab dem dritten Quartal 2021 ist daher mit einer wieder höheren Wachstumsdynamik zu rechnen.

Die deutsche Wirtschaftsleistung wird 2021 das Vorkrisenniveau voraussichtlich noch nicht wieder erreichen. Weil die Erholung der exportorientierten Wirtschaft in Deutschland zu einem wesentlichen Teil von den außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, wird die wirtschaftliche Erholung stark davon beeinflusst werden, wie das Infektionsgeschehen im Ausland eingedämmt werden kann. Eine wichtige Stütze der deutschen Konjunktur wird daher 2021 erneut der private Konsum in Deutschland sein. Zwar ist 2021 ein weiterer Anstieg der Verbraucherpreise im Inland zu erwarten, u.a. aufgrund des Wegfalls der befristeten Umsatzsteuerabsenkung aus 2020, jedoch dürften anhaltende staatliche Stützungsmaßnahmen weiter positiv auf den Arbeitsmarkt und die verfügbaren Haushaltseinkommen wirken. Daneben werden auch die Geld- und die Fiskalpolitik auf absehbare Zeit expansiv ausgerichtet bleiben.

Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) geht in seiner Frühjahrsprognose für 2021 davon aus, dass sich die wirtschaftliche Erholung in Deutschland ab dem 3. Quartal im Zuge der Eindämmung der Pandemie und gradueller Lockerungen fortsetzen wird. Die Wertschöpfung, die vor allem im Dienstleistungsbereich vorher coronabedingt kaum stattfinden kann, dürfte dann laut Ifo-Schätzung sukzessive zurückkehren und für ein kräftiges Wachstum im weiteren Jahresverlauf 2021 sorgen. Für das Gesamtjahr 2021 prognostiziert das Ifo-Institut ein Wachstum des deutschen BIP in Höhe von 3,7 Prozent.

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung rechnet für 2021 gemäß seiner Konjunkturprognose vom März 2021 mit einem Wachstum des deutschen BIP von 3,1 Prozent. Für 2021 leitet der Sachverständigenrat eine jahresdurchschnittliche Inflationsrate von 2,1 Prozent her. Die Inflation dürfte demnach vor allem aufgrund höherer Energiepreise sowie wegen des Auslaufens der Umsatzsteuersenkung vorübergehend anziehen. Für den Euro-Raum erwartet der Sachverständigenrat 2021 ein BIP-Wachstum von 4,1 Prozent.

Vor diesem Hintergrund gehen wir bei unseren Planungen für 2021 von einem Wirtschaftswachstum in Deutschland im Bereich von 3 bis 4 Prozent aus.

4.2. Entwicklung der Kapitalmärkte

Die Zusicherung der führenden Notenbanken, die Leitzinsen selbst bei einer konjunkturellen Erholung noch lange Zeit auf ihrem Krisenniveau zu belassen, wird die kurzfristigen Zinsen auch 2021 auf einem niedrigen Niveau halten. Zudem zeichnet sich ab, dass die großen Notenbanken ihre umfangreichen Anleihekäufe unvermindert fortsetzen werden. Dies begrenzt das Zinsanstiegspotenzial auch bei längeren Laufzeiten. Dennoch kann gerade im ersten Halbjahr 2021 ein zumindest temporärer Anstieg der Kapitalmarktzinsen nicht ausgeschlossen werden. Hintergrund ist ein erwarteter deutlicher Inflationsanstieg aufgrund von Basiseffekten bei den Energiepreisen und wegen der Wiederanhebung des Umsatzsteuersatzes. In der Folge könnte die Inflationsrate vorübergehend sogar die Marke von 2 Prozent überschreiten. Allerdings wird die Preissteigerungsrate in der zweiten Jahreshälfte voraussichtlich wieder rasch sinken.

Mit Blick auf das Jahresende 2021 rechnen wir letztlich mit wenig veränderten Zinssätzen in Deutschland und mit einem Fortbestand des aktuellen Zinsumfelds. Bei der Preissteigerung in Deutschland gehen wir 2021 von einer jahresdurchschnittlichen Rate von 1,5 bis 2 Prozent aus.

Nach einem schwankungsintensiven Börsenjahr 2020 sorgten zum Jahresende positive Meldungen zur Impfstoffentwicklung für zunehmende Hoffnungen der Anleger auf eine Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens und auf eine deutliche Erholung der Wirtschaftsaktivität im Jahr 2021. In der Folge haben die internationalen Aktienmärkte bereits einen bedeutenden Teil der zu erwartenden Erholung der Unternehmensgewinne vorweggenommen, so dass die Bewertung der Aktienmärkte in der historischen Betrachtung bereits sehr hoch ausfällt. Dies erhöht 2021 das Risiko von Gewinnmitnahmen und erneuten Kursrückschlägen im Falle negativer Nachrichten und Entwicklungen. Auf der anderen Seite wird das monetäre Umfeld expansiv bleiben und weiterhin sehr viel Liquidität nach Anlage suchen. Dabei ist die Attraktivität der Anleihemärkte auf dem aktuellen sehr tiefen Renditeniveau gering, wovon die Aktienmärkte profitieren werden. In Summe halten wir weitere, wenn auch moderate, Kursgewinne in den kommenden Monaten für das wahrscheinlichste Szenario an den Aktienmärkten, jedoch bei anhaltend hohen Kursschwankungen.

4.3. Entwicklung der Branchensituation

Das konjunkturelle Umfeld und die Entwicklung der Kapitalmärkte wirken sich bei FAM insbesondere in den Kerngeschäftsfeldern Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie, mit geringerer Bedeutung für FAM, auch auf die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten und Sachwertinvestments aus und bestimmen wesentlich das Geschäftsklima für die ganze Branche.

4.3.1. Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Für die Entwicklung der Nachfrage nach Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen in Deutschland ist die wirtschaftliche Lage der privaten Haushalte entscheidend. Durch die Corona-Krise bestehen vor diesem Hintergrund bezüglich der Einschätzung des Kundenverhaltens und der Neugeschäftsentwicklung erhebliche Unsicherheiten, die sich entsprechend auch auf die Entwicklung der Neugeschäftszuflüsse, aber auch der Bestandsgrößen, auswirken können.

Nach einer Befragung der Investmentgesellschaft Universal Investment vom Dezember 2020 erwarten unabhängige Vermögensverwalter 2021 ein gutes, wenn auch erneut volatiles Börsenjahr. Sie empfehlen ihren Anlegern demnach mehrheitlich, auch 2021 divers investiert zu bleiben und bei einem hohen Aktienanteil im Portfolio von Kursgewinnen an den Börsen zu profitieren. Neben Aktien aus Industrienationen und Schwellenländern vervollständigen Immobilien, Gold sowie Anleihen das durchschnittlich empfohlene Portfolio, deren empfohlener Anteil aber weiter sinkt. Die größten Zuwächse erwarten die Finanzexperten bei chinesischen Aktien, während der ab September 2021 erweiterte DAX 40 ebenfalls zulegen soll. Weitere wirtschaftliche Rückschläge durch die Corona-Pandemie hält der Großteil der Befragten für realistisch, an einen signifikant hohen Einfluss auf die Kapitalmärkte glauben drei Viertel aller Teilnehmer aber nicht.

Trotz coronabedingt hoher Unwägbarkeiten erwartet die Fondsbranche nach Angaben des BVI für ihr eigenes Geschäft 2021 einen insgesamt guten Verlauf. Vom BVI nach ihren Geschäftsaussichten befragt, erwarteten 83 Prozent der an einer BVI-Umfrage teilnehmenden Fondsgesellschaften im Frühjahr 2021, dass sich ihre Geschäftslage 2021 genauso gut oder sogar besser als 2020 entwickeln wird. Nur 16 Prozent gingen davon aus, dass sich ihre Ertragslage verschlechtern wird.

Die stärksten Geschäftsimpulse erwartet die Branche 2021 gemäß der BVI-Erhebung von der Nachfrage nach nachhaltigen Fonds (73 Prozent), nicht zuletzt aufgrund von regulatorischen Änderungen. Infolge der 2021 erstmalig anzuwenden EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor müssen Vermögensverwalter und Anlageberater Nachhaltigkeitserwägungen bei ihrer Arbeit stärker berücksichtigen. Eine darüber hinaus geplante Änderung der MiFID II-Vorgaben sieht außerdem vor, dass auch Finanzanlagevermittler voraussichtlich ab Anfang 2022 verpflichtet werden, sogenannte "Nachhaltigkeitspräferenzen" ihrer Kunden abzufragen. In Vorbereitung darauf werden schon 2021 auch bei dieser Vermittlergruppe Nachhaltigkeitsthemen stärker in den Vordergrund treten.

Laut einer Umfrage des Vermögensverwalters Blackrock wollen institutionelle Anleger wie Pensionskassen, Versicherungen, Stiftungen, Versorgungswerke, Staatsfonds und Family Offices die nachhaltig gemanagten Vermögen von gegenwärtig 18 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 37 Prozent mehr als verdoppeln.

Vor diesem Hintergrund rechnen wir für das Geschäftsjahr 2021 auch und gerade in den Kundengruppen der FAM mit einer wiederum erhöhten Nachfrage nach professioneller Anlageberatung und Vermögensverwaltungsmandaten, insbesondere mit Bezug auf nachhaltige Fondsanlagen.

4.3.2. Altersvorsorge

Auch und vor allem bei Altersvorsorgeprodukten bestehen durch die Corona-Krise bezüglich der Einschätzung des Kundenverhaltens und der Neugeschäftsentwicklung erhebliche Unsicherheiten. Zudem stellt das verfestigte Null- bzw. Negativzins-Umfeld alle Anbieter von Riester-Produkten insbesondere bei der Kapitalanlage vor große Herausforderung, weil sie für diese speziellen Produkte den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge garantieren müssen.

Eine vom Bundesfinanzministerium (BMF) - wenn auch erst zum 01.01.2022 - angestrebte Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent brächte das faktische Aus für die Riester-Rente und andere Altersvorsorgeprodukte mit 100-prozentiger Beitragsgarantie mit sich. Der GDV wie auch die Verbände der Banken, Bausparkassen und Investmentgesellschaften haben sich daher dafür ausgesprochen, die Absenkung dieses sogenannten "Garantiezinses" mit einer Anpassung der gesetzlichen Garantieanforderungen zu verknüpfen.

Vor diesem Hintergrund ist für 2021 von einer weiter rückläufigen Entwicklung bei Bestand und Neugeschäft mit den sog. Riester-Verträgen zu rechnen, sowohl bei Versicherern wie auch bei Banken, Bausparkassen und Investmentgesellschaften.

4.3.3. Sachwertinvestments

Auf Basis der 2020 moderaten Emissionsaktivitäten erwartet die Ratingagentur Scope für 2021 ein Platzierungsvolumen mit einem Niveau unterhalb der Marke von 1 Mrd. € und damit einen weiteren Marktrückgang. Entscheidend für die künftige Entwicklung sowohl des Angebots- als auch des Platzierungsvolumens seien die Folgen der Corona-Krise. Einzelne Segmente dürften die Auswirkungen der Krise deutlich negativer zu spüren zu bekommen als andere. Hotelfonds werden es aus Sicht von Scope in den kommenden Jahren schwer haben. Im Segment der Business- sowie Messe- und Kongresshotels erwarten die Experten eine Erholung aktuell nicht vor 2024. Andere Segmente werden nach Einschätzung von Scope hingegen profitieren, so z.B. Wohnimmobilien, Online-Logistik und der Lebensmitteleinzelhandel.

4.4. Entwicklung der sonstigen Rahmenbedingungen

Der gesamte Markt für Finanzdienstleistungen sowie die Versicherungsbranche insgesamt befinden sich unverändert mitten in einer Konsolidierungsphase. Aufgrund der verschärften Regulierungsvorschriften wird der Druck vor allem auf kleinere Anbieter steigen, so dass sich die Anzahl der Marktteilnehmer weiter verringern wird.

Im Unterschied zu dem für 2021 erwarteten Abschluss des BMF-Gesetzesvorhabens zur Provisionsdecklungen, zu dem Anfang 2021 offenbar ein Kompromiss unter den Regierungsparteien erreicht wurde, ist 2021 nicht mehr damit zu rechnen, dass der zum Jahresende 2019 ebenfalls vom BMF vorgelegte Referentenentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler von den IHKen an die BaFin noch in der zu Ende gehenden Legislatur umgesetzt wird. Als Finanzinstitut und Haftungsdachgeber für seine Anlageberater wird die FAM bereits seit Jahren von der BaFin beaufsichtigt. Der vom BMF geplante Regulierungsschritt hätte daher die FAM nicht nennenswert belastet, sondern eher unsere Positionierung im Vergleich zu solchen Wettbewerbern verbessert, die erstmalig mit einer Finanzaufsicht durch die BaFin konfrontiert worden wären.

Die 2019 veröffentlichte EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor wird 2021 erstmalig anzuwenden sein. Ziel der Verordnung ist es, Anleger besser darüber zu informieren, inwieweit die Anbieter und Vermittler von Geldanlagen Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigen. Die Umsetzung erfolgt über Anpassungen bei den Offenlegungspflichten, der MiFID II und der IDD-Richtlinie sowie über eine Reihe neuer Regularien, wie einem Label für grüne Finanzprodukte, einem einheitlichen EU-Klassifizierungssystem, neuen EU-Benchmarks und verschiedenen EU-Standards für eine nicht-finanzielle Berichterstattung. Im ersten Schritt steht zum 10. März 2021 die Offenlegungspflicht an, mit der Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet werden in ihren "Vorvertraglichen Informationen" offenzulegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt bzw. bei einer Anlage- oder Versicherungsberatung einbezogen werden. Dadurch wird sich der Vertriebs- und Beratungsprozess der für FAM tätigen Anlageberater und Finanzanlagevermittler kontinuierlich um weitere Nachhaltigkeitsaspekte erweitern.

Nach einem weiteren Verordnungsentwurf des BMF vom Frühjahr 2021 sollen Lebensversicherer ihren Kunden vom 1. Januar 2022 an bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent über die gesamte Laufzeit der Verträge versprechen dürfen. Aktuell liegt dieser sogenannte Höchstrechnungs- oder Garantiezins bei 0,9 Prozent. Die geplante Absenkung des Garantiezinses bedeutet nach Befürchtungen der Branche das Aus mindestens für die sogenannten Riester-Rentenversicherungen, da sich eine Beitragsgarantie bei diesem Garantiezinsniveau nicht mehr darstellen lässt. Beim Neugeschäft der FAM spielen Riester-Rentenversicherungen schon seit einigen Jahren eine faktisch vernachlässigbare Rolle.

Unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl 2021 und möglicherweise neuen politischen Konstellationen in der Bundespolitik ist in den nächsten Jahren für die Finanzbranche insgesamt zu erwarten, dass Politik und Regulierer weiter daran arbeiten werden, die Kosten für Kunden vergleichbarer zu machen und weiter zu senken. Parallel dazu wird die Sensibilität der Kunden für Kosten und vielleicht auch für Beratungsqualität weiter zunehmen.

Angesichts der beschriebenen Veränderungen, die auf die Branche schon in naher Zukunft zukommen, wird das Tempo der eingangs erwähnten Marktkonsolidierung auch 2021 weiter zunehmen. Vor allem wegen der breiten Diversifizierung unseres Geschäftsmodells und der qualitätsorientierten Geschäftsmodelle der mit FAM zusammenarbeitenden Vermittlern, aber auch und gerade wegen der im Branchenvergleich überdurchschnittlich hohen Durchschnittsumsätze, die die mit der FiNet-Gruppe zusammenarbeitenden Vermittler abwickeln, sehen wir uns in dieser Konsolidierungsphase nach wie vor gut aufgestellt. Die aktuelle Wettbewerbssituation der FAM bewerten wir, insbesondere vor dem Hintergrund unserer sehr guten Geschäftsentwicklung 2020, auch 2021 - und darüber hinaus - als unverändert sehr gut.

4.5. Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

Die weltwirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2020 durch die globale Corona-Pandemie geprägt. Die Überwindung dieser Pandemie und deren Folgen werden auch 2021 bestimmend sein. Wir gehen in Bezug auf die eigene Geschäftsentwicklung von einer weitgehenden Normalisierung der Verhältnisse im Wirtschafts- und Alltagsleben in Deutschland erst ab dem zweiten Halbjahr 2021 aus. Am Kapitalmarkt rechnen wir 2021 mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld, das angesichts niedriger Zinsen und einem moderaten Wirtschaftswachstum weiterhin von Volatilitäten an den Märkten geprägt sein dürfte.

Insbesondere bei Kunden, die bereits über Vermögen verfügen, ist nach wie vor ein hoher Bedarf an werterhaltenden, breit diversifizierten Anlagemöglichkeiten vorhanden. Prägend ist hierbei besonders das erwähnte derzeitige Marktumfeld. Weil eine grundsätzliche Veränderung dieses Umfelds in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, rechnen wir auch in den kommenden Jahren mit einem fortgesetzt erhöhten Beratungsbedarf für professionelle Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Zudem kommen immer mehr Kunden der FAM angebundenen Anlageberater und Finanzanlagenvermittler in ein Alter, in dem ihre Geldanlage auch aufgrund zunehmenden eigenen Vermögens für sie einen höheren Stellenwert einnimmt.

Vor diesem Hintergrund sehen wir 2021 und darüber hinaus vor allem für die Vermögensverwaltungsangebote von FAM deutliche Wachstumschancen. Dabei werden wir weiterhin insbesondere von unserer umfangreichen Expertise in alternativen Anlageformen profitieren. Der Fokus von FAM daher 2021 weiterhin auf der vertrieblichen Neupositionierung unseres Robo Advisor-Angebots "vividam" und auf der Vermarktung vor allem unserer nachhaltigen Portfoliostrategien in der eigenen Vermögensverwaltung liegen. Wir rechnen für 2021 daher mit steigenden Erlösen vor allem in diesem Geschäftssegment.

Mindestens im 1. Halbjahr 2021 werden coronabedingte Kontaktverbote, wie die gegenwärtig geltenden, die persönliche Kundenansprache stark einschränken. Insbesondere in der Anlageberatung und in der Anlagevermittlung, in der die klassischen Vertriebswege mit persönlichem Kontakt immer noch einen hohen Stellenwert haben, ist daher 2021 - trotz vorhandener "Digitalisierungsangebote'' zur Beratung und zum Abschluss online - mit einem schwächeren Neugeschäft und mithin geringeren Erlösen aus Abschlussprovisionen zu rechnen.

In dem von uns 2021 erwarteten guten, aber voraussichtlich erneut sehr volatilen Börsenjahr nehmen wir mit Blick auf das Jahresende keine Rückgänge bei den über FAM verwahrten und von FAM verwalteten Assets an. Wir erwarten 2021 Erlöse aus Bestandsprovisionen und aus Servicegebühren auf Vorjahresniveau.

Marktweit halten wir bei Sachwertinvestments 2021 einen Rückgang des Platzierungsvolumens für wahrscheinlich und rechnen daher auch bei den 2021 von FAM vereinnahmten Erlösen aus der Vermittlung von Beteiligungen mit leichten Rückgängen.

Wir gehen im Zuge der 2021 fortschreitenden Konsolidierung, die insbesondere bei Vermittlern mit einer nur gering ausgeprägten Investmentaffinität mit der Einstellung ihres Investmentgeschäfts einhergehen dürfte, von einer erneut leicht rückläufigen Anzahl von über FAM abwickelnden Finanzanlagevermittlern aus. Die Anzahl der vertraglich an das Haftungsdach von FAM gebunden Vermittlern wird sich nach unserer Einschätzung 2021 nicht nennenswert verändern. Bei den Erlösen aus Dienstleistungspauschalen erwarten wir deswegen insgesamt 2021 erneut einen leichten Rückgang gegenüber Vorjahr.

Das Mandat für den von FAM als Portfoliomanager verwalteten Aktienfonds "Luxembourg Selection Fund - Solar & Sustainable Energy Fund" wird voraussichtlich im Zuge einer anstehenden Liquidation dieses Fonds durch UBS im 1. Halbjahr 2021 beendet. Unsere Erlöse aus dem Fondsmanagement sowie insbesondere die dabei vereinnahmten performanceabhängige Vergütungen werden daher 2021 deutlich niedriger als im Vorjahr ausfallen.

Insgesamt rechnet FAM 2021 mit einer rückläufigen Erlösentwicklung, weil vor allem die Provisionserlöse wie beschrieben zurückgehen werden. Das Kostenmanagement wird daher, wie bereits in den Jahren zuvor, neben dem weiteren Ausbau unserer Vermögensverwaltungslösungen offline und online sowie dem Fokus auf nachhaltige Investments für FAM 2021 von wesentlicher Bedeutung sein.

4.6. Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage

Wir erwarten für 2021 vor dem geschilderten Hintergrund, dass das Rohergebnis und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der FAM unter den Vergleichswerten des Vorjahres liegen werden. Insgesamt rechnen wir für 2021 mit einem positiven Geschäftsergebnis, das aber deutlich unter dem Wert des Jahres 2020 liegen wird.

Die FAM wird demnach auch im laufenden Geschäftsjahr 2021 in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen und die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelrelationen einzuhalten.

Die tatsächliche Geschäftsentwicklung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2021 bestätigt unsere konservativ-vorsichtige Planung. Tatsächlich konnten die Kennzahlen zur Ertrags- und Finanzlage der FAM im ersten Quartal 2021 an die bereits sehr guten Vergleichswerte des Vorjahres anknüpfen.

5. Chancen und Risiken

Für den aufgestellten Geschäftsplan lassen sich nachfolgende Chancen und Risiken erkennen:

5.1. Chancen

Die Chancen im Hinblick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung sind sowohl externen wie auch internen Einflüssen unterworfen. Um diese Einflüsse rechtzeitig zu identifizieren, führen wir regelmäßige Analysen durch, die gesamtwirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen, Entwicklungen in der zunehmenden Digitalisierung der Finanzbranche, Veränderungen im Produktbereich wie auch im Wettbewerb berücksichtigen. Im Hinblick auf Kunden- und Vertriebspotenziale nutzen wir neben den verfügbaren quantitativen Marktdaten dazu auch Erkenntnisse aus regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen mit den angebundenen Finanzmaklern, Produktgebern sowie unseren strategischen Kooperationspartnern.

Das Kundenpotenzial der FAM wird sich in den kommenden Jahren bedingt durch das voraussichtlich anhaltende Niedrigzinsumfeld und den absehbar fortschreitenden demografischen Wandel weiter erhöhen. Eine stärkere Durchdringung des Kundenbestandes, insbesondere im Bereich Anlageberatung mit Servicegebührenmodellen und Vermögensverwaltungen, bietet Wachstumschancen. Da unsere Finanzmakler und deren Kunden in der Regel sehr gut ausgebildet sind und dadurch über sehr gute Einkommensperspektiven verfügen, ergibt sich aus dem Bestand heraus ein fortlaufender Beratungsbedarf mit entsprechenden Umsatzchancen.

5.2. Risiken

Das Risikoprofil der FAM ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert: Die Gesellschaft ist verschiedenen finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere Liquiditäts-, Adressenausfall- und Marktpreisrisiken. Neben diesen finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen außerdem Gefährdungen durch operationelle und sonstige Risiken, etwa strategische Risiken und Reputationsrisiken.

Zur Steuerung ihrer Risiken stellt die Gesellschaft deren laufende Beobachtung und Bewertung im Rahmen eines Risikomanagementprozesses auf Basis monatlicher Daten sicher. Darüber hinaus wird mindestens vierteljährlich eine Überprüfung und Neueinschätzung der identifizierten Risiken vorgenommen. Das Kernelement der erfolgs- und risikoorientierten Geschäftssteuerung der FAM ist ein Risikotragfähigkeitskonzept, das insbesondere die vier Risikoarten Liquiditätsrisiko, Adressausfallrisiko, Marktpreisrisiko und operationelles Risiko berücksichtigt:

Liquiditätsrisiken:

Liquiditätsengpässe können infolge externer Ereignisse oder operativer Risiken eintreten. Die Liquiditätslage ist dabei von fixen laufenden Verwaltungskosten und variablen Einnahmen aus der Finanzportfolioverwaltung und der Vermittlungs- und Anlageberatungstätigkeit der angebundenen Berater geprägt. Die Erfassung, Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken basiert auf einer Analyse der Cashflows und der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Die Datenbasis der Liquiditätsplanung bilden die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie die Unternehmensplanung der Gesellschaft.

Adressausfallrisiken:

Unter dem Adressenausfallrisiko verstehen wir das Risiko eines Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kontrahentenrisiko und das spezifische Länderrisiko, welches allerdings für die FAM keine Bedeutung hat. Die Adressausfallrisiken der FAM bestehen im Wesentlichen aus den Provisionsforderungen gegenüber unseren Produkt- und Kooperationspartnern.

Marktrisiken:

Die FAM versteht unter Marktrisiken die Unsicherheit über die Veränderungen von Marktpreisen und -kursen, den zwischen ihnen bestehenden Korrelationen und ihren Volatilitäten. Die für unser Geschäftsmodell wesentlichen Marktpreisrisiken stellen die Zins- und Aktienkursänderungsrisiken dar. Eine anhaltende negative Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten kann tendenziell negative Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Privatkunden und damit auf das Geschäftsmodell der Berater haben. Dies könnte sich über einen Rückgang der Anzahl der Partner und/oder einen Rückgang der betreuten Depotvolumen negativ auf die Provisionserlöse auswirken.

Operationelle Risiken:

Dem Umgang mit operationellen Risiken liegt die Definition des Artikels 4 CRR zugrunde. Demnach ist operationelles Risiko die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein.

Um den Risiken aus internen Verfahren entgegenzuwirken ist die Aufbau- und Ablauforganisation der FAM in den internen Organisationsrichtlinien verbindlich dokumentiert. Die Reduzierung operationeller Risiken aus internen Verfahren und damit einhergehend eine Verringerung von Verlustrisiken wird in erster Linie durch kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse sowie dem Ausbau des internen Kontrollsystems erreicht. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind u. a. der Risikotransfer durch den Abschluss von Versicherungen und der Verzicht auf risikoträchtige Produkte. Kritische Unternehmensprozesse, deren Störung oder Ausfall erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben kann, werden identifiziert und entsprechende Maßnahmen definiert. Diese dienen im Notfall der Fortführung des Geschäftsbetriebes, wenn auch leistungsreduziert.

Personalrisiken sind für ein Finanzdienstleistungsunternehmen von erheblicher Bedeutung. Die FAM legt besonderen Wert auf qualifizierte Mitarbeiter. Die personelle Ausstattung und die ausreichende Qualifikation der Mitarbeiter werden durch regelmäßige Personalgespräche und Angebote an Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen. Eine klare Trennung von Management- und Kontrollfunktionen begrenzt das Risiko von Verstößen gegen interne und externe Vorschriften.

Aus einem möglichen Fehler in der Kundenberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung oder der Finanzportfolioverwaltung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen besteht ein Beratungs- und Haftungsrisiko. Wir minimieren potenzielle Beratungsrisiken durch die Sicherstellung einer fortlaufend hohen Beratungsqualität, die wir unter anderem durch IT-gestützte Beratungstools sicherstellen. Beratungsgespräche mit Kunden und die daraus resultierenden Ergebnisse werden umfassend dokumentiert. Ein hoher Ausbildungsstandard der Finanzmakler und der Verantwortlichen in der Finanzportfolioverwaltung wird durch die Teilnahme an internen und externen Qualifikationsmaßnahmen dauerhaft sichergestellt.

Um mögliche IT-Risiken effektiv zu minimieren, entscheiden wir uns bei der Auswahl der Systeme überwiegend für branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter. Falls erforderlich, werden geschäftsspezifische Eigenentwicklungen durch qualifizierte Spezialisten erstellt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sowie unserer Muttergesellschaft. Die vor Inbetriebnahme durchgeführten umfangreichen Systemtests und Pilotierungseinsätze sollen die einwandfreie Funktion der IT-Systeme sicherstellen. Durch die Auslagerung des Rechenzentrumsbetriebes anführende Dienstleistungsunternehmen mit verschiedenen Standorten sowie Backup-Prozesse soll der Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust abgesichert und die Verfügbarkeit sowie Konsistenz gewährleistet werden. Die IT-Systeme werden vor einem unberechtigten Zugriff durch Zugangs- und Berechtigungskonzepte, einen umfangreichen Virenschutz sowie weitere umfassende Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Gemäß AT 4.4.2 MaRisk wurden im Rahmen der Anforderungen an die Compliance-Funktion die für die FAM wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben identifiziert, deren Nichteinhaltung zu einer bedeutenden Gefährdung des Vermögens der FAM führen können. Der Compliance-Officer nach MaRisk wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen Rechtsvorschriften und internen Regelungen sowie entsprechender Kontrollmaßnahmen durch die jeweils zuständigen Stellen hin und berichtet regelmäßig, bei Bedarf anlassbezogen, über seine Tätigkeit an die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan.

Allgemeine Geschäftsrisiken entstehen überwiegend aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und können unerwartete Ergebnisrückgänge oder negative Planabweichungen zur Folge haben. Ursachen hierfür können im Wandel des Kundenverhaltens, in Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie in strategischen Fehlentscheidungen liegen. Die Steuerung der allgemeinen Geschäftsrisiken wird durch Datenanalyse aus der Finanzbuchhaltung und dem Bereich Controlling unterstützt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass wir die bestehenden Risikomanagementverfahren insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des Volumens und der Komplexität unseres Geschäftes ständig weiterentwickeln werden. Die Einrichtung unseres Risikomanagements und dessen aufsichtsrechtliche Umsetzung werden auch durch externe Prüfer und durch die Interne Revision turnusmäßig überprüft.

Die dargestellten Risiken und solche, die uns noch nicht bekannt sind oder bis zum jetzigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt wurden, könnten einen negativen Einfluss auf unsere im Ausblick abgegebenen Prognosen haben.

Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht zu erkennen. Auch für das kommende Jahr erwarten wir keine negative Entwicklung. Nach dem Bilanzstichtag ergaben sich keine nennenswerten Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf den Fortbestand der FAM haben könnten.

5.3. Besonderer Risikohinweis zu Risiken infolge der Corona-Pandemie

Als sich 2020 abzeichnete, dass Corona zu einer gravierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedrohung auch für die FAM werden könnte, haben wir umfassende interne Maßnahmen initiiert. Das Ziel war und ist dabei der Schutz unserer Mitarbeiter, Kunden und Dienstleister sowie die Sicherstellung unseres Betriebes, um damit unserer auch gesellschaftlichen Verantwortung zur Eindämmung dieser Pandemie nachzukommen.

Aufgrund unserer sehr guten und flexiblen technischen Ausstattung kann bei der FAM die gesamte Belegschaft aus dem Homeoffice arbeiten. Im Verlauf des Berichtsjahres variierte der Anteil je nach gesetzlichen Vorgaben und Infektionsgeschehen. Das persönliche Erscheinen in den Büros erfolgt und erfolgte phasenweise nur, wenn dies betrieblich dringend notwendig ist bzw. war. An unserem Standort in Marburg haben wir umfassende Sicherheitsvorkehrungen zur Reduktion des Infektionsrisikos getroffen, um die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes und der Hygienevorschriften umzusetzen. Vor Ort halten wir für unsere Mitarbeiter außerdem Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung vor.

Durch den Übergang von der Arbeit im Büro über hybride Formen zur schließlich deutlich überwiegenden Arbeit im Homeoffice stellten sich 2020 zum Teil sehr kurzfristig neue prozessuale und betriebliche Herausforderungen. Bereits in einer sehr frühen Phase der sich entwickelnden Pandemie wurden unsere Notfallpläne auf ihre Tauglichkeit in einem Homeoffice-Betriebsmodell überprüft und die kurzfristige Umstellung vorbereitet. Das Arbeiten im Homeoffice führt sowohl für die IT-Systeme als auch für die Telefonanlagen zu einer stärkeren Belastung. Maßnahmen zur Stabilisierung und Erhöhung der Leitungsbandbreiten und der Kapazitäten im Rechenzentrum wurden umgehend ergriffen, so dass ein störungsfreier Betrieb auch im reinen Homeoffice-Betriebsmodus sichergestellt werden konnte.

Unsere Plan-Szenarien zum Personalausfall und zum IT-Betrieb sowie notwendige Anpassungen im Zuge des weitgehenden Arbeitens im Homeoffice stehen auch 2021 unverändert unter besonderer Beobachtung. Der Gefahr eines größeren Personalausfalls im Betrieb begegnen wir weiterhin durch die Aufrechterhaltung des Homeoffice-Betriebsmodus. Die Entwicklung der Krankenstandsquote steht 2021 ebenfalls unter ständiger Beobachtung, sie lag 2020 im Übrigen sogar unter den durchschnittlichen Werten der Vorjahre.

Im Ergebnis konnte der Betrieb der FAM 2020 trotz der coronabedingten Sondereinflüsse ohne nennenswerte Einschränkungen aufrechterhalten werden. Unser IT-Betrieb war und ist aufgrund der zuvor beschriebenen Maßnahmen stabil.

Sollte sich die Corona-Pandemie in Deutschland wider Erwarten nicht im Laufe des Jahres 2021 eindämmen lassen, wäre potenziell auch die FAM von damit einhergehenden Folgen betroffen. So könnte es z.B. durch Mitarbeiterausfälle zu operationellen Risiken in den Geschäftsprozessen kommen. Für die geschäftskritischen Prozesse würden diese durch vorbereitete Maßnahmen unseres Notfall-Managements abgemildert. Beeinträchtigungen können jedoch naturgemäß nicht völlig ausgeschlossen werden.

Auch im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie bestehen hohe Unsicherheiten hinsichtlich der Prognose der weiteren Kapitalmarkt- und Konjunkturentwicklung und damit auch für die Versicherungs- und Finanzbranche im Allgemeinen sowie für die FAM im Besonderen. Bezogen auf das Geschäft der FAM können negative (Spät-)Folgen der Corona-Krise z.B. eine Verschlechterung der durchschnittlichen Vermittlerbonitäten oder einen Rückgang der von FAM verwalteten Investmentbestände infolge coronabedingter Markteinbrüche bewirken. Ebenso können auch stärker als prognostizierte negative Auswirkungen auf das Neugeschäft nicht ausgeschlossen werden, wenn etwa die Bereitschaft der Kunden zum Abschluss dieser langfristigen Verträge stärker als angenommen sinkt oder der Kontakt zwischen den Kunden und ihren Beratern während weiterer Pandemiewellen länger oder noch stärker als angenommen eingeschränkt wird. Zu erwartende Gegensteuerungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen wie auch Überbrückungsfazilitäten von Geschäfts- und Zentralbanken können gegebenenfalls entlastend wirken.

Vor dem geschilderten Hintergrund kann eine sich aus der Corona-Pandemie entwickelnde Wirtschaftskrise in Abhängigkeit von ihrer künftigen Entwicklung einen stärkeren Ergebnisrückgang als prognostiziert sowie eine Verschlechterung der Finanz-, Vermögens- und Risikolage der FAM nach sich ziehen, insbesondere für den Fall, dass eine solche Wirtschaftskrise länger anhielte.

6. Abhängigkeitsbericht

In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) hat der Vorstand folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Abschließend erklären wir, dass die FiNet Asset Management AG in der Zeit der Abhängigkeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 für die mit dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen weder andere Maßnahmen getroffen oder unterlassen noch Rechtsgeschäfte mit Dritten getätigt hat."

7. Dank an Belegschaft und Geschäftspartner

Ein großer Dank für die sehr gute Arbeit 2020 gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FAM. Sie haben die Herausforderungen des vergangenen Jahres hervorragend angenommen und damit sichergestellt, dass sich unsere Kundinnen und Kunden auch in diesen schwierigen Zeiten auf "ihre" FAM verlassen konnten.

Allen Geschäftspartnern danken wir herzlich für das auch und gerade in diesem besonderen Jahr 2020 fortgesetzte Vertrauen in unsere Gesellschaft und für die erneut sehr guten gemeinsamen Geschäfte.

 

Marburg, den 20. April 2021

Markus Neudecker, Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 618.602,43 453.407,43
b) andere Forderungen 277.489,04 91.467,25
896.091,47 544.874,68
2. Forderungen an Kunden 884.070,47 808.471,39
3. Beteiligungen 500,00 500,00
4. Immaterielle Anlagewerte 1,00 1,00
5. Sachanlagen 15,00 15,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 5.255,03 185.116,80
7. Rechnungsabgrenzungsposten 4.417,07 4.359,56
1.790.350,04 1.543.338,43

Passiva

Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute
a) täglich fällig 0,00 1.515,92
2. Sonstige Verbindlichkeiten 716.252,09 778.770,17
3. Rechnungsabrenzungsposten 2.798,88 2.623,92
4. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 235.498,44 181.049,00
235.498,44 181.049,00
5. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 750.000,00 750.000,00
b) Kapitalrücklage 368.000,00 468.000,00
c) Bilanzverlust -282.199,37 -638.620,58
835.800,63 579.379,42
1.790.350,04 1.543.338,43

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 97,27 21,23
2. Provisionserträge 4.152.515,42 3.827.725,72
3. Provisionsaufwendungen 3.005.379,78 2.895.209,33
1.147.435,64 932.516,39
4. Sonstige betriebliche Erträge 22.630,79 243.618,97
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 226.725,49 398.332,46
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 49.063,60 71.815,00
darunter: 275.789,09 470.147,46
für Altersversorgung EUR 15.903,24 (i. V. EUR 16.371,06)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 535.929,27 472.804,27
811.718,36 942.951,73
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.344,13 2.901,58
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 380,00 150,11
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit/ Jahresüberschuss 356.421,21 230.153,17
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -638.620,58 -868.773,75
10. Bilanzverlust -282.199,37 -638.620,58

9. Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Der Jahresabschluss der FiNet Asset Management AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) und nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.

Gemäß § 340a HGB sind für die Gesellschaft die Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform (Formblatt 3 der RechKredV) gewählt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: FiNet Asset Management AG
Firmensitz laut Registergericht: Marburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Marburg
Register-Nr.: HRB 5359

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind mit dem Nennwert gemäß § 340e II HGB angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden in erforderlicher Höhe vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den um die planmäßigen Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwerts erfolgte über 3 Jahre.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken an unsicheren Verpflichtungen. Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen die laufenden Konten (TEuro 619; Vj. TEuro 453) und Forderungen aus Provisionsabrechnung (TEuro 277; Vj. TEuro 91).

Die Forderungen an Kunden (TEuro 884; Vj. TEuro 808) betreffen im Wesentlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Bestands- und Abschlussprovision.

Art der Forderung zum 31.12.2020 bis 3 Mte.
TEuro
andere Forderungen an Kreditinstitute 277
Vorjahr 91
Forderungen an Kunden 884
Vorjahr 808

Die Beteiligungen betreffen einen Geschäftsanteil an der Petersmann Institut für den unabhängigen Finanzaberater GmbH, Darmstadt.

Die immateriellen Anlagewerte betreffen den Geschäfts- und Firmenwert, der sämtliches "Know-How" des Geschäftsbetriebes "Investment und Beteiligungsvermittlung", das zum 1. Januar 2008 von der FiNet Financial Services Network AG, Marburg, erworben wurde, darstellt. Er wurde über drei Jahre abgeschrieben.

Die Sachanlagen betreffen die Betriebsausstattung. Die Betriebsausstattung in Höhe von 15,00 Euro wird selbst genutzt.

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Beteiligungen, der immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: 61.928,61

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: 61.928,61

Anlagespiegel zum 31.12.2020

FiNet Asset Management AG

Währung: EUR

Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand 01.01.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2020
I. Beteiligungen
1 Beteiligung 500,00 0,00 0,00 500,00
500,00 0,00 0,00 0,00 500,00
II. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Geschäfts- oder Firmenwert 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00
50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00
III. Sachanlagen
1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.944,61 0,00 0,00 11.944,61
2 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 1.344,13 1.344,13 0,00
11.944,61 1.344,13 0,00 1.344,13 11.944,61
Summe 61.944,61 1.344,13 0,00 1.344,13 61.944,61
Abschreibungen
Stand 01.01.2020 Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres Umbuchungen Abschreibungen auf Abgänge Stand 31.12.2020
I. Beteiligungen
1 Beteiligung 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Geschäfts- oder Firmenwert 49.999,00 0,00 0,00 49.999,00
49.999,00 0,00 0,00 0,00 49.999,00
III. Sachanlagen
1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.929,61 0,00 0,00 11.929,61
2 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 1.344,13 1.344,13 0,00
11.929,61 1.344,13 0,00 1.344,13 11.929,61
Summe 61.928,61 1.344,13 0,00 1.344,13 61.928,61
Buchwerte
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
I. Beteiligungen
1 Beteiligung 500,00 500,00
500,00 500,00
II. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
1,00 1,00
III. Sachanlagen
1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00
2 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
15,00 15,00
Summe 16,00 16,00

Als sonstige Vermögensgegenstände (TEuro 5; Vj. TEuro 185) sind im Wesentlichen debitorische Kreditoren (TEuro 4; Vj. TEuro 4) ausgewiesen.

In die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (TEuro 4; Vj. TEuro 4) sind im Wesentlichen Versicherungsbeiträge eingestellt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEuro 716; Vj. TEuro 779, davon TEuro 16; Vj. TEuro 67 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen/Gesellschafter) resultieren aus Lieferungen und Leistungen (TEuro 697; Vj. TEuro 703), Steuern (TEuro 3, Vorjahr TEuro 9) und Leistungsverrechnungen mit der FiNet Financial Services Network AG, Marburg (TEuro 16, Vorjahr TEuro 67).

Die Rückstellungen betreffen insbesondere Provisionsweitergabeverpflichtingen (TEuro 53), Abschluss-, Prüfungs- und Revisionskosten (TEuro 54), Jahresbeitrag zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (TEuro 40), Prozesskosten (TEuro 22) sowie Set-up-Kosten für eine Fondsauflage (TEuro 30).

Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb von einem Jahr fällig.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von 750.000,00 ist eingeteilt in:

Grundkapital Euro
750.000,00 Stück Stammaktien zum Nennwert von je 1,00 750.000,00
davon aus bedingter Kapitalerhöhung 0,00
davon aus genehmigter Kapitalerhöhung 0,00

Es handelt sich um vinkulierte Namensaktien.

Angaben über das genehmigte Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.01.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 375.000,00 Euro zu erhöhen.

Entwicklung der Kapitalrücklagen

Im Geschäftsjahr wurden Kapitalrücklagen in Höhe von TEuro 100 an Gesellschafter ausgeschüttet.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen Zinsen betreffen Erträge aus täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Kunden.

Die Provisionserträge enthalten im Wesentlichen Abschlussprovisionen, Bestandsprovisionen und Servicegebühren sowie Gebühren für Fondsmanagement. Provisionsaufwendungen sind angefallen für Vertriebsleistungen der Untervermittler und Provisionen für die Fondsberatung und -management.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEuro 23; Vj. TEuro 244) umfassen Erlöse aus Kostenerstattungen (TEuro 19) und Sachbezügen (TEuro 4).

Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

Posten der Ergebnisverwendung Betrag
Euro
+ Jahresüberschuss 356.421,21
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr -638.620,58
= Bilanzverlust 282.199,37

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Angestellte 3,00
leitende Angestellte 2,00
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 5,00
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 3,00
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 2,00

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs war durchgängig lediglich ein Vorstand beschäftigt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird mit Hinweis auf § 286 IV HGB verzichtet.

Der Aufsichtrat soll für seine Tätigkeit für das Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung von insgesamt TEuro 16 erhalten.

Als Vorstand waren bestellt:

Markus Neudecker, Bad Honnef (ab 03.02.2020) ausgeübter Beruf: Kaufmann
Stefan Michler, 65375 Oestrich-Winkel (bis 03.02.2020) ausgeübter Beruf: Kaufmann

Herr Markus Neudecker ist am 03.02.2020 zum Vorstand berufen worden.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Marcus Columbu, Dietzenbach (Vorsitzender ab 14.12.2020, stellv. Vorsitzender vom 19.03.2020 bis 14.12.2020, Mitglied vom 05.03.2020 bis 19.03.2020) ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt
Christian Grauel, Frankfurt am Main (stellv. Vorsitzender vom 30.08.2019 bis 19.03.2020 und ab 14.12.2020, Vorsitzender vom 19.03.2020 bis 14.12.2020) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater
Saied-Omid Kulaly, Wetter (Mitglied ab 30.08.2019) ausgeübter Beruf: Steuerberater
Markus Neudecker, Bad Honnef, (Vorsitzender vom 30.08.2019 bis 03.02.2020) ausgeübter Beruf: Kaufmann

Die Vorsitzenden des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr Herr Markus Neudecker (03.02.2020), Herr Christian Grauel (vom 19.03.2020 bis 14.12.2020) und Herr Marcus Columbu (seit 14.12.2020).

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEuro 27 und gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers TEuro
a) Abschlussprüfungsleistungen 15
b) andere Bestätigungsleistungen 12
c) sonstige Leistungen 0

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt Euro 356.421,21.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages von Euro 638.620,58 ergibt sich ein Betrag von Euro 282.199,37,als Bilanzverlust der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung wird der Bilanzverlust von Euro 282.199,37 vorgetragen.

Unterschrift des Vorstands

 

24.02.2021

2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

6 Zu dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Anlage 4) haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

7 An die FiNet Asset Management AG, Marburg

Prüfungsurteile

8 Wir haben den Jahresabschluss der FiNet Asset Management AG, Marburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FiNet Asset Management AG, Marburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

9 Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

10 Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

11 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

12 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

13 Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

14 Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

15 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

16 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

17 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

13. Schlussbemerkung

361 Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der FiNet Asset Management AG, Marburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Der Abfassung des Prüfungsberichts liegen die "Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten" (IDW PS 450 n. F.) zu Grunde.

 

Frankfurt am Main, 12. Mai 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Martin Hartauer, Wirtschaftsprüfer

Jürgen Krieg, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Niederschrift über die Sitzung des Aufsichtsrats der FiNet Asset Management Aktiengesellschaft am 01. Juni 2021 in Form einer Videokonferenz in Marburg

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat von der in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der FiNet Asset Management Aktiengesellschaft ("FAM") vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Sitzung des Aufsichtsrats in der Form einer Videokonferenz abzuhalten. Es handelt sich um einen begründeten Fall, weil eine Sitzung mit gleichzeitiger Anwesenheit aller Aufsichtsratsmitglieder terminlich und geographisch nicht organisierbar war. Ferner berücksichtigt die Form der Videokonferenz die derzeit durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Reise- und Besprechungsmöglichkeiten in einer Präsenzsitzung.

An der Sitzung des Aufsichtsrats der FAM in der Form der Videokonferenz am 01. Juni 2021 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr haben der Vorsitzende Herr Marcus Columbu, sein Stellvertreter Herr Christian Grauel sowie Herr Saied-Omid Kulaly teilgenommen. Als Gäste nahmen ferner der Vorstand der FAM, Herr Markus Neudecker, sowie zur Bilanzbesprechung der Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Hartauer von Ebner Stolz teil.

Die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates haben einstimmig auf die Einhaltung aller Form- und Fristvorschriften zur Durchführung einer Aufsichtsratssitzung verzichtet. Insbesondere hat kein Mitglied des Aufsichtsrats der fernmündlichen Beschlussfassung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, da sämtliche Mitglieder an der Aufsichtsratssitzung teilnehmen.

I. Tagesordnung

Der Aufsichtsrat beschließt für die heutige Sitzung einstimmig die folgende Tagesordnung:

TOP 1: Billigung des Jahresabschlusses 2020
TOP 2: Bericht des Vorstands zum 1. Quartal 2021

II. TOP 1: Billigung des Jahresabschlusses 2020

Als weitere Teilnehmer an der Aufsichtsratssitzung werden der von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 bestellte Abschlussprüfer Herr Dr. Martin Hartauer von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Vorstand der FAM, Herr Markus Neudecker, in der Videokonferenz dazu geschaltet und begrüßt.

1. Sachstand, Erläuterung des Prüfberichts durch den Abschlussprüfer

Der Vorstand der FAM hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss der FAM zum 31. Dezember 2020 am 24. Februar 2021 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 am 20. April 2021 vorgelegt (§ 170 AktG).

Am 12. Mai 2021 wurde der Prüfbericht von den Herren Dr. Martin Hartauer und Jürgen Krieg von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB ("Ebner Stolz"), Bockenheimer Landstraße 107, 60325 Frankfurt am Main, zu dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 vorgelegt. Ebner Stolz war durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Dezember 2020 zum Abschlussprüfer bestellt worden.

Herr Dr. Hartauer erläutert sodann die Einzelheiten des Prüfberichts.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 geprüft (§ 171 Abs. 1 AktG). Nachfolgend billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020.

Da wegen des für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Bilanzverlusts von Vorstand und Aufsichtsrat keine Verwendungsbeschlüsse zur Vorlage in der Hauptversammlung zu fassen sind, bleibt der Bilanzverlust bestehen und wird im nächsten Geschäftsjahr in die Position Verlustvortrag überführt (§ 266 Abs. 3 A IV HGB).

2. Beschlussfassung (Beschluss 02 - 2021)

Der Aufsichtsrat hat sodann einstimmig beschlossen:

a)

Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2020 werden vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss 2020 ist damit festgestellt (§ 172 AktG).

b)

Der Aufsichtsrat verabschiedet den Bericht des Aufsichtsrates zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie des Lageberichtes zum Geschäftsjahr 2020. Auf dieser Grundlage wird er der Hauptversammlung über die vorgenannte Prüfung sowie die Art und Weise seiner Überwachung der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2020 berichten (§171 Abs. 2 AktG).

c)

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 356,421,21. Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages von EUR 638.620,58 ergibt sich ein Betrag von EUR 282.199,37 der als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen wird.

III. TOP 2: Bericht des Vorstands zum 1. Quartal 2021

1. Sachstand, Erläuterung der Berichte zum 1. Quartal 2021 durch den Vorstand

Der Vorstand der FAM hat dem Aufsichtsrat seinen Bericht zum 1. Quartal 2021, die Revisionsberichte 3/2020, 4/2020 und 5/2020 sowie eine Betriebswirtschaftliche Analyse ("BWA") zum 31. März 2021 vorgelegt.

Der Vorstand erläutert sodann die Einzelheiten dieser Berichte sowie der BWA und berichtet über den Gang der Geschäfte im 1. Quartal 2021, insbesondere über den Umsatz, die Liquidität und die Lage der Gesellschaft.

Im Anschluss an den Bericht des Vorstands erörtert der Aufsichtsrat den Bericht. Es sind keine Beschlüsse zu fassen.

Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wird eine Abschrift dieser Niederschrift übermittelt werden.

 

Marburg, den 01. Juni 2021

Marcus Columbu, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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