TRANSFER GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Schiller seit 23.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bütema AGBietigheim-BissingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis: 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Anlage zum Anhang: Anlagenspiegel 4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 6. Mitteilung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und über die Ergebnisverwendung 7. Bericht des Aufsichtsrats der Bütema AG über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023der Bütema AG, Bietigheim-BissingenAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Bütema AG, Bietigheim-Bissingen
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Angaben zu Gliederungsvorschriften Der Jahresabschluss der Bütema AG wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes sowie der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrags beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB unter Beachtung rechtsformabhängiger Besonderheiten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gewählt. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angaben die wahlweise in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungssätze wurden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer (i.d.R.) linear festgelegt. Bei den Zu- und Abgängen wurden die Abschreibungen zeitanteilig pro Monat angesetzt. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände im Wert von bis zu EUR 800,00 wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Soweit bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Vorräte (Handelswaren) werden auf der Basis der aktuellen Einkaufspreise, vermindert um Anschaffungspreisminderungen, unter Berücksichtigung von Gängigkeitsabschlägen bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Konkretisierte Ausfallrisiken werden über Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Um dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung zu tragen, ist eine 1%-ige Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand gebildet. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen, als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der Sterbetafel von 2018 G von Prof. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) und einer voraussichtlichen Rentensteigerung von 2,00% (Vorjahr: 2,0 %) angesetzt. Bei den Pensionsrückstellungen erfolgte gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB eine Verrechnung mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Pensionsrückstellung dienen. Bei diesen Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen, die in Höhe des Zeitwertes (geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl. Überschussguthaben) verrechnet wurden. Entsprechend wurde auch mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtungsweise notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen, als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung wurden mit dem am Tag des Anfalls geltenden Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten inkl. Bankguthaben wurden ebenfalls mit dem Devisenkassamittelkurs am Stichtag umgerechnet. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 245 (Vorjahr: TEUR 98) für vermietete PCs vorgenommen. Weitere Sonderabschreibungen und Zuschreibungen zum Sachanlagevermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 104.873 (Vorjahr: EUR 60.572) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt 478.335 EUR und ist in 71.587 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Weitere Aktiengattungen bestehen nicht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 463.790,00. Gewinnrücklagen Die Entwicklung der anderen Gewinnrücklagen ohne die unveränderte gesetzliche Rücklage i.H.v. EUR 30.884,00 stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:
Fortführung des Jahresergebnisses
In der Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 wurde beschlossen, den Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von EUR 632.631,07 auf neue Rechnung vorzutragen und aus dem daraus erstandenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.182.006,16 eine Stückdividende von EUR 4,90 auszuschütten. Dies ergibt bei 71.587 Stückaktien eine Gesamtdividende von EUR 350.776,30. Pensionsrückstellung Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden folgende Werte verrechnet:
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen EUR 18.200,21. Die verrechneten Aufwendungen betragen EUR 7.956,00 und die verrechneten Erträge betragen EUR 1.436,45. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 in Höhe von EUR 2.682 ist ausschüttungsgesperrt. Restlaufzeiten Verbindlichkeiten und sonstige Angaben
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen übliche Eigentumsvorbehalte. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist eine Spende in Höhe von TEUR 360 (Vorjahr TEUR 357) enthalten. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen insolvenzbedingte Forderungsverluste in Höhe von TEUR 164 (Vorjahr TEUR 650) enthalten. Gegenläufig ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen eine Versicherungsentschädigung bezüglich der insolvenzbedingten Forderungsausfälle in Höhe von TEUR 160 enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Jahresdurchschnitt 66 (Vorjahr: 61) Angestellte. Organe der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten dem Vorstand an: Herr Dirk Frintrop, Informatiker Herr Lutz Hollmann-Raabe, Diplom Betriebswirt Herr Patrick Schiller, Diplom Wirtschaftsinformatiker (FH) Dem Aufsichtsrat gehörten während und zum Ende des Geschäftsjahres folgende Personen an: Herr Jürgen Fässle, Bankkaufmann, Vorsitzender, Herr Henry Frintrop, Geschäftsführer und Herr Andreas Baumann, Key Account Manager. Vergütungen an den Vorstand Die Angabe der Höhe der Vergütungen an den Vorstand und ehemalige Vorstandsmitglieder sowie deren Hinterbliebene wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Nachtragsbericht Auch nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bestehen weiterhin wirtschaftliche Unwägbarkeiten hinsichtlich der anhaltenden Inflation, sowie der Ukraine-Krise, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses nicht vollumfänglich erfasst und bewertet werden können. Zu beachten ist, dass der Großkunde Galeria Karstadt Kaufhof GmbH zum 09.01.2024 Gläubigerschutz beantragt und zum 01.04.2024 die Regelinsolvenz eröffnet hat. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Gesellschaft verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht. Vorschlag der ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Bietigheim-Bissingen, 9. April 2024 Bütema AG Vorstand Dirk Frintrop Lutz Hollmann-Raabe Patrick Schiller Entwicklung des Anlagevermögens in 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Bütema AG, Bietigheim-BissingenI. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell:
Die Leistungen werden ausschließlich am Standort Bietigheim-Bissingen erbracht. Forschung und Entwicklung
II. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens
Kennzahlen:
III. Prognosen, Chancen- und Risikobericht Prognosen
Chancen Chancen ergeben sich einerseits aus der besser werdenden Akzeptanz von Cloud Systemen. Diese ergeben sich aus der Einführung von SaaS Angeboten, durch neue Ertragschancen aus dem Betrieb und dem Verbrauch der Plattform. Ebenso aus neuen Produktansätzen durch die Einbeziehung von bereits verfügbaren Cloud-Diensten für KI und machine learning und neuen Produkt Features wie Azure Communication und dem Launch des neuen Produktes KIra. KIra ist die Einkaufsassistentin für den Kunden im Einzelhandel, welcher durch einen Chat-Bot an verschiedenen Kontaktpunkten den Shopper dann unterstützt, wenn gerade kein Verkaufspersonal da ist. Zum Beispiel für die schnelle Artikelsuche in der passenden Größe und der Reservierung. Außerdem unterstützt sie in der Onlineshop Bestellung oder in der Umkleidekabine, falls ein Teil nicht passt. Darüber hinaus ergeben sich aus dem neu überarbeiteten Digital Signage System mit Integrierten Retail Media Schnittstellen neue Marktzugänge bei kleineren und mittleren Kunden, welche durch verstärktes Marketing und Vertriebsaufwände in den Markt getragen werden. Risiken Risiken für die weitere Auslastung der Entwicklungs-Teams können sich aus einer allgemeinen weiter anhaltenden Abschwächung der Konjunktur und damit des Konsums ergeben, sowie aktuell laufenden und weitere Insolvenzen von Kunden. Besondere Risiken aufgrund der Rezession & Ukraine-Krise:
Bietigheim-Bissingen, den 9. April 2024 Dirk Frintrop, Vorstand Lutz Hollmann-Raabe, Vorstand Patrick Schiller, Vorstand Hinweis: Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die für Offenlegungszwecke gemäß § 327 HGB verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bütema AG, Bietigheim-Bissingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bütema AG, Bietigheim-Bissingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bütema AG, Bietigheim-Bissingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus do-losen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 9. April 2024 WirtschaftsTreuhand
GmbH
Dr. Kleinle, Wirtschaftsprüfer Faust, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Aufsichtsrat hat am 24. April 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt und damit festgestellt. Ergebnisverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2023Die Hauptversammlung hat am 24. April 2024 den folgenden Beschluss über die Ergebnisverwendung gefasst: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 956.868,25 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Aus dem daraus entstandenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.788.098,11 wird eine Stückdividende von EUR 14,00 ausgeschüttet. Dies ergibt bei 71.587 Stückaktien eine Gesamtdividende von EUR 1.002.218,00. Bericht des Aufsichtsrats des Jahresabschlusses 2023An die Hauptversammlung der Bütema AGDer Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Bütema AG - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023 sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach § 171 AktG unter Berücksichtigung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des AktG sowie der Satzung geprüft. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023 wurden durch die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte Wirtschafts Treuhand GmbH, Stuttgart, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat während des Geschäftsjahrs anhand monatlich übermittelter kurzfristiger Erfolgsrechnungen, Liquiditätsübersichten, Betriebsabrechnungen und der Entwicklung des Auftragsbestands überprüft. Außerdem ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung berichten und befragte den Vorstand während den Aufsichtsratssitzungen. Bei diesen Prüfungen sind keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und des Jahresabschlusses sprechen. Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfbericht wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 24.04.2024 mit dem Vorstand erörtert. Die erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig vor der Sitzung an alle Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt.
Bietigheim, 24.04.2024 Jürgen Fässie, Aufsichtsratsvorsitzender der Bütema AG |
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