Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Blum GmbHLiquidiert
57587 Birken-Honigsessen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Blum seit 16.1.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Blum GmbHLangenleuba-NiederhainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang werden in Anspruch genommen. Die BilMoG-Vorschriften werden ab dem Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet. Auf eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: Nach den vom BFH entwickelten Grundsätzen zur Abschreibung von Abbaurechten (BFH v. 19.07.1994 BStBl. II, 846) wurde das unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesene Substanzausbeuterecht zu Anschaffungskosten bewertet. Nach diesen Grundsätzen ist eine planmäßige Abschreibung erst ab dem Beginn des regelmäßigen Abbaus vorzunehmen. Bis zum Abschlussstichtag erfolgte noch kein Abbau der dem Abbaurecht zu Grunde liegenden Rohstoffe. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibung angesetzt. Im Abschlussjahr wechselte die Abschreibung des Pkw von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode. Für abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 überstiegen, wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG im Geschäftsjahr 2009 ein Sammelposten gebildet, der im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebnismindernd aufgelöst wird. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sowie im Geschäftsjahr 2010 zugegangen sind und deren Anschaffungskosten jeweils einen Betrag von EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden im Geschäftsjahr 2010 in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG voll umfänglich abgeschrieben. Die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auf Vermögensgegenstände des nicht abnutzbaren Sachanlagevermögens wurden unverändert beibehalten, da die Gründe hierfür weiterhin bestehen. Anhaltspunkte für nicht dauernde Wertminderungen waren zum Abschlussstichtag nicht erkennbar. Sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel wurden zu Nominalbeträgen bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB wurde im Rahmen der Erstellung der BilMoG-Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010 nicht von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Auf Grund der geänderten Bewertung von Verpflichtungen, die die Bildung einer Rückstellung erfordern, war eine Auflösung sonstiger Rückstellungen vorzunehmen, welche unmittelbar in die Bilanzposition "Gewinnrücklagen, andere Gewinnrücklagen" eingestellt wurde. Die Gewinnrücklagen dotieren zum 31.12.2010 unverändert gegenüber dem Stand zum 01.01.2010. Passive Steuerlatenzen ergaben sich zum 01.01.2010 sowie zum 31.12.2010 nicht. Sofern aktive Steuerlatenzen in Folge ertragsteuerlicher Verlustvorträge zum 01.01.2010 sowie zum Abschlussstichtag vorlagen, wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 HGB auf eine Aktivierung verzichtet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Ihrer Restlaufzeit durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen gegen Gesellschafter Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum 31. Dezember 2010 in Höhe von EUR 215.960,08. Bilanziell sind diese Forderungen der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" zugeordnet. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die zum 31. Dezember 2010 in Höhe von insgesamt EUR 282,29 bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" zugeordnet. Es handelt sich um ein unverzinsliches, befristetes Gesellschafterdarlehen mit einer Restlaufzeit am Abschlussstichtag von unter einem Jahr. 3. Schwebende Geschäfte Mit Vertrag vom 18. Dezember 2002 schloss die Gesellschaft einen Vertrag zum Erwerb von Grundbesitz über einen Kaufpreis in Höhe von EUR 127.822,97. Der Vertrag ist noch nicht vollzogen und abhängig vom Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, welche zurzeit noch ausstehen. D. Sonstige Angaben 1. Angaben zu Organmitgliedern Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Daniel Blum, Betriebswirt. Herr Daniel Blum ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Angaben zu Forderungen gegen Mitglieder der Geschäftsführung Die unter C. 1. aufgeführten Forderungen bestehen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Daniel Blum, und zwar unmittelbar in Höhe von EUR 187.809,66 und mittelbar in Höhe von EUR 28.150,42 gegen die Daniel und Silvia Blum GbR, an der Herr Daniel Blum zu 95 % als Gesellschafter beteiligt ist. Die Forderung gegen die Daniel und Silvia Blum GbR valutiert zum 31. Dezember 2010 insgesamt auf EUR 29.632,02. Die Forderungen wurden im Geschäftsjahr 2010 mit einem Zinssatz von 2% über dem Basiszinssatz verzinst und besitzen am Abschlussstichtag Restlaufzeiten bis zu einem Jahr mit Verlängerungsoption. Langenleuba-Niederhain, den 31. März 2011 Blum GmbH
Daniel Blum, Geschäftsführer |
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