CSS
Creative Software Systems GmbH
Obersontheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0
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0
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II. Sachanlagen
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20475
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26300
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III. Finanzanlagen
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0
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0
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0
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0
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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45411,72
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28373,27
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III. Wertpapiere
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0
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|
0
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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22172,99
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26189,72
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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390
|
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360
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Summe Aktiva
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88449,71
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81222,99
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000
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25000
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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45448,18
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41691,89
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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2808,14
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3756,29
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B. Rückstellungen
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1300
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1400
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C. Verbindlichkeiten
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13893,39
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9374,81
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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|
0
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|
0
|
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Summe Passiva
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|
88449,71
|
|
81222,99
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ANHANG
Allgemein
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handeisgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BiIMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden durch Erstellung einer BilMoG-Umstellungsbilanz
dokumentiert.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden
in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiIMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen bestehen,
wurden die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
| ― |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
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| ― |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| ― |
Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen in den Vorjahren
überwiegend zunächst degressiv und
später linear vorgenommen. Der Übergang von
der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
|
| ― |
Zugänge beim beweglichen
Anlagevermögen ab dem Jahr 2010 wurden
entsprechend des voraussichtlichen Wertverzehrs
während der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv
abgeschrieben.
|
| ― |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden
gemäß im Erwerbsjahr voll abgeschrieben,
wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
|
| ― |
In den Wirtschaftsjahren 2008
und 2009 angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden gem.
§ 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten ausgewiesen.
Die planmäßige Auflösung erfolgt je
Wirtschaftsjahr zu 1/5.
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2. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
| ― |
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
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3. Verbindlichkeiten
| ― |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem jeweiligen Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
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4. Rückstellungen
| ― |
Die Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer
Schätzung ermittelt und in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
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