CSS Creative Software Systems GmbH

Carl-Schuricht-Straße 8, 65187 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 31967
Eingetragen
18.10.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Betrieb einer Unternehmensberatung, Durchführung von IT-Projekten und Schulungen sowie Vertrieb von Software. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu gründen, zu erwerben oder in anderer Weise zu übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Mathias Kleinert
seit 18.8.2020
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

CSS Creative Software Systems GmbH

Obersontheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

0

II. Sachanlagen

20475

26300

III. Finanzanlagen

0

0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

45411,72

28373,27

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

22172,99

26189,72

C. Rechnungsabgrenzungsposten

390

360

Summe Aktiva

88449,71

81222,99



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

45448,18

41691,89

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2808,14

3756,29

B. Rückstellungen

1300

1400

C. Verbindlichkeiten

13893,39

9374,81

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

Summe Passiva

88449,71

81222,99

ANHANG

Allgemein

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handeisgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BiIMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Umstellungsbilanz dokumentiert.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiIMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen bestehen, wurden die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:


1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen in den Vorjahren überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Zugänge beim beweglichen Anlagevermögen ab dem Jahr 2010 wurden entsprechend des voraussichtlichen Wertverzehrs während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden gemäß im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

In den Wirtschaftsjahren 2008 und 2009 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten ausgewiesen. Die planmäßige Auflösung erfolgt je Wirtschaftsjahr zu 1/5.


2. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.


3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag ausgewiesen.


4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt und in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

 

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

9 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.