Sander Investment Partners GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd-Hendrik Bos seit 3.3.2026 | Prokura |
Corinna Rosmarie Elisabeth Geser seit 29.7.2021 | Prokura |
Thilo Karl Grutschnig seit 29.7.2021 | Prokura |
René Niemann seit 30.12.2020 | Prokura |
Florian Grenzebach seit 5.10.2020 | Vorstandsmitglied |
Lars Hille seit 9.7.2020 | Vorstandsmitglied |
Günter Rudolf Graß seit 17.9.2019 | Prokura |
Tobias Jung seit 3.12.2018 | Prokura |
Wilhelm Kometer seit 3.12.2018 | Prokura |
Marc Gasteiger seit 4.1.2018 | Prokura |
Markus Kiefer seit 10.8.2015 | Prokura |
Robert Holger seit 3.2.2014 | Prokura |
Dietmar Hubner seit 3.2.2014 | Prokura |
Stefan Lettmeier seit 8.6.2010 | Vorstandsmitglied |
Beate Manhart seit 5.3.2008 | Prokura |
Christian Zurl seit 5.3.2008 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
V-Bank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023DER V-BANK AG, MÜNCHEN1 Grundlagen der V-BANK1.1 GeschäftsmodellDie V-BANK erhielt 2008 die Erlaubnis, Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Einlagengeschäft), Nr. 2 (Kreditgeschäft), Nr. 4 (Finanzkommissionsgeschäft), Nr. 5 (Depotgeschäft), Nr. 8 (Garantiegeschäft) sowie Nr. 9 (Girogeschäft, letztere endete 2009 nach Art. 2 Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz) und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG (Factoring), Nr. 10 (Finanzierungsleasing)zu betreiben. Die Erlaubnis wurde 2009 erweitert um § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 (Anlagenverwaltung) und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG (Scheck- und Wechseleinzugs- und Reisescheckgeschäft), 2011 erweitert um Nr. 4 (Eigenhandel) sowie um die Befugnis, Finanzinstrumente gemäß § 32 Abs. 1a Satz 1 KWG für eigene Rechnung zu erwerben oder zu veräußern (Eigengeschäft). Die V-BANK erbringt Dienstleistungen in der Depot- und Kontoführung sowie in der Wertpapierabwicklung für unabhängige Vermögensverwalter, (Single-)Family Offices, Stiftungen, vermögensverwaltende Banken sowie ausgewählte institutionelle Kunden inklusive professioneller Investoren. In Deutschland sind für die Bank aktuell insgesamt rund 600 unabhängige Vermögensverwalter die primäre Zielgruppe. Dabei konzentriert die Bank ihre Vertriebsaktivitäten im Vermögensverwalter-Geschäft auf die großen und mittleren Gesellschaften mit einem verwalteten Kundenvermögen (Assets under Management) von über 100 Mio. Euro sowie Neugründungen und Gesellschaften ab 50 Mio. Euro Assets under Management mit entsprechendem Wachstumspotenzial. Darüber hinaus bedient die Bank auch vermögensverwaltende Gesellschaften im deutschsprachigen Ausland (Schwerpunkt Schweiz und ergänzend Liechtenstein). Das Depotgeschäft mit Kundengruppen, die die Infrastruktur der Bank für die Umsetzung ihrer eigenen Anlageentscheidungen nutzen, stellt ein weiteres Marktsegment dar. Dabei liegt der Fokus aktuell besonders auf Single-Family Offices (SFO) und Stiftungen ohne KWG-Zulassung. Die V-BANK verfolgt keine eigenen Beratungs- oder Produktvertriebsinteressen. Das Ziel ist es, als Plattform ausschließlich ein auf die Geschäftsbereiche der Bank, insbesondere unabhängige Vermögensverwalter und deren Mandanten, optimiertes Produkt- und Dienstleistungsportfolio zur Verfügung zu stellen. Dabei unterstützt die Bank ihre Geschäftspartner kontinuierlich bei deren Neukundengewinnung und Kundenbindung. Das Kreditgeschäft fokussiert sich auf Lombardkredite. 1.2 Ziele und StrategienDie in 2019 entwickelte V-BANK Strategie 2.0, wonach die V-BANK die Positionierung als "Qualitätsführer" mit umfassender Unterstützung der Geschäftspartner in Deutschland und ergänzend in der Schweiz sowie Liechtenstein anstrebt, wurde im Jahr 2021 durch zusätzliche Komponenten zur Strategie 2.4 ausgebaut. Die Ergänzungen der Strategie 2.4 umfassen eine erweiterte Zielgruppendefinition insbesondere vermögensverwaltender Banken sowie die Schaffung von Mehrwerten für Kunden, Mitarbeiter, Netzwerk-Partner und Eigentümer mit dem Ambitionsniveau für ein "bevorzugtes Ökosystem Vermögensverwaltung", die im Folgenden dargestellt werden. Eine Markterweiterung in die Schweiz wurde konkretisiert und ,Börsenfähigkeit' als Qualitätsmaßstab für die Banksteuerung proklamiert. Für die Kunden bedeutet das Ambitionsniveau der Strategie, dass die V-BANK sich als unabhängiger Marktführer mit einem Marktanteil im B2B4C (Business-to-Business-for-Customers) Geschäft von rund 30 Prozent positionieren will, als Full-Service-Provider am Markt auftritt, eine Weiterempfehlungsquote B2B von mindestens 80 Prozent, das heißt über 80 Prozent der Kunden würden die V-BANK aktiv weiterempfehlen, anstrebt, First Digital Mover im Bereich Services sein möchte und eine Markterweiterung auf die Region DACH+ anvisiert. Mit Blick auf die Belegschaft wird eine überdurchschnittliche Mitarbeiterzufriedenheit angestrebt, werden Werte gemeinsam entwickelt und konsequent gelebt sowie das Ziel verfolgt den Mitarbeitenden attraktive Arbeits- und Vergütungsmodelle anzubieten. Für die Netzwerkpartner stellt die Bank sich als ein attraktiver Plattform-Anbieter auf, wird eine Wertschöpfungstiefe von 30-40 Prozent beibehalten und die Open-Banking-Fähigkeit weiter ausgebaut. Der Fokus für 2023 lag auf der fortlaufenden Umsetzung der zwölf strategischen Initiativen aus der Strategie 2.4 und deren Abschluss zum Jahresende:
Themenschwerpunkte wie Digitalisierung, Mehrwertleistungen und Ausbau von Kompetenzen, neue Vertriebskanäle (zum Beispiel digitale Vermögensverwaltung), oder neue Verwahrtechnologien wie DLT/Blockchain werden in der Strategie abgebildet. Zudem sind Themen rund um die Skalierbarkeit und Steigerung der Effizienz, Weiterentwicklung der internen Steuerung sowie Einbindung und Förderung von Kultur und Mitarbeitenden durch spezifische Maßnahmen adressiert. Die in der Strategie herausgearbeiteten strategischen Initiativen mit zusätzlichen Wachstums- und Entwicklungsfeldern sind mit strategischen Maßnahmen hinterlegt, die kontinuierlich angegangen und umgesetzt werden. Die Umsetzung der Projekte wurde auch im Jahr 2023 aus dem Geschäftsergebnis finanziert. Bereits seit Beginn der Umsetzung der Strategie 2.4 im Jahre 2021 leisten die Projekte Beiträge zu Ergebnissteigerungen und Verbesserungen unter anderem im Betriebsmodell/-ablauf und der Marktpositionierung. Dabei spielen Technologie, Open Banking und Plattform-/Ökosystem-Ökonomie eine wesentliche Rolle: 1. Die Bank wird sich weiter digitalisieren und damit ihre Effizienz steigern. Dafür werden die IT-Infrastruktur mit dem Ziel ausgerichtet, nicht nur interne Prozesse zu automatisieren, sondern zugleich für externe Partner schnell und flexibel über standardisierte Schnittstellen "anschlussfähig" zu sein. 2. Die Bank wandelt sich immer weiter zu einer offenen Plattform. Im V-BANK Ökosystem sollen Geschäftspartner alle relevanten Dienstleistungen aus einer Hand finden, die sie für ihre erfolgreiche Arbeit mit dem Kunden und damit für den eigenen Geschäftserfolg benötigen. Damit stärkt die Bank die Kundenbindung oder unterstützt die Akquisition neuer Kunden. Im Rahmen der Outsourcingsteuerung der V-BANK waren als wesentliche Auslagerungen, die Avaloq Sourcing (Europe) AG, Amazon Web Services (AWS) und Dienstleister für die Kundenlegitimation und das Kunden-Onboarding im Fokus, die bei der Marktpositionierung und bei den Anstrengungen, die Effizienz weiter zu erhöhen, entsprechend unterstützen. Zum Jahresende 2022 wurde die Auslagerung der Internen Revision an die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beendet und die V-BANK verfügt seitdem über eine eigenständige Interne Revision. Die Strategie 2.4 mit den entsprechenden strategischen Initiativen und strategischen Maßnahmen wurde zum Jahresende 2023 abgeschlossen und die Überführung fortgesetzter Themen in einem neuen strategischen Zielbild ab 2024 aufgesetzt. Der Ausgestaltung und Umsetzung des strategischen Zielbildes ab 2024 liegt unverändert das Ambitionsniveau für ein "bevorzugtes Ökosystem Vermögensverwaltung" mit Mehrwerten für Kunden, Mitarbeiter, Netzwerk-Partner und Eigentümer zu Grunde. Aktuelle Entwicklungen und Trends im Marktumfeld der Bank sind in den vier Clustern Gesamtmarktumfeld (z.B. Etablierung nachhaltiges/ neues Zinsniveau und Neuausrichtung geldpolitischer Rahmenbedingungen nach dynamischer Zinswende), Kunden und Produkte (z.B. stetiges Vermögenswachstum und erhöhter Diversifizierungsbedarf in der Zielgruppe vermögender Kunden), Wettbewerbsumfeld (z.B. Intensivierung des Wettbewerbs jedoch gleichzeitiger Konsolidierungstrend im Depotbanken-Markt) und Technologie (z.B. steigender Einfluss durch neue bzw. disruptive Technologien auf Geschäfts- und Betriebsmodelle) in das strategische Zielbild ab 2024 mit eingeflossen. Das strategische Zielbild gliedert sich in zwei wesentliche Stoßrichtungen und untermauert die Positionierung der V-BANK: 1. Stärkung Kerngeschäft: Absicherung/Ausbau der Position als unabhängiger Marktführer, Untermauerung Anspruch auf "Qualitätsführerschaft" sowie Steigerung der operativen Effizienz und Exzellenz. 2. Scope-Erweiterung: Präzise Scope-Erweiterung entlang der Dimensionen Zielkunden, Technologie-Innovation entlang der Wertschöpfungskette und geographische Markterweiterung. Das strategische Zielbild wird im nächsten und den kommenden Jahren mit spezifischen strategischen Initiativen weiter unterlegt und vorangetrieben. Gleichzeitig wird die Bank fortlaufend weitere Effizienzhebel und/oder Wachstumsfelder auf Basis des strategischen Zielbildes identifizieren, mit konkreten strategischen Maßnahmen hinterlegen und diese in der Umsetzung konsequent priorisieren. Die Strategie bzw. die strategischen Initiativen werden somit weiterhin einen kontinuierlichen Beitrag zu weiteren Ergebnissteigerungen leisten. 1.3 Steuerungssystem und StrategieprozessDie Ausgestaltung der Steuerungssysteme, des Risikomanagements sowie des Strategieprozesses werden sowohl durch die Geschäfts- als auch Risikostrategie bestimmt. In der Geschäfts- beziehungsweise Risikostrategie der V-BANK wird aufgezeigt, mit welchen strategischen Initiativen und strategischen Maßnahmen die Bank die langfristige Existenz nachhaltig sichern will. Somit beschreibt die Geschäftsstrategie auf Grundlage des Geschäftsmodells die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und strategischen Handlungsfelder der Bank. Aus der Geschäftsstrategie wird die Risikostrategie abgeleitet. Diese beinhaltet die Ziele der Steuerung wesentlicher Risiken sowie die strategischen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Besonderheit des Geschäftsmodells liegt darin, dass nur in geringerem Maße Aktiv-Kundengeschäft vorliegt, das refinanziert werden muss, sowie gleichzeitig ein dynamisch - quasi im proportionalen Gleichschritt mit den Assets under Custody - wachsender Einlagenüberhang besteht. Dem Treasury kommt in der V-BANK insofern eine zentrale Bedeutung zu, da fast die gesamten Einlagenbestände risikoorientiert veranlagt werden können. Gemäß der konservativen Anlagestrategie und den damit geltenden Anlagerichtlinien, wird der signifikante Anteil der Einlagen in risikoarme Anlagen mit geringer oder Null-Solvabilität sowie zudem in hochliquide Assets (Staatsanleihen, öffentliche Anleihen, Pfandbriefe oder Anlagen bei der Bundesbank) veranlagt. Die vom Vorstand festgelegte Strategie wird im Strategieprozess mindestens einmal jährlich überprüft und fließt entsprechend in die Mehrjahresplanung ein. Eine entsprechend angelegte strategische Steuerung unterstützt diesen Prozess. Innerhalb des Strategieprozesses werden die einzelnen Phasen von der Analyse (Analyse externer und interner Einflussfaktoren wie Megatrends, Wettbewerb, Kosten, Prozesse oder IT) über die Planung und Umsetzung bis zur Beurteilung durchlaufen. Hierbei wird auf die Konsistenz zwischen der Geschäfts- und Risikostrategie sowie auf eine enge Verzahnung zur operativen Planung und Steuerung geachtet. Sofern der Vorstand in der Phase der Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass die Strategie angepasst werden muss, wird der Strategieprozess mit der Analyse neu aufgesetzt. In der strategischen Analyse werden unter anderem Ertrags- und Risikokonzentrationen analysiert sowie hierfür entsprechende Maßnahmen in der Strategie hinterlegt. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der relevanten Einflussfaktoren werden entsprechende Annahmen getroffen. Diese Annahmen werden einer regelmäßigen beziehungsweise anlassbezogenen Prüfung unterzogen. Sind die getroffenen Annahmen teilweise oder in Gänze nicht mehr zutreffend, werden die Strategien angepasst. Die Darstellung der strategischen Ziele entlang der strategischen Initiativen sowie der strategischen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele stecken die Eckpunkte für die operative Planung ab und sind Gegenstand der strategischen Planung. Um die in den strategischen Initiativen niedergelegten Ziele beurteilen zu können, sind diese so formuliert, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung jederzeit möglich ist. Die Ursachen für etwaige Abweichungen werden analysiert sowie mit Vorstand und Aufsichtsrat der Bank erörtert. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und KapitalmarktWährend das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2022 noch um 1,8 Prozent stieg, musste nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2023 ein Rückgang von 0,1 Prozent verzeichnet werden. 1 Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr wird unter anderem auf das nach wie vor krisengeprägte Umfeld zurückgeführt. Zusätzlich verschlechterten das hohe Preisniveau, die herausfordernden Finanzierungsbedingungen sowie eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland die deutsche Konjunktur. Die Nachfrage wurde insbesondere durch das fortlaufend hohe Inflationsniveau gedämpft. So betrug im gesamten Jahr 2023 die Inflationsrate im Durchschnitt 6,1 Prozent. 2 In diesem Umfeld prognostiziert das Bundeswirtschaftsministerium für 2024 einen preisbereinigten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,4 Prozent, bei einer erwarteten Inflationsrate von 2,6 Prozent. 3 Leicht positiver argumentieren die Experten der Deutschen Bundesbank in ihrer Deutschland-Prognose. Positiv auf die Aussichten wirkt sich die mittelfristig steigende Exportnachfrage aus. Vor dem Hintergrund des stabilen Arbeitsmarkts, anziehender Löhne sowie nachlassender Inflation erwartet die Bundesbank höhere Konsumausgaben der privaten Haushalte. 4 In Hinblick auf die Weltwirtschaft trifft der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2024 eine optimistische Prognose. Während 2023 ein Wachstum von circa 3,1 Prozent verzeichnet werden konnte, wird für 2024 ein analoger Anstieg von 3,1 Prozent erwartet. Für das Jahr 2025 liegt die aktuelle IWF-Prognose bei 3,2 Prozent. Insgesamt sei die Weltwirtschaft aufgrund zurückgehender Inflation robuster und ausbalancierter. Die Ökonomen des IWF gehen jedoch von großen regionalen Unterschieden aus. So wird für Deutschland ein Wachstum von 0,5 Prozent prognostiziert, während der Ausblick für die USA bei 2,1 Prozent liegt. Das deutsche Wachstum wird somit unter der Wachstumserwartung im Euroraum (0,9 Prozent) angesetzt. In China (4,6 Prozent) und Indien (6,5 Prozent) sei mit höheren Werten zu rechnen. 5 Im Gegensatz zur Konjunkturentwicklung verzeichnete der DAX im Jahr 2023 eine gute Performance. Nach einem Eröffnungskurs von 13.923 Punkten Anfang Januar 2023, überschritt der DAX nach nahezu kontinuierlich positiver Entwicklung im Mai 2023 die Marke von 16.000 Punkten. Nach einem Rückgang um circa 1.000 Punkte bis Oktober 2023, konnte der Index dank einer Jahresend-Rallye bei 16.752 Punkten schließen. Dies entspricht einem Plus von circa 20,3 Prozent, während 2022 noch ein Minus von 12,4 Prozent zu notieren war. Der Dow Jones Index konnte im Jahr 2023 13,7 Prozent hinzugewinnen und stieg von 33.149 auf 37.690 Punkte. 6 Hinsichtlich der Leitzinsen setzen sich die Erhöhungen seit Frühling 2022 fort. So fand durch die US-Notenbank (Fed) über das Jahr 2023 hinweg eine Erhöhung von insgesamt einem Prozent beim Leitzins Fed Funds Rate statt. 7 Dies stellte einen erneuten Anstieg dar, auch wenn die Dynamik nicht mit der Zinsrally 2022 zu vergleichen ist. Analog hierzu hat auch die Europäische Zentralbank (EZB) agiert. Entsprechend stieg der EZB-Leitzins von 2,5 Prozent auf 4,5 Prozent. 8 Hiermit versuchten die Notenbanken der hohen Inflation entgegenzuwirken. Mit abnehmenden Inflationsdruck blieben jedoch die Leitzinsen in den USA seit Juli 2023 stabil. Auch die EZB hat zuletzt dreimal in Folge die Leitzinsen unverändert gelassen. 9 Nach der Zinsrally hat die FED am Ende des Jahres 2023 sogar künftige Zinssenkungen in Aussicht gestellt, um auf die sich verlangsamende Inflation zu reagieren. 10 So erwarten die Finanzexperten, dass es 2024 zu Zinssenkungen kommen kann. 11 Obschon sich die Märkte zum Jahresbeginn 2024 stabil zeigten, müssen sich Anleger nach wie vor auf längerfristige Unsicherheitsfaktoren einstellen. Allen voran geopolitische Konflikte sowie das erhöhte Zinsniveau in den USA und Europa dämpfen die Erwartung für 2024. Auch das Risiko einer zweiten Inflationswelle im Rahmen eines ausgeweiteten Nahost-Konflikts sei nicht zu unterschätzen 12. Nichtsdestotrotz werden für die europäischen Märkte hohe einstellige prozentuale Gewinnsteigerungen prognostiziert 13. Für den amerikanischen Markt spiegeln die Prognosen sogar noch leicht bessere Gewinnaussichten wider. Während in Europa insbesondere Aktien aus den Bereichen Industrie, zyklischer Konsum und Finanzen in den Blick genommen werden sollten, gelten in Amerika Wachstumsaktien als die interessantesten Werte 14. Letztere sollten gemäß Expertenmeinung im Kontext von moderater Konjunktur aufgrund der überdurchschnittlichen Gewinnerwartung am besten performen.
1 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.
019 vom 15.01.2024
2.1.2 Entwicklung der FinanzbrancheAuch im Jahr 2023 ist die Anzahl deutscher Banken zurückgegangen. Der Rückgang um 4,0 Prozent auf 1.333 entspricht dem Niveau der beiden Vorjahre. 15 Diese Entwicklung bei den Strukturdaten zeigt, dass die Banken auf der Kostenseite aktiv bleiben und Konsolidierung insbesondere bei den Kreditgenossenschaften und Sparkassen unverändert auf der Agenda steht. Die eingetrübte konjunkturelle Lage in Deutschland, die hohe Inflation sowie die Zinswende haben die Banken 2023 vor große Herausforderungen gestellt. 16 Im Kontext dieser anspruchsvollen Rahmenbedingungen ist die deutsche Finanzbranche vergleichsweise gut durch das Jahr 2023 gekommen. 17 Aufgrund der Hochzinsphase konnten die deutschen Banken ihre Zinserträge seit 2022 verbessern - ein Trend, der sich gemäß Einschätzung der Beratungshaus Bain & Company auch im Jahr 2023 fortgesetzt hat. 18 Analog hierzu prognostiziert die Unternehmensberatung McKinsey in ihrer Finanzmarktanalyse, dass sich die durchschnittliche Eigenkapitalrendite der deutschen Bankenbranche leicht auf 5,4 Prozent verbessert. Dies ist insbesondere auch auf die Steigerungen der durchschnittlichen Zinsmarge im Bankensektor zurückzuführen, welche im Jahre 2023 mit 66 Basispunkten deutlich über dem Niveau der vorherigen Jahre in der Niedrigzinsphase liegen. 19 Jedoch wirken sich Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere und Forderungen im Bestand der Banken im Kontext des anspruchsvollen Zinsniveaus negativ auf das Ergebnis aus. 20 In diesem Rahmen ergab eine Untersuchung von EY, dass 76 Prozent der befragten Entscheidungsträger aus der Finanzbranche künftig bei ihren Kreditzusagen die Anforderungen für Dokumentation und Sicherheiten verschärfen wollen. Zudem halten 86 Prozent der Befragten Kreditausfälle künftig für wahrscheinlich oder eher wahrscheinlich. 21 Laut Statistik der Wirtschaftsauskunftei Creditreform gab es im Berichtsjahr 2023 eine deutlich höhere Anzahl an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. 22 Im Jahr 2023 schlug sich somit der jahrelange Kampf gegen Krisen negativ durch. Die gedämpfte Nachfrage aufgrund der Inflation, das herausfordernde Zinsniveau und die hohen Energiekosten waren die hauptsächlichen Treiber für den Anstieg der Insolvenzen auf nahezu Vor-Corona-Niveau. 23 Vor dem Hintergrund der makroökonomischen Gegebenheiten sollten Banken umfänglich ihre Ertragsfähigkeit und die Kostentragfähigkeit überwachen. Die Finanzbranche ist solide aufgestellt, steht aber sowohl durch Inflationseffekte als auch im Kontext der digitalen Transformation unter Druck, und befindet sich somit vor richtungsweisenden Jahren. 24 25 Im Bericht zu den Aufsichtsprioritäten der Jahre 2024-2026 weist die EZBBankenaufsicht den beaufsichtigten Instituten einen guten Umgang mit den makrofinanziellen und geopolitischen Schocks der letzten Jahre aus. Dennoch wird zu Wachsamkeit aufgerufen, insbesondere vor dem Hintergrund der Volatilität der Refinanzierungsquellen und den steigenden Refinanzierungskosten der Banken. In den Aufsichtsprioritäten wird zudem vor einer Qualitätsverschlechterung der Bankaktiva gewarnt. Dies steht in Zusammenhang mit den nach wie vor existenten geopolitischen Risiken sowie der hohen Inflation. Vor allem der Ausfall einer Reihe mittelgroßer US-Banken sowie die Übernahme einer Schweizer Bank zeigen, dass ein solides und zukunftsfähiges Geschäftsmodell sowie eine funktionierende interne Governance und wirksame Risikokontrollen notwendig sind. Obwohl sich die Risikolandschaft im Jahr 2023 weiter verändert hat, hält die EZB-Bankenaufsicht größtenteils an ihren Prioritäten aus dem Vorjahr fest und fordert die beaufsichtigten Institute weiterhin zur Stärkung der Resilienz auf. 26 Hierzu führt die EZB-Bankenaufsicht drei Aufsichtsprioritäten an: Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks (Priorität 1), die Beschleunigung der effektiven Beseitigung von Mängeln in der Governance und beim Management von Klima- und Umweltrisiken (Priorität 2), sowie die weiteren Fortschritte bei der digitalen Transformation und Erstellung robuster Rahmen für die operative Widerstandsfähigkeit (Priorität 3). 27 Im Kontext der Priorität 1 wird explizit auf die priorisierten Schwachstellen, die Mängel in den Rahmen für die Steuerung des Kreditrisikos und des Gegenparteiausfallrisikos, und die Mängel in den Rahmen für das Aktiv-Passiv-Management (ALM), hingewiesen. 28 Zudem führt die EZB-Bankenaufsicht in Zusammenhang mit Priorität 2 als priorisierte Schwachstelle die erhebliche Anfälligkeit gegenüber Treibern von physischen und Übergangsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel an. In diesem Kontext ist eine angemessene Berücksichtigung in der Geschäftsstrategie und dem Governance- und Risikomanagementrahmen sicherzustellen. 29 Außerdem ergeben sich im Rahmen der Priorität 3 zwei priorisierte Schwachstellen: Die Mängel in den Strategien für die digitale Transformation, und die Mängel in den Rahmen für die operative Widerstandsfähigkeit, das heißt für IT-Auslagerungs- und IT-Sicherheits-/Cyberrisiken. 30
15 Barkow Consulting, Anzahl dt. Banken sinkt
2023 um 4,0 Prozent
2.1.3 Vermögen in DeutschlandDie Zahl der Millionäre ist in Deutschland gegenüber dem Vorjahr gesunken. So zählt der von Capgemini herausgegebene World Wealth Report 2023 im Zeitraum 2021-2022 circa 20.900 weniger sogenannte "High Net Worth Individuals" (HNWI), also Personen mit einem investierbaren Nettovermögen von mehr als 1 Mio. USD. Somit leben rund 1,61 Mio. Dollar-Millionäre in Deutschland. Ihr Gesamtvermögen sank um circa 2,2 Prozent, während es zwischen 2020 und 2021 noch um 7,4 Prozent wuchs. Auch weltweit ging das Gesamtvermögen der HNWI zurück - minus 3,6 Prozent auf 83 Bio. Dollar. 31 Auch auf breiter Basis mussten beim Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland teilweise Rückgänge verzeichnet werden. Gemäß Statistiken der Bundesbank schrumpfte das Geldvermögen im dritten Quartal 2023 um 35 Milliarden Euro, nachdem es die drei vorangegangen Quartale jeweils noch gestiegen war. Entsprechend betrug das Geldvermögen der privaten Haushalte 7.467 Mrd. Euro. Dies spiegelt einen Nettorückgang von rund 8 Mrd. Euro innerhalb der 12-Monats-Frist wider. Insgesamt setzte sich somit auch die fallende Tendenz beim Forderungsaufbau fort. 32 Im Zuge der gestiegenen Zinsen hat sich beim Anlageverhalten der privaten Haushalte der Trend bestätigt - Reduktion von Sichteinlagen (-33 Mrd. Euro) zu Gunsten höher verzinster Termineinlagen (+44 Mrd. Euro). Nichtsdestotrotz verharrte die Investitionsbereitschaft in Aktien und sonstige Anteilsrechte auf weiterhin tiefem Niveau. 33 Aufgrund des nur geringfügigen Zuwachses an Wohnungsbaukrediten ergaben sich bei den Verbindlichkeiten der privaten Haushalte keine allzu großen Veränderungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Per Ende des dritten Quartals 2023 summierten sich diese auf rund 2.150 Milliarden Euro. 34
31 Cap Gemini World Wealth Report 2023
2.1.4 Entwicklung Markt der Vermögensverwalter in DeutschlandWie unter dem Punkt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Kapitalmarkt" ausgeführt, sind die Konjunkturaussichten in Deutschland weiterhin getrübt. Neben geopolitischen Krisen, dem herausfordernden Zinsniveau und der nach wie vor hohen Inflation stehen die unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland vor einigen branchenspezifischen Herausforderungen, welche somit auch für die V-BANK von hoher Relevanz sind. In der jährlich stattfindenden Befragung des Instituts für Vermögensverwaltung (InVV) der Technischen Hochschule Aschaffenburg in Kooperation mit der V-BANK nannten die befragten Vermögensverwalter die Kundengewinnung als größte Chance für ihre eigene unternehmerische Entwicklung. Als größte Herausforderung für ihre Entwicklung nehmen die Befragten die Personalgewinnung (beziehungsweise bei den kleinen Vermögensverwaltern ebenfalls die Kundengewinnung) wahr. Bezogen auf den Kapitalmarkt wird analog zum Vorjahr die Regulatorik als größte zukünftige Herausforderungen angesehen. Die Volatilität hingegen wird als größte Chance am Kapitalmarkt wahrgenommen. Im Umfeld hoher Zinsen insbesondere Renten- und Aktieninvestments auf Kosten der Liquiditätsquote in den Fokus. Immerhin knapp die Hälfte der befragten Vermögensverwalter plant, den Anteil liquider Mittel kurz- und mittelfristig zu reduzieren. 35 Die InVV-Studie zeigt, dass sich auch weiterhin immer mehr Kunden von klassischen Banken hin zu Vermögensverwaltern abwenden. So konnten Vermögensverwalter im Jahr 2022 - dem Analysezeitraum der Studie - aus allen drei Universalbanken-Bereichen (Sparkassen, genossenschaftlichen Banken und Großbanken) neue Kunden gewinnen. Gleichzeitig halten die befragten Vermögensverwalter die gewonnenen Bankkunden und verlieren kaum Kunden an klassische Banken. 36 Zur Fortschreibung dieser Entwicklung setzen die Vermögensverwalten verstärkt auf Kundenkontakt. So zeigt die Befragung, dass die tägliche Arbeitszeit im Kundenkontakt erneut gestiegen ist - von 41,5 Prozent in 2021 auf 42,1 Prozent in 2022. Hiermit gelang es, die Kundenanzahl leicht (59 Prozent der Befragten) beziehungsweise sogar stark (16 Prozent der Befragten) zu steigern. In diesem Kontext stellt jedoch die Akquisition junger Kunden weiterhin eine Herausforderung dar. 37 Doch nicht nur in der Kundenstruktur, sondern auch im eigenen Firmenkreis stehen Veränderungen an. Laut der InVV-Studie der Technischen Hochschule Aschaffenburg erwägen 28 Prozent der unabhängigen Vermögensverwalter eine Anpassung ihrer Gesellschafterstruktur in den kommenden zwölf Monaten. Bei kleineren Verwaltern mündet dies häufig in Zusammenschlüssen mit anderen Vermögensverwaltern. Mittelgroße Firmen setzen auf die Erweiterung des Gesellschafterkreises. Große Anbieter schließlich streben die Übertragung von Anteilen an. 38
35 InVV, Technische Hochschule Aschaffenburg,
zehnte Befragung, 2023
2.2 Geschäftsverlauf2023 ist es uns gelungen, weitere 24 Vermögensverwalter erstmals von einer Kooperation mit uns zu überzeugen (Vorjahr: 20). Unter dem Strich bestand Ende 2023 mit 482 (Vorjahr: 458) Vermögensverwaltern eine Kooperation. Hintergrund für den Ausbau der Kooperationen ist unter anderem die Konsolidierung des Depotbankenmarktes. Die Anzahl der Kundenkonten und -depots stieg zum 31.12.2023 auf insgesamt 56.367 (Vorjahreszeitpunkt: 50.867). Dabei lag die Anzahl der Konto- und Depoteröffnungen mit netto 5.500 (Vorjahr: 11.367) unter dem Niveau des Vorjahres. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zahl des Vorjahres durch die Akquisition eines großen Vermögensverwalters signifikant beeinflusst wurde. Bereinigt um diesen Sondereffekt, liegt die Anzahl der Konto- und Depoteröffnungen auf Vorjahresniveau. Der Kundenzulauf resultiert auch weiterhin aus dem Anstieg der Kooperationen mit stark wachsenden Vermögensverwaltern und einem Anstieg der Kundenzuführung von Bestandskooperationen, wodurch in diesem Segment das geplante Ziel erreicht werden konnte. Im Segment der Digitalen Vermögensverwalter lag die Neukundengewinnung jedoch unter den Erwartungen. Beim betreuten Kundenvermögen (Assets under Custody) gelang es, diese bis zum Jahresende auf 45,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 38,3 Mrd. Euro) zu steigern. Laut Lagebericht 2022 waren wir im zurückliegenden Geschäftsjahr von einem erneuten Wachstum des betreuten Kundenvermögens in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro ausgegangen. Die wachsende Kundenanzahl und die positive Marktentwicklung sind dabei ursächlich für den deutlichen Anstieg der verwahrten Volumina. Im Jahresverlauf wurden 1.840.761 Wertpapiertransaktionen (Vorjahr: 1.103.497) und damit 66,8 Prozent mehr als im Vorjahr ausgeführt. Das Umsatzvolumen belief sich auf rund 27,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 21,7 Mrd. Euro). Über die Hälfte der Transaktionen wurden im Geschäft mit Vermögensverwaltern abgewickelt. Der Anteil Digitaler Vermögensverwalter belief sich auf 45 Prozent. Durchschnittlich verzeichneten wir 32,8 Wertpapiertransaktionen pro Depot und Jahr (Vorjahr: 21,8). Unterstellt hatten wir im Lagebericht 2022 für 2023 auf Jahresbasis 20,1 Wertpapiertransaktionen pro Depot und Jahr. Der Anstieg der durchschnittlichen Wertpapiertransaktionen resultiert aus der hohen Umschlagshäufigkeit im Bereich der Digitalen Vermögensverwalter. Der Anteil der Erlöse aus Wertpapiertransaktionen belief sich im Jahr 2023 auf 67,7 Prozent und liegt damit im Rahmen des prognostizierten Wertes von 68,0 Prozent. Die Bilanzsumme belief sich Ende 2023 auf 3.886 Mio. Euro (Vorjahr: 4.496 Mio. Euro). Damit hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Prozent reduziert. Wesentlich bestimmt wird die Bilanzsumme auf der Passivseite durch die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einem Anteil von 90 Prozent an der Bilanzsumme. Hierbei handelt es sich um Liquidität, welche unsere Kunden im Rahmen der jeweiligen Anlagestrategie auf ihren Konten halten (Cash-Quote, Verhältnis von Kundeneinlagen zu den verwahrten Vermögen). Die Cash-Quote lag zum Bilanzstichtag bei 7,8 Prozent (Vorjahr: 11,0 Prozent) und damit um 4,0 Prozentpunkte unterhalb des prognostizierten Werts. Der relative Rückgang der Cash-Quote resultiert aus gesunkenen Kundeneinlagen und einem marktbedingten Anstieg der Depotvolumen. Die fokussierte Kreditvergabepolitik der vergangenen Jahre wurde beibehalten. Zum Jahresende beliefen sich die Kundenkreditinanspruchnahmen aus Lombardkrediten auf 315,7 Mio. Euro (Vorjahr: 344,1 Mio. Euro). Die übrigen Forderungen an Kunden beliefen sich auf 17,3 Mio. Euro und sind im Wesentlichen auf die Provisionsabrechnungen des vierten Quartals zurückzuführen, die erst im Folgegeschäftsjahr abgerechnet und belastet werden können. 2.3 Lage2.3.1 Ertragslage2023 belief sich der Provisionsüberschuss auf 44,0 Mio. Euro (Vorjahr: 45,6 Mio. Euro). Wesentlicher Grund für diese Entwicklung war der Anstieg der abgewickelten Transaktionen im Rahmen von pauschalen Preismodellen. Der Nettoertrag des Handelsbestands belief sich auf 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Zudem sank die Durchschnittsmarge der Transaktionen auf Grund von Umschichtungen oder anderen Anlageschwerpunkten in den Depots bedingt durch die Zinswende. Es konnte ein Zinsüberschuss von 26,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro) erzielt werden. Der Anstieg begründet sich insbesondere aus der im vierten Quartal 2022 begonnenen Zinswende der Europäischen Zentralbank. Die laufenden Erlöse aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Erträge aus verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 5.431 Tsd. Euro (Vorjahr: 625 Tsd. Euro). Der Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaft V-Fonds GmbH verbessert sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 10 Tsd. Euro auf 629 Tsd. Euro. Die Personalaufwendungen stiegen auf 13,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau von durchschnittlich 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jahresverlauf. Die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 23,5 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 20,2 Mio. Euro). Dies resultiert aus dem Wachstum geschuldeten Kapazitätsanpassungen sowie gestiegenen variablen Kosten entsprechend der positiven Mengenentwicklung bei Transaktionen und gestiegenen Beratungsaufwendungen im Rahmen der digitalen und organisatorischen Weiterentwicklung der V-BANK. Gleichzeitig konnte die Cost-Income-Ratio um 14,9 Prozentpunkte auf 52,3 Prozent (Vorjahr: 67,2 Prozent) verbessert werden. Der Wertpapierbestand gliedert sich in Handelsbestand, Anlagebestand sowie Liquiditätsreserve. Der Handelsbestand wurde mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Die Liquiditätsreserve wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip und das Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. In diesem Jahr betrug das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Zum Bilanzstichtag bestanden im Wertpapierbestand bedingt durch die Zinswende stille Lasten in Höhe von 16,9 Mio. Euro (Vorjahr: 30,3 Mio. Euro) und stille Reserven in Höhe von 10,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro). Im Kreditgeschäft wurden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen auf Kundenengagements vorgenommen. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft beläuft sich auf rund 60 Tsd. Euro (Vorjahr: -0,5 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschafteten wir ein Ergebnis vor Steuern und vor Zuführung zum Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB in Höhe von 38.245.877,26 Euro (Vorjahr: 18.054.737,32 Euro) und steigerten das Ergebnis damit um 112 Prozent. Im Lagebericht 2022 hatten wir als Ziel 40.090.000,00 Euro genannt. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus dem Zinsergebnis. Der Jahresüberschuss betrug am Bilanzstichtag 24.495.139,25 Euro (Vorjahr: 8.730.827,01 Euro). Vorstand und Aufsichtsrat haben zur Stärkung der Eigenkapitalbasis aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres vorab nach § 58 Abs. 2 AktG 12.247.568,62 Euro (Vorjahr: 4.365.412,50 Euro) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Für den verbleibenden Bilanzgewinn von 12.247.570,63 Euro (Vorjahr: 4.365.414,51 Euro) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 6.123.784,81 Euro (Vorjahr: 2.492.665,89 Euro) auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende von 0,81 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,33 Euro). Der verbleibende Bilanzgewinn soll zur weiteren Stärkung des Eigenkapitals in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. V-Fonds GmbHDie V-Fonds GmbH wurde im April 2013 gegründet. An dieser Gesellschaft besteht eine Beteiligung in Höhe von 80 Prozent bei einem Stammkapital von 100 Tsd. Euro. Die V-Fonds GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von 787 Tsd. Euro (Vorjahr: 777 Tsd. Euro) erzielt. Die stabile Ergebnisentwicklung ist auch für das Folgejahr 2024 berücksichtigt. 2.3.2 FinanzlageDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit rund 3.515 Mio. Euro (Vorjahr: 4.199 Mio. Euro) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit rund 83 Mio. Euro (Vorjahr: 58 Mio. Euro) stellen zum Bilanzstichtag die wesentlichen Finanzierungsquellen dar. Dem gegenüber stehen Barreserven von rund 1.190 Mio. Euro (Vorjahr: 2.784 Mio. Euro) und Finanzinstrumente von 2.133 Mio. Euro (Vorjahr: 1.238 Mio. Euro). Zum 31.12.2023 beträgt das Eigenkapital 123,3 Mio. Euro (Vorjahr: 101,2 Mio. Euro). Zum Bilanzstichtag beliefen sich die kurzfristig innerhalb von drei Monaten fälligen Finanzierungsmittel auf 3.597,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4.257,2 Mio. Euro), die mittelfristigen Finanzierungsmittel zwischen drei Monaten und fünf Jahren auf 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) und die langfristigen Finanzierungsmittel auf 239,6 Mio. Euro (Vorjahr: 218,5 Mio. Euro). Im Berichtsjahr war die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gegeben. Sowohl die Mindestreservebestimmungen als auch die vom Bundesministerium der Finanzen in Benehmen mit der Deutschen Bundesbank aufgestellte Liquiditätsverordnung wurden zu jeder Zeit eingehalten und ermöglichten im Rahmen der strategischen Planung ausreichend Spielraum für den Ausbau des Bankgeschäftes. Bis zur Erstellung des Lageberichts lagen keine Umstände vor, die die Liquiditätslage der Bank nachteilig verändern könnten. 2.3.3 VermögenslageDie Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) belief sich zum Bilanzstichtag auf 3,2 Prozent (Vorjahr: 2,3 Prozent). Wir erfüllen die Eigenkapitalanforderungen nach Basel III. Zum Bilanzstichtag übertraf die Gesamtkapitalquote nach CRR mit 36,3 Prozent (Vorjahr: 41,8 Prozent) klar die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen einschließlich der Anforderungen gemäß des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) in Höhe von insgesamt 11,1 Prozent. Auch die harte Kernkapitalquote liegt mit 16,5 Prozent (Vorjahr: 18,2 Prozent) deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Höhe von insgesamt 9,1 Prozent. Zum Jahresabschluss 2023 wurde eine Kapitalrendite nach § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG in Höhe von 0,6 Prozent (Vorjahr: 0,2 Prozent) bei einer Bilanzsumme von 3.886.232 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.495.713 Tsd. Euro) und einem Jahresüberschuss von 24.495 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.731 Tsd. Euro) ermittelt. Das bilanzielle Vermögen der Bank besteht zum 31. Dezember 2023 zu 30,6 Prozent aus Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 1.189.772 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.784.163 Tsd. Euro). Daneben bestehen im Wesentlichen Anlagen in festverzinslichen und nichtfestverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 1.856.048 Tsd. Euro (Vorjahr: 999.162 Tsd. Euro) bzw. 277.250 Tsd. Euro (Vorjahr: 238.870 Tsd. Euro), die zur Erzielung eines Zinsertrags investiert wurden. Das Anlagevermögen aus immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen verringerten sich auf 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 13,3 Mio. Euro). Verbindlichkeiten bestehen insbesondere gegenüber Kunden. Diese teilen sich in täglich fällige Einlagen der Kunden in Höhe von 3.385.522 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.187.805 Tsd. Euro) und Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von 129.070 Tsd. Euro (Vorjahr: 11.261 Tsd. Euro) auf. Der Rückgang der täglich fälligen Kundeneinlagen ist auf die Zinswende und eine damit verbundene Anpassung der Anlagestrategie der Vermögensverwalter zurückzuführen. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage schätzen wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr als sehr gut ein. 3 Finanzielle und nicht finanzielle LeistungsindikatorenDie wesentlichen Leistungsindikatoren bilden die Ausgangsbasis für die Festlegung finanzieller Ziel- und Steuerungsgrößen. Im Einzelnen werden folgende Ziel- und Steuerungsgrößen geplant und kontinuierlich in einem Soll-Ist-Vergleich überwacht:
Entsprechend einer Plankostenrechnung lassen sich Abweichungen zum erwarteten Gesamtergebnis auf einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung herunterbrechen. In Verbindung mit den genannten Leistungsindikatoren kann frühzeitig erkannt und analysiert werden, worauf Abweichungen (Mengen-/Preisabweichungen) zurückzuführen sind und Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Im Detail werden in den Abschnitten zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage (2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3) sowie im folgenden Abschnitt Prognosebericht (4.1) die geplanten Leistungsindikatoren aufgeführt. Zum Jahresende 2023 waren 141 Mitarbeitende (inkl. Vorstand) bei der V-BANK beschäftigt (Vorjahr: 112). Davon waren 119 in Vollzeit und 22 in Teilzeit tätig. Insgesamt gab es im Jahresverlauf 44 Neueinstellungen und 15 Austritte. Zwei Mitarbeitende waren in Elternzeit und zwei befanden sich in Altersteilzeit. Das Gehalt unserer Mitarbeitenden enthält neben dem Fixgehalt eine variable Komponente, die sich an den Gesamtbankzielen und einer individuellen Zielvereinbarung des Mitarbeitenden bemisst. Fach- und Führungskräfte werden dabei gleichgestellt. Für die Geschäftsleitung bestehen Aktienoptionsprogramme aus den Jahren 2019, 2020 und 2023 (letzteres als virtuelles Aktienprogramm). Das Aktienoptionsprogramm 2019 umfasst auch den damaligen Generalbevollmächtigten. Die Aktienoptionsprogramme 2020 und 2023 umfassen neben dem Vorstand auch weitere ausgewählte Mitarbeitende der Führungsebene der Gesellschaft. 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht4.1 Prognosebericht 2024Bei unserer Planung für das Geschäftsjahr 2024 reflektieren wir zunächst die Erfahrungen der Vergangenheit und das Momentum der Branche. Weiterhin trägt diese den nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der unsicheren geopolitischen Verhältnissen Rechnung. Insbesondere die im vierten Quartal 2022 vollzogene Zinswende der Europäischen Zentralbank, wird die Ertragslage der V-BANK, trotz Eintrübung der Wirtschaft und höherer Inflation, weiter stärken. Die Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der V-BANK mit Fokus auf nachhaltigem Wachstum, innovativer Qualitätsführerschaft und einer Neuausrichtung der Zinsbuchsteuerung inkl. Anlagestrategie stützt unsere Planung. Unter anderem erwarten wir:
4.2 Risikobericht4.2.1 Organisation des RisikomanagementsDas Risikomanagement der V-BANK ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu erkennen, angemessen zu bewerten und zu limitieren. Hierzu erfolgen im Rahmen eines Risikomanagementprozesses die Erkennung, Bewertung, das Controlling, Reporting sowie die Steuerung aller als wesentlich eingestuften Risiken. Ziel des Risikomanagements ist eine zielkonforme und systematische Risikosteuerung. Ausgehend von der strategischen Geschäftsausrichtung legt der Vorstand die risikopolitischen Grundsätze fest, die zusammen mit der Risikolimitierungsstruktur in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert sind. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (RTF) werden Verfahren eingesetzt, die sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht angemessen berücksichtigen. Zur Erfüllung dieser beiden Schutzziele werden für die Risikotragfähigkeit die normative und ökonomische Perspektive zugrunde gelegt. Der Vorstand ist für ein dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der betriebenen oder beabsichtigten Geschäfte der Bank entsprechendes funktionsfähiges Risikomanagementsystem - ungeachtet der organisatorischen Zuordnung zum Vorstandsvorsitzenden - gesamtverantwortlich. Dies schließt die regelmäßige Überprüfung und fortlaufende Weiterentwicklung des Systems, die Festlegung und Anpassung der Gesamtgeschäftsstrategie (einschließlich der Risikostrategie), die Limitierung von Risiken sowie die Berichterstattung an den Aufsichtsrat mit ein. Die Risikocontrolling-Funktion der V-BANK ist bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung organisatorisch von den Bereichen getrennt, die für die Initiierung beziehungsweise den Abschluss von Geschäften verantwortlich sind. Somit wird die notwendige organisatorische Unabhängigkeit innerhalb des Instituts gewährleistet. Hierbei finden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für die Risikocontrolling-Funktion und deren Leitung Beachtung. 4.2.2 Geschäfts- und RisikostrategieDie Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich an der festgelegten Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Gesamtvorstand verantwortlich. Sowohl in der Geschäftsstrategie als auch in der Risikostrategie werden Unternehmensziele und Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs sowie das Grundverständnis der Bank zu wesentlichen geschäftspolitischen Fragen dargestellt. Die Risikostrategie legt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlich zu beachtenden Anforderungen den grundsätzlichen Umgang mit Risiken innerhalb der Bank fest. Die Geschäfts- und die Risikostrategie der Bank wird mindestens jährlich überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und dem Aufsichtsrat - als Aufsichtsorgan der Bank - zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. 4.2.3 RisikobewertungDie als wesentlich eingestuften Risiken werden im Rahmen der Risikobewertung quantitativ und qualitativ evaluiert. Als Grundlage dienen die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die regelmäßige Risikoberichterstattung. In der quantitativen Analyse nutzt die Bank Module aus der Banksteuerungssoftware zeb.control. Die Bank hat im Jahr 2023 das Umstellungsprojekt von Okular® auf die neue Software vollständig vollzogen und konnte somit die Risikobewertung erweitern und verfeinern. 4.2.4 Risikocontrolling und -reportingDie unmittelbare und vollständige Information der Organisationseinheiten über die sie betreffenden wesentlichen Risiken bildet das Fundament einer wirksamen Risikoüberwachung und -kommunikation. Für die regelmäßige Risikoberichterstattung sind deshalb feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die Erstellung und Kommunikation des Risikoreportings erfolgt durch die Risikocontrolling-Funktion. Die Risikoüberwachung und Risikokommunikation der Bank werden ausführlich in der Rahmenanweisung für das Risikomanagement dargestellt. Nach dem Prinzip der dezentralen Risikosteuerung verantworten auf operativer Ebene die Risikoinhaber (Führungskräfte sowie Prozessverantwortliche) die für ihre Bereiche relevanten Risiken. Der Informations- und Kommunikationsprozess wird von der Internen Revision - als prozessunabhängige Institution - geprüft und beurteilt. Das Überschreiten vorgegebener Warn- und Schwellenwerte führt unverzüglich nach entsprechender Kenntnis zu einer Ad-hoc-Berichterstattung an den zuständigen Vorstand beziehungsweise Gesamtvorstand. Beim Auftreten von neuen Risiken, für die noch keine Regelungen getroffen wurden, sind der unmittelbare Vorgesetzte sowie das Risikomanagement durch die Risikoinhaber unverzüglich zu informieren. Der Aufsichtsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat bei unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Sachverhalten ad hoc informiert. Die V-BANK hat einen Sanierungsplan gemäß § 12 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in Verbindung mit § 19 SAG aufgestellt und diesen der BaFin zur Kenntnis gebracht. Der Sanierungsplan wurde durch die BaFin in Abstimmung mit der Bundesbank bewertet und es wurden keine Mängel festgestellt. Der Sanierungsplan entspricht im Wesentlichen den Anforderungen des SAG i.V.m. der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungsplänen für Institute (MaSanV). 4.2.5 RisikosteuerungDie Risikosteuerung umfasst die Summe aller Maßnahmen zur adäquaten Begrenzung, Verringerung, Vermeidung oder Übertragung von Risiken. Die Festlegung der wesentlichen Elemente der Risikosteuerung sowie der wesentlichen Annahmen wird vom Vorstand beschlossen. Unsere Risikosteuerung zielt auf eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Des Weiteren führen wir Stresstests für die wesentlichen Risikoarten und Risikokonzentrationen durch. Die den Stresstests zugrunde liegenden Annahmen werden in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aus den Ergebnissen und Erkenntnissen dieser Stresstests leiten wir Handlungs- und Steuerungsmaßnahmen ab. 4.2.6 Risikoprofil4.2.6.1 AdressenrisikenDie Adressenrisiken setzen sich aus den folgenden wesentlichen Risikoarten zusammen: Adressenausfallrisiko Kundenkreditgeschäft (Lombardkredite)Als Adressenausfallrisiko Kundengeschäft wird das Risiko des wirtschaftlichen Verlustes auf Grund eines Ausfalls eines Kreditnehmers verstanden. Es beinhaltet, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nur zum Teil nachkommen kann, wenn bereits Leistungen in Form von liquiden Mitteln und Wertpapieren erbracht wurden. Vor dem Hintergrund, dass die Bank ausschließlich Kredite gegen Verpfändung von Wertpapiersicherheiten (Lombardkredite) vergibt, kann ein Wertverfall von Sicherheiten zu einer Leistungsstörung führen. Der entstehende Verlust kann folgende Bestandteile enthalten: Forderungsausfall, entgangene Zinszahlungen, Kosten für die Rechtsverfolgung sowie sonstige Kosten. Adressenausfallrisiko im EigengeschäftDas Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr von Wertschwankungen eines Emittenten auf Grund der Veränderung in eine schlechtere Ratingklasse. Das Kontrahentenrisiko ist das Risiko, dass eine Forderung gegenüber einer Gegenpartei aus schwebenden Wertpapiergeschäften ausfällt. Das Länderrisiko beschreibt das Risiko, das nicht durch den Vertragspartner selbst, sondern auf Grund seines Sitzes im Ausland besteht. Folglich kann es auf Grund krisenhafter politischer oder ökonomischer Entwicklungen in diesem Land zu Transferproblemen und somit zusätzlichen Adressenausfallrisiken kommen, die sich ebenfalls im Kreditrisiko niederschlagen. Wir stufen das Adressrisiko grundlegend als wesentlich ein, wenngleich bei der Steuerungsrelevanz hinsichtlich der quantitativen Bedeutung der jeweiligen Risikoarten unterschieden wird. Das Migrations- und Länderrisiko ist steuerungsrelevant und mit einem eigenen Risikolimit versehen. Die übrigen Risikoarten werden nicht aktiv gesteuert, sondern gesondert von der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht. In der ökonomischen Risikotragfähigkeitsbetrachtung wenden wir statistische Verfahren und Modelle (Kreditportfoliomodelle) zur Risikoquantifizierung an. Die ökonomischen Risiken - Value at Risk (VaR) - werden bei einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent berechnet. Die Adressenrisiken haben in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsbetrachtung zum 31.12.2023 einen Anteil von 33,2 Prozent (Vorjahr: 27,2 Prozent) an der Summe des Gesamt-VaR.
Abbildung 1: Übersicht zu den Adressenrisiken per 31.12.2023 4.2.6.2 MarktpreisrisikenDie Marktpreisrisiken setzen sich aus den folgenden wesentlichen Risikoarten zusammen: ZinsänderungsrisikoEin Zinsänderungsrisiko beschreibt zum einen die Gefahr, dass die realisierte Zinsergebnisgröße auf Grund von Marktzinsänderungen geringer ausfällt als erwartet oder sich der Gesamtbankbarwert des zinstragenden Geschäfts gegenüber eines sicheren Zinsbuchbarwertes unerwartet vermindert. Das barwertige Zinsänderungsrisiko (Zins-VaR) resultiert aus einer nicht zu erwartenden Veränderung der Marktzinssätze. Credit-Spread-RisikoAuf dem Zinsmarkt bezeichnet der Credit Spread die Rendite eines Wertpapieres abzüglich der Rendite gegenüber einer risikolosen Staatsanleihe. Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet den unerwarteten Verlust infolge von Preisschwankungen aufgrund sich verändernder Bonitätsrisiken von Wertpapieren. Aktien- beziehungsweise FondsrisikoGenerell besteht die Gefahr, dass sich der Vermögenswert von Fonds beziehungsweise der Wert eines Aktienportfolios auf Grund von unerwarteten Marktwertveränderungen stärker verringert als erwartet. Damit die Risiken unseres Spezialfonds transparent in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt werden können, wird bis auf Ebene der Einzeltitel innerhalb dieses Spezialfonds eine Durchschau angestellt. Die Risiken werden in den jeweils betreffenden Risikoarten (zum Beispiel Credit-Spread-Risiko) in der Risikotragfähigkeit angerechnet. WährungsrisikoStimmen die Abwicklungszeitpunkte von Wertpapiergeschäften der Kunden in Fremdwährung und deren Devisengeschäfte nicht überein, sind kurzfristig offene Devisenpositionen beziehungsweise schwebende Geschäfte möglich. Die Saldierung der aktiven und passiven Fremdwährungsposition innerhalb einer Währung entspricht der offenen Fremdwährungsposition, die einem Bewertungsrisiko unterliegt. HandelsbuchrisikenDer Wertpapiereigenhandel, mit dem Ziel kurzfristig Handelserfolge zu erzielen, ist unerwarteten Marktwertveränderungen unterworfen und einem Bewertungsrisiko ausgesetzt. Grundsätzlich sind wir ein Nichthandelsbuch-Institut und agieren nur innerhalb von Bagatellgrenzen. Die Handelsbuchtätigkeit ist auf eine Haltedauer von bis zu zehn Tagen ausgerichtet. Wir stufen das Marktpreisrisiko ebenfalls als wesentlich ein. Als steuerungsrelevant erachten wir das Zinsänderungs- und das Credit-Spread-Risiko als auch das Fondsrisiko.
Abbildung 2: Übersicht zu den Marktpreisrisiken per 31.12.2023 4.2.6.3 Operationelle RisikenDas operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unvollkommenheit, Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder auf Grund von externen Ereignissen eintreten. Diese Definition schließt sowohl Rechtsrisiken und Risiken aus der Auslagerung (Outsourcing) von Geschäftstätigkeiten als auch Kostenrisiken mit ein, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Auf Grund der geringen eigenen Fertigungstiefe und dem damit verbundenen hohen Grad an Outsourcing kommt dem Auslagerungsrisiko eine besondere Bedeutung zu. Die Berechnung des operationellen Risikos erfolgt unter Berücksichtigung potenzieller Schadensereignisse mittels einer Monte-Carlo-Simulation mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent.
Abbildung 3: Übersicht zu den operationellen Risiken per 31.12.2023 4.2.6.4 VertriebsrisikoDas Vertriebsrisiko beschreibt die Gefahr, dass im Kundengeschäft die geplanten Zinskonditionsbeiträge und Provisionsergebnisse nicht erreicht werden. Daher wird diese Risikoart unter anderem durch sich ändernde Rahmenbedingungen hinsichtlich Marktumfeld, Wettbewerberverhalten, Kundenverhalten oder technologische Entwicklungen beeinflusst. Eine statistische Abweichungsanalyse des monatlichen Plan-Ist-Vergleichs ist die Grundlage für die Berechnung des Vertriebsrisikos. Es wird auf Sicht eines Jahres mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent berechnet.
Abbildung 4: Übersicht zum Vertriebsrisiko per 31.12.2023 4.2.6.5 Sonstige RisikenDie sonstigen Risiken beinhalten u.a. strategische Risiken und Reputations- bzw. Beteiligungsrisiken und werden im Rahmen der Risikoinventurprozesses durch Expertenschätzungen erhoben. Derartige Risiken schätzen wir als nicht wesentlich ein. Erstmalig haben wir eine Expertenbefragung über die sozioökonomischen Entwicklungspfade im Kontext von ESG durchgeführt. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Vermögens- und Ertragslage dürfte sich, wenn auch geringfügig, ausschließlich auf Vertriebsrisiken auswirken. Risikokonzentrationen können aus dem Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb von Risikoarten (Intra-Risikokonzentrationen) sowie dem Gleichlauf von Risikopositionen über unterschiedliche Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen) entstehen. Sämtliche wesentlichen Risikoarten werden in der jährlichen Risikoinventur hinsichtlich möglicher Risikokonzentrationen überprüft. Bestehende Risikokonzentrationen (Outsourcing) beziehungsweise unterjährig auftretende Branchen- oder Größenkonzentrationen bei Adressenausfallrisiken (Eigenanlagen beziehungsweise Großkredite) werden mittels der bankinternen Berichtsstruktur identifiziert und vierteljährlich einem Stresstest unterzogen. Das Liquiditätsrisiko wird durch den aufsichtsrechtlichen Liquiditätsgrundsatz begrenzt. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 185 Prozent (Vorjahr: 217 Prozent) gegenüber aufsichtsrechtlich geforderten 100 Prozent. Die vereinfachte Net Stable Funding Ratio (NSFR) beträgt 234 Prozent (Vorjahr: 226 Prozent). Ergänzend werden plötzliche und unerwartete Liquiditätsabflüsse und deren Auswirkungen auf die Liquidität simuliert. Im Geschäftsjahr wurde ein Liquiditätsstresstest durchgeführt, wobei der definierte Notfallplan erfolgreich funktioniert hat. Großeinlagen, das heißt Einlagen welche mindestens fünf Prozent der Bilanzsumme entsprechen, bestanden zum Jahresende nicht. Etwaige Terminrisiken aus Festzinsvereinbarungen beziehungsweise Abrufrisiken aus offenen Kreditzusagen waren im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Wesentliche sonstige Risiken, die auf die Lage der Bank Einfluss haben, sind uns zum derzeitigen Wissensstand nicht bekannt. Wachstumsbedingte Risiken sind nicht erkennbar. 4.2.6.6 GesamtrisikoeinschätzungEine Überprüfung der Methoden und Verfahren zur Risikomessung sowie der Angemessenheit der Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit wird regelmäßig durchgeführt. Zusätzlich werden die ermittelten Risikowerte einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Des Weiteren erfolgt eine Überprüfung der verwendeten Verfahren und Methoden auf Basis der Ergebnisse der Risikoinventur unter Berücksichtigung des Gesamtrisikoprofils sowie der ermittelten Risikokonzentrationen. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (RTF) werden Verfahren eingesetzt, die sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht angemessen berücksichtigen. In der Konzeption der ökonomischen Risikotragfähigkeit müssen die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sein. Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit wird ein monatlicher Bericht erstellt, der das Risikodeckungspotenzial sowie die wesentlichen Risiken ausweist. Die Risikotragfähigkeit war im Berichtszeitraum stets gewährleistet. Während des gesamten Jahres kam es teilweise zu Teilrisiko-Limitüberschreitungen, die stets umgehend geordnet wurden. Das Gesamtbankrisikolimit wurde aber jederzeit eingehalten. In der ökonomischen Risikotragfähigkeit wurde die Erwartung der Aufsicht, die ökonomischen Risiken ohne AT1-Kapital decken zu können, umgesetzt.
Abbildung 5: Übersicht zur Gesamtrisikoeinschätzung per 31.12.2023 39 Bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken, die über das übliche geschäftliche Maß hinausgehen, waren nicht erkennbar. Die normative Risikotragfähigkeitsbetrachtung betrachtet eine vierjährige Kapitalplanung, um die Auswirkungen auf die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen ableiten zu können. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind sowohl innerhalb der Kapitalplanung als auch unter Stressbedingungen gewährleistet. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen und der institutsindividuelle Zuschlag in Höhe von derzeit 2,5 Prozent gemäß des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) sind neben Sicherheitspuffern für Stressrisiken in Höhe von 0,9 Prozent im Planungszeitraum jederzeit sichergestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlässt mit Wirkung Februar 2023 eine Allgemeinverfügung zur Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75 Prozent. Die Eigenmittelanforderungen sind auch unter diesen verschärften Vorschriften gewährleistet. Die vorgesehene Einführung des Systemrisikopuffers für Wohnimmobilien in Höhe von 2,0 Prozent hat aufgrund unseres Geschäftsmodells keine Auswirkung auf die V-Bank. Die Eigenkapitalplanung auf Grundlage des Basisszenarios sieht eine Dividendenausschüttung in Höhe von 25 Prozent und eine Gewinnthesaurierung von 75 Prozent für die Geschäftsjahre 2023ff vor. Die jederzeitige Einhaltung der Leverage Ratio in Höhe von 3,0 Prozent ist unter der Annahme der Planungsprämissen sichergestellt. Zum Bilanzstichtag errechnet sich eine Leverage Ratio in Höhe von 5,1 Prozent (Vorjahr: 4,19 Prozent). Um Schwankungen der Bilanzsumme abzudecken, ist ein Risikopuffer in Höhe von rund 1,2 Prozent vorgesehen.
39 Rundungsdifferenzen möglich
4.2.7 Mitgliedschaft in SicherungseinrichtungenWir sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Berlin und des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Berlin. 4.3 ChancenberichtDas Jahr 2023 war in der V-BANK durch eine Fortsetzung des robusten und nachhaltigen Wachstumpfades der letzten Jahre gekennzeichnet. Zum Jahresende konnte die Schwelle von 45 Mrd. Euro an Assets under Custody überschritten werden. Erneut konnten Zuwächse bei Kooperationspartnern und Endkunden erzielt werden mit einer Zielerreichung der Plannahmen von >97 Prozent. Aus der kontinuierlichen Umsetzung unserer strategischen Planung und dem hieraus abgeleiteten Maßnahmenportfolio zum weiteren Ausbau des Leistungsangebotes und Sicherstellung der Qualitätsführerschaft ergeben sich weiterhin eine Vielzahl von Vertriebs- und Wachstumschancen für uns innerhalb unserer Zielkundensegmente. Die Qualitätsführerschaft wurde zudem erneut im Rahmen der jährlichen Kundenbefragung bestätigt (91 Prozent der befragten Vermögensverwalter sehen die V-Bank als eindeutigen Qualitätsführer). 40 Die Befragung zeigt darüber hinaus eine hohe Kundenzufriedenheit auf Rekordniveau mit einem Gesamtergebnis von 1,61 nach 1,79 im Vorjahr 41. Zudem zeigten sich für das Jahr positive Wachstumsaussichten im Hinblick auf die Entwicklung der Endkundenzahl (97 Prozent der befragten Vermögensverwalter gaben an, ihre Kundenanzahl bei der V-BANK im Jahr 2024 erhöhen zu wollen). 42 Insgesamte spiegeln die Ergebnisse der Kundenbefragung auch im Jahr 2023 die starke Beziehung der V-BANK zu ihren Kunden wider, die das Fundament bildet, um auch im Jahr 2024 und in den kommenden Jahren neue Kunden in allen Kundensegmenten gewinnen zu können. Die positive Entwicklung an Kundenkonten und -depots im Jahre 2023 auf Niveau der Planungsannahmen sowie das Übertreffen der Planungsannahmen in den Jahren zuvor bildet die Basis auch für das Jahr 2024 von Wachstum bei der Endkundenanzahl auszugehen. Gleichzeitig berücksichtigt unsere Planung auch die stetig wachsende Basis an Kooperationen mit VVs, Stiftungen und (Single) Family Offices einerseits sowie die Wachstumsaussichten der Branche andererseits. Da wir die Entwicklung an den Börsen nur in Szenarien planen können, unterliegt die Entwicklung der Assets under Custody entsprechenden Schwankungen. Damit verbunden sind ebenfalls Chancen und Risiken, wobei volatile Börsenphasen regelmäßig ein hohes Transaktionsaufkommen beinhalten und somit einen positiven Effekt den Provisionsertrag der V-Bank aus Transaktionsgebühren haben können. Nach der dynamischen Zinswende 2022 und der Neuausrichtung der geldpolitischen Rahmenbedingungen führt die Etablierung eines neuen und nachhaltigen Zinsniveaus im Jahre 2023 dazu, dass der Steuerung des gesamten Zinsbuchs und des Zinsergebnisses nachhaltig eine zentrale Bedeutung für die V-Bank zukommt. Die aktive Bewirtschaftung der Einlagen in den Depot A Anlagen der V-Bank in der Verantwortung des Treasury leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Ergebnis der V-Bank sowohl auf einer stabilen Ertragsbasis an Provisionserträgen als auch an Zinserträgen steht. Die geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen werden auch im kommenden Jahr 2024 die Kapitalmärkte beeinflussen und können für Unsicherheit und Volatilität sorgen. Ein wichtiger Faktor stellt in diesem Kontext insbesondere die weitere Entwicklung der geldpolitischen Rahmenbedingungen durch die internationalen Notenbanken dar. Die weitere Entwicklung der Inflation auf der einen und der Zinsniveaus auf der anderen Seite, werden einen erheblichen Einfluss auf die Kapitalmärkte ausüben. Gleichzeitig besteht mit Blick auf die militärischen Konflikte in der Welt und die geopolitisch angespannte Lage die Gefahr von weiteren Rückschlägen und Einbrüchen für die internationalen Kapitalmärkte. Auch die Vielzahl von stattfindenden Wahlen insbesondere die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten von Amerika kann Auswirkungen auf die regionalen und globalen Finanzmärkte ausüben. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen gehen wir auch für das Jahr 2024 von einem stetigem Transaktionsaufkommen aus.
40 V-BANK AG, Pressemitteilung vom 26.01.2024,
V-Bank etabliert sich als Qualitätsführer
5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDie V-BANK AG hat folgende Anleihen des zusätzlichen Kernkapitals (ATI Anleihe) emittiert:
Neuemissionen von AT1 Anleihen fanden im Geschäftsjahr 2023 nicht statt. Die Schuldverschreibungen erfüllen die Anforderungen an das zusätzliche Kernkapital und unterstützen die jederzeitige Einhaltung des Leverage Ratios. Darüber hinaus verweisen wir bzgl. der Finanzinstrumente auf unsere Ausführungen zur Vermögenslage sowie zu den Adressen- und Marktpreisrisiken im Rahmen der Risikoberichterstattung.
München, den 13. März 2024 V-Bank AG Lars Hille Stefan Lettmeier Florian Grenzebach Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023der V-Bank AG, MünchenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der V-Bank AG, München
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023DER V-BANK AG, MÜNCHENI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der V-Bank AG ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) aufgestellt. Dabei wurden auch die Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) vom 10. Februar 1992 in der Neufassung vom 11. Dezember 1998, zuletzt geändert am 07. August 2021, berücksichtigt. Die Offenlegung der Informationen gemäß CRR (Capital Requirements Regulation-Verordnung (EU) Nr. 575/2013), Artikel 431 bis Artikel 451, und CRD IV (Capital Requirements Directive IV - EU - Richtlinie 2013/36/EU) erfolgt in einem separaten Offenlegungsbericht, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts München wird die V-Bank AG unter der Nummer HRB 167737 mit Geschäftssitz in München geführt. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung1. Angaben der auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten haben wir allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Barreserven sind zu Nennwerten bilanziert. Forderungen sind zum Nennwert vermindert um Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Anteilige Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung wurde in Übereinstimmung mit dem IDW RS BFA 7 ermittelt. Hierfür wurde ein Portfolioansatz implementiert, der sowohl Forderungen an Kunden als auch Kreditinstitute und Bilanzvermerke einbezieht. Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich sind. Im Geschäftsjahr wurden festverzinsliche Wertpapiere dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Für das Anlagevermögen wird, wie im Vorjahr, das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt. Der Unterschied zwischen dem Nominalbetrag und dem Buchwert (Agio bzw. Disagio) wurde zeitanteilig über die Restlaufzeit ab- bzw. zugeschrieben. Auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt. Die unterlassenen Abschreibungen aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips belaufen sich auf TEUR 16.904 (Vorjahr TEUR 30.307). Der Buchwert der Finanzanlagen beläuft sich auf TEUR 2.219.374 (Vorjahr TEUR 1.164.114) und der beizulegende Wert auf TEUR 2.212.592 (Vorjahr TEUR 912.950). Von einer dauerhaften Wertminderung kann nicht ausgegangen werden, da die Finanzinstrumente des Anlagevermögens bis zur Endfälligkeit gehalten werden und Anzeichen für bonitätsbedingte Wertminderungen nicht vorlagen. Die Feststellung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung für Investmentvermögen erfolgt nach dem fachlichen Hinweis des IDW VFA zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB. Die Prüfung ergab für den zum Anlagebestand zugeordneten Spezialfonds einen Abschreibungsbedarf von TEUR 180 (Vorjahr TEUR 0). Die Bewertung der Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals erfolgt zum Nennwert. Zum Bilanzstichtag wird ein Handelsbestand von TEUR 14 (Vorjahr TEUR 5) ausgewiesen. Die Bewertung des Handelsbestand erfolgt zum beizulegenden Zeitwert nach § 255 Abs. 4 HGB. Der Handelsbestand besteht vollständig aus anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (Fondsanteile). Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen wurden in Anlehnung an die steuerlichen Sätze linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, resultierend aus der Verschmelzung der V-Check GmbH mit der V-Bank gemäß Verschmelzungsvertrag vom 21. Juli 2022, wird in Höhe von TEUR 486 (Vorjahr TEUR 1.129) ausgewiesen. Die bilanzielle Erfassung erfolgte zum 01. September 2022 in Höhe von TEUR 1.154 und wurde in 2022 zeitanteilig mit einer steuerlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Anpassung der Abschreibungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB auf 10 Jahre. Weiter wurde im Geschäftsjahr 2023 eine außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von TEUR 526 vorgenommen, um den im Jahr 2022 nicht im Jahresabschluss abgebildeten Verschmelzungsverlust abzubilden. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Die anteiligen Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern aus den anderen Rückstellungen unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden gemäß den erkennbaren Risiken sowie für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Zinssatz wird über die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Zinsstrukturkurven ermittelt. Eventualverbindlichkeiten, unwiderrufliche Kreditzusagen und andere Verpflichtungen sind mit dem Nennbetrag vermerkt. 2. Angaben der Grundlagen für die Umrechnung von WährungspostenDie Fremdwährungsvolumina betragen bei den Vermögensgegenständen insgesamt TEUR 282.639 (Vorjahr TEUR 376.103) und TEUR 281.245 (Vorjahr TEUR 374.727) bei den Verbindlichkeiten. Sämtliche Positionen in Fremdwährung sind mit den von der EZB festgestellten Referenzkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Sämtliche Fremdwährungspositionen in Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten oder Termingeschäften werden in der Regel durch Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten oder andere Termingeschäfte in derselben Währung besonders gedeckt. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen Fremdwährungspositionen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Nr. 8 sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung1. Fristengliederung gemäß § 9 RechKredV
2. Börsenfähige WertpapiereDie Aufteilung von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in börsennotiert und nicht börsennotiert ist wie folgt:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind im Folgejahr in Höhe von 325.639 TEUR fällig. 3. Entwicklung des Anlagevermögens
Der Buchwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 1.791 (Vorjahr TEUR 1.252). Zum Bilanzstichtag bestanden im Wertpapierbestand stille Lasten in Höhe von EUR 16,9 Mio. (Vorjahr EUR 30,3 Mio.) und stille Reserven in Höhe von EUR 10,6 Mio. (Vorjahr EUR 0,3 Mio.). 4. Verbundenes UnternehmenBei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um nicht börsenfähige Anteile an der V-Fonds GmbH, München. Die V-Fonds GmbH wurde im April 2013 gegründet. An dieser Gesellschaft besteht eine Beteiligung in Höhe von 80 % bei einem Stammkapital von TEUR 100. Die V-Fonds GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 787 (Vorjahr TEUR 777) erzielt. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses und die Einbeziehung der V-Fonds GmbH wird verzichtet, da dieses Tochterunternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank von untergeordneter Bedeutung ist. Gegenüber der V-Fonds GmbH bestand zum 31. Dezember 2023 eine Forderung in Höhe von TEUR 629 (Vorjahr TEUR 622). Diese Forderung wird unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. 5. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Provisionsforderungen in Höhe von TEUR 6.201 (Vorjahr TEUR 1.111), in Abrechnung befindliche Wertpapiergeschäfte von TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 883), Steuerforderungen in Höhe von TEUR 457 (Vorjahr TEUR 243), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 629 (Vorjahr TEUR 622), Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr TEUR 8) und sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 3.357 (Vorjahr TEUR 1.825). In den sonstigen Forderungen sind unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 2.202 (Vorjahr TEUR 139) enthalten. 6. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenIm aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen die Abgrenzungen für DV-Kosten (Update und Lizenzen) TEUR 226 (Vorjahr TEUR 67), Marketingaufwendungen TEUR 52 (Vorjahr TEUR 39) und IT-Wartung TEUR 8 (Vorjahr TEUR 27) enthalten. Die Abgrenzungen für Versicherungen belaufen sich auf TEUR 47 (Vorjahr TEUR 5), Personalakquisition auf TEUR 40 (Vorjahr TEUR 0) und Beratungskosten auf TEUR 37 (Vorjahr TEUR 0). 7. Verbindlichkeiten, für die Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen sindFür Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 61.981 (Vorjahr TEUR 31.473) sind festverzinsliche Wertpapiere als Sicherheit verpfändet. 8. Sonstige VerbindlichkeitenVom Ausweis entfallen TEUR 27.551 auf Verbindlichkeiten aus Steuern (Vorjahr TEUR 6.528). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die abzuführenden Kapitalertragssteuern. Weiterhin resultieren TEUR 247 aus Verbindlichkeiten aus Provisionen (Vorjahr TEUR 838) sowie TEUR 521 aus Verbindlichkeiten aus offenen Rechnungen (Vorjahr TEUR 971). 9. Andere RückstellungenDie Position umfasst vor allem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 3.399 (Vorjahr TEUR 3.434) und für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 2.152 (Vorjahr TEUR 1.450). Die verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs erfolgt nach der Stellungnahme des IDW Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) - (IDW RS BFA 3 n.F.) vom 16. Oktober 2017. In die Bewertung werden die zukünftigen Zahlungsströme aller zinstragenden Geschäfte mit einer Festzinslaufzeit einbezogen. Die Ermittlung erfolgt nach der barwertigen Betrachtungsweise. Der Saldo aus dem Barwert des Bankbuchs und dem Buchwert des Bankbuchs wird um voraussichtlich noch anfallende Risikokosten und Verwaltungsaufwendungen vermindert und anhand der Zinsstrukturkurve auf den Bilanzstichtag diskontiert. Das Gesamtergebnis ist positiv, so dass die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht erforderlich ist. 10. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals (AT 1 Anleihe)Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 31. März 2015 ermächtigt, bis zum 30. März 2020 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Barleistung von insgesamt EUR 15 Mio. auszugeben. Die Genussrechte mussten so ausgestaltet sein, dass sie als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 52 Abs. 1 CRR oder sonst als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden können. Der Vorstand konnte den Zeitpunkt der Ausgabe, die Art der Verzinsung und den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit festsetzen. Aufgrund dieser Ermächtigung wurden am 30. September 2015 Inhaber-Schuldverschreibungen über EUR 10 Mio. und am 28. Februar 2017 in einer zweiten Tranche über EUR 5 Mio. begeben. Die Emission erfolgte im Wege einer Eigenemission an qualifizierte Anleger in Deutschland aus dem Kreis der Kernaktionäre mit einem Mindest-Nennbetrag von TEUR 100. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten, ein Endfälligkeitstag ist nicht vorgesehen. Nach Wahl der Emittenten können die Schuldverschreibungen der ersten Tranche ganz oder teilweise, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, frühestens zum 30. September 2020 und danach zu jedem Zinszahlungstag, gekündigt werden. Gemäß § 5 Absatz (4) der Anleihebedingungen wurden die Inhaber-Schuldverschreibungen über EUR 10 Mio. mit Wirkung zum 30. September 2020 gekündigt und zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Verzinsung endete am 29. September 2020. Die Rückzahlung erfolgte am 30. September 2020 über die Zahlstelle. Die Anleihe war mit einer Verzinsung von 8,00 % p.a. bis zum 30. September 2020 ausgestattet, die Zinszahlungen erfolgten jährlich zum 30. September nachschüssig. Die zweite Tranche über EUR 5 Mio. wurde gemäß § 5 Absatz (4) der Anleihebedingungen mit Wirkung zum 30. September 2022 gekündigt und zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Verzinsung endete am 29. September 2020. Die Rückzahlung erfolgte am 30. September 2022 über die Zahlstelle. Die Anleihe war mit einer Verzinsung von 8,45 % p.a. bis zum 30.September 2020 ausgestattet, die Zinszahlungen erfolgten jährlich zum 30. September. nachschüssig. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses sind der Rückzahlungsbetrag und der Nennbetrag um den Betrag der betreffenden Herabschreibung zu reduzieren und/oder Zinsen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Ein Auslöseereignis tritt ein, wenn die in Art. 92 Abs. 1a CRR genannte harte Kernkapitalquote der Bank unter 7,0 % fällt. Eine spätere Hochschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 15. September 2020 ermächtigt, bis zum 14. September 2025 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Barleistung im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt 25 Millionen Euro auszugeben (die "Genussrechte"). Die Genussrechte müssen so ausgestaltet sein, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 52 Abs. 1 CRR oder sonst als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden können. Die Genussrechte können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, ausgegeben werden. Die auszugebenden Genussrechte können im Einklang mit den übrigen Festlegungen dieser Ermächtigung bei einzelnen oder mehreren Investoren platziert werden. Eine Einführung der Genussrechte zum Börsenhandel findet nicht statt. Die Genussrechte können mit einer festen oder einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Die ausgegebenen Genussrechte können am Verlust der Gesellschaft durch dauerhafte oder vorübergehende Herabschreibung des Nennbetrages teilnehmen oder der Herabschreibung des Nennbetrages bei Unterschreiten bestimmter Kapitalquoten oder sonstiger Finanzkennzahlen unterliegen. Es kann aber eine Wiederaufholung bzw. Heraufschreibung des herabgeschriebenen Betrags bis zur Höhe des Nennbetrages für Folgejahre, in denen Gewinn erwirtschaftet wird und gegebenenfalls bestimmte Kapitalquoten oder sonstige Finanzkennzahlen erreicht oder überschritten werden, vorgesehen werden. Ein Recht der Gesellschaft zur ordentlichen Kündigung der Genussrechte kann so beschränkt werden, dass sie nicht vor Ablauf von fünf oder mehr Jahren zulässig ist; eine ordentliche Kündigung durch den oder die Gläubiger kann ausgeschlossen werden. Die Genussrechte können eine begrenzte oder unbegrenzte Laufzeit haben. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der in dieser Ermächtigung geregelten Grundsätze die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und der Ausstattung der Genussrechte festzulegen. Der Vorstand kann insbesondere den Zeitpunkt der Ausgabe, die Art der Verzinsung und den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit festsetzen. Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussrechten steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmung des am 18. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 1 Nr. 2 der Hauptversammlung der V-Bank AG auszuschließen. Die V-Bank AG hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. September 2020 eine Inhaber-Schuldverschreibung in einem Gesamtvolumen von EUR 10 Mio. ausgegeben. Die Emission erfolgte vollständig im Wege einer Eigenemission an einen qualifizierten Anleger in Deutschland aus dem Kreis der Kernaktionäre mit einem Mindest-Nennbetrag von TEUR 100. Die Schuldverschreibung begründet eine nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit, ein Endfälligkeitstag ist nicht vorgesehen. Nach Wahl des Emittenten kann die Schuldverschreibung, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, frühestens zum 30.09.2025 und danach zu jedem Zinszahlungstag, gekündigt werden. Die Anleihe ist mit einer Verzinsung von 4,00 % p.a. bis zum 30. September 2025 ausgestattet, für die jeweilige Zinsperiode, die am oder nach dem 30. September 2025 beginnt, entspricht diese dem am für die jeweilige Zinsperiode maßgeblichen Zinsfestlegungstag bestimmten Referenzindex (1-Jahres Euro-Mid-Swap Satz) zuzüglich einer Marge von 4,00 % per annum, mindestens aber 0 %. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich zum 30. September nachschüssig. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses sind der Rückzahlungsbetrag und der Nennbetrag um den Betrag der betreffenden Herabschreibung zu reduzieren und/oder Zinsen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Ein Auslöseereignis tritt ein, wenn die in Art. 92 Abs. 1a CRR genannte harte Kernkapitalquote der Bank unter 7,0 % fällt. Eine spätere Hochschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die V-Bank AG hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. September 2020 eine Inhaber-Schuldverschreibung in einem Gesamtvolumen von EUR 15 Mio. ausgegeben. Die Emission erfolgte vollständig im Wege einer Eigenemission an einen qualifizierten Anleger in Deutschland aus dem Kreis der Kernaktionäre mit einem Mindest-Nennbetrag von TEUR 100. Die Schuldverschreibung begründet eine nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit, ein Endfälligkeitstag ist nicht vorgesehen. Nach Wahl des Emittenten kann die Schuldverschreibung, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, frühestens zum 30. September 2026 und danach zu jedem Zinszahlungstag, gekündigt werden. Die Anleihe ist mit einer Verzinsung von 4,00 % p.a. bis zum 30. September 2026 ausgestattet, für die jeweilige Zinsperiode, die am oder nach dem 30. September 2026 beginnt, entspricht diese dem am für die jeweilige Zinsperiode maßgeblichen Zinsfestlegungstag bestimmten Referenzindex (1-Jahres Euro-Mid-Swap Satz) zuzüglich einer Marge von 4,00 % per annum, mindestens aber 0 %. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich zum 30. September nachschüssig. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses sind der Rückzahlungsbetrag und der Nennbetrag um den Betrag der betreffenden Herabschreibung zu reduzieren und/oder Zinsen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Ein Auslöseereignis tritt ein, wenn die in Art. 92 Abs. 1a CRR genannte harte Kernkapitalquote der Bank unter 7,0 % fällt. Eine spätere Hochschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Barleistung von insgesamt EUR 15 Mio. auszugeben. Die Genussrechte müssen so ausgestaltet sein, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 52 Abs. 1 CRR oder sonst als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden können. Die Genussrechte können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, ausgegeben werden. Die auszugebenden Genussrechte können im Einklang mit den übrigen Festlegungen dieser Ermächtigung bei einzelnen oder mehreren Investoren platziert werden. Eine Einführung der Genussrechte zum Börsenhandel findet nicht statt. Die Genussrechte können mit einer festen oder einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Die ausgegebenen Genussrechte können am Verlust der Gesellschaft durch dauerhafte oder vorübergehende Herabschreibung des Nennbetrages teilnehmen oder der Herabschreibung des Nennbetrages bei Unterschreiten bestimmter Kapitalquoten oder sonstiger Finanzkennzahlen unterliegen. Es kann aber eine Wiederaufholung bzw. Heraufschreibung des herabgeschriebenen Betrags bis zur Höhe des Nennbetrages für Folgejahre, in denen Gewinn erwirtschaftet wird und gegebenenfalls bestimmte Kapitalquoten oder sonstige Finanzkennzahlen erreicht oder überschritten werden, vorgesehen werden. Ein Recht der Gesellschaft zur ordentlichen Kündigung der Genussrechte kann so beschränkt werden, dass sie nicht vor Ablauf von fünf oder mehr Jahren zulässig ist; eine ordentliche Kündigung durch den oder die Gläubiger kann ausgeschlossen werden. Die Genussrechte können eine begrenzte oder unbegrenzte Laufzeit haben. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der in dieser Ermächtigung geregelten Grundsätze die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und der Ausstattung der Genussrechte festzulegen. Der Vorstand kann insbesondere den Zeitpunkt der Ausgabe, die Art der Verzinsung und den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit festsetzen. Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussrechten steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmung des am 16. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 Nr. 2 der Hauptversammlung der V-Bank AG auszuschließen. Die V-Bank AG hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 eine Inhaber-Schuldverschreibung in einem Gesamtvolumen von EUR 15 Millionen ausgegeben. Die Emission erfolgte vollständig im Wege einer Eigenemission an einen qualifizierten Anleger in Deutschland aus dem Kreis der Kernaktionäre mit einem Mindest-Nennbetrag von TEUR 100. Die Schuldverschreibung begründet eine nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit, ein Endfälligkeitstag ist nicht vorgesehen. Nach Wahl des Emittenten kann die Schuldverschreibung, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, frühestens zum 30. September 2026 und danach zu jedem Zinszahlungstag, gekündigt werden. Die Anleihe ist mit einer Verzinsung von 4,00 % p.a. bis zum 30. September 2026 ausgestattet, für die jeweilige Zinsperiode, die am oder nach dem 30. September 2026 beginnt, entspricht diese dem am für die jeweilige Zinsperiode maßgeblichen Zinsfestlegungstag bestimmten Referenzindex (1-Jahres Euro-Mid-Swap Satz) zuzüglich einer Marge von 4,00 % per annum, mindestens aber 0 %. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich zum 30. September nachschüssig. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses sind der Rückzahlungsbetrag und der Nennbetrag um den Betrag der betreffenden Herabschreibung zu reduzieren und/oder Zinsen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Ein Auslöseereignis tritt ein, wenn die in Art. 92 Abs. 1a CRR genannte harte Kernkapitalquote der Bank unter 7,0 % fällt. Eine spätere Hochschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2027 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Barleistung von insgesamt EUR 150 Mio. auszugeben. Die Genussrechte müssen so ausgestaltet sein, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 52 Abs. 1 CRR oder sonst als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden können. Die Genussrechte können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, ausgegeben werden. Die auszugebenden Genussrechte können im Einklang mit den übrigen Festlegungen dieser Ermächtigung bei einzelnen oder mehreren Investoren platziert werden. Eine Einführung der Genussrechte zum Börsenhandel findet nicht statt. Die Genussrechte können mit einer festen oder einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Die ausgegebenen Genussrechte können am Verlust der Gesellschaft durch dauerhafte oder vorübergehende Herabschreibung des Nennbetrages teilnehmen oder der Herabschreibung des Nennbetrages bei Unterschreiten bestimmter Kapitalquoten oder sonstiger Finanzkennzahlen unterliegen. Es kann aber eine Wiederaufholung bzw. Heraufschreibung des herabgeschriebenen Betrags bis zur Höhe des Nennbetrages für Folgejahre, in denen Gewinn erwirtschaftet wird und gegebenenfalls bestimmte Kapitalquoten oder sonstige Finanzkennzahlen erreicht oder überschritten werden, vorgesehen werden. Ein Recht der Gesellschaft zur ordentlichen Kündigung der Genussrechte kann so beschränkt werden, dass sie nicht vor Ablauf von fünf oder mehr Jahren zulässig ist; eine ordentliche Kündigung durch den oder die Gläubiger kann ausgeschlossen werden. Die Genussrechte können eine begrenzte oder unbegrenzte Laufzeit haben. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der in dieser Ermächtigung geregelten Grundsätze die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und der Ausstattung der Genussrechte festzulegen. Der Vorstand kann insbesondere den Zeitpunkt der Ausgabe, die Art der Verzinsung und den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit festsetzen. Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussrechten steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmung des am 14. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 6 Nr. 2 der Hauptversammlung der V-Bank AG auszuschließen. Die V-Bank AG hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2022 eine Inhaber-Schuldverschreibung in einem Gesamtvolumen von EUR 70 Mio. ausgegeben. Die Emission erfolgte vollständig im Wege einer Eigenemission an einen qualifizierten Anleger in Deutschland aus dem Kreis der Kernaktionäre mit einem Mindest-Nennbetrag von TEUR 100. Die Schuldverschreibung begründet eine nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit, ein Endfälligkeitstag ist nicht vorgesehen. Nach Wahl des Emittenten kann die Schuldverschreibung, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, frühestens zum 30. September 2027 und danach zu jedem Zinszahlungstag, gekündigt werden. Die Anleihe ist mit einer Verzinsung von 5,00 % p.a. bis zum 30. September 2027 ausgestattet, für die jeweilige Zinsperiode, die am oder nach dem 30. September 2027 beginnt, entspricht diese dem am für die jeweilige Zinsperiode maßgeblichen Zinsfestlegungstag bestimmten Referenzindex (1-Jahres Euro-Mid-Swap Satz) zuzüglich einer Marge von 5,00 % per annum, mindestens aber 0 %. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich zum 30. September nachschüssig. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses sind der Rückzahlungsbetrag und der Nennbetrag um den Betrag der betreffenden Herabschreibung zu reduzieren und/oder Zinsen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Ein Auslöseereignis tritt ein, wenn die in Art. 92 Abs. 1a CRR genannte harte Kernkapitalquote der Bank unter 5,125 % fällt. Eine spätere Hochschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Zinsaufwendungen 2023 aus den Instrumenten des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals belaufen sich auf TEUR 5.154 (Vorjahr TEUR 3.519) und sind im Jahresabschluss abgegrenzt. 11. Sonderposten für allgemeine BankrisikenDem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 91 zugeführt (Vorjahr TEUR 2.800). Eine weitere Zuführung in den Sonderposten i. S. d. § 340e HGB erfolgte nicht. Mit einem Volumen von TEUR 376 (Vorjahr TEUR 376) sind 50 Prozent des Durchschnitts der vergangenen fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands erreicht. 12. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital setzt sich zusammen aus 7.593.533 Stückaktien, lautend auf den Inhaber. Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 7.593.533,00 (Vorjahr TEUR 7.554). Es ist eingeteilt in 7.593.533 Stückaktien zum Wert von je 1 Euro. Die FS V-Bank Holding GmbH besitzt zum Bilanzstichtag mehr als ein Viertel des Grundkapitals (§ 20 Abs. 1 AktG). Die außerordentliche Hauptversammlung der V-Bank AG hat mit Hauptversammlungsbeschluss vom 7. März 2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 6.006.533,00 EUR um 1.000.000 EUR zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. April 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Juni 2024 durch Ausgabe von neuen Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Von der Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, insgesamt aber nur bis zu TEUR 600 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht wird den Aktionären grundsätzlich eingeräumt. In bestimmten Fällen kann der Vorstand jedoch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und das Kapital mit Beschluss vom 24. März 2022 um TEUR 547 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. April 2022 in das Handelsregister eingetragen. Das verbleibende Genehmigte Kapital 2019/I beträgt nunmehr noch TEUR 53. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2027 durch Ausgabe von neuen Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Von der Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, insgesamt aber nur bis zu TEUR 1.000 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht wird den Aktionären grundsätzlich eingeräumt. In bestimmten Fällen kann der Vorstand jedoch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu TEUR 120 zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2016-I). Den Mitgliedern des Vorstands konnten bis zu 90.000 Aktienoptionen zugeteilt werden, wobei einem Vorstandsmitglied maximal 60.000 Aktienoptionen zugeteilt werden durften. Den Generalbevollmächtigten konnten bis zu insgesamt 30.000 Aktienoptionen zugeteilt werden, wobei einem Generalbevollmächtigten maximal 10.000 Aktienoptionen pro Jahr der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms zugeteilt werden durften. Die Zuteilung des Aktienoptionsprogramms 2016 erfolgte 2016 einmalig. Die Aktienoptionen können frühestens vier Jahre nach dem 29.07.2016 ausgeübt werden (Wartezeit). Die zugeteilten Aktienoptionen können in drei jährlichen Tranchen (2016 bis 2018) ausgeübt werden. Bis zum Ablauf des Jahres 2018 nicht ausübbar gewordene Aktienoptionen, aufgrund des nicht Erreichens der Erfolgsziele bis 2018, verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. Aufgrund des Jahresergebnisse 2016, 2017 und 2018 sind für den Vorstand 32.886 Optionsrechte ausübbar geworden. Auf Grund der Kapitalerhöhung 2019 in Verbindung mit dem bestehenden Verwässerungsschutzes des Aktienoptionsprogramms 2016 erhöhte sich die Anzahl der Optionsrechte auf 35.892. Durch das Ausscheiden des Generalbevollmächtigten zum 31. Dezember 2017 sind die Optionsrechte des Generalbevollmächtigten entschädigungslos verfallen. Unter bestimmten Bedingungen kann das Aktienoptionsprogramm insgesamt (§ 11) gekündigt oder die Auszahlung (§ 12) beschränkt werden. Auf Grund des am 22. Juli 2016 beschlossenen Bedingten Kapitals (2016/I) wurden 35.892 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2020 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) und am 20.1.2021 die nochmalige Änderung von § 5 (Einteilung der Aktien) der Satzung beschlossen. Das Bedingte Kapital 2016/I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2021 noch 84.108,00 EUR. Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu TEUR 40 zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019-I). Den Mitgliedern des Vorstands konnten bis zu 30.000 Aktienoptionen zugeteilt werden, wobei einem Vorstandsmitglied maximal 20.000 Aktienoptionen zugeteilt werden durften. Den Generalbevollmächtigten konnten bis zu insgesamt 10.000 Aktienoptionen zugeteilt werden, wobei einem Generalbevollmächtigten maximal 10.000 Aktienoptionen pro Jahr der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms zugeteilt werden durften. Die Zuteilung des Aktienoptionsprogramms 2019 erfolgte 2019 einmalig. Die Aktienoptionen können frühestens vier Jahre nach dem 27. Juni 2023 ausgeübt werden (Wartezeit). Die zugeteilten Aktienoptionen können in einer jährlichen Tranche (2019) ausgeübt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann das Aktienoptionsprogramm insgesamt (§ 11) gekündigt oder die Auszahlung (§ 12) beschränkt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Aktienoptionsprogramm 2019 vollständig abgewickelt. Der Aufsichtsrat ermittelt jeweils im Zeitpunkt des Vesting den Wert der ausübbaren Optionsrechte und prüft die Obergrenze für die variable Vergütung im Verhältnis zur Festvergütung (Bonus Cap) für das jeweilige Geschäftsjahr. Ist der jeweilige Höchstbetrag erreicht, verfallen etwaige verbleibende Aktienoptionen entschädigungslos. Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu TEUR 150 zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020-I). Den Mitgliedern des Vorstands könnten bis zu 32.500 Aktienoptionen pro Jahr (insgesamt 97.500) zugeteilt werden, wobei einem Vorstandsmitglied maximal 10.000 Aktienoptionen sowie dem Vorstandsvorsitzenden maximal 12.500 Aktienoptionen pro Jahr der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms zugeteilt werden dürfen. Insgesamt bis zu 52.500 Aktienoptionen (17.500 Aktienoptionen pro Jahr) dürfen an Generalbevollmächtigte, Führungskräfte und Mitarbeiter (erste Ebene) zugeteilt werden, wobei einem Generalbevollmächtigten maximal 5.000 Aktienoptionen pro Jahr und einer weiteren ausgewählten Führungskraft sowie einem Mitarbeiter der ersten Ebene maximal 3.000 Aktienoptionen pro Jahr zugeteilt werden dürfen. Die Zuteilung des Aktienoptionsprogramms 2020 erfolgte im Anschluss an die Hauptversammlung am 29. Juni 2020. Die Aktienoptionen können frühestens vier Jahre nach dem jeweiligen Tag der Zuteilung ausgeübt werden (Wartezeit). Unter bestimmten Bedingungen kann das Aktienoptionsprogramm insgesamt gekündigt oder die Auszahlung beschränkt werden. Der Aufsichtsrat ermittelt jeweils im Zeitpunkt des Vesting den Wert der ausübbaren Optionsrechte und prüft die Obergrenze für die variable Vergütung im Verhältnis zur Festvergütung (Bonus Cap) für das jeweilige Geschäftsjahr. Ist der jeweilige Höchstbetrag erreicht, verfallen etwaige verbleibende Aktienoptionen entschädigungslos. Auf Grund des am 22. Juni 2019 beschlossenen Bedingten Kapitals (2019/I) wurden 40.000 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital, Einteilung der Aktien) der Satzung beschlossen. Das Bedingte Kapital 2019/I ist mit der Ausgabe von Bezugsaktien aufgebraucht. Im Rahmen der Grundkapitalerhöhungen vom 7. und 24. März 2022 in Höhe von TEUR 1.547 wurden insgesamt TEUR 30.167 in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Gewinnrücklagen wurde im Berichtszeitraum um TEUR 14.120 erhöht. Der Betrag setzt sich aus der Thesaurierung des Bilanzgewinns 2022 (TEUR 1.873) und der Einstellung in die Gewinnrücklagen für das Berichtsjahr gem. § 58 Abs. 2 AktG (TEUR 12.248) zusammen. 13. EventualverbindlichkeitenZum Bilanzstichtag bestanden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.608 (Vorjahr TEUR 11.509). Die Eventualverbindlichkeiten gliedern sich auf in Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von TEUR 6.383 (Vorjahr TEUR 5.614), Kreditbürgschaften in Höhe von TEUR 616 (Vorjahr TEUR 5.286) und Mietkautionen in Höhe von TEUR 609 (Vorjahr TEUR 609). Für diese Eventualverbindlichkeiten wurden in voller Höhe Sicherheiten in Form von verpfändeten Wertpapieren und Bankguthaben zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 wurden Bürgschaften in Höhe von TEUR 6.385 (Vorjahr TEUR 1.451) entwertet zurückgegeben oder sind aufgrund ihrer zeitlichen Befristung verfallen. Inanspruchnahmen aus Bürgschaften erfolgten in 2023 keine. 14. ProvisionserlöseDie Provisionserlöse sind überwiegend durch Wertpapiertransaktionserlöse und das Depotgeschäft verursacht. 15. Aufwand LiquiditätshaltungDer Aufwand für die Liquiditätshaltung betrug insgesamt TEUR 322 (Vorjahr TEUR 4.912). Für das Jahr 2023 wurden unseren Kunden keine Negativzinsen in Rechnung gestellt (Vorjahr TEUR 3.084). 16. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.282 (Vorjahr TEUR 1.019), aus Auslagenerstattungen in Höhe von TEUR 320 (Vorjahr TEUR 221) und aus den Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 254 (Vorjahr TEUR 986). 17. Allgemeine VerwaltungsaufwendungenDie anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen IT- und Outsourcing-Kosten in Höhe von TEUR 4.981 (Vorjahr TEUR 3.847), Aufwendungen für andere Dienstleistungen in Höhe von TEUR 1.724 (Vorjahr TEUR 4.044). Verwahrgebühren sind im Geschäftsjahr 2023 nicht entstanden (Vorjahr TEUR 2.592). Raumkosten in Höhe von TEUR 1.591 (Vorjahr TEUR 839), Werbeaufwendungen in Höhe von TEUR 1.877 (Vorjahr TEUR 1.829) sowie Beiträge und Gebühren in Höhe von TEUR 2.057 (Vorjahr TEUR 1.648). 18. Nettoertrag/-aufwand des HandelsbestandsIn dieser Position sind Kursgewinne/-verluste aus Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren, Kursgewinne/-verluste aus Derivatebeständen, Kursgewinne/-verluste aus Aktienbeständen in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr TEUR 14) enthalten. IV. Sonstige Pflichtangaben1. Angabe zu den Mitgliedern der Unternehmensorganea) VorstandLars Hille (Vorstandsvorsitzender, Ressort Steuerung) Stefan Lettmeier (Ressort Produktion) Florian Grenzebach (Ressort Vertrieb) Auf die Angabe der Organvergütung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. b) AufsichtsratJürgen Steffan, Ludwigsburg, Vorsitzender Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG Frank Annuscheit, Bad Soden am Taunus, stellvertretender Vorsitzender ehemals Vorstand der Commerzbank AG Julia Gruber, München freie Unternehmensberaterin Reinhard Klein, Berg, ehemals Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Richard Manger, Zürich Mitglied im Verwaltungsrat der CARDEA AG (auf eigenen Wunsch hin mit Ablauf des 31.12.2023 ausgeschieden) Anton Vetter, Vaduz Mitglied des Vorstandes der BV & P Vermögen AG 2. Marktrisikobehaftete GeschäfteDie V-Bank AG hat im Kundenauftrag im Geschäftsjahr derivative Finanzinstrumente abgeschlossen, die teilweise am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren. Fremdwährungs-TermingeschäfteEs handelt sich ausschließlich um außerbörsliche/OTC-Geschäfte. Für Termingeschäfte von Kunden wurden grundsätzlich zur Risikoabsicherung Gegengeschäfte abgeschlossen. Die Bewertung am Bilanzstichtag erfolgt jeweils anhand der Marktbewertungsmethode.
Die Termingeschäfte von Kunden wurden weitgehend mit Gegengeschäften in Form von microhedges geschlossen. 3. OptionsgeschäfteZum Bilanzstichtag bestanden keine Optionsgeschäfte. 4. Gesamtbezüge des AufsichtsratesAn die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden Vergütungen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr TEUR 76) gezahlt. 5. Angaben zu Honoraren an den gesetzlichen AbschlussprüferIn den anderen Verwaltungsaufwendungen sind Gesamthonorare unseres Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 342 (Vorjahr TEUR 296) ohne Umsatzsteuer enthalten. Hiervon entfallen TEUR 235 (Vorjahr TEUR 209) für Abschlussprüfungsleistungen und TEUR 90 (Vorjahr TEUR 87) auf andere Bestätigungsleistungen. Auf sonstige Leistungen zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Aktienoptionsprogrammes entfielen TEUR 17 (Vorjahr TEUR 0). 6. Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen GeschäftenZum Bilanzstichtag waren für EUREX Geschäfte Margin-Linien in Höhe von TEUR 99.120 (Vorjahr TEUR 105.570) eingeräumt. Die Margin-Linien wurden zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 45.800 (Vorjahr TEUR 31.490) in Anspruch genommen. 7. Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für die Jahre 2024 bis 2028 in folgender Höhe:
Die finanziellen Verpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus fixen IT- und Outsourcing-Kosten. Der bestehende Vertrag mit Avaloq Sourcing GmbH endet unter den derzeitigen Bedingungen in 2024. Darüber hinaus wurde in 2021 eine weiterführende vertragliche Vereinbarung mit der Avaloq Sourcing GmbH bis 2029 getroffen. Daneben bestehen Mietverpflichtungen für die neuen Geschäftsräume in der Rosenheimer Str. 116 mit einer Laufzeit bis 2037, unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sicherungsinstituten und Leasingverpflichtungen für Kraftfahrzeuge. 8. Wesentliche Ereignisse nach dem 31. Dezember 2023Keine. 9. Kredite an Organmitgliedera) VorstandAn Mitglieder des Vorstands wurden - wie im Vorjahr - keine Kredite vergeben. b) AufsichtsratAn Aufsichtsratsmitglieder war zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - kein Kredit vergeben. c) ProkuristenAn Prokuristen war zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - kein Kredit vergeben. 10. Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt
11. Angaben zu Mandaten in gesetzlich zu bildenden AufsichtsgremienUnser Vorstandsvorsitzender, Herr Lars Hille, ist Aufsichtsratsmitglied und Aufsichtsratsvorsitzender des Bankhaus Ellwanger & Geiger AG, Stuttgart, Aufsichtsratsmitglied und Aufsichtsratsvorsitzender der Spiekermann & CO AG, Osnabrück sowie Mitglied des Börsenrates der Börse München. Unser Vorstand, Herr Florian Grenzebach, ist Aufsichtsratsmitglied und stellvertretender AR-Vorsitzender der KSW Vermögensverwaltung AG, Nürnberg. 12. GewinnverwendungsvorschlagAus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats und Vorstands nach § 58 Abs. 2 AktG bereits EUR 12.247.568,62 den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Der Vorstand schlägt vor, den verbleibenden Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2023 hat dem Gewinnverwendungsvorschlag 2022 zugestimmt. Der Bilanzgewinn i.H.v. EUR 4.365.414,51 wurde den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
München, den 13. März 2024 V-Bank AG Lars Hille Stefan Lettmeier Florian Grenzebach BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die V-Bank AG, MünchenVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der V-Bank AG, München, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der V-Bank AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit den Provisionserträgen aus Bestandsprovisionen für das vierte Quartal den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Provisionserträge aus Bestandsprovisionen für das vierte Quartala) Wesentliche Erträge der V-Bank AG, München, resultieren aus Bestandsprovisionen von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft für die im Auftrag der Depotkunden verwahrten Anteile an Investmentvermögen. In der Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 werden Provisionserträge in Höhe von Mio. EUR 77,7 ausgewiesen, die mit Mio. EUR 3,2 Erträge aus Bestandsprovisionen für das vierte Quartal enthalten. Die Vergütung der Bestandsprovisionen wird vertraglich mit der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar über eine Fondsplattform vereinbart. Die Höhe der Vergütung basiert grundsätzlich auf einem individuell vereinbarten Prozentsatz sowie dem Nettoinventarwert der verwahrten Anteile an Investmentvermögen. Überwiegend werden die Bestandsprovisionen quartalsweise durch die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft abgerechnet und der V-Bank AG ausbezahlt. Aufgrund der nachgelagerten Abrechnung durch die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft werden die Provisionserträge aus vereinnahmten Bestandsprovisionen für das vierte Quartal auf der Grundlage von getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter ermittelt. Aufgrund der Höhe des kumulierten Volumens der von der V-Bank AG verwahrten Anteile an Investmentvermögen, der hohen Anzahl an unterschiedlichen Anteilen an Investmentvermögen mit individuell vereinbarten Prozentsätzen und unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung des relevanten Nettoinventarwertes erfordert insbesondere die Ermittlung und Überprüfung der von den Kapitalverwaltungsgesellschaften an die V-Bank AG zu leistenden Bestandsprovision einen erheblichen Kontrollaufwand. Die Provisionserträge aus Bestandsprovisionen für das vierte Quartal waren für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, da zum einen bereits kleinere Veränderungen der Berechnungsparameter einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Bank haben können und zum anderen die Erträge unter anderem auf ermessensbehafteten Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruhen. Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Provisionserträgen werden im Anhang unter III) Nummer 14 erläutert. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Ermittlung der Bestandsprovisionen und deren Erfassung in der Finanzbuchhaltung beurteilt. Hierbei haben wir uns auch von der Richtigkeit der in den Stammdaten hinterlegten Eintragungen bzgl. der aktuellen Provisionssätze in Stichproben überzeugt sowie für ausgewählte Anteile an Investmentvermögen Nachberechnungen der jeweiligen Bestandsprovisionen anhand der eingegangenen Abrechnung durchgeführt. Ferner haben wir untersucht und nachvollzogen, ob Differenzen, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, sachgerecht bearbeitet und quantifiziert wurden und ob - sofern sich die Notwendigkeit ergab - angemessene Anpassungen an den Schätz- bzw. Berechnungsparametern vorgenommen und entsprechende Korrekturen in der Rechnungslegung vorgenommen wurden. Abschließend haben wir die im Jahresabschluss erfassten Werte der Bestandsprovisionen für das vierte Quartal in Stichproben mit den tatsächlichen Einzahlungen der Kapitalverwaltungsgesellschaften - sofern bereits erfolgt - im aktuellen Geschäftsjahr verglichen und hierdurch die Verlässlichkeit der Ermittlung sowie der Werthaltigkeit der zugehörigen Forderungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beurteilt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Bank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bank vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Bank zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bank vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10./27. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der V-Bank AG, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERINDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Sabine Schwarz.
München, den 13. März 2024 Deloitte
GmbH
Sabine Schwarz, Wirtschaftsprüferin Anna-Lena Müller, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats gem. § 171 Aktiengesetz über das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen und den Vorstand beraten und überwacht. Sämtliche nach dem Gesetz und den Regularien der Gesellschaft zustimmungspflichtigen Maßnahmen wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2023 zu insgesamt zehn Sitzungen zusammen: am 23.03.2023, 31.03.2023, 05.04.2023, 23.04.2023, 26.05.2023, 21.07.2023, 28.08.2023, 09.10.2023 (zugleich Strategieklausur und Fortbildung des Aufsichtsrats), 27.11.2023 und am 15.12.2023. Weiterhin wurde drei Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand sowohl schriftlich als auch mündlich regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der strategischen Ausrichtung, der Planung, der Geschäftsentwicklung und der Risikolage unterrichten. Das Thema Risikomanagement und die einschlägigen Kennzahlen wurden eingehend behandelt. Ein Schwerpunkt war dabei, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Gesellschaft im Einklang stehen. Hierzu wurden ausführliche Risikoberichte erstellt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie Handelsstrategie und die Eigenkapitalplanung wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und mit diesem erörtert. Der Vorstand erstattete dem Aufsichtsrat den Bericht der Internen Revision, den Bericht des Geldwäschebeauftragten, des Compliance Beauftragten, des Datenschutzbeauftragten und des Single-Officers. Prüfungsfeststellungen sowie deren Abarbeitungen wurden regelmäßig diskutiert sowie deren Abarbeitung nachgehalten. Zudem fand zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats ein laufender Austausch sowie anlassbezogen eine unverzügliche Information über alle wesentlichen Entwicklungen, laufende Prüfungen und Entscheidungen statt. Weiterer Schwerpunkt war auch in diesem Jahr die Neuausrichtung der Zinsbuchsteuerung. Der Arbeit des Aufsichtsrats wurde hier durch die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe ALM des Aufsichtsrats wesentlich unterstützt. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Tätigkeit mehrfach detailliert mit der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, der Kapitalsituation der V-Bank AG und dem diesbezüglichen regulatorischen Umfeld auseinandergesetzt. Dies beinhaltete insbesondere die Auswirkungen des Anstiegs der Kundeneinlagen (bedingt durch das starke Wachstum der V-Bank AG) auf die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen. Hierzu wurden Maßnahmen zur Sicherstellung dieser Kennzahlen erörtert und geprüft, ob Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen zu fassen sind. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Fortentwicklung der Banksysteme und -prozesse, der (Out-)Sourcing-Partner sowie deren Anwendung und Steuerung im laufenden Geschäftsbetrieb, die Geschäftsentwicklung hinsichtlich der Gewinnung von Vermögensverwaltern, (Multi) Family Offices, Semi-Institutionellen Kunden und vermögensverwaltenden Banken sowie die damit verbundenen wesentlichen Kennzahlen, das Risikomanagement sowie die Einhaltung von Kosten und Erträgen im Vergleich mit der Jahresplanung und der Mehrjahresplanung ausführlich informiert. Insbesondere erörterte der Aufsichtsrat den Geschäftsverlauf orientiert an der operativen Planung 2023. Weitere wesentliche Themen waren:
Über wesentliche Vorkommisse wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt bzw. im Rahmen eines zusätzlichen Reportings zeitnah informiert. Der Aufsichtsrat befasste sich mit zentralen Fragen der Corporate Governance gemäß GO AR § 1 Ziff. 1.3 in Verbindung mit KWG § 25a und § 25d Abs. 7 bis 12. Der Aufsichtsrat hatte in seiner Sitzung am 15.09.2020 aufgrund der zunehmenden Komplexität und Herausforderungen vor dem Hintergrund des geplanten Wachstumskurses die Bildung eines gemeinsamen Prüfungs- und Risikoausschusses beschlossen; dieser unterstützt seither den Aufsichtsrat bei seinen Aufgaben in Prüfungs- und Risikofragen. Auf die Einrichtung eines Nominierungsausschusses sowie eines Vergütungskontrollausschusses wird nach Überprüfung aus Effizienzgründen weiterhin verzichtet. Der Aufsichtsrat macht von der "Soll-Vorschrift" in § 25d Abs. 8 Satz 5 KWG Gebrauch und verzichtet auf eine unterschiedliche Besetzung von Aufsichtsratsvorsitz und Prüfungs- und Risikoausschuss. Die Themenstellungen IT und ALM werden in Arbeitsgruppen zwischen Gesellschaft und Aufsichtsrat vorbesprochen, auf die Einrichtung weiterer Ausschüsse wurde verzichtet. Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit den Vergütungssystemen im Sinne der Institutsvergütungsverordnung für Geschäftsleiter und Mitarbeiter auseinandergesetzt und den Bericht des Vorstands über die Ausgestaltung des Vergütungssystems der Mitarbeiter zur Kenntnis genommen. Es wurde darauf geachtet, dass die durch die Vergütungssysteme gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur der Gesellschaft sowie die Wahrscheinlichkeit und Fälligkeit von Einnahmen berücksichtigen. Die internen Kontroll- und alle sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme wurden ordnungsgemäß einbezogen. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass die Vergütung der Vorstände nachhaltig und angemessen ist und keine negative Anreizwirkung entfaltet. Ebenfalls wurde festgestellt, dass das Vergütungssystem der Mitarbeiter, insbesondere die Vergütungen für die Leiter der Risikocontrolling- und der Compliance-Funktion angemessen ausgestaltet sind. Der Bericht der Internen Revision sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden bei der Prüfung berücksichtigt. Möglichkeiten zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat wurden im Rahmen der Prüfung von Nachbesetzungen erörtert. Die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde überprüft und als angemessen bewertet. Gleiches gilt für die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Vorstände als auch der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat die Grundsätze der Geschäftsleitung für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene überprüft und hierzu keine Beanstandungen erhoben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der V-Bank AG für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der ihm zugrunde liegenden Buchführung wurden durch die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Jahresabschluss und den Lagebericht testiert hat, hat an der heutigen bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Gewinnverwendungsvorschlag wurden zusammen mit dem Prüfungsbericht den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und im Beisein der Prüfer erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und im Rahmen seiner eigenen Prüfungshandlungen festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Das Aufsichtsratsmitglied Richard Manger hat wegen seiner verstärkten Tätigkeit im Zusammenhang mit der Prüfung eines Markteintrittes in der Schweiz ab dem 1. August 2023 sein Aufsichtsratsmandat ruhen lassen und zum 31. Dezember 2023 sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat wegen der fortgesetzten Tätigkeit in diesem Projekt erklärt. Weitere Anzeigepflichtige Interessenkonflikte hat es im Geschäftsjahr 2023 nicht gegeben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz zum Wohl der V-Bank AG.
München, den 20. März 2024 Jürgen Steffan, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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