Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
PDM GmbH Projektdevelopment & ManagementLiquidiert
14167 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henry Kruckow seit 20.1.2022 | Liquidator |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PDM GmbH Projektdevelopment & ManagementBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
Anhang1. Vorbemerkung Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 2. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der niedrigere Teilwert zum Ansatz. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 3 EStG erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 € für das einzelne Wirtschaftsgut nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01 € und 1.000,01 € werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. 3. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden grundsätzlich gemäß §§ 253 Abs. 3,256 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben. Grundlage für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß §§ 240 ff. HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete Forderungen werden einzelwertberichtigt und der Forderungsbestand aktivisch gemindert. 4. Rückstellungen Rückstellungen werden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag und Rentenverpflichtungen mit dem Barwert passiviert.
Berlin, den, den 26. Oktober 2015 gez. Henry Kruckow Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.10.2015 |
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