Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Peter Hoffmann GmbH
Max-Weber-Straße 46, 25451 Quickborn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Schwittay seit 13.8.2025 | Prokura |
Jana Rosenbaum seit 13.8.2025 | Prokura |
Daniela Heck seit 7.8.2023 | Prokura |
Peter Hoffmann seit 26.1.2016 | Geschäftsführer |
Tobias Fuhr seit 26.1.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Peter Hoffmann GmbHQuickborn/Krs. PinnebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlage des Unternehmens Die Peter Hoffmann GmbH ist ein mittelständisches Handelsunternehmen mit zentralem Standort in Quickborn, nördlich von Hamburg. Die Gesellschaft ist nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement), nach ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) und nach VDA 6 Teil zertifiziert. Wir sehen die Gesellschaft als einen führenden Spezialisten im Bereich von Verbindungselementen und Befestigungstechnik für die Automobilindustrie. Die gehandelten Produkte entsprechen im vollen Umfang dem Qualitätsstandard dieser Branche bzw. unserer Kunden. Sämtliche Prozesse werden durch EDV- und IT-Systeme unterstützt. Für die Bestellabwicklung werden von den Kunden unterschiedlichste Bestellwege und elektronische Anbindungen genutzt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB im Berichtsjahr als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzuordnen. Wirtschaftsbericht Der freie Autoteile-Großhandel hat sich im Jahr 2023 entgegen der gesamtwirtschaftlichen Situation gut entwickelt. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist um 0,3 Prozent (preisbereinigt) zurückgegangen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Auch für den branchenübergreifenden Großhandel hat sich die Situation 2023 verschlechtert. Laut Großhandelsindikator des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) wird der Großhandel im Jahr 2023 einen Umsatzrückgang von 3 3⁄4 Prozent (nominal) bzw. 4 1⁄4 Prozent (real) zu verzeichnen haben. Der freie Autoteile-Großhandel hat im Jahr 2023 laut Auswertung des IfH-Betriebsvergleiches ein Umsatzwachstum von 8,9 Prozent (nominal) zu verzeichnen, bei einer Inflationsrate von 5,9 Prozent. Der freie Autoteile-Großhandel hat im Jahr 2023 ein Umsatzwachstum zu verzeichnen. Das hat auch damit zu tun, dass sich der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland erholt. So ist die Zahl der Besitzumschreibungen 2023 im Pkw-Segment um 6,9 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 wechselten insgesamt 6,03 Mio. Pkw den Besitzer (Quelle: Kraftfahrtbundesamt). Des Weiteren hat sich die Werkstattauslastung 2023 mit 89,68 Prozent (+5 Prozent) bei den Vertragswerkstätten und 86,03 Prozent (+3,4 Prozent) bei den freien Werkstätten auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Laut Branchenindex BIX (Quelle: Kfz-Betrieb) lag der Umsatz im Servicegeschäft 2023 bei den freien Werkstätten um 39 höher, 49 Prozent gleich und um 12 Prozent niedriger und bei den Vertragswerkstätten um 44 Prozent höher, 46 Prozent gleich und 10 Prozent niedriger im Vergleich zu 2022. In Summe erklären diese Umstände die gestiegenen Umsätze des Teilegroßhandels. Geschäftsverlauf Durch die gestiegene Nachfrage und die stetige Sortimentsausweitung stieg der Umsatz deutlich um 24,1 Prozent. Dies ist mit rd. 20 Prozent mengenbedingt. Der Warenausgang stieg von rd. 4,5 Mio. kg im Geschäftsjahr 2022 auf rd. 5,4 Mio. kg im Geschäftsjahr 2023. Voraussetzung für die Ausweitung des Geschäftsvolumens war neben der Gewinnung neuer Mitarbeiter auch unsere Investitionen in das Anlagevermögen und die Inbetriebnahme der neuen Lager- und Logistikflächen. Das Rohergebnis verbesserte sich um rd. TEUR 2.052 auf TEUR 11.459. Ertragslage Der Verbesserung des Rohergebnisses im Vergleich zum Vorjahr standen Erhöhungen insbesondere der Personalkosten (TEUR 865), der Abschreibungen (TEUR 180) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 147) gegenüber. Auch der Zinsaufwand hat sich aufgrund der höheren Bankenfinanzierung um TEUR 198 erhöht. Insgesamt verbesserte sich der Jahresüberschuss von TEUR 1.514 auf TEUR 1.970. Vermögens- und Finanzlage Durch die Investitionen in das Anlagevermögen sowie die Ausweitung des Handelsvolumens erhöhte sich auch die Bilanzsumme um TEUR 2.230 bzw. rd. 14% auf TEUR 18.288. Der Neubau der Lager- und Logistikflächen nach KfW 55 konnte im Mai abgeschlossen werden. Insgesamt sind rund 1.500 m 2 neue Lagerfläche sowie 450 m 2 neue Büroflächen entstanden. Das Investitionsvolumen betrug hier zusammen mit denen bereits im Vorjahr geleisteten Anzahlungen rund drei Millionen Euro. Insgesamt stieg das Anlagervermögen um TEUR 1.233 und erklärt damit mehr als die Hälfte des Anstieges der Bilanzsumme. Das Vorratsvermögens stieg mit 12,1%, bzw. TEUR 1.042, verglichen mit den Umsatzerlösen (+ 24,1%) und damit der Ausweitung des Handelsvolumens nur unterdurchschnittlich. Aufgrund des guten Jahresergebnisses sowie der nur moderaten Ausschüttung stieg die Eigenkapitalquote um 4,2 Prozentpunkte von 34,5% auf 38,7% zum Bilanzstichtag. Damit konnte der Anstieg des Eigenkapitals um TEUR 1.530 zu mehr als zwei Drittel den Anstieg der Bilanzsumme des Geschäftsjahres decken. Die Gesellschaft konnte jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und wird den Verpflichtungen voraussichtlich auch zukünftig stets nachkommen können. Die Gesellschaft kann auf zugesagte Kreditlinien zurückgreifen. Prognose, Chancen und Risiken Die Auftragslage war im Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich sehr gut. Der Auftragsbestand reicht über das Jahr 2023 hinaus. Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht vorgesehen, unsere gefestigte Marktposition beabsichtigen wir weiterhin konsequent auszubauen. Daraus resultiert für das Geschäftsjahr 2024 ein erwartetes Umsatz- und Ergebniswachstum von rd. 16 % welches im Wesentlichen aus der Gewinnung von Neukunden und der ständigen Sortimentserweiterung resultiert. Die Gesellschaft hat keine direkten Währungsrisiken, da sämtliche Verkäufe in Euro erfolgen. Auch auf der Einkaufsseite stellen Währungsrisiken keine signifikante Ergebnisgröße dar. Im IT-Bereich stellen die Datensicherheit sowie Datenmissbrauch Gefahren dar. Durch Datenauslagerungen in ein externes Rechenzentrum werden die Risiken eines unberechtigten Datenzugriff oder Datenmissbrauch sowohl von extern als auch intern deutlich gemindert. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, sind derzeit nicht erkennbar.
Quickborn, den 15. März 2024 Peter Hoffmann GmbH Geschäftsführung Tobias Fuhr Peter Hoffmann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Peter Hoffmann GmbH mit Sitz in Quickborn im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 12326 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen analog den steuerlichen Vorschriften entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Handelswaren sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Alle Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Aktive Latente Steuern Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 30,0 % zugrunde gelegt. Der Aktivsaldo wurde nicht aktiviert. Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 5.074.400,00 enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Tantiemen und Mitarbeiterprämien, Jahresabschlusskosten und Kosten der Aufbewahrungspflicht. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sind in folgendem Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 223.600,65 (Vj.: EUR 172.794,16) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 1.600 durch Grundpfandrechte gesichert, weitere Verbindlichkeiten sind branchenüblich gesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung von EUR 57,63 (Vorjahr: EUR 0,00). Bei den periodenfremden Erträgen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 9) handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Anlageabgängen. Personalaufwand Die Position soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 22.822,41 (Vorjahr: EUR 22.531,16). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen das Obligo aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 371. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr bestellt: - Herr Peter Hoffmann, Geschäftsführer, Leipzig - Herr Tobias Fuhr, Geschäftsführer, Norderstedt Die Geschäftsführer sind zur Alleinvertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug 76 (Vorjahr: 69), davon waren 9 Aushilfen (Vorjahr: 9). Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den zum Abschlussstichtag bestehenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Quickborn, den 15. März 2024 Peter Hoffmann GmbH Geschäftsführung Tobias Fuhr Peter Hoffmann Anlagenspiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Quickborn, den 15. März 2024 Peter Hoffmann GmbH Geschäftsführung Tobias Fuhr Peter Hoffmann Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Peter Hoffmann GmbH, Quickborn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresschluss der Peter Hoffmann GmbH, Quickborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Peter Hoffmann GmbH, Quickborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 20. März 2024 WPP
GmbH & Co. KG
Dipl.-Kfm. Jens Ohmstedt, Wirtschaftsprüfer |
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