Super
Flower Computer GmbH i.L.
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.156,00 |
62.933,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
771,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.155,00 |
62.162,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
639.313,23 |
877.997,91 |
| I.
Vorräte |
424.717,68 |
593.351,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.405,21 |
249.470,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61,38 |
61,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.190,34 |
35.175,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
345,00 |
45,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
665.814,23 |
940.975,91 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
157.769,44 |
189.611,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.611,12 |
46.221,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.841,68 |
-43.389,45 |
| B.
Rückstellungen |
2.338,41 |
6.728,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
505.706,38 |
744.636,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
505.706,38 |
744.636,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
665.814,23 |
940.975,91 |
Anhang
1. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.1.Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Super Flower Computer GmbH
i.L. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß §§ 284ff HGB werden im
folgenden die einzelnen darzustellenden Angaben
erläutert, soweit sie nicht unmittelbar bereits aus
der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich
sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Nach § 267 Abs. 1 HGB handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft, die zum 30. November 2013
aufgelöst wurde.
1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten und die Schulden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Etwaige Wahlrechte des Bilanzansatzes wurden nach
handelsrechtlichen Grundsätzen entschieden.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige,
lineare Abschreibungen angesetzt, die pro rata temporis
berechnet wurden.
Die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2
EStG wurde in den Wirtschaftsjahren 2008-2009
handelsrechtlicher Übung entsprechend für
diejenigen Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, in Anspruch genommen, soweit deren
Nettoanschaffungskosten 150,00 € nicht
überstiegen.
Nach der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a
EStG wurde in den Wirtschaftsjahren 2008-2009
für diejenigen Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, soweit
deren Nettoanschaffungskosten 150,00 €, aber nicht
1.000,00 € übersteigen, ein Sammelposten
gebildet, der im Geschäftsjahr der Anschaffung und in
den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 wird die
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
handelsrechtlicher Übung entsprechend für
diejenigen Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, in Anspruch genommen, soweit deren
Nettoanschaffungskosten 410,00 € nicht
übersteigen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos musste bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen keine Pauschalwertberichtigung gebildet
werden, da zum Tag der Bilanzaufstellung alle Forderungen
des Geschäftsjahres ausgeglichen waren.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das Stammkapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden pflichtgemäß
für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, sie
decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in
angemessener Höhe. Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital i.H.v. 100.000,-- € ist
zu 100 v.H. eingezahlt.
1.2.1. Angabe der Grundlage für die
Währungsumrechnung
Die Gesellschaft unterhält bei einem
Kreditinstitut ein USD-Fremdwährungskonto, da
bei verschiedenen Lieferungen in USD fakturiert wird und
auch Eingangsrechnungen in USD vorliegen.
Die Umrechnung des Fremdwährungskontos erfolgte,
wie bei den Fremdwährungsforderungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten, zum
Devisenkassamittelkurs.
2. Beziehungen zu Unternehmensorganen
2.1. Angabe der Namen und Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Einzelvertretungsberechtigtes, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreites
Mitglied der Geschäftsführung war
Herr Tsung-Yen Tsai, Tao Yuen/Taiwan.
Mönchengladbach, den 30. Dezember 2013
Der Liquidator
Gez. Gao Dong
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 498.960,44 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 707.949,58 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2013 festgestellt.
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