Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14266
Vorher
Hegmanns Vorrats-Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
27.7.2017
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Automatisierung von Geschäftsabläufen, Erstellung von Software und Bereitstellung von IT-Systemen sowie An- und Verkauf von Hard- und Software.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Porath
seit 11.3.2026
Prokura
Daniel Koslowski
seit 5.2.2024
Prokura
Christian Rotte
seit 5.2.2024
Prokura
Johannes Kuhlmann
seit 19.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
74.90%
25.10%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
SH2 GmbH
Germany
74.90%
Johannes Kuhlmann
Borken
25.10%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VTA Software & Service GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.956.884,04 1.752.715,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 181.504,00 235.789,00
II. Sachanlagen 115.183,00 108.642,00
III. Finanzanlagen 1.660.197,04 1.408.284,29
B. Umlaufvermögen 2.211.213,53 2.169.202,95
I. Vorräte 102.563,23 84.352,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.279.677,34 1.226.756,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 828.972,96 858.093,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 84.466,23 59.405,63
Aktiva 4.252.563,80 3.981.323,87

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.587.905,33 1.312.322,29
I. Gezeichnetes Kapital 775.000,00 775.000,00
II. Gewinnvortrag 337.322,29 481.583,61
III. Jahresüberschuss 475.583,04 55.738,68
B. Rückstellungen 2.018.258,96 1.963.729,67
C. Verbindlichkeiten 646.399,51 705.271,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 646.399,51 705.271,91
Passiva 4.252.563,80 3.981.323,87

Angaben unter der Bilanz

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 32.311,00 139.981,00

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die VTA Software & Service GmbH, Gelsenkirchen, (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB-Nr. 14266) ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilan­zierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Aufgrund des Saldierungsgebots des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die passivierten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit der aktivierten Rückdeckungsversicherung verrechnet. Die sonstigen Wertansätze sind mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschrei­bungen vermindert.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert und wird gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Die unfertigen und fertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Personal- und Fremdleistungskosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen.

Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Aufgrund des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB wird auf den Ausweis des Postens "Aktive latente Steuern" verzichtet.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit- Credit-Methode) ermittelt wurde. Der zukünftig erwartete Gehaltstrend wird in den versicherungsmathematischen Berechnungen mit 3,00 %, der BBG-Trend mit 2,50 % und der Rententrend mit 2,35 % berücksichtigt. Der Abzinsungssatz für die Verpflichtungen beläuft sich zum 01.01.2023 auf 1,82 %. Es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der Mercer Deutschland GmbH zugrunde.

Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit der Verlängerung des Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn Jahre ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023 T€ 32 (Vorjahr: T€ 140).

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berück­sichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind­l­ichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rück­stellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum 31.12.2023 T€ 32 (Vorjahr: T€ 140).

Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gliedert sich wie folgt:

Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre

Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellung gem § 253 Abs. 6 HGB
32.311,00
Gesamtbetrag
32.311,00



Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Betrag der verrechneten Vermögensgegenstände

Deckungsvermögen in Höhe von T€ 365 wurde mit Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen verrechnet.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss-, Steuererklärungs-, Auf­be­wahrungs- und zu erwartende Gewährleistungskosten sowie Personal­kosten­ab­grenzungen und Kosten für noch aussetehende Rechnungen und noch zu erbringende Leistungen.

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:


Gesamt
Restlaufzeit von


bis zu 1
1 bis 5
mehr als 5


Jahr
Jahre
Jahre

T€
T€
T€
T€
Verbindlichkeiten




aus erhaltenen Anzahlungen auf




Bestellungen
68
68
0
0

200
200
0
0
aus Lieferungen und Leistungen
446
446
0
0

319
319
0
0
gegenüber verbundenen Unternehmen
0
0
0
0

0
0
0
0
Sonstige
132
132
0
0

187
187
0
0

646
646
0
0

705
705
0
0


( kursive Zahlen = Vorjahreszahlen)

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft gehört einem Konzern an. Konzernobergesellschaft ist die VTA Holding GmbH, Gelsenkirchen.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 43 Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 222.

Miet- und Leasingverträge

Die Gesellschaft hat verschiedene Fahrzeuge und Jobräder geleast. Die hieraus am 31.12.2023 noch zu zahlenden Raten betragen T€ 164.

Die Gesellschaft hat langfristig Immobilien angepachtet. Für die Immobilien ist jährlich ein Pachtzins von T€ 58 zu entrichten.

Insgesamt sind von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen T€ 133 im Berichtsfolgejahr fällig.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:

Herr Johannes Kuhlmann

 

Gelsenkirchen, den 8. Mai 2024

gez. Johannes Kuhlmann, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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