Birgit Kalvelage Holding GmbH

Bether Weg 6, 49685 Emstek, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 216908
Eingetragen
14.6.2021
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

49685 Höltinghausen, Mühlenstraße 13
27.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Birgit Kalvelage Holding GmbH

Emstek (vormals: Bremen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 171.783,79 178.033,79
I. Finanzanlagen 171.783,79 178.033,79
B. Umlaufvermögen 812.710,08 351.150,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 365.896,13 349.936,13
II. Guthaben bei Kreditinstituten 446.813,95 1.213,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 984.493,87 529.183,83

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 582.732,18 525.733,83
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Kapitalrücklage 151.033,79 151.033,79
III. Bilanzgewinn 404.698,39 347.700,04
B. Rückstellungen 2.400,00 3.450,00
C. Verbindlichkeiten 399.361,69 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 399.361,69 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 984.493,87 529.183,83

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Birgit Kalvelage Holding GmbH hat ihren Sitz in Höltinghausen (vormals Bremen). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 216908 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 in Verbindung mit § 267a Absatz 1 und 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagever mögen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Höltinghausen (vormals Bremen), den 12. Januar 2022

gez. Birgit Kalvelage
gez. Sarah Klostermann
Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2022 festgestellt.

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