GerMan
GmbH
Lüssow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
290.320,00 |
280.127,00 |
| I.
Sachanlagen |
290.320,00 |
280.127,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.051,52 |
169.272,59 |
| I.
Vorräte |
13.602,22 |
14.877,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.669,41 |
40.547,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.779,89 |
113.847,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.080,70 |
2.781,35 |
| Aktiva |
439.452,22 |
452.180,94 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
157.034,34 |
156.008,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
131.008,76 |
102.059,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.025,58 |
28.948,87 |
| B.
Rückstellungen |
26.621,03 |
40.317,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.796,85 |
255.854,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
232.526,15 |
200.230,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.270,70 |
55.623,98 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
44.457,77 |
43.032,16 |
| Passiva |
439.452,22 |
452.180,94 |
Anhang
1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Abs. 1, § 276, § 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
(§ 267 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlust-rechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Ausweis in der Bilanz
Die Bilanz ist in Kontenformen aufgestellt worden.
Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Ausweis im Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und
GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende
Sachverhalte vorliegen.
2. Bestandsnachweise
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde aus dem
Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für
das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen
Bilanzunterlagen mit Hilfe eines EDV-Systems entwickelt.
Bestandsnachweise
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden. Das im Anlagespiegel aufgeführte
Inventar wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft.
Zu- und Abgänge sind lückenlos durch Eingangs-
und Ausgangsrechnungen belegt.
Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten
nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus
Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet und durch entsprechende Belege
nachgewiesen.
Die Bestände an Verbindlichkeiten sind in
Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken
nachgewiesen.
3. Ansatz und Bewertung
Immaterielle Vermögensgegenstände
Etwa entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden aktiviert und auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bzw. unter
Berücksichtigung der höchstrichterlichen
Rechtssprechung, abgeschrieben.
Sachanlagen
Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten
umfassen auch die einzeln zuzuordnenden
Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen
Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden
abgesetzt.
Die Restbuchwerte bei Abgängen wurden zum
Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten
abzüglich abgelaufener Abschreibungen ausgebucht.
Erlöse aus Anlage-verkäufen wurden getrennt
aufgezeichnet.
Die Abschreibungen wurden linear nach Maßgabe
der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen.
Bei den Zugängen an geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch
gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit
die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das
einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00 nicht übersteigen
(entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Geringfügige Wirtschaftsgüter waren in
voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs-
und Herstellungskosten, vermindert um einen darin
enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne
Wirtschaftsgut, EUR 800,00 nicht übersteigen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zu Nennwerten abzüglich etwa erforderlicher
Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen
angesetzt.
Übrige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten am
Bilanzstichtag ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Zahlungen für Aufwand in künftigen
Zeiträumen wurden zeitanteilig abgegrenzt.
Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine
Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten
oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet
haben.
4. Ergänzende Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Berichtsjahr waren
Manuela Neumann und Gerald Neumann.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Feststellung des Jahresabschlusses /
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
am 24.01.2022 festgestellt. Es wurde beschlossen, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen
Stralsund, 02.01.2024
gez.
Manuela Neumann, Geschäftsführer
gez.
Gerald Neumann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.01.2024
festgestellt.
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