Mengele
Einrichtungs GmbH
Burgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.424,00 |
1.458,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.424,00 |
1.458,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.743,67 |
139.154,54 |
| I.
Vorräte |
63.738,94 |
93.405,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.139,23 |
45.080,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
865,50 |
668,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.154,21 |
5.019,22 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.005.470,92 |
1.019.093,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.090.792,80 |
1.164.725,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
1.031.035,51 |
1.044.658,20 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.005.470,92 |
1.019.093,61 |
| B.
Rückstellungen |
8.869,29 |
10.981,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.081.923,51 |
1.153.744,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.090.792,80 |
1.164.725,87 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Mengele Einrichtungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind für Zwecke der
Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete
Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG
und der damit verbundenen Befreiung von der formellen
Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurde die
Umsatzsteuer auf Anzahlungen nicht mehr als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen
wurden bei diesem Posten nicht angepasst und sind somit
nicht vergleichbar.
Auf die Darstellung der Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme
auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.
Die in § 67 EGHGB eingeräumten
Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrechte werden
beansprucht. Das gilt insbesonders für nachfolgend
dargestellte Sachverhalte:
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das
Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden
zugeführt.
Seit Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze
gemäß BilMoG darf die Umsatzsteuer auf
Anzahlungen nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen werden. Die Anzahlungen werden daher mit ihrem
Nettobetrag als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die
Umsatzsteuerbeträge, die bis zum Jahr 2009 im
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden und zum
31.12.2010 noch bestehen, werden weiterhin dort
ausgewiesen.
Es wurde unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl
buchmäßig zum 31.12.2010 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist, stellen
die Gesellschafter durch Beschlüsse (u.a.
Rangrücktrittserklärung) sicher, dass eine
tatsächliche Überschuldung nicht eingetreten ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte
Gewinne wurden nicht ausgewiesen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv
vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren
Marktpreis abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte
unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich
vereinbarten Gesamtleistungen unter Zugrundelegung der
vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht
bewertungsfähige Kosten und für den
kalkulatorischen Gewinn wurden Abschläge
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist
neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, auch Umsatzsteuer auf
Anzahlungen, die bis zum 31.12.2009 vereinnahmt wurden,
enthalten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern und die noch nicht
fällige Umsatzsteuer aus der Anwendung der
umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr aufweisen, betragen 5.336,10 Euro (Vorjahr:
5.336,10 Euro).
Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten
weisen 177.072,23 Euro (Vorjahr: 238.516,27 Euro) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 902.865,99 Euro
(Vorjahr: 913.242,98 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 902.865,99 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 136.707,68 Euro .
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
- Verpfändung von privaten Vermögen der
Gesellschafter
Die Firma Mengele Einrichtungs GmbH hat
Verpflichtungen aus der Übernahme von
Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten über die in der
Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht
begründet.
Für branchenübliche Gewährleistungen
wurden bei der Volksbank Günzburg
Bankbürgschaften in Höhe von 2.047,05 Euro (Stand
31.12.2010) bestellt.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Verlustvortrag von 1.044.658,20 Euro einbezogen.
In der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Harald Mengele
|
ausgeübter Beruf:
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Raumausstatter,
Parkettlegemeister
|
Geschäftsführer:
|
Klaus Mengele
|
ausgeübter Beruf:
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2012 festgestellt.
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