Mengele Einrichtungs GmbH

Mühlstraße 11, 89331 Burgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 1905
Eingetragen
4.6.1986
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Betrieb eines Einrichtungsgeschäftss und damit zusammenhängend Handel mit Teppichenböden, Parkett, Bodenbelägen, Teppichen, Möbeln, Tapeten, Farben, Gardinen und sonstigen Zubehörartikeln

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Harald Mengele
47.00%
Karin Maria Mengele
47.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Harald Mengele
89331 Burgau, Mühlstraße 13
23.500 DM
47.00%
Karin Maria Mengele
89331 Burgau, Mühlstraße 13
23.500 DM
47.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mengele Einrichtungs GmbH

Burgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.424,00 1.458,50
I. Sachanlagen 1.424,00 1.458,50
B. Umlaufvermögen 81.743,67 139.154,54
I. Vorräte 63.738,94 93.405,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.139,23 45.080,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 865,50 668,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.154,21 5.019,22
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.005.470,92 1.019.093,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.090.792,80 1.164.725,87

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 1.031.035,51 1.044.658,20
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.005.470,92 1.019.093,61
B. Rückstellungen 8.869,29 10.981,33
C. Verbindlichkeiten 1.081.923,51 1.153.744,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.090.792,80 1.164.725,87

Anhang


 
Der Jahresabschluss der Mengele Einrichtungs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind für Zwecke der Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurde die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden bei diesem Posten nicht angepasst und sind somit nicht vergleichbar.

Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Die in § 67 EGHGB eingeräumten Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrechte werden beansprucht. Das gilt insbesonders für nachfolgend dargestellte Sachverhalte:

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt.

Seit Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze gemäß BilMoG darf die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Die Anzahlungen werden daher mit ihrem Nettobetrag als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Umsatzsteuerbeträge, die bis zum Jahr 2009 im Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden und zum 31.12.2010 noch bestehen, werden weiterhin dort ausgewiesen.

Es wurde unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl buchmäßig zum 31.12.2010 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist, stellen die Gesellschafter durch Beschlüsse (u.a. Rangrücktrittserklärung) sicher, dass eine tatsächliche Überschuldung nicht eingetreten ist.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte unter Berücksichtigung des tatsächlichen Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich vereinbarten Gesamt­leistungen unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht bewertungsfähige Kosten und für den kalkulatorischen Gewinn wurden Abschläge berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Umsatzsteuer auf Anzahlungen, die bis zum 31.12.2009 vereinnahmt wurden, enthalten.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern und die noch nicht fällige Umsatzsteuer aus der Anwendung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, betragen 5.336,10 Euro (Vorjahr: 5.336,10 Euro).

Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 177.072,23 Euro (Vorjahr: 238.516,27 Euro) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 902.865,99 Euro (Vorjahr: 913.242,98 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 902.865,99 Euro.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 136.707,68 Euro .

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

- Verpfändung von privaten Vermögen der Gesellschafter

Die Firma Mengele Einrichtungs GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet.

Für branchenübliche Gewährleistungen wurden bei der Volksbank Günzburg Bankbürgschaften in Höhe von 2.047,05 Euro (Stand 31.12.2010) bestellt.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 1.044.658,20 Euro einbezogen.

In der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Geschäftsführer:
Harald Mengele
ausgeübter Beruf:
Raumausstatter, Parkettlegemeister
Geschäftsführer:
Klaus Mengele
ausgeübter Beruf:
---

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2012 festgestellt.

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