POLYTEC
GmbH
Weil im
Schönbuch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.273,00 |
4.951,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.273,00 |
4.951,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.949,89 |
101.887,07 |
| I.
Vorräte |
26.469,29 |
5.036,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
93.648,28 |
93.223,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.832,32 |
3.627,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
350,00 |
350,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.572,89 |
107.188,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.200,97 |
61.044,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
36.044,26 |
40.180,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.156,71 |
-4.136,54 |
| B.
Rückstellungen |
3.447,46 |
3.494,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.924,46 |
42.649,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.924,46 |
42.649,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.572,89 |
107.188,07 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
(GmbH) gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 274a HGB und § 288 Absatz 1
HGB in Anspruch genommen.
Für die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs
wurden die Erleichterungen der §§ 325 und 326
sowie 266 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung werden auf der Basis der
positiven Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsvorschriften werden
grundsätzlich beibehalten.
Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden berücksichtigen auch die
steuerrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wird auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt, wobei jeweils möglichst
kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt werden.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis zu einem Wert von € 410,00
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig
abgeschrieben.
Für Vermögensgegenstände mit einem
Wert von € 150 bis € 1.000 wurde in
vorangegangenen Geschäftsjahren in Anlehnung an §
6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet der auf 5 Jahre
abgeschrieben wird.
Die Vorräte an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die
unfertigen Erzeugnisse werden mit den
tatsächlich angefallenen Kosten unter
Berücksichtigung des Fertigungsgrades bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% auf die Nettoforderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im
Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende
Bewertungsverfahren verwendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
ein Teilbetrag in Höhe von Euro 87.921,90 (Vorjahr:
Euro 87.682,71) gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen Euro 55.924,46 (Vorjahr: Euro
42.649,72).
IV.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
Herr Martin Wernado, Gymnasiallehrer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.
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