Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 29550
Vorher
SW - schöne Werbeanlagen GmbH
Eingetragen
24.4.2007
Branche
Großhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnAllgemeine GebäudereinigungErbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art rund um die Immobilie, wirtschaftliche Vorbereitung und Realisierung von Aufträgen und Dienstleistungen, insbesondere Reinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation, Brandsanierung und Industriereinigung von Gewerbeflächen und Wohnflächen einschließlich Handel mit Reinigungsmitteln und sonstigen zur Reinigung dienenden Arbeitsmitteln und Geräten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Kathrin Woywod-Droth
seit 28.10.2021
Prokura
Sandro Woywod
seit 28.10.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.34%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Freital
8.334 €
33.34%
Dresden
8.333 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SW - schöne Werbeanlagen GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen 0 0    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0    
II. Sachanlagen 0 0    
III. Finanzanlagen 0 0    
B. Umlaufvermögen 0 0    
I. Vorräte 0 0    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 0    
III. Wertpapiere 0 0    
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0 0    
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0    
Summe Aktiva 0 0    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital 0 0    
I. Gezeichnetes Kapital 0 0    
II. Kapitalrücklage 0 0    
III. Gewinnrücklagen 0 0    
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0 0    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 0    
B. Rückstellungen 0 0    
C. Verbindlichkeiten 0 0    
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0    
Summe Passiva 0 0    

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Dresden, den 21. Dezember 2017

gez. Sandro Woywod

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Dezember 2017

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