BF Wohnbau 4 GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Franke seit 20.2.2025 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 84.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SF-ComEnergy UG (haftungsbeschränkt)NürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang1. Vermögensgegenstände Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 2. Anlagevermögen Beim Anlagenvermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde grundsätzlich linear abgeschrieben. Ansatz, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und Abschreibungsmethohen entsprechen den Vorjahren. Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst. 3. Umlaufvermögen Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Pauschal- und Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht notwendig, da keine Forderungen mehr zum Wirtschaftsjahrende bestanden hatten. Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommenen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesenen Höhe veranlasst. 4. Rückstellungen Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Rückstellungen für Stornoprovisionen aus Lebensversicherungen waren nicht zu bilden, da keine ratierlichen Provisionsansprüche bestehen. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig. 1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der vorstehenden Kontennachweis und das Anlagevermögen ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 3. Pfandrechte oder ähnliche Rechte Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt. 4. Bürgschaften und andere Haftungsverhältnisse Nach Auskunft des Geschäftsführers und der Unterlagen bestanden zum Stichtag keine Bürgschaften oder andere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB für Verbindlichkeiten Dritter. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nach den Unterlagen und der Auskunft der Geschäftsführer bestehen zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB. 6. Geschäftsführer Alleiniger Geschäftsführer der Berichtsfirma ist Herr Peter Mark, Neumarkt i.d. OPf. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den 19.03.2015 gez. Peter Mark, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2015 festgestellt. |
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