BuWoG
Burghauser Wohnbau GmbH
Burghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.265.797,64 |
45.915.293,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.265.043,64 |
45.914.539,00 |
| III.
Finanzanlagen |
750,00 |
750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.371.601,35 |
2.558.255,97 |
| I.
Vorräte |
1.481.615,17 |
1.409.314,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
291.559,26 |
229.265,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
598.426,92 |
919.676,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.957,90 |
36.245,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.662.356,89 |
48.509.794,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.655.426,75 |
15.638.425,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
7.500.000,00 |
7.500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
19.000.000,00 |
18.750.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
10.611.574,50 |
11.477.257,39 |
| IV.
Jahresüberschuss |
767.001,25 |
865.682,89 |
| B.
Rückstellungen |
241.885,00 |
245.786,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.656.899,66 |
32.519.161,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
108.145,48 |
106.421,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.662.356,89 |
48.509.794,75 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Auf die Gesellschaft finden die für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.1 HGB
geltenden Regelungen Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und
des Anhangs nimmt die Gesellschaft jedoch nur teilweise in
Anspruch.
Die BuWoG Burghauser Wohnbau GmbH hat ihren Sitz in
Burghausen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Traunstein unter HRB 8180 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und die Bewertung der
Vermögensgegenstände und der Schulden ist nach den
handelsrechtlichen Maßgaben vorgenommen worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Rückstellungen für pensionsähnliche
Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag nach der
projected unit credit method (PUC) bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15
Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz von 10
Jahren, zum Stichtag genau 1,74 %, abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB). Zur Bewertung wurden die Sterbetafeln nach Dr.
Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" verwendet und von keinen
Trendannahmen ausgegangen.
Die sonstigen Rückstellungen tragen der erwarteten
Inanspruchnahme Rechnung und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der
Rückabzinsverordnung der Deutschen Bundesbank abgezinst
(§ 253 Abs. 2 HGB). Bei der Bewertung von
Rückstellungen werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist
eine Position von Euro 79.468,00 (Vorjahr: Euro 79.664,00 )
enthalten, die eine Restlaufzeit von über einem Jahr
hat.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen
insgesamt Euro 17.537,03 (Vorjahr: Euro 0,00).
Von den Verbindlichkeiten haben TEuro 4.803 (Vorjahr:
TEuro 4.182) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und
TEuro 6.082 (Vorjahr: TEuro 6.007) eine Restlaufzeit von mehr
als einem und weniger als fünf Jahren. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen
in Höhe von TEuro 23.772 (Vorjahr: TEuro 22.330).
Grundpfandrechtliche Sicherheiten bestehen in Höhe
von TEuro 19.703 für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEuro 2.492 (Vj. TEuro 2.294). Darin enthalten sind
diverse Darlehen in Höhe von TEuro 2.448 (Vj. TEuro
2.280).
Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene
oder vermerkte wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Erbbauzinsen:
| "St. Marien" - Institut
der Englischen Fräulein |
Laufzeit bis 2093 |
p.a. Euro
37.864,12 |
| "Gewerbehof Nord" -
Glöcklhofer |
Laufzeit bis 2083 |
p.a. Euro 159.532,38 |
| "Gewerbepark Lindach A" -
Stadt Burghausen |
Laufzeit bis 2040 |
p.a. Euro 6.322,0 |
Darüber hinaus bestehen keine weiteren nicht in
der Bilanz ausgewiesenen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage
von Bedeutung sind.
D.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr durchschnittlich insgesamt 20 Mitarbeiter.
Burghausen, 09. August
2024
gez.
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt. |