usecaise GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Gebing seit 13.3.2025 | Vorstandsmitglied |
Fabian Gehling seit 13.3.2025 | Vorstandsmitglied |
Mario Dönnebrink seit 13.3.2025 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stellaneo AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stellaneo AG, Stuttgart, wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern wurden auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Afa-Tabellen mit den zulässigen Höchstsätzen angesetzt. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert aus der Verschmelzung der ambiFOX network GmbH auf die Stellaneo AG wird unter Berücksichtigung der vorsichtig geschätzten durchschnittlichen Beschäftigungsdauer über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig linear abgeschrieben, da sich der Wert insbesondere aus dem Know-how der Mitarbeiter ergibt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Vorräte wurden mit ihren Einzelwerten bewertet. Gem. § 256 HGB wurden die Vorräte nach dem Fifo-Verfahren angesetzt, d.h., dass die zuerst angeschafften Vorräte auch zuerst veräußert wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlage für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Soweit die Forderungen oder Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausweisen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger bleibt es gemäß § 256a HGB bei der Bewertung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 866.897,95 EUR (Vorjahr: 2.316,35 EUR) sonstige Vermögensgegenstände. Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 13.120,00 EUR (Vorjahr: 15.120,00 EUR). Alle weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Entwicklung der Kapitalrücklagen
sonstige Berichtsbestandteile
Ahaus, den 13.12.2024 gez. Daniel Gebing gez. Fabian Gehling gez. Mario Dönnebrink
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