CompuComfort Vertriebs GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
271,00 |
181,00 |
| I.
Sachanlagen |
271,00 |
181,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.162,20 |
20.252,01 |
| I.
Vorräte |
7.250,00 |
7.250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.360,94 |
12.098,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
551,26 |
903,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.433,20 |
20.433,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.858,02 |
10.716,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.283,57 |
13.159,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.858,41 |
2.123,97 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.575,18 |
7.716,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.433,20 |
20.433,01 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma CompuComfort Vertriebs
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
-
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-
Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-
Sonstige Angaben
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt in den
Anlagen zum Jahresabschluss.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet,
soweit die Restlaufzeit nicht länger als ein Jahr
beträgt.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder
-Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen
für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre
Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen
Wechselkurs.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
-
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
-
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
-
Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten, durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen und die anteiligen allgemeinen
Verwaltungskosten einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen alle
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB z.B.:
-
notwendige Materialgemeinkosten
-
notwendige Fertigungsgemeinkosten
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden Zinsen für Fremdkapital nicht einbezogen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen waren keine Rückstellungen zu
bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag
in Höhe von EUR 15.283,57 enthalten.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von EUR 1.925,18 vor.
Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 6.650,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR
0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
ist, beträgt EUR 0,00.
Am Bilanzstichtag bestanden in der Bilanz nicht
ausgewiesene Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB in Höhe von EUR 0,00.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
-
Frau Matt-Perchermeier
-
Herr GregorUrban
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber folgenden Gesellschaftern oder
Organmitgliedern Forderungen aus
Vorschüssen/Krediten:
|
Summe |
Davon im Geschäftsjahr
zurückgezahlt |
Durchschnittlicher Zinssatz |
Durchschnittliche Restlaufzeit |
|
EUR |
EUR |
% |
Jahre |
Gesellschafter |
5.883,41 |
5.170,81,00 |
5,00 |
2 |
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Der Jahresabschluß wurde noch nicht festgestellt.
gez. Urban
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