DeTeFleetServices GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maik Fink seit 24.6.2020 | Geschäftsführer |
Georg Fliß seit 5.3.2018 | Geschäftsführer |
Karin Simons seit 15.5.2012 | Geschäftsführer |
Heike Porcher seit 15.5.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
T-Systems Client Services GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023AnhangGrundlagen und Methoden Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Gesellschaft Gegenstand der Geschäftstätigkeit der T-Systems Client Services GmbH, Bonn (im Folgenden T-Systems CS oder Gesellschaft genannt), ist es, kundenspezifische Lösungen im Bereich der Informationsverarbeitung zu entwickeln, zu realisieren, zu betreiben und zu vermarkten. Hierzu gehören Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, die Übernahme von Informationsmanagement als Dienstleistungspaket sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Informationsverarbeitung und die Beratung in allen genannten Bereichen. Die T-Systems CS ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. HRB 19363 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin ist die T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main (im folgenden T-Systems genannt). Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der Deutschen Telekom AG, Bonn, im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB und wird in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom AG, Bonn, einbezogen. Die Deutsche Telekom stellt den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt und ist ferner über die Internetseiten des Unternehmensregisters sowie der Deutschen Telekom zugänglich. Grundlagen der Bilanzierung Der Jahresabschluss der T-Systems CS wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sowie nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Der Ausweis erfolgt in Euro (€), sofern nichts anderes angegeben wird. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Soweit zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst werden, erfolgt ein getrennter Ausweis im Anhang. Erforderliche Zusatzangaben für einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen ebenfalls im Anhang. Bilanzierung und Bewertung Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Die dabei zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in den Folgejahren teilweise oder ganz, erfolgt eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung, höchstens jedoch bis zu dem Wert, der sich ohne Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) dürfen Abschreibungen, die allein steuerrechtlich zulässig sind, im handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Die Gesellschaft übt das Wahlrecht der Beibehaltung der bisherigen Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB aus. Der zum 31. Dezember 2009 erreichte Restbuchwert wird seit dem 1. Januar 2010 linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Im Wesentlichen liegen den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen sowie beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden ab dem Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 800 € betragen, im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Diese Regelung wird aus Vereinfachungsgründen für entsprechende Zugänge in der Handelsbilanz übernommen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht. In Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam berücksichtigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen und das allgemeine Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Niedrig- bzw. unverzinsliche Positionen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit einem fristadäquaten Marktzins abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Dabei werden auch künftig zu erwartende Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (bis zum Geschäftsjahr 2015: sieben Geschäftsjahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist grundsätzlich ausschüttungsgesperrt (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Soweit aufgrund der geänderten Bewertung mit Inkrafttreten des BilMOG eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erforderlich ist, ist der Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Die Gesellschaft hat das Wahlrecht so ausgeübt, dass der jährliche Zuführungsbetrag einem Fünfzehntel des insgesamt zuzuführenden Betrags entspricht. Dieser Betrag wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesondert ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen, einschließlich solcher für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Zinssatz abgezinst. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden im Zeitpunkt ihres Zugangs mit dem Devisenkassamittelkurs erfasst. Am Bilanzstichtag werden sie gemäß § 256a Satz 1 HGB ebenfalls mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS. 2 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a Satz 2 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Als Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs. 1 HGB alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Dies betrifft im Wesentlichen Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung. Die Übernahme von Informationsmanagement als Dienstleistungspaket sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Informationsverarbeitung und Beratung in allen Bereichen und sonstige Umsatzerlöse. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach dem Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen insbesondere Aufwendungen im Rahmen der Dotierung der Pensionsrückstellungen für die beschäftigten Arbeitnehmer. Ermessensspielräume Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angabe von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die T-Systems Client Services GmbH, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der T-Systems Client Services GmbH, Bonn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der T-Systems Client Services GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 8. August 2024 Deloitte
GmbH
Dr. Thomas Reitmayr, Wirtschaftsprüfer Oliver Pointl, Wirtschaftsprüfer BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Unternehmensstruktur Die T-Systems Client Services GmbH (nachfolgend T-Systems CS oder Gesellschaft genannt) bietet kundenspezifische Lösungen im Bereich der Informationsverarbeitung an. Neben der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung dieser kundenspezifischen Lösungen, gehören auch Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, die Übernahme von Informationsmanagement als Dienstleistungspaket sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Informationsverarbeitung und die Beratung in allen genannten Bereichen zum Geschäftsauftrag. Die T-Systems CS ist als Unterauftragnehmer der T-Systems International GmbH über Intercompany Agreements im Rahmen von Betriebsübergängen bei Outsourcing-Projekten für den Betrieb im CMO (Current Mode of Operation) verantwortlich. Bei den Outsourcing-Projekten erfolgt der Übergang der Mitarbeiter in der Regel gem. § 613a BGB in entsprechende Teilbetriebe der T-Systems CS. Im Jahr 2023 gehörten die Betriebe Nürnberg und CompetenceHouse zur Gesellschaft. Im Jahr 2018 wurden im Rahmen neuer Outsourcing-Projekte von der Sparda-Datenverarbeitung eG (SDV-IT) 109 Mitarbeiter (gem. § 613a BGB) Mitte des Jahres 2018 übernommen. Standort des Betriebes liegt in Nürnberg/Bayern und die Vertragsbeziehungen werden über ein Intercompany-Agreement mit der T-Systems geregelt. Der Betrieb "CompetenceHouse" wurde im Mai 2022 gegründet. In diesem Betrieb wurden für die T-Systems International GmbH UHD-Service aufgebaut und der Einsatz von P4P-Mitarbeiter (ehemals JSP) innerhalb des Telekomkonzern koordiniert. Entsprechend der Einsatzdauer wechseln die Mitarbeiter von P4P, nach einer Probephase, dauerhaft in die Gesellschaft und arbeiten in Themenspezifischen Service Areas (Teams). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25 T€. Alleinige Gesellschafterin ist die T-Systems International GmbH. T-Systems CS und ihre Gesellschafterin gehören zum Konzernverbund der Deutsche Telekom AG. II. Wirtschaftsbericht II. 1 Wirtschaftliches Umfeld Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach einem kräftigen Jahresauftakt hat die Weltwirtschaft im Sommer 2023 an Schwung verloren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht davon aus, dass sich das globale Wachstum von 3,5% im Jahr 2022 auf 3,1% im Jahr 2023 abgeschwächt hat. Diese Abschwächung wird v. a. auf die nachlassende Erholung nach der Coronavirus-Pandemie, den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie die strafferen geldpolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen zurückgeführt. Ein weiterer dämpfender Faktor ist die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung in China, die maßgeblich auf der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor beruht. Infolge der strafferen Geldpolitik und sinkender Rohstoffpreise hat sich der Auftrieb der Verbraucherpreise in den USA und der Eurozone im Berichtsjahr deutlich abgeschwächt. In Europa hingegen stagnierte die Konjunktur bei schwacher Tendenz. Insbesondere die Industriebranche litt unter den höheren Zinsen, der schwachen globalen Nachfrage und der durch die Euro-Aufwertung verschlechterten preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Infolgedessen nahm auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2023 zu. In der Bauwirtschaft haben die deutlich verschlechterten Finanzierungsbedingungen und die stark gestiegenen Baukosten die Nachfrage nach Bauleistungen merklich gedämpft. Auch der private Verbrauch war einer der Schwachpunkte der Konjunktur. Während die Wirtschaftsleistung 2023 in unseren europäischen Kernländern Deutschland, Ungarn, der Tschechischen Republik und Österreich zurückging, konnten die übrigen Kernländer Griechenland, Rumänien, Polen, Kroatien und die Slowakei ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnen, u. a. begünstigt vom Aufbau- und Resilienzplan der Europäischen Union. Griechenland wurde vom Wirtschaftsmagazin The Economist zur "Volkswirtschaft des Jahres 2023" gekürt. Der IWF lobte ebenfalls die positive Entwicklung der griechischen Volkswirtschaft und hob dabei auch die Fortschritte des Landes bei der digitalen Transformation hervor. In Deutschland gab der Bitkom-ifo-Digitalindex, der sich aus der Beurteilung der Geschäftslage und -erwartungen berechnet, im Laufe des Berichtsjahres nach. Das Geschäftsklima der IT- und Telekommunikationsunternehmen lag im Dezember 2023 mit 9,8 Punkten im Plus. Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft bewegt sich die ICT-Branche damit weiterhin auf deutlich höherem Niveau: Das ifo-Geschäftsklima Deutschland lag im Dezember 2023 bei minus 11,2 Punkten. Die nachlassende Inflationsdynamik und rückläufige Preise auf den globalen Energiemärkten könnten im kommenden Jahr zu einer moderaten konjunkturellen Erholung führen. Fortschritte bei der digitalen Transformation und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz könnten mittelfristig das Produktivitätswachstum wieder ankurbeln. Der Konjunkturausblick unterliegt aber weiterhin bedeutenden Abwärtsrisiken. Weitere Informationen zu den Risiken und Chancen aus dem makroökonomischen Umfeld finden Sie im Kapitel "Risiko- und Chancen-Management". Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wachstumsraten des Bruttoinlandprodukts (BIP) und die Veränderung der harmonisierten Verbraucherpreise in unseren wichtigsten Märkten. in %
Quellen: Eurostat, Europäische Kommission, nationale Behörden. Stand: 15. Januar 2024. Systemgeschäft In der IT-Branche stieg das Umsatzvolumen in unserem Kernmarkt Westeuropa, welches wir durch unser operatives Segment Systemgeschäft unter der Marke "T-Systems" adressieren können, im Berichtsjahr um 4,6 % auf 187 Mrd. €. Nach wie vor investieren Unternehmen in digitale Lösungen. In Deutschland ist im Bereich der IT-Dienstleistungen die Nachfrage nach Public Cloud Services und Cyber Security Services sowie die Bedeutung der Digitalisierung (inklusive Industrie 4.0) weiter gewachsen. Der von T-Systems adressierte Security- Markt in Westeuropa wuchs 2023 um 10,4 %. Eine ebenfalls positive Entwicklung zeigte der Gesundheitssektor. Hier wurden in Bereichen wie elektronische Patientenakte, Digital Health Innovations und Healthcare Cloud in Deutschland zweistellige Wachstumsraten erzielt. Demgegenüber zeigten die Marktsegmente der klassischen IT-Infrastrukturen und der SAP Services ein geringeres Wachstum. Der Wettbewerbs- und Preisdruck hält in allen Teilmärkten unseres operativen Segments Systemgeschäft an. Grund dafür sind zum einen Wettbewerber aus dem klassischen IT-Services-Geschäft, wie z. B. IBM, Atos und Capgemini, zum anderen Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud. Der Preisverfall wird verstärkt durch Anbieter von primär offshore erbrachten Leistungen (z. B. Tata Consultancy Services, Infosys, Wipro). Die T-Systems CS ist insbesondere in den Bereichen Cloud Services aktiv. Für die weitere Geschäftsentwicklung der T-Systems CS war die Gründung des neuen Betriebes sehr wichtig. Die Umsatzentwicklung der Gesellschaft wurde dadurch sehr positiv beeinflusst. II. 2 Geschäftsverlauf der T-Systems CS Gegenüber dem Vorjahr konnte die T-Systems CS das Umsatzniveau nicht halten. Der Umsatz hat sich auf T€ 7.621 erhöht. Diese Umsatzerhöhung war in den Budgetwerten 2023 nicht unterstellt. Grund dafür ist, dass im Budget 2023 keine Annahme für den Betrieb CompetenceHouse berücksichtigt wurde. Auch wenn dieser Betrieb zum 01.05.2022 gegründet wurde, waren keine stabilen Prämissen zum Planungszeitpunkt vorhanden. Zur Umsatzreduzierung im Betrieb Nürnberg im Jahr 2023 kam es aufgrund der Reduzierung der Anzahl der beigestellten Mitarbeiter durch die TSI.
Die Verrechnungsstruktur der T-Systems CS ist in Intercompany-Verträgen mit der T-Systems International GmbH geregelt. Der Auftragseingang beruht auf den im Intercompany Agreement vereinbarten Verrechnungsvereinbarungen mit der T-Systems International GmbH. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage III. 1 Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich im Berichtszeitraum auf T€ 7.745 um T€ 286 reduziert. Auf der Aktivseite hat sich das Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 2.062 auf T€ 4.606 reduziert, während sich die Forderungen um T€ 1.907 auf T€ 3.000 erhöht haben. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem ausgegebenen Intercompany Darlehen in Höhe von T€ 3.000. Auf der Passivseite haben sich Verbindlichkeiten um T€ 1.271 auf T€ 441 reduziert. Grund ist die Reduzierung der Verbindlichkeiten vor allem gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 1.627 auf T€ 357. Die Rückstellungen haben sich auf T€ 5.833 erhöht Diese Veränderung resultiert grundsätzlich aus dem deutlichen Anstieg der Pensionsrückstellungen (T€ +827). Der Zuwachs liegt darin begründet, dass im Jahr 2022 der neue Betrieb CompetenceHouse in der TSCS gegründet wurde und zahlreiche Beschäftigte aus der T-Systems International GmbH per Konzernwechsel übernommen wurden (Verpflichtungsübergang). Diese Beschäftigten hatten bereits Anspruch auf den KKP, der fortgeführt wurde. III. 2 Finanzlage Die liquiden Mittel haben sich um T€ 2.062 auf T€ 4.606 reduziert. Durch den positiven operativen Cashflow der betrieblichen Tätigkeit war keine Mittelaufnahme notwendig. Die liquiden Mittel haben sich aufgrund des ausgegebenen Intercompany Darlehens reduziert. Insgesamt hat die Gesellschaft eine stabile Finanzlage. III. 3 Ertragslage
Der Umsatz erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 986. Diese positive Entwicklung ist auf die Gründung des Betriebes "CompetenceHouse" zum 01.05.2022 zurückzuführen. Im Budget 2023 war die Gründung noch nicht berücksichtigt, weil sich die Geschäftsfelder zum Zeitpunkt der Erstellung der Planung im Aufbau befanden. Bei den Umsätzen handelt es sich ausschließlich um konzerninterne Umsätze mit der T-Systems International GmbH und mit anderen DTAG-Gesellschaften. Mit der Gründung des neuen Betriebes sind die Personalaufwendungen um T€ 1.803 auf T€ 3.989 gestiegen. Die Personalaufwendungen haben sich damit überproportional zum Umsatzanstieg entwickelt. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Entwicklung des neuen Betriebes und der damit verbundenen Einarbeitungsmaßnahmen ein zusätzlicher Personalaufwand entstanden ist. Zudem aufgrund dessen, dass sich der neue Betrieb noch im Aufbau befand, konnte die Umsatzsteigerung nicht im gleichen Maße erzielt werden. Die Aufwendungen wurden geprägt durch den Materialaufwand (T€ 3.557/rd. 46 % v. Umsatz) und die Personalaufwendungen (T€ 3.989/rd. 52 % v. Umsatz). Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen eingekaufte Leistungen von der TSI. Dieser Leistungsumfang hat sich gegenüber dem letzten Jahr nur leicht reduziert. Im Jahr 2022 wurde das benötigte Personal noch über die P4P eingekauft. Im Jahr 2023 wurde dieses Personal dann eingestellt. Damit ist der Personalkosten und die Reduzierung der Materialkosten zu erklären. Im Finanzergebnis 2023 von T€ 117 sind Zinsen und ein Ertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Im Geschäftsjahr ist ein Jahresfehlbetrag von T€ 121 (Vorjahr Jahresüberschuss T€ 320) entstanden. Durch den Aufbau der Betriebes CompetenceHouse und der damit verbundenen Entwicklung neuer Geschäftsfelder sind die Personalaufwendungen überproportional gestiegen. Dieser Sachverhalt führt im Wesentlichen zu dem Jahresfehlbetrag. III. 4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Entwicklung der T-Systems Client Services GmbH ist von einer positiven Umsatzentwicklung geprägt. Grund ist hier die Gründung des Betriebes "CompetenceHouse" im Mai 2022. Die Planabweichung im Ergebnis ist grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des deutlich angestiegenen Personalaufwands im Rahmen des Aufbaus des neuen Betriebes CompetenceHouse ein Jahresfehlbetrag entstanden ist. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem im Rahmen der damit verbundenen Einarbeitungsmaßnahmen einmalig angefallenen zusätzlichen Personalaufwand. Zudem konnte aufgrund des Aufbaus des neuen Betriebes der Umsatz nicht im gleichen Maße gesteigert werden.
IV. Prognose Die T-Systems Client Services GmbH bestand im Jahr 2023 aus zwei Betrieben Nürnberg/Bayern und CompetenceHouse. Die weitere Entwicklung der Gesellschaft wird aktuell durch den Betrieb "Nürnberg" bestimmt. Aufgrund der Verlängerung des CMO-Betriebs bis Ende 2025 zwischen der "Sopra Financial Technology GmbH" (ehemals Sparda-Datenverarbeitung eG (SDV-IT)) und der T-Systems kann die Gesellschaft ihren Betrieb als Leistungserbringer für die T-Systems auch im Jahr 2024 weiter fortsetzen. Auch wenn aktuell keine neuen Betriebe aus Outsourcingdeals der T-Systems konkret in Planung sind, bleibt es beim dem Geschäftsziel der T-Systems CS. Durch die Ausrichtung der T-Systems auf die DACH-Region, werden weiterhin neue Betriebe erwartet. Des Weiteren wird innerhalb der T-Systems CS an der Erschließung neuer Geschäftsfelder gearbeitet. Ausdruck dafür war bereits im Vorjahr die Gründung des Betriebes CompetenceHouse. Hier geht es um die Erbringung von Projektgeschäft, Freelancersubstitution und kundenspezifische/kundenindividuelle Services. Für diese Leistungen werden Mitarbeitern aus der Personalgesellschaft (P4P ehem. JSP) eingesetzt. Die Möglichkeit, dass diese Mitarbeiter in die T-Systems CS wechseln besteht, hängt vom langfristigen Erfolg der Leistungen ab. In den Planzahlen 2024 wurde das neuen Geschäftsfeld berücksichtigt. An dem weiteren Ausbau des Betriebs wird aktiv gearbeitet. Für das Jahr 2024 werden folgende Planzahlen erwartet:
Aktuell werden keine Einflüsse durch die Covid-19-Pandemie erwartet. Ebenfalls hat der Krieg von Russland in der Ukraine auf die Gesellschaft keine Auswirkungen, da es weder in der Ukraine oder Russland Geschäftsaktivitäten gibt. Die Gesellschaft ist nur in Deutschland aktiv als Auftragsnehmer der TSI und im geringen Umfang auch für DTAG-Gesellschaften. Von der Geschäftsleitung wird die Gründung von weiteren Betrieben angestrebt und vorbereitet. Aktuell ist die Gründung von weiteren Betrieben nicht konkret absehbar, aber jederzeit möglich. V. Risiko- und Chancenmanagement Risikomanagement Die Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagement des Telekom Konzerns eingebunden. Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten sind so definiert und etabliert, dass eine frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht wird. Ein detailliertes und zeitnahes Reporting nach Segmenten und Geschäftsbereichen auf Konzernebene trägt dazu bei, Marktentwicklungen und Veränderungen frühzeitig zu erkennen und hierauf angemessen zu reagieren. Konjunkturelles Umfeld Es ergeben sich keine direkten konjunkturellen Abhängigkeiten für die T-Systems CS. Dies ergibt sich daraus, dass die Auftragslage der Gesellschaft.nur über die strategische Ausrichtung der T-Systems International GmbH bzw. aus deren Kundenverträgen erfolgt. Auch zeigen sich aktuell keine Auswirkungen durch die Covid-19 Pandemie. Aus heutiger Sicht werden auch in Zukunft keine Einflüsse durch die Covid-19 Pandemie erwartet. Ebenfalls hat der Krieg von Russland in der Ukraine auf die Gesellschaft keine Auswirkungen. Indirekt unterliegt die Gesellschaft solchen Marktrisiken wie ein starker Wettbewerb sowie der anhaltende Kostendruck, die das klassische IT-Geschäft belasten. Aufgrund des Intercompany Geschäfts werden die Risiken als sehr gering eingeschätzt, da die Intercompany Agreements eine Verrechnung der Kosten zuzüglich einer Marge vorsehen. Zusätzliche Chancen ergeben sich aus der Gründung weiterer Betriebe. Personal Ein kontinuierliches Risiko liegt in der Höhe der ungewollten Fluktuation der Belegschaft und dem daraus möglichen Know-how-Verlust und die daraus mögliche Gefährdung des operativen Betriebes bzw. der Vertragserfüllung. Das Risiko wird aber als gering eingeschätzt. Finanzwirtschaftliche Risiken Das Ausfallrisiko ist definiert als ein unerwarteter Verlust bei Finanzinstrumenten, sofern ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht vollständig und bei Fälligkeit nachkommt oder wenn Sicherheiten an Wert verlieren. Ausfallrisiken resultieren hauptsächlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Insgesamt schätzt die Geschäftsführung das Ausfallrisiko - unverändert zum Vorjahr- als äußerst gering ein; weil ausschließlich konzerninterne Leistungsbeziehungen bestehen. Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die Gesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann. Vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft aufgrund des Intercompany Geschäfts grundsätzlich positive Ergebnisse erwirtschaftet, da die geschlossenen Intercompany Agreements eine Verrechnung der Kosten zuzüglich einer Marge vorsehen, wird das Liquiditätsrisiko als gering eingeschätzt. Grundsätzlich besteht ein Zinsänderungsrisiko hinsichtlich variabler Kreditvereinbarungen. Aufgrund der stabilen Finanzlage der Gesellschaft bestehen keine Schulden. Gesamtaussage zur Chancen- und Risikolage Die Geschäftsführung geht weiterhin davon aus, dass keine bestandsgefährdenden Risiken sowie keine weiteren wesentlichen Risiken vorliegen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen könnten. Es ist aufgrund des deutlich angestiegenen Personalaufwands im Rahmen des Aufbaus des neuen Betriebes CompetenceHouse im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag entstanden. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass wegen der mit der Entwicklung des neuen Betriebes verbundenen Einarbeitungsmaßnahmen ein zusätzlicher Personalaufwand entstanden ist. Andererseits aufgrund dessen, dass sich der neue Betrieb noch im Aufbau befand und die Umsatzsteigerung nicht im gleichen Maße erzielt werden konnte. Die Geschäftsführung geht für die Folgejahre wieder von einem Jahresüberschuss aus. Dies wird begründet durch die zu erwartende Umsatzsteigerung im nächsten Geschäftsjahr sowie dadurch, dass die im Geschäftsjahr 2023 einmalig angefallenen zusätzlichen Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Betriebes im nächsten Geschäftsjahr nicht mehr entstehen werden. Aufgrund der für jeden übernommenen Geschäftsbereich geschlossenen Intercompany Agreements, die eine Verrechnung der Kosten zuzüglich einer Marge vorsehen, erwirtschaftet die Gesellschaft grundsätzlich positive Ergebnisse. |
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Beteiligungsgesellschaften
Betrieb von Sportanlagen
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Betrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen