CFHK
Gastronomie GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
75.371,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
5.430,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
69.940,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.470,83 |
155.058,51 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
15.130,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.470,83 |
61.545,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
78.382,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
273,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.407.905,96 |
1.276.592,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.507.377,79 |
1.507.295,90 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
36.000,00 |
36.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
249.200,00 |
249.200,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.561.792,63 |
1.254.757,56 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
131.313,33 |
307.035,07 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.407.905,96 |
1.276.592,63 |
| B.
Rückstellungen |
5.756,00 |
6.284,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.501.621,79 |
1.501.011,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.501.621,79 |
1.491.728,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
9.283,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.507.377,79 |
1.507.295,90 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
A.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde
auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches sowie der
ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 1
HGB.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der
Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich
gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
n.F. gegliedert. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit der
Umsatzerlöse, die durch die Neudefinition gem.
§ 277 Abs. 1 HGB n.F. erheblich
ausgeweitet wurden, erfolgte eine Anpassung der
Vorjahreszahlen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertungsmethoden werden unverändert
gegenüber dem Vorjahr angewandt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
grundsätzlich zum Euroreferenzkurs am Transaktionstag
erfasst. Am
Bilanzstichtag ausgewiesene, auf fremde
Währung lautende Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von einem Jahr
oder weniger werden mit dem Euroreferenzkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Bei
Vermögensgegenständen mit Laufzeiten von
mehr als einem Jahr nach Abschlussstichtag erfolgt die
Bewertung mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag sowie bei den
Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am
Bilanzstichtag. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen (bei davon-Vermerk:
vermerkt).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Sachanlagen
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Hergestellte
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden auf Einzelkostenbasis
zuzüglich angemessener
Gemeinkostenzuschläge, soweit
diese für die Herstellung notwendig sind,
bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Für abnutzbare Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens werden
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Methode vorgenommen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die
über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wird durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen.
Finanzanlagen
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten,
Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen
angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren
werden zu Anschaffungspreisen einschließlich
Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen bewertet,
die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht
über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag
liegen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet, die durch Kalkulation auf
Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der
Gesellschaft ermittelt wurden. Dabei wurde
beachtet, dass die kalkulierten Herstellungskosten nicht
über den tatsächlichen Herstellungskosten
liegen. Angemessene Gemeinkostenzuschläge
wurden berücksichtigt.
Dem Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde durch
absatzmarktorientierte Abschläge Rechnung
getragen.
Forderungen und sonstige Aktiva
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen
Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine
Pauschalwertberichtigung des um die
einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten
Nettoforderungsbestandes, zweifelhaften Forderungen
wird durch angemessene
Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Die Pauschalwertberichtigung wird mit 0,5% des
Nettoforderungsbestandes bewertet.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit
Nominalwerten bewertet.
Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu
Nennwerten.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
B.
Sonstige Angaben
Zu den jeweils alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr und danach die Herren Claudio Falanga,
Kaufmann und Olaf Wobst, Kaufmann bestellt. Sie sind von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die bilanzielle Überschuldung ist durch
Rangrücktrittserklärungen verschiedener
Gläubiger beseitigt. Darüber hinaus liegt eine
Haftungsübernahmeerklärung des Gesellschafters C.
Hillebrand vor.
Es ist vorgesehen, den Bilanzverlust in Höhe von
Euro 1.694.085,12 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 05. Juli 2021
CFHK Gastronomie GmbH
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.402.074,65 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.317.216,64 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2021 festgestellt.
|