Vereinsring Höchst am Main GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Josef Dr. Cromm seit 23.11.2004 | Geschäftsführer |
Claus Clemens Cromm seit 23.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cromm GmbHFrankfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangRechtliche Verhältnisse Firma, Rechtsform Die Firma lautet Cromm GmbH . Die Rechtsform ist GmbH. Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist in 65929 Frankfurt , Emmerich-Josef-Str. 50 Handelsregister, Gesellschafter Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt a.M. unter HRB 31566 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Beratung-Planung-Bauleitung im Holzbau - Innenausbau. Energieberatung - Elektrobeleuchtungssysteme, EDV- und PC-System-Sicherheitstechnik, nach Vbo Heizung-Klima-Sanitär, Ausführung: Elektrohandwerk - Holzhandwerk. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.564,59 (DM 50.000,--) und ist vollständig eingezahlt. Die Gesellschafter sind Herr Claus Cromm, Frankfurt-Höchst, mit Geschäftsanteilen von DM 25.000,-- und Herr Hans-Josef Cromm, Frankfurt-Höchst, mit Geschäftsanteilen von DM 25.000,--. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Geschäftsführer Geschäftsführer sind die Herren Claus Cromm und Hans-Josef Cromm. Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handels-gesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsrechts, sowie ergänzender Vorschriften, erstellt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der nicht durch Eigenkapitla gedeckte Fehlbetrag wurde durch eine Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter für Gesellschafterdarlehen abgedeckt. Feststellung des Jahrsabschlusses Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 14. Juli 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wurde Entlastung erteilt. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Frankfurt a.M., den 14.07.2011 gez. Claus Cromm gez. Hans-Josef Cromm |
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