Widmann Gastronomie GmbH

Grunaer Weg 18, 01277 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 18703
Vorher
the food company GmbH
Eingetragen
1.8.2000
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenBetrieb von SportanlagenGroßhandel mit Getränken
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Radebeul
17.500 €
70.00%
Radebeul
7.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Widmann Gastronomie GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 353.100,23 378.473,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.600,00 11.800,00
II. Sachanlagen 344.500,23 366.673,00
B. Umlaufvermögen 1.351.651,49 1.208.402,98
I. Vorräte 33.968,91 33.968,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 753.890,01 296.139,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 563.792,57 878.294,20
Aktiva 1.704.751,72 1.586.875,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 790.607,09 710.432,64
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 30.181,92 30.181,92
III. Gewinnvortrag 653.767,89 532.580,68
IV. Jahresüberschuss 81.657,28 122.670,04
B. Rückstellungen 251.907,23 204.275,23
C. Verbindlichkeiten 661.587,40 659.668,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 499.914,76 467.961,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 155.628,22 177.239,86
D. Rechnungsabgrenzungsposten 650,00 650,00
E. Passive latente Steuern 11.850,00
Summe Passiva 1.704.751,72 1.586.875,98

Anhang zum Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die Widmann Gastronomie GmbH in Dresden weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267a Abs.1 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Geschäftsführer

Die Geschäftsführung wird von Herrn Thomas Widmann ausgeübt.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind aus D) II ersichtlich.

6.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen.

8) Für den Anhang wurden von dem größenabhängigen Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 und § 276 S.1 HGB Gebrauch gemacht.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00€ werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort als Betriebsausgabe abgesetzt.

Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00€ aber unter 1.000,00€ werden ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben §6 (2a) EStG bis zu einem Restwert i. H. v. 0,00 €.

7.) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und auf das steuerliche Minimum reduziert.

10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

E. Angaben zu G.u.V.- Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB vorgenommen.

F. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

T. Widmann

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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