Duat Records UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVeröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Viktoria Yeliz Renner seit 4.2.2019 | Geschäftsführer |
Marvin Dale Jockschat seit 4.2.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.00% | |
| 45.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
OZMOZE GmbHEigenbeteiligung | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OZMOZE GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Passiva
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.3.2024. ANHANG1.1 Allgemeine Angaben zur Gliederung und Platzierung von Angaben im Jahresabschluss a) Der Jahresabschluss der GmbH vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. b) Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema der §§ 265, 266, 275 des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. c) Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang. Die Ergebnisverwendung und die Angaben zu den Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt. d) Die Aufstellung des Anhangs erfolgte nach den Vorschriften der §§ 284 - 287 HGB, wobei die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapital-gesellschaften gem. § 288 Satz 1 HGB in Anspruch genommen wurden. 1.2 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen (§§ 284, 285 HGB) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Ergänzend zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1.2.1 Aktiva Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Zur Berechnung der planmäßigen Abschreibungen wurden die folgenden Methoden herangezogen: Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 250,- € wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,- € wurden im Jahr des Zugangs zu 100 % abgeschrieben. Sonderabschreibungen nach § 7g EStG wurden nicht in Anspruch genommen. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist der Anlagenbuchhaltung zu entnehmen. Dort sind auch die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres gem. § 268 Abs. 2 HGB angegeben. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1% von Nettoforderungsbestand berücksichtigt. Rechnungsabgrenzungsposten Es ist kein Disagio enthalten (§ 268 Abs. 6 HGB). 1.2.2 Passiva Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Betrages, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergib, ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Abs. 1 a) HGB) sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht.
Duderstadt, den 15. März 2024 gez. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. März 2024 |
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