Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 740897
Vorher
ARTI Trading UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
23.10.2020
Branche
Großhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Vertrieb im In- und Ausland von Reinigungsmaschinen und Zubehör sowie weitere diverse Handelsgüter und technische Geräte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Artem Kaschinski
seit 23.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

88400 Biberach an der Riß
23.000 €
92.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARTI Trading GmbH

Biberach an der Riß

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

19.672

11.211

B. Umlaufvermögen

18.012

209

C. Nicht gedeckter Fehlbetrag

7.562

7.028

Summe Aktiva

45.246

18.448



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

0

0

B. Rückstellungen

1.200

0

C. Verbindlichkeiten

44.046

18..448

Summe Passiva

45.246

18.448

Anhang nach § 284 ff HGB

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag, die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht geändert.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Eine Teilwertabschreibung wurde nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Rechnungsabgrenzungsposten i. S. v. § 250 HGB waren keine auszuweisen.

Zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen und Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Umlaufvermögens sind nicht vorgenommen worden.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Am Abschlussstichtag bestanden keine aus der Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB oder sonstige finanzelle Verpflichtungen i. S. von § 285 Nr. 3 HGB.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Name Vorname Vertretungsbefugnis

Kaschinski Artem Alleinvertretungsberechtigt

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Für den Nachweis der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird das Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB angewendet.

Dem Geschäftsführer wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt, noch ist die Gesellschaft zugunsten diesem Haftungsverhältnisse eingegangen.

Die Gesellschaft hält keine Anteile an Kapitalgesellschaften.

Die Geschäftsführung hat eine Ergebnisverwendung vorgeschlagen. Nachdem natürliche Personen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind, wird vom Wahlrecht des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.

 

Biberach, den 31. Dezember 2024

gez. Artem Kaschinski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Dezember 2024

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