Bothe-Hild Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Sebastian Wolf seit 3.2.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Torglas GmbHAufgelöst | 76.92% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bothe-Hild GmbHHerbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Rechtliche Verhältnisse Handelsregister und Gesellschaftsvertrag Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Herborn. Mit notarieller Urkunde vom 5. April 2007 wurde die Firma Bothe-Hild GmbH gegründet. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter der Nummer HRB 5426 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und Montage von Toren aller Art, sowie deren Antriebs- und Steuerungstechnik, der Metallbau, die Ausführung von Bauschlosserarbeiten, die Planung, der Vertrieb, der Handel und die Vermittlung von Toranlagen, Türen, Fenstern und sonstiger Bauelemente sowie die Vermittlung aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. Das Stammkapital beträgt T€ 1.000. Alleiniger Gesellschafter ist seit dem 31. Juli 2012 die Bothe-Hild Beteiligungs GmbH, Karlsruhe. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB unverändert angewandt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft mittelgroß. III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Nutzungsbedingte Wertminderungen wurden durch planmäßige Abschreibungen erfasst, errechnet auf der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 250,00 bis € 800,00 wurden aus allgemein akzeptierten Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bewertet bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Materialien mit längerer Lagerdauer wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände, die regelmäßig ersetzt werden und von nachrangiger Bedeutung sind, wurde ein Festwert angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse sind mit ihren Herstellungskosten oder ggf. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit ihrem Nominalwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Übersicht (Blatt 5 und 6) dargestellt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten 2022 ergeben sich wie folgt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten 2021 ergeben sich wie folgt:
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehälte. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen sind, bestehen in Höhe von T€ 8.852 (Vorjahr: T€ 8.384) und stammen aus Darlehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus bestehenden Leasing- und Pachtverträgen. Hier ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 845, davon T€ 550 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. VI. Sonstige Pflichtangaben Angaben zum Personal Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug während des Geschäftsjahres 95 (Vorjahr: 114). Es wurden durchschnittlich 7 (Vorjahr: 6) Auszubildende beschäftigt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Geschäftsführungsorgan Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Herborn, den 28.09.2023 Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens(Anlagenspiegel)
LageberichtI. Wirtschaftsbericht 1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Bothe-Hild GmbH ("Bothe-Hild") ist ein Unternehmen zur Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von hochwertigen und komplexen Industrietoren. Bothe-Hild beliefert seit Jahrzehnten Industrie, Kommunen und Handel und zeichnet sich als Hersteller von Toren sowie Toren in Sonderformaten für innovative Lösungen aus. Einen zusätzlichen Kundennutzen bietet BOTHE-HILD durch einen bundesweit agierenden Kundendienst. Die geschäftliche Lage der Bothe-Hild GmbH ist maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung der Baubranche abhängig. Für das Jahr 2022 rechneten ZDB und HDB im Bauhauptgewerbe mit einem realen Wachstum von 1,5 %. 2. Geschäftsverlauf Steigender Umsatz in Verbindung mit Verbesserungen in Effizienz und Qualität führten zu einem gegenüber dem Vorjahr um ca. 794 TEUR verbesserten Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis liegt damit bei 461 TEUR. Nach Berücksichtigung der Finanzierungskosten wird ein Jahresergebnis von 443 TEUR ausgewiesen. Ende 2021/Anfang 2022 wurde der Personalbestand im gesamten Unternehmen nochmals an die Umsatzsituation angepasst. Damit konnten wir Mitte des Jahres aus der Kurzarbeit aussteigen. Der Wegfall des zweiten Standortes in Luckenbach ab August 2022 hat die Kostensituation zusätzlich verbessert. 3. Lage des Unternehmens Liquiditätslage Die Liquiditätslage ist nach wie vor ungünstig. Die verfügbaren liquiden Mittel betragen zum Stichtag T€ 479 (Vorjahr: T€ 248). Die mit den finanzierenden Banken bestehenden langfristigen Finanzierungskonzepte wurden immer rechtzeitig bedient. Von dem Gesellschafter wurde situationsbedingt Liquidität zur Verfügung gestellt. Das Finanzergebnis blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Vermögenslage Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2022 10.919 TEUR (Vorjahr: 10.848 TEUR). Auf der Vermögensseite ist die Erhöhung vor allem durch gestiegene Vorräte und liquide Mittel zurückzuführen. Auf der Finanzierungsseite wird dies durch die Zunahme von Gesellschafterdarlehen sowie dem durch den Jahresüberschuss bewirkten Rückgang des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages bewirkt. Das mittel- und kurzfristig gebundene Vermögen erhöhte sich von 3.241 TEUR im Vorjahr auf 3.754 TEUR im Berichtsjahr. Zum Bilanzstichtag wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 6.969 TEUR ausgewiesen. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Darlehensverpflichtungen inklusive Zinsen in Höhe von 8.852 TEUR, für die ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt ist. II. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung In unserer Planung für 2023 gingen wir von einer leichten Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr aus. Aktuell sind wir im Plan. Die Restrukturierungsmaßnahmen seit Mitte 2019 haben sich als nachhaltig erwiesen und bilden eine gute Basis für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Durch weiter verbesserte Prozesse und Investitionen in Maschinen, Werkzeuge und Software erwarten wir weitere Effizienzsteigerungen ab Ende 2023/Anfang 2024. Unser neu entwickeltes Schiebetor wurde auf der BAU 2023 in München dem Fachpublikum vorgestellt. Der Verkauf des Tores über unsere normalen Vertriebswege wird durch einen Onlineshop ergänzt. 2. Prognosebericht Besondere wirtschaftliche Risiken bestehen derzeit im Zusammenhang mit der Krise in der Bauwirtschaft. Bislang spüren wir wenig davon. Zusätzliche vertriebliche Aktivitäten sind angestoßen. Ein professionelles Debitorenmanagement schützt uns vor größeren Zahlungsausfällen. Zusätzliche Optimierungen im Bereich Produktion und Montage werden sich positiv auf das Gesamtergebnis auswirken. Für 2023 planen wir einen Umsatzzuwachs um ca. 10 %. Wesentliche Wachstums-treiber sind unsere neu gewonnenen Schlüsselkunden und die zunehmenden Effekte der in 2022 gestarteten strategischen Neuausrichtung. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Baubranche bestehen auch im Jahr 2023 starke betriebswirtschaftliche Unsicherheiten. Durch die gesteigerte Leistung erwarten wir auch eine weitere Verbesserung unserer Ertragslage und ein deutlich positives EBIT. Aktuell befinden wir uns leicht über Plan.
Herborn, den 28. September 2023 Eberhard Kuhl, Geschäftsführer Felix Wolf, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bothe-Hild GmbH, Herborn: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bothe-Hild GmbH, Herborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bothe-Hild GmbH, Herborn, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31.Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bothe-Hild GmbH sind dadurch gekennzeichnet, dass im laufenden Jahr ein Jahresüberschuss von T€ 443 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag T€ 353) realisiert wurde und sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf T€ 6.969 reduziert hat. Die Finanzierung der Bothe-Hild GmbH erfolgt mit T€ 8.852 durch Gesellschafterdarlehen, die mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen sind. Sollte sich das operative Ergebnis nicht nachhaltig verbessern, so wird die Bothe-Hild GmbH auch weiterhin von der Finanzierung durch den Gesellschafter abhängig sein. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhaltes nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Marburg, den 29. September 2023 GBZ
Revisions und Treuhand AG
Möller, Wirtschaftsprüferin Boller, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte am 20.12.2023. |
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