Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 28409
Vorher
Isik GmbH
Eingetragen
30.6.2016
Branche
Errichtung von FertigteilbautenHerstellung von vorgefertigten Bauelementen und Gebäuden aus Beton, Zement oder KalksandsteinBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen
Gegenstand
die Erstellung schlüsselfertiger Häuser einschließlich der Durchführung der Arbeiten für den Einbau von Heizungen, Fenstern und Fassadendämmungen sowie die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Fassadenarbeiten und Betonierungsarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Angjelo Prifti
seit 15.3.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Recklinghausen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stein auf Stein GmbH (vormals: Isik GmbH)

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 5.395,00
I. Sachanlagen 5.395,00
B. Umlaufvermögen 24.511,32
I. Vorräte 5.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.875,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.635,76
Summe Aktiva 29.906,32

Passiva

31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 27.501,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 2.501,69
B. Rückstellungen 739,89
C. Verbindlichkeiten 1.664,74
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.664,74
Summe Passiva 29.906,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des HGB (§§ 238 ff; §§ 264 ff) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Austellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht abgepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH.Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1), 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in An­spruch genommen.
Folgende Grundsätze und Methoden wurden zugrunde gelegt :
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Eine Mitzuge­hörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der §§ 275 und 277 HGB.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungspo­sten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit ge­setzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Po­sten der Aktivseite der Bilanz sind nicht mit den Posten der Passivseite der Bilanz, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgren­zungsposten wurden in der Bilanz gesonderte ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dau­ernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Un­ternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rech­nungsab­grenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse ge­mäß § 251 HGB sind nachfol­gend gesondert angegeben.


Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear verrech­net, von der Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet wor­den, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksich­tigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet :
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear verrechnet, von der Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung des Sachanlagevermögens war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenom­men. Bei beweglichen Anlagevermögen welches zunächst degressiv abgeschrieben wird, erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschreibung führt.
Von der Vereinfachungsregelung der R 44 (2) Satz 3 ff. EStR wurde Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (R 40 EStR), wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs eine Abgang unterstellt wurde.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.
Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem niedrigeren steuerrechtliche zulässi­gen Wert angesetzt.
Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert ange­setzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesezt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abegeschrieben. Sofern ein Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Sofern ein Börsen- oder Marktpreis nicht festgesstellt war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht durcjh eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahhlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rück­stellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Halbfertige Arbeiten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Währungsumrechnung
Positionen die auf Fremdwährungen lauten waren zum Bilanzstichtag nicht mehr vorhanden.

Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte durch:

Herrn Erdal Isik
Dortmund, 15.10.2018
Die Geschäftsführung
Stein auf Stein GmbH


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.10.2018

Dortmund, 22.10.2018

Gezeichnet Herr Erdal Isik

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