Zedler
Baugesellschaft mbH
Ober-Flörsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.057.593,18 |
1.992.170,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
587,00 |
1.600,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.057.006,18 |
1.990.570,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.176.486,31 |
14.191.889,67 |
| I.
Vorräte |
38.500,00 |
9.945.893,74 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
11.387.942,39 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.807.287,91 |
2.098.251,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.330.698,40 |
2.147.744,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.464,89 |
5.862,10 |
| Aktiva |
7.239.544,38 |
16.189.922,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.184.422,90 |
2.456.094,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.431.094,98 |
1.395.995,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
728.327,92 |
1.035.099,94 |
| B.
Rückstellungen |
1.099.360,59 |
766.575,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.954.660,89 |
12.967.251,49 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.100,00 |
|
| Passiva |
7.239.544,38 |
16.189.922,06 |
Anhang
der Zedler Baugesellschaft mbH, Ober-Flörsheim
für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Zedler Baugesellschaft mbH,
Ober-Flörsheim, für das Geschäftsjahr 2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Zedler Baugesellschaft mbH mit Sitz in
Ober-Flörsheim wird unter der Nummer HRB 48581 beim
Amtsgericht Mainz geführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Von größenabhängigen Erleichterungen
ist im Hinblick auf das Wahlrecht zur Nichtaufstellung des
Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB, das
Außerachtlassen von Abgrenzung latenter Steuern gem.
§ 274a Nr. 4 HGB und den Verzicht hinsichtlich
verschiedener Anhangsangaben gem. § 288 Abs. 1 HGB
Gebrauch gemacht worden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1.
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
2.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden
Posten:
Die erhaltenen Anzahlungen wurden bis zur Höhe
der unfertigen Leistungen auf der Aktivseite ausgewiesen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ggf. abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
nach der linearen Methode.
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 1.000,00 werden im
Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben und
gleichzeitig wurde im Zugangsjahr deren Abgang unterstellt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % der
Nettoforderungssumme Rechnung getragen. Die Bildung von
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen war nicht
erforderlich.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst
Aufwendungen, die das Folgejahr betreffen.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt
gewordenen Risiken. Der Ansatz der Höhe nach erfolgte
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorlagen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem.
§ 253 Abs. 2
S. 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögengegegenstände von über einem Jahr
bestehen nicht.
2.
Verbindlichkeiten
Über die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
Verbindlichkeiten informiert nachfolgender
Verbindlichkeitenspiegel.
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.128,5
|
233,7
|
468,7
|
426,2
|
erhaltene Anzahlungen
|
671,1
|
671,1
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
391,9
|
391,9
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber verbunden
Unternehmen
|
535,7
|
535,7
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
227,5
|
227,5
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
2.954,7
|
2.059,8
|
468,7
|
426,2
|
Für Verbindlichkeiten bestehen im üblichen
Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes
entsprechende Sicherheiten.
3.
Sonstige finanzelle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen wie folgt:
|
2024
|
2025
|
2026
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Mietverträge
|
32
|
8,4
|
0,0
|
Sonstige
|
1197,1
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
1229,1
|
8,4
|
0,0
|
E.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 52.
2.
Geschäftsführung
Als alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2023
Herr Timm Zedler, Flomborn
bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Ober-Flörsheim, 22.08.2024 ______________
Timm Zedler
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024
festgestellt.
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