FOX Gastronomie GmbH
Detmeroder Markt 17, 38444 Wolfsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Fox seit 26.5.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Monika Fox | 60.00% |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FOX Gastronomie GmbHWolfsburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
Anhang gem. § 284 ff HGB für 2010Allgemeine AngabenDie Fox Gastronomie GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.12.2010 eine kleine Kapitalgesellgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen bei Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch (§ 274 a und § 288 Abs. 1 HGB) und macht von der Möglichkeit Gebrauch eine verkürzte Bilanz aufzustellen. Die Klammerangaben beziehen sich auf das Vorjahr. Die Klammerangaben in der Vorspalte der Bilanz verweisen auf die entsprechende Position im Anhang. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) können sich Bewertungs- und Ausweisänderungen zum 01.01.2010 ergeben. Die Anpassung der Vorjahreszahlen ist nach Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 des EGHGB unterblieben. Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der Abgrenzung und Angabe über die Berechnung latenter Steuern des § 274 a Nr. 5 HGB in Anspruch. Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden und Erläuterungen zur BilanzSachanlagen (1) Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, die linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen wurden und sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Zugänge an geringwertigen Anlagegütern bis 150,00 € Netto werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als abgegangen behandelt. Liegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 150,00 €, nicht aber über 1.000,00 €, wird ein jahresbezogener Abschreibungspool gebildet. Die Summe aller Zugänge in diesem Pool wird über das Jahr erfasst und pauschal über fünf Jahre, unabhängig von der Art des Anlagegutes, abgeschrieben. Finanzanlagen (2) Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Vorräte (3) Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Ermittlung der Anschaffungskosten wurde die tatsächliche Verbrauchsfolge (zuerst angeschaffte Vorräte wurden zuerst verbraucht) berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (4) Die Bewertung erfolgte zum Nennwert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten (5) Die Bewertung erfolgte zum Nennbetrag. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (6) Zur Abdeckung des Fehlbetrages liegt eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung eines Gläubigers vor. Rückstellungen (7) Die Rückstellungen wurden aufgrund gesetzlicher Vorschriften, bestehender Verträge und betrieblicher Erfahrung in Höhe des sich nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme ergebenden notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich bei der Archivierungsrückstellung zum 01.01.2010 ein Auflösungsbetrag von 105,97 € ergeben. Gem. § 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde vom Wahlrecht zur Beibehaltung der Rückstellung Gebrauch gemacht. Zum 31.12.2010 besteht noch eine Überdeckung von 90,09 €. Es wurde eine Preissteigerungsrate von 2% angenommen. Verbindlichkeiten (8) Die Bewertung erfolgte zum Rückzahlungsbetrag in Höhe von
Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Sonstige AngabenGeschäftsführer:
Wolfsburg, 14.12.2011 Thomas Fox |
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