SOLOPT
GmbH
Altdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
303,00 |
843,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
249,00 |
733,00 |
| II.
Sachanlagen |
54,00 |
110,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.113,50 |
14.524,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.794,41 |
38,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
319,09 |
14.485,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.416,50 |
15.367,22 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.649,40 |
11.854,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.350,60 |
13.145,57 |
| B.
Rückstellungen |
650,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.117,10 |
2.712,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.117,10 |
2.712,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.416,50 |
15.367,22 |
Anhang
der Firma
SOLOPT GmbH
90518 Altdorf
I. Allgemeine Angaben
____________________
Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1
(iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögensvergleich
unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und der
Vorschriften gem. § 264a-§264c HGB ermittelt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S.2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288
Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).
- im Steuerbüro unter Einsatz von der
Software DATEV
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die
Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum Vorjahr
wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das immaterielle
Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt
|
| • |
Das abnutzbare
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| • |
Saldobestätigungen haben
nicht vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
|
II. Angaben zur Bilanz
__________________
Abschreibungen:
Abschreibungen auf Anlagevermögen wurden
im Berichtszeitraum in Höhe von 540,00 €
vorgenommen
Forderungen gegen Gesellschafter haben am
Abschlusszeitpunkt in Höhe von 10.243,27 €
bestanden.
Eigenkapital:
Das Stammkapital beträgt 25,0 T€
Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
Es bestehen keine Bilanzansätze im Sinn
des § 268 Abs. 8 HBG, welche eine
Ausschüttungssperre auslösen.
Sonstige Rückstellungen:
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
T€
|
bis 1 Jahr T€
|
1 bis 5 Jahre T€
|
über 5 Jahre
T€
|
Verb. aus Lieferungen
und Leist.
|
0,0
|
0,0
|
|
|
Verb. gg.
Gesellschafter.
|
1,0
|
1,0
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,1
|
0,1
|
|
|
|
1,1
|
1,1
|
0,0
|
0,0
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich aus
Steuern 0,04 T€, aus Sozialabgaben 0,0 T€ und
gegen Gesellschafter 1,0 T€.
Besondere Sicherungsrechte bestanden nicht.
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012 festgestellt.
III. Sonstige Angaben
_______________
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Herrn Siegfried
Ebert wahrgenommen.
Es waren im Unternehmen durchschnittlich 0
Personen beschäftigt - davon 0 Angestellte - (im
Vorjahr gesamt 0).
Altdorf, den 05.07.2012
Siegfried Ebert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012
festgestellt.
|