Expotrend-Systeme GmbHLiquidiert
67471 Elmstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eXpotrend systeme GmbHHeimsheimJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010eXpotrend systeme GmbH, HeimsheimAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der eXpotrend systeme GmbH in 71296 Heimsheim auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Weiterer Angaben, Begründung oder Erläuterungen hinsichtlich - der Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) - der nicht mit dem Vorjahr vergleichbaren Beträge einzelner Abschlussposten (§ 265 Abs. 2 HGB) sowie - des gesonderten Ausweis von Abschussposten die aus Gründen der Klarheit zusammengefasst wurden (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB) bedarf es nicht, da solche Posten nicht vorliegen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden gem. §§ 256 a, 284 Nr. 2 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Spezielle Ausführungen Ausführungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind aus der im Jahresabschluss beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Von weiteren Angaben sind kleine Kapitalgesellschaften befreit (§§ 268 Abs. 2, 274a HGB). Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 EUR (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB). In den Sonstigen Vermögensgegenstände sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB, § 274a HGB). Es liegen keine Pensionszusagen vor; insofern unterbleiben weitere Erläuterungen (§ 285 Nr. 24 HGB). Erläuterungen zu den Sonstigen Rückstellungen sind bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht zu machen (§§ 285 Nr. 12, 288 Abs. 1 HGB). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 329.392,40 EUR (Vorjahr: 276.337,35 EUR) (§ 268 Abs. 5 HGB) und gliedert sich wie folgt:
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 302.369,90 EUR (Vorjahr: 361.158,54 EUR) (§ 285 Nr. 1a HGB). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o. ä. gesichert sind, beträgt 0,00 EUR (§ 285 Nr. 1b HGB). Ausführungen zum Jahresergebnis Der Bilanzverlust setzt sich gem. § 268 Abs. 1 HGB wie folgt zusammen
und wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der durch den Jahresfehlbetrag entstehende, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 35.432,52 EUR wird durch die am 16.02.2011 in Höhe von 50.000 EUR einbezahlte und am 07.04.2011 ins Handelsregister eingetragene Stammkapitalerhöhung erledigt. Ausführungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Ausführungen zu den Eventualverbindlichkeiten oder Haftungsverhältnissen Hierzu sind keine Ausführungen notwendig (§§ 285 Nr. 27, 251, 268 Abs. 7 HGB). Sonstige Ausführungen Sonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche, finanziellen Verpflichtungen Kleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB nicht zumachen (§ 288 Abs. 1 HGB) Angaben zu Organen der Gesellschaft Kleine Kapitalgesellschaften sind von den Angabepflichten, zu der für die Tätigkeit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge, nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB befreit (§ 288 Abs. 1 HGB). Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht eine Forderung in Höhe von 16.400,16 EUR. Die Forderung wurde mit 6 % p.a. verzinst. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Beträge in Höhe von 0,00 EUR zurück bezahlt. (§ 285 Nr. 9c HGB). Die Gesellschaft wird vertreten durch (§ 285 Nr. 10 HGB): Carsten Häussermann (seit 01.10.2003) Während des Zeitraums vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 waren durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt
Heimsheim, den 11.04.2012 eXpotrend systeme GmbH Carsten Häussermann |
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