ELA
Eventhalle GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.236,65 |
8.064,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.332,02 |
14.105,24 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
23.241,56 |
36.496,19 |
| Summe
Aktiva |
80.810,23 |
58.665,79 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.810,23 |
55.665,79 |
| Summe
Passiva |
80.810,23 |
58.665,79 |
Anhang
A. Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB
und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.Auf Grundlage
der EU-Richtlinie 2012/6/EU und des
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes
(MicroBilG) haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit,
ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Die
Hinterlegungsoption kann nur bei Jahresabschlüssen mit
Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später in Anspruch
genommen werden.Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft.Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde
Gebrauch gemacht.Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.Das
Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Aufwendungen
für die Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.Rückstellungen
wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Stichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen, soweit vorhanden, wurden wie folgt
bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert.Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Anlagegegenstandes.Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv
und später linear vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro
wurden sofort abgeschrieben.Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro
wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des
§ 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht
feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgestellt.Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennwert angesetzt und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit
geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller
Höhe abgeschrieben. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ausgewiesenen Verpflichtungen.Die
Steuerrückstellungen beinhalten, sofern vorhanden, die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Einzelerläuterungen Sonstige Angaben Zum
Bilanzstichtag 31.12.2021 weist die Gesellschaft einen
Jahresfehlbetrag aus.Verbindlichkeiten davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen nicht.Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die
wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2021 waren keine Mitarbeiter
beschäftigt.Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt: Halil
Ibrahim Polat
sonstige Berichtsbestandteile
Rechtliche Verhältnisse
| Firmenname laut
Registergericht: |
ELA Eventhalle GmbH |
| Ort des Firmensitzes: |
64839 Münster |
| Registereintrag: |
Handelsregister Abteilung
B |
| Registergericht: |
Darmstadt |
| Register-Nr.: |
96141 |
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Halil
Ibrahim Polat, Höchst im OdenwaldUnterschrift der
Geschäftsleitung:
gez. Halil Ibrahim Polat,
Münster, 31.01.2022
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2021 festgestellt.
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