Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 783
Eingetragen
31.1.1984
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Schweißgeräten, Schweißanlagen, Steuerungsbau, Industrieelektronik nebst Zubehör sowie anderen ähnlichen Erzeugnissen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Werner Hermann
seit 19.7.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

H.W. Hermann GmbH

Asslar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 134.329,74 139.275,46
I. Sachanlagen 5,53 5,53
II. Finanzanlagen 134.324,21 139.269,93
B. Umlaufvermögen 611.976,49 559.021,20
I. Vorräte 211.522,85 351.354,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.856,92 44.730,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 305.596,72 162.936,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.434,70 1.549,64
Summe Aktiva 748.740,93 699.846,30

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 74.973,10 74.396,09
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 48.831,50 50.073,05
III. Jahresüberschuss 577,01 -1.241,55
B. Rückstellungen 346.654,00 349.093,82
C. Verbindlichkeiten 327.113,83 276.356,39
Summe Passiva 748.740,93 699.846,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der H. W. Hermann GmbH zum 31.12.2018 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibung im Anschaffungsjahr und ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Angabe zu den Organen

Gesellschafter

Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister mit 25.564,59 EUR eingetragen und wird von folgendem Gesellschafter gehalten:

Herr Hans Werner Hermann 100 % 25.564,59 EUR

Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter

Geschäftsführer ist:

Herr Hans Werner Hermann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.12.2020.

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