VideMOS electronic GmbH
Albert-Schweitzer-Straße 8/2, 75031 Eppingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Munz seit 14.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (8)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gesellschafter 2 | 26.00% |
Gesellschafter 6 | 26.00% |
Gesellschafter 1 | 13.00% |
Gesellschafter 5 | 13.00% |
Gesellschafter 4 | 7.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 8 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VideMOS electronic GmbHEppingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma VideMOS electronic GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) wurden erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grundlage des Wahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Firma VideMOS electronic GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war gem. 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB ohne Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß §§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wird von den Schutzklauseln gemäß §§ 325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens. Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht vorhanden. Der erworbene Firmenwert wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über 15 Jahreabgeschrieben bis zum 31.12.2006. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 wurden, wie im Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00 betreffen aktivierte GWGs aus den Jahren 2006 und 2007. Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von mehr als Euro 150,00 bis zu Euro 1.000,00 wurde auch in der Handelsbilanz ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet und somit vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Jahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben (Anschaffungskosten: Euro 0,00; Vorjahr: TEuro 0,2). Die im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich gebotenen Umfang vorgenommen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen wurden für die voraussichtlichen und erst im Folgejahr veranlagten Gewerbesteuer- verpflichtungen gebildet. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der Gesellschafter Thomas Munz hat der Gesellschaft ein kapitalersetzendes Darlehen gemäß § 32a GmbHG in Höhe von Euro 81.104,87 (Vorjahr: TEuro 82,3) gewährt. Der Gesellschafter hat lt. Vereinbarung einen Rangrücktritt erklärt, mit dem Inhalt, dass er im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VideMOS electronic GmbH erst nach den übrigen Gläubigern zu befriedigen ist. Forderungen Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Thomas Munz bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro 0,0). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von Euro 81.104,87 (Vorjahr: TEuro 92,8). Der Ausweis erfolgt unter den "Sonstigen Verbindlichkeiten". Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. (Vorjahr: TEuro 0,00). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 261.812,42 (Vorjahr: TEuro 268,1). Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind insgesamt TEuro 75.286,41 (Vorjahr: TEuro 69,1). Hierbei handelt es sich um Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen von Vorräten. Darüber hinaus bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Waren. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB in Höhe von Euro 1.891,78. IV. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Thomas Munz, Geschäftsführer
Eppingen, im August 2011 gez. Thomas Munz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2011 festgestellt. |
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