Bechtle Financial Services AG

Gutenbergstraße 15, 10587 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 139572
Vorher
Common Sense Solutions AG
Eingetragen
31.1.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
a) die Durchführung von Vermietungs- und Leasinggeschäften und Finanzierungsleasing b) die Beteiligung an anderen Unternehmen c) die erlaubnisfreie Unternehmensberatung d) die Vermietung von betrieblichen Anlage-Gegenständen aller Art e) die Vermittlung von Finanzierungen aller Art f) Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik g) die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung h) sowie die Erbringung von Finanztransfergeschäften (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Antje Leminsky
seit 2.7.2024
Vorstandsmitglied
Gregor Stephan
seit 30.8.2023
Prokura
Stefan Sagowski
seit 3.2.2016
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bechtle Financial Services AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen

Die Bechtle Financial Services AG (Bechtle FS) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bechtle AG und ist zentrale Dienstleisterin für Absatzfinanzierung innerhalb der Bechtle-Gruppe. Die Bechtle FS besitzt gemäß § 32 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1a Nr. 10 KWG die Erlaubnis zum Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen. Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit unterliegt die Bechtle FS der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Deutschen Bundesbank.

Gemäß § 340 Abs. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB haben Finanzdienstleistungsinstitute auf ihren Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des § 289 HGB aufzustellen.

2. Allgemeiner Überblick und Geschäftslage 2023

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis;15.01.2023) war um 0,3 % niedriger gegenüber dem Vorjahr (Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken - Statistisches Bundesamt (destatis.de)).

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 in weiten Teilen beeinflusst von den nach wie vor hohen Preisen auf all Wirtschaftsstufen. Hinzu kamen schwierige Finanzierungsbedingungen durch ein hohes Zinsniveau sowie einer geringeren Nachfrage aus dem In- und Ausland (Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken - Statistisches Bundesamt (destatis.de)).

Die wirtschaftliche Entwicklung und damit die Investitionen in einzelnen Bereiche und Branchen verlief im vergangenen Jahr unterschiedlich. Dabei zeigte der ITK-Markt ein ähnliches Bild wie im Vorjahr. Über alle Bereiche hinweg stieg der Markt für Informationstechnik in Deutschland in 2023 von 139,8 Mrd. € auf 142,9 Mrd. € (ITK Marktzahlen; Bitkom, Januar 2024 https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland). Dies gilt nicht für das Marktvolumen der IT-Hardware in Deutschland. Dieses sank in 2023 auf 52,0 Mrd. € an (Vorjahr 55,0 Mrd. €). Im Gegensatz zum Vorjahr stiegen die IT-Services von 47,0 Mrd. € auf 49,4 Mrd. €.

Entgegen der in 2023 eher verhaltenen Anlageinvestitionen kennzeichnet die Leasing-Branche einen positiven Trend.

Das gesamte Finanzierungsvolumen der Leasing-Branche erreichte 2023 mit Leasing und Mietkauf 85,6 Mrd. €, nach 69,60 Mrd. € im Jahr 2022. Dies entspricht einem Plus von insgesamt 22,4 Prozent.

Dies gilt nur bedingt für die Objektgruppe Leasing und Mietkauf im Bereich IT, Software & Cloud-Anwendungen. Hier ist lediglich ein Anstieg um 4% gegenüber 2022 zu verzeichnen (Bundesverband deutscher Leasingunternehmen; Präsentation Leasing-Markt (leasingverband.de)).

Unter Beachtung dieser allgemeinen Geschäftslage hat die Bechtle AG mit ihren Systemhäusern und operativen Einheiten trotz der weltweiten schwierigen Wirtschaftslage das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich abgeschlossen. Das Geschäftsvolumen erhöhte sich um 7 % auf 7,79 Mrd. €. Der Umsatz legte um 6,5 % auf 6,42 Mrd. € zu. Das Vorsteuerergebnis (EBT) konnte Bechtle um 6,8 % auf 374,5 Mio. € steigern (Geschäftsbericht, Bechtle AG S.2). Die EBT-Marge lag mit 5,8 % auf Vorjahresniveau (5,8 %).

Dabei sieht die Bechtle AG Themen wie As-a-Service-Modelle, Cloud Solutions, Security, Mobility, Storage, Modern Workplace und Networking Solutions als wichtigen Markttreiber (Geschäftsbericht, Bechtle AG S. 149).

Gerade in diesen Produkten hat sich die Bechtle FS als zentraler Absatzfinanzierer in der Bechtle-Gruppe positioniert, um in Abstimmung mit den Systemhäusern in bestehenden Kundenbeziehungen abgestimmte Bundles aus Hardware, Software und Services inkl. integrierter Finanzierungskomponenten standardisiert aus einer Hand anzubieten.

Zusammengefasst spiegeln sich die o.g. Aspekte auch in den betriebswirtschaftlichen Rahmendaten der Bechtle FS in 2023 wider.

3. Betriebswirtschaftliche Rahmendaten 2023

Die Bechtle FS steigerte nach HGB (RechKredV) ihre Leasingerträge von 71,6 Mio. € in 2022 auf 81,6 Mio. € in 2023. Dies ist im Wesentlichen auf eine Steigerung des Geschäfts mit Neukunden bzw. Neuprojekten zurückzuführen. Damit konnte die Bechtle FS den prognostizierten Leasingertrag in Höhe von 74,0 Mio. € übertreffen. Darüber hinaus erwirtschaftete die Bechtle FS Erträge aus dem im Rahmen der Absatzfinanzierung getätigten Ratenkäufen in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €). Sie schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Betriebsergebnis vor Steuern in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €) ab. Das prognostizierte Betriebsergebnis vor Steuern in Höhe von knapp 3,3 Mio. € konnte damit übertroffen werden.

Die Vermögenslage ist geprägt durch das bilanzierte Leasingvermögen. Die Gesellschaft erhöhte im Vergleich zum Vorjahr (138,6 Mio. €) zum Stichtag ihr Leasingvermögen auf 187,5 Mio. €. Dadurch steigerte sich die Bilanzsumme zum Stichtag auf 205,3 Mio. € (Vorjahr 157,7 Mio. €). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich insbesondere aus abgegrenzten Erlösen aus dem Verkauf der Leasingraten i. H. v. 118,9 Mio. € (Vorjahr 73,0 Mio. €) an externe Refinanzierungspartner zusammen. Das Eigenkapital beläuft sich auf 2,2 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €).

Die Refinanzierung der Finanzierungsgeschäfte erfolgt in Form von Forfaitierungen (regressloser Forderungsverkauf). Darüber hinaus refinanziert sich die Bechtle FS zur Ausnutzung von Zinsmargen über Konzernmittel aus dem Cash-Pool. Hierfür besteht eine Cash-Pool-Vereinbarung zwischen der Bechtle AG und der Bechtle FS. Die Refinanzierung der Bechtle FS findet fristenkongruent statt. Die Liquiditätslage der Bechtle FS ist dadurch langfristig gesichert.

Die Bechtle FS hat mit der Bechtle AG per 10.04.2017 einen Ergebnisabführungsvertrag nach § 293a AktG geschlossen, der die Bechtle AG nach § 302 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Die Bechtle FS ist verpflichtet, ihr Ergebnis an die Bechtle AG abzuführen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrags führte die Bechtle FS an die Bechtle AG 3,8 Mio. € für 2023 ab.

4. Chancen- und Risikobericht 2023

4.1 Chancen

Das Chancenmanagement der Bechtle FS ist in den jährlichen strategischen und operativen Planungsprozess eingebunden. Dieser Planungsprozess ermöglicht die Identifizierung und Analyse von Trends und Veränderungen im IT-Marktumfeld und ist Grundlage für die Evaluierung von Chancen.

Das künftige Chancenprofil der Bechtle FS resultiert weiterhin aus dem zunehmenden Bedarf an nutzenorientierten, flexiblen und standardisierten Arbeitsplatz- und Serverlösungen sowohl im nationalen als auch im internationalen Umfeld bei mittleren und großen Kunden.

Die Bechtle FS arbeitet zusammen mit der Bechtle-Gruppe an dem Ziel die europäischen und weltweiten Aktivitäten im Arbeitsplatzumfeld zu bündeln. Dies erlaubt der Bechtle FS gemeinsam mit der Bechtle-Gruppe kaufmännische und technische Lösungen für die Bereitstellung eines nationalen und internationalen Arbeitsplatz- und Server-Managements aus einer Hand erfolgreich anzubieten.

4.2 Risiken

Für das Geschäftsjahr 2023 der Bechtle FS wurde ein Risikobericht nach Maßgabe der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erstellt.

Die für den Geschäftsumfang erforderlichen Risikomaßnahmen (z.B. Know-Your-Customer (KYC), Know-Your-Product (KYP), Know-Your-Supplier (KYS)) gemäß den MaRisk i.V.m. §§ 25a - e KWG sowie die Maßnahmen für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen nach §§ 25f -m KWG sind getroffen.

Für das Geschäftsjahr lagen keine wesentlichen ungesicherten Risiken vor. Im Nachgang die Erläuterungen zu einzelnen Positionen:

1. Risikostrategie

Die Risikostrategie wurde vom Vorstand überprüft, dabei mit den Bechtle-Standards abgestimmt und mit Blick auf die geschäftlichen Aktivitäten im Rahmen des Risikomanagements der Bechtle FS überprüft und angepasst.

2. Risiken aus Finanzierungsverträgen

Grundlage der Risikoprüfung aus Finanzierungsverträgen ist der Risikokatalog sowie die Kompetenzrichtlinie und Kreditrichtlinie der Bechtle FS.

Geprüft werden gemäß Risikokatalog u.a. regelmäßig folgende Risikoarten:

Adressausfallrisiken: Die Bechtle FS erachtet die Adressausfallrisiken aufgrund des regresslosen Forderungsverkaufs und des damit verbundenen Bonitätsübergangs an externe Finanzierungsgeber als gering. Für die verbleibenden Adressausfallrisiken zieht die Bechtle FS u.a. externe Ratings sowie eigene Bonitätsanalysen hinzu. Die Ratings werden quartalsweise sowie bei Anlass überprüft.

Marktpreisrisiken: Die Bechtle FS bewertet die Marktpreisrisiken als gering. Die Bechtle FS geht teilweise offene Restwerte ein, die über eine Konzerntochter der Bechtle AG, die Bechtle Remarketing GmbH, oder externe Dritte abgesichert werden. Im Rahmen der Forfaitierung verkauft die Bechtle FS zum Teil Objekte zum Restwert am Ende der Vertragslaufzeit an ausgewählte Herstellerbanken.

Liquiditätsrisken: Die Bechtle FS erachtet die Liquiditätsrisiken durch die Einbindung in den Cash-Pool der Bechtle AG und den Ergebnisabführungsvertrag mit der Bechtle AG als gering. Die Zinsänderungsrisiken, die sich aus der Refinanzierung durch den Cash-Pool und durch externe Refinanzierungspartner ergeben könnten, sind abgesichert.

Operationelle Risiken: Die operationellen Risiken, die im Wesentlichen aus IT- und Informationssicherheits-Risiken bestehen, erachtet die Bechtle FS aufgrund ihrer Einbindung in Form einer Auslagerung der RZ-Leistungen und des IT-Betriebs an die Bechtle AG als gering. Die Bechtle FS ist in die Konzernsicherheitsmaßnahmen zur IT, Informationssicherheit und zum Management von Cyberrisiken integriert.

Sonstige Risiken: Die sonstigen Risiken (politische Risiken, steuerliche Risiken etc.) bewertet die Bechtle FS aufgrund ihrer Einbindung in die Bechtle Gruppe als gering.

3. Regulationsrisiken

In Bezug auf Regulationsrisiken, die direkt auf die Bechtle FS wirken, konnten keine wesentlichen ungesicherten Risiken festgestellt werden.

Weiterhin hat die Bechtle FS gemäß Deutsche Bundesbank sowie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eigenständig zu prüfen, "inwieweit die Geschäfte von seiner Erlaubnis gedeckt sind und ob die Geschäftspartner selbst einer Erlaubnis der BaFin bedürfen." Ebenfalls muss die Bechtle FS sicherstellen, "dass die Systemhäuser kein eigenständiges Finanzierungsleasinggeschäft im Sinne von §1 Absatz 1a" erbringen. Für 2023 konnten anhand der Sicherstellungs- bzw. Prüfungsmaßnahmen keine ungesicherten Risiken identifiziert werden.

2023

4. Risiken aus Auslagerung

Die Bechtle FS hat ihre bestehende Rahmen- und Einzelvereinbarung mit der Bechtle AG per 01.11.2023 aktualisiert. Diese betrifft die Bereiche Gehalts- und Urlaubsabrechnung, Rechnungswesen, IT-/Rechenzentrumsleistungen sowie steuerliche und rechtliche Leistungen. Mit Blick auf die Überprüfung und Risikoanalyse der o.g. Auslagerung hat die Bechtle FS einen Risikokatalog erstellt. Auf Basis des Risikokatalogs erfolgte eine Risikoanalyse der Auslagerungsbereiche sowie Evaluationsgespräche. Für 2023 konnten keine wesentlichen ungesicherten Risiken identifiziert werden.

Die o.g. Risiken werden gemäß des Risikokatalogs in Risikotyp, Risikoursache, Risikofolge, Risikobewertung vor Sicherungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Risk-Owner, Risikobewertung nach Sicherungsmaßnahmen, Eintrittswahrscheinlichkeit sowie nach Art der Risikohandhabung unterteilt. Die Bewertung des Risikos erfolgt nach den Kategorien "gering", "mittel" und "hoch". Die obigen Risikoarten lassen sich den Risikotypen "Adressausfallrisiko", "Marktpreisrisiko", "Operationelles Risiko" zuordnen. Die kalkulierten Risiken für den Adressausfall, den Marktpreis, die Liquidität sowie für die operationellen und sonstigen Risiken werden im Standard- und Stressszenario als gering eingestuft.

Zusammengefasst befinden sich sämtliche Auslastungsquoten für die festgelegten Risikolimits in der Kategorie "unkritisch".

Die Bechtle FS kann auf dieser Basis weiterhin im Rahmen ihres Risikoappetits Neugeschäft eingehen.

5. Prognosebericht

Die Entwicklung des Geschäftsjahres für die Bechtle FS hängt auch in 2024 z.T. von der Preisentwicklung benötigter Energieressourcen sowie von der Zinsentwicklung auf die Investitionstätigkeit und damit der Entwicklung der Wirtschaft in Europa und in Deutschland ab. In Folge der Ukraine-Krise ergeben sich keine unmittelbaren Risiken für die Bechtle Financial Services AG, da keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden aus der Ukraine und Russland bestehen und die Herstellerlieferketten gesichert sind.

Für das Jahr 2024 wird lediglich ein Wirtschaftswachstum von 0,2% im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert (BIP-Prognose der Bundesregierung bis 2025 | Statista 08.03.2023).

In der Informationstechnik wird für 2024 ein Marktvolumen von 151,5 Mrd. € erwartet - das ist im Vergleich zu 2023 ein Wachstum um 6,1 %. Die IT-Hardware wird in diesem Segment mit voraussichtlich 4,6 % auf 54,4 Mrd. € wachsen. Die IT-Services bilden mit einem Volumen von 51,7 Mrd. € auch in 2024 (+4,8 %) einen wesentlichen Anteil des IT-Markts ab. Die Ausgaben für Software steigen in 2024 um 9,4 % auf 45,4 Mrd. €.

Insgesamt rechnet die Bechtle FS weiterhin mit einer positiven Entwicklung im Bereich des standardisierten Workplace- und Server-Managements sowie des Device as a Services im nationalen und internationalen Umfeld. In diesen Bereichen bietet eine abgestimmte Zusammenarbeit mit verschiedenen Einheiten der Bechtle-Gruppe für die Bechtle FS weiterhin gute Entwicklungsmöglichkeiten.

Trotz der o.g. schwer einschätzbaren Rahmenbedingen geht die Bechtle FS derzeit von einem Umsatzvolumen nach HGB in Höhe von ca. 88 Mio. € und einem positiven Jahresergebnis in Höhe von ca. 4,5 Mio. € (2023: 3,8 Mio. €) vor Ergebnisabführung aus.

6. Nachtragsbericht

Per 05.01.2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Bechtle FS gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) die Erlaubnis erteilt, als Zahlungsdienst das Finanztransfergeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG) zu erbringen.

Mit Wirkung zum 20.02.2024 wurde Henning Herzog als Vorstand der Bechtle FS abberufen.

7. Abhängigkeitsbericht

Durch den am 10.04.2017 zwischen der Bechtle FS und der Bechtle AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ist die Erstellung eines Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) nicht erforderlich.

 

Berlin, 24. Mai 2024

Stefan Sagowski

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Forderungen an Kreditinsitute
a) täglich fällig 1,01 0
2. Forderungen an Kunden 4.451.116,97 8.301
3. Leasingvermögen 187.477.895,51 138.558
4. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 183.062,44 0
b) geleistete Anzahlungen 0,00 316
183.062,44
5. Sachanlagen 16.028,34 14
6. Sonstige Vermögensgegenstände 13.167.212,70 10.538
7. Aktive Rechnungsabgrenzungen 0,00 0
205.295.316,97 157.727

PASSIVA

EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 7.587,95 19.800
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 0,00 0
ab) mit vereinbarter Restlaufzeit oder Kündigungsfrist 76.092.149,79 60.894
76.092.149,79
3. Sonstige Verbindlichkeiten 6.664.960,32 1.319
4. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 118.847.933,52 73.508
5. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 0,00 0
b) Andere Rückstellungen 1.482.685,39 1.106
1.482.685,39
6. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 1.000
b) Kapitalrücklage 100.000,00
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 100.000,00 100
d) Bilanzgewinn/ -verlust 0,00 0
2.200.000,00
205.295.316,97 157.727

 

Stefan Sagowski

Antje Leminsky

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Leasingerträge 81.569.690,36 71.577
2. Leasingaufwendungen -5.703.477,44 -9.222
3. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.598.769,09
1.598.769,09 829
4. Zinsaufwendungen -1.723.474,70
-1.723.474,70 -653
5. Provisionserträge 0,00 0
6. Provisionsaufwendungen 0,00 0
7. Sonstige betriebliche Erträge 958.199,97 679
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -2.233.310,85 -1.686
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -245.665,81 -207
darunter: für Altersversorgung 0,00 0
-2.478.976,66
b) Andere Verwaltungsaufwendungen -751.685,90 -722
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen -69.117.873,53 -57.646
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -157.928,95 -114
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -350.602,91 -95
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.842.639,33 2.741
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0
13. Sonstige Steuern, soweit nicht unter sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen -531,00 -1
14. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 0
15. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -3.842.108,33 -2.741
16. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 0,00 0
17. Einstellung in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 0,00 0
18. Verlustvortrag/Gewinnvortrag 0,00 0
19. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0

Anhang für 2023

A. Allgemeine Erläuterungen

Die Bechtle Financial Services AG (BFS AG) ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne der Vorschriften des §1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der Vorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuches sowie des Kreditwesengesetzes und den Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gemäß § 340 ff HGB hat die Gesellschaft die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften für den Jahresabschluss und den Lagebericht anzuwenden.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB und der RechKredV.

B. Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma Bechtle Financial Services AG mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 139572 B eingetragen.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei der Bewertung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sowie die für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Vorschriften des § 340e HGB beachtet.

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden zum Nennwert angesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Wertberichtigungen für erkennbare oder latente Risiken bewertet.

Die Bewertung des Leasingvermögens erfolgt zu den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung. Die handelsrechtliche Abschreibungsmethode erfolgt grundsätzlich über die Vertragslaufzeit des Leasingvermögens auf den jeweiligen abdiskontierten Restwert.

Sofern bei Neuverträgen ab dem Geschäftsjahr 2019 mit dem Kunden eine mietfreie Zeit zu Beginn des Leasingvertrages vertraglich vereinbart wurde, erfolgte eine Aktivierung der noch nicht fälligen Leistungsforderungen während der mietfreien Zeit und dessen Auflösung beginnt mit dem Zahlungsbeginn. Die Abschreibung des Leasingvermögens beginnt in diesen Verträgen zum Zeitpunkt der Aktivierung der noch nicht fälligen Zahlungsforderungen.

Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt zeitanteilig und linear auf der Grundlage der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Seit dem 01.01.2015 werden geringwertige Anlagewerte des Sachanlagevermögens im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten oder zum Nennwert angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Sonstige Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus dem Verkauf von Leasingraten. Die Auflösung verkaufter Leasingraten erfolgt linear.

D. Erläuterungen zur Bilanz

Der absolut überwiegende Teil der Bilanzpositionen resultiert aus Leasinggeschäften. Eventuelle Werte aus anderen Geschäften sind entsprechend benannt.

1. Forderungen an Kreditinstitute

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen an Kreditinstitute (Vorjahr: TEUR 0).

2. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden beinhalten Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit Einzelgesellschaften der Bechtle-Gruppe (verbundene Unternehmen) in Höhe von TEUR 4.451 (Vorjahr: TEUR 8.301). Darin beinhaltet sind TEUR 100 gegenüber der Gesellschafterin aus der Zuführung in die Kapitalrücklage.

TEUR 100 haben eine Restlaufzeit vom mehr als 3 Monaten bis zu 1 Jahr.

Alle anderen Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten.

3. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

4. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten gekaufte Endkundenforderungen von Einzelgesellschaften der Bechtle-Gruppe. Die BFS AG verkauft diese Endkundenforderungen regresslos an ein refinanzierendes Institut. Zum Stichtag 31.12.2023 betrugen die noch nicht an ein refinanzierendes Institut verkauften Endkundenforderungen TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 527). Des Weiteren beinhalten die sonstige Vermögensgegenstände bereits erworbene Leasingobjekte zu noch nicht aktivierten Leasingverträgen in Höhe von TEUR 11.005 (Vorjahr: TEUR 8.787). Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen in Höhe von TEUR 277 (Vorjahr: TEUR 517).

5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Bilanzstichtag bestanden keine aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Vorjahr: TEUR 0).

6. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 19.800). Diese resultierten aus einem regresslosen Verkauf von Endkundenforderungen an ein refinanzierendes Institut, bei dem der Kunde an die BFS AG bereits zum Bilanzstichtag bezahlt aber das refinanzierende Institut die Verbindlichkeit noch nicht der BFS AG belastet hatte.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr mit der Gesellschafterin (verbundenes Unternehmen) in Höhe von TEUR 35.089 (Vorjahr: TEUR 33.270) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Einzelgesellschaften der Bechtle-Gruppe in Höhe von TEUR 23.680 (Vorjahr: TEUR 14.181). Darüber hinaus beinhalten die Verbindlichkeiten erhaltene Anzahlungen auf bereits verkaufte Leasinggegenstände in Höhe von TEUR 17.215 (Vorjahr: TEUR 13.014).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 3.842, die im Geschäftsjahr erstmalig unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.

in TEUR 31.12.2023
Restlaufzeit
Art der Verbindlichkeit bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 33.646 17.938 24.508 0
2. Sonstige Verbindlichkeiten 6.665 0 0 0

8. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus dem Verkauf von Leasingraten.

Von den passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von TEUR 118.848 (Vorjahr: TEUR 73.508) haben TEUR 45.033 (Vorjahr: TEUR 35.375) eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr und TEUR 73.815 (Vorjahr: TEUR 38.133) eine Restlaufzeit bis zu 5 Jahren.

9. Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie beinhalten Rückstellungen für ergebnisorientierte Vergütung (TEUR 701), sonstige Rückstellungen für einen potenziellen Zinsanstieg durch die Konzernmutter Bechtle AG (TEUR 542) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (TEUR 100).

10. Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf EUR 2.000.000,00 und ist eingeteilt in 20.000 Stückaktien ohne Nennwert.

Alleiniger Gesellschafter ist die Bechtle AG mit Sitz in Neckarsulm.

11. Fremdwährungsaktiva / Fremdwährungspassiva

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Aktiva oder Passiva in Fremdwährung (Vorjahr: TCZK 14.929 bzw. TEUR 619 Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung gegenüber einem verbundenen Unternehmen).

12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2023 bestehen aus mehrjährigen Leasing- und Mietverträgen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.179 (Vorjahr: TEUR 167).

Zweck und Vorteil der eingegangenen Leasing- und Mietverträge ist die Finanzierung bzw. Nutzung der genutzten Anlagegegenstände. Risiken bestehen in den zukünftigen Liquiditätsbelastungen durch fest vereinbarte Miet- und Leasingraten.

E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Leasingerträge

Die Leasingerträge werden weitestgehend mit inländischen Gesellschaften der Bechtle-Gruppe erzielt.

Nach Tätigkeitsbereichen 2023
TEUR
2022
TEUR
Erlöse Leasing 81.570 71.577
81.570 71.577
Nach Regionen 2023
TEUR
2022
TEUR
Erlöse Inland 81.050 67.134
Erlöse übrige EU-Länder 520 4.443
81.570 71.577

Daneben bestehen Erlöse aus Forderungsankäufen in Höhe von TEUR 1.585 (Vorjahr: TEUR 811).

2. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind sonstige Kostenverrechnungen an die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 554 (Vorjahr: TEUR 554) sowie Erträge aus dem Hersteller-as-a-Service-Geschäft in Höhe von TEUR 334 (Vorjahr: TEUR 95) enthalten.

Daneben enthalten sie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 67 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus dem Hersteller-as-a-Service-Geschäft in Höhe von TEUR 348 (Vorjahr: TEUR 95) und Aufwendungen aus Kursdifferenzen aus Fremdwährung in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.

3. Andere Verwaltungsaufwendungen

Die anderen Verwaltungsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Verwaltungskostenersatz der Bechtle AG sowie Aufwendungen für Gebäudemiete.

4. Abschreibungen und Wertberichtigungen

Die Aufwendungen für Abschreibungen beinhalten im Wesentlichen Abschreibungen auf das Leasingvermögen in Höhe von TEUR 69.129 (Vorjahr: TEUR 57.646).

5. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne

Auf Grund des seit 2017 bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wurde an die Bechtle AG ein Ergebnis in Höhe von TEUR 3.842 (Vorjahr: TEUR 2.741) abgeführt.

6. Bilanzgewinn/ -verlust

in TEUR
Stand zum 1. Januar 2023 0
Jahresüberschuss 2023 0
Einstellung in Gewinnrücklagen 0
Bilanzgewinn 31.12.2023 0

F. Ergänzende Angaben

1. Mindeststeuergesetz

Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB waren nicht zu machen, da die BFS AG keine ausländischen Betriebsstätten unterhält.

2. Angaben zur Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt wurden 21 Mitarbeiter (Vorjahr: 17 Mitarbeiter) beschäftigt. Bei allen Personen handelt es sich um Angestellte.

3. Angaben zum Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Frau Antje Leminsky,

Herr Stefan Sagowski, Rosengarten

Beide Vorstände sind einzelvertretungsbefugt. Herr Sagowski ist darüber hinaus von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Bezüge für Mitglieder der Geschäftsführung wird gemäß § 286 (4) HGB verzichtet, da nur zwei Vorstände ihr Gehalt vom berichtenden Unternehmen beziehen.

Aufsichtsrat

Gemäß Aktiengesetz hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, diesem gehören an:

Herr Dr. Thomas Olemotz

Aufsichtsratsvorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Bechtle AG

Herr Michael Guschlbauer

Vorstand der Bechtle AG

Herr Uli Drautz

Leitender kaufmännischer Angestellter der Bechtle AG

Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung.

3. Honorar des Abschlussprüfers

Hinsichtlich der Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird von der Erleichterungsvorschrift des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht.

4. Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 20.02.2024 wurde Henning Herzog als Vorstand der BFS AG abberufen.

Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.04.2024 wird Frau Antje Leminsky als neues Vorstandsmitglied bestellt.

5. Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bechtle AG, Neckarsulm, einbezogen. Der Konzernabschluss kann von der Bechtle AG, Neckarsulm, bezogen werden. Er wird außerdem im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist im Internet unter www.bechtle.com verfügbar.

 

Berlin, am 24. Mai 2024

Stefan Sagowski

Antje Leminsky

Entwicklung des Anlagevermögens HGB

Anschaffungskosten / Herstellkosten
Stand am 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchung
Stand am 31.12.2023
I. Leasingvermögen
1. Leasingvermögen EDV 269.786.538,89 126.348.156,13 40.370.538,99 0,00 355.764.156,03
II. Immaterielle Anlagewerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 420.929,86 13.815,00 0,00 0,00 434.744,86
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
420.929,86 13.815,00 0,00 0,00 434.744,86
III. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 117.459,66 13.534,05 0,00 0,00 130.993,71
Summe Anlagevermögen 270.324.928,41 126.375.505,18 40.370.538,99 0,00 356.329.894,60
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand am 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Stand am 31.12.2023
I. Leasingvermögen
1. Leasingvermögen EDV 131.227.876,89 69.117.873,53 32.059.489,90 168.286.260,52
II. Immaterielle Anlagewerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 105.232,47 146.449,95 0,00 251.682,42
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
105.232,47 146.449,95 0,00 251.682,42
III. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 103.486,37 11.479,00 0,00 114.965,37
Summe Anlagevermögen 131.436.595,73 69.275.802,48 32.059.489,90 168.652.908,31
Buchwert
Stand am 31.12.2023
Stand am 31/12/22
I. Leasingvermögen
1. Leasingvermögen EDV 187.477.895,51 138.558.662,00
II. Immaterielle Anlagewerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 183.062,44 315.697,39
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
183.062,44 315.697,39
III. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.028,34 13.973,29
Summe Anlagevermögen 187.676.986,29 138.888.332,68

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bechtle Financial Services AG, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bechtle Financial Services AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bechtle Financial Services AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 27. Mai 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Marijan Nemet, Wirtschaftsprüfer

Nicole Geysel, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat von den schriftlichen und mündlichen Berichten des Vorstands Kenntnis genommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft anhand dieser Unterlagen und Informationen laufend überwacht. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand auf den 31.12.2023 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Dieser ist damit einstimmig festgestellt.

 

Neckarsulm, 12. Juni 2024

Dr. Thomas Olemotz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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