Elektro-CAE-Software GmbHLiquidiert
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Elektro-CAE-Software GmbHDonzdorfJahresabschluss zum 31.12.2006VERKÜRZTER JAHRESABSCHLUSS ZUROFFENLEGUNG zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006
AnhangDie nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 1. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 1.1.2 Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2) Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich aufgrund des Bilanzrichtliniengesetzes. 1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) 1.2.1.1 Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 bis 251) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 gebildet worden. 1.2.1.2. Bewertungsvorschriften 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschluss-Stichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschluss-Stichtag realisiert worden sind. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-kosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegen-stand voraussichtlich genutzt wird. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfolgte mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederst-wertprinzips. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen worden. Bei Vermögensgegenständen, deren Wertansätze in nächster Zukunft aufgrund von Wertschwankungen vermutlich geändert werden müsste, ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz2.1 Restlaufzeit von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 2):Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
3 Sonstige Angaben:3.1 Angaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 10):
Göppingen, den 27. Februar 2007 Herr Günter Manz, Geschäftsführer |
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