Kermi Duschdesign GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sanitärkeramik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Rimböck seit 1.10.2024 | Prokura |
Anita Forstner seit 5.8.2020 | Prokura |
Lars Büttner seit 14.2.2019 | Prokura |
Dominik Lampert seit 10.10.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AFG International AG | 80.00% |
Arbonia Schweiz AG | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kermi GmbHPlattlingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Aufsichtsratsbericht für das Geschäftsjahr 2023der Kermi GmbH, PlattlingDer Aufsichtsrat der Kermi GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung regelmäßig beraten, deren Tätigkeit überwacht und sich kontinuierlich über die wirtschaftliche Lage und wesentliche Unternehmensentwicklungen unterrichten lassen. Im Berichtsjahr trat der Aufsichtsrat zu insgesamt zu 1 Sitzung zusammen. Des Weiteren wurde ein Umlaufverfahren durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung außerhalb der Sitzungen. Der durch die Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regensburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Nach eigener eingehender Prüfung und eingehender Erörterung mit dem Abschlussprüfer erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht. Er billigt gem. § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 171 Abs. 2 AktG den Jahresabschluss der Kermi GmbH für das Geschäftsjahr 2023.
Plattling, den 24.06.2024 Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kermi GmbH |
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