Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 11703
Vorher
GDC Software GmbH
Eingetragen
26.5.1993
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von EDV-Programmen für Informations- und Kommunikationssysteme, der Vertrieb, die Vermietung, Wartung und sonstige Nutzung von EDV-Anlagen und dem einschlägigen Zubehör, die gesamte Organisations- und Einsatzberatung sowie die Vornahme aller Dienstleistungen und Werkleistungen, die unmittelbar oder mittelbar mit diesem Geschäftszweck zusammenhängen. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens: -der Vertrieb von Werbeartikel/Accessoires, die Durchführung von Werbeaktionen und arketingmaßnahmen; -die Konzeption, die Realisierung und die weltweite Integration von Soft- und Hardware-Systemen gleicher oder fremder Art sowie die Beratung zur Abwicklung von EDV-Projekten; -die allgemeine informationstechnologische Beratung von Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft; -die Aus- und Weiterbildung von Dritten; -die Entwicklung und der Verkauf von Hardund Software und aller damit verbundenen Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Huber
seit 29.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
B**** P* H****
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernd P. Huber
Reichswaldstraße 4, Rückersdorf
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GBP Software GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

Bilanz

Aktiva

30.9.2011
EUR
30.9.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.380,00 1.320,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 3,00
II. Sachanlagen 2.380,00 1.317,00
B. Umlaufvermögen 70.367,10 57.248,06
I. Vorräte 576,50 898,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.779,03 52.059,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.011,57 4.290,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 619,00 814,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 73.366,10 59.382,06

Passiva

30.9.2011
EUR
30.9.2010
EUR
A. Eigenkapital 17.583,52 23.682,62
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzverlust 8.416,48 2.317,38
davon Verlustvortrag 2.317,38 5.665,64
B. Rückstellungen 18.115,00 17.777,00
C. Verbindlichkeiten 37.667,58 17.922,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 37.667,58 17.922,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 73.366,10 59.382,06

Anhang


Firma
GBP Software GmbH
Regensburger Str. 334 a
90480 Nürnberg

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 30. September 2011 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

II. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279 bis 283 HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

 Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.

  Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Sollten höhere steuerliche Abschreibungen vorgenommen worden sein, so wurden diese aufgrund des § 254 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgte, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führte (§ 7 Abs. 3 EStG).

Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis zwischen € 150,-- und € 1.000,-- wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten aktiviert und entsprechende den steuerlichen Vorschriftn auf 5 Jahre abgeschlossen.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rada temporis abgesetzt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.

  Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet.

War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten gehörten sämtlich Materialkosten, die Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.

Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden steuerrechtlich mit 5,5 % abgezinst. Die Abzinsung erfolgte außerhalb der Bilanz und wurde dem Ergebnis wieder zugerechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2012 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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