color-fire GmbH
Höchstenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
223.119,66 |
236.498,59 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II. Sachanlagen |
223.117,66 |
236.496,59 |
| B. Umlaufvermögen |
1.374.895,62 |
1.829.949,47 |
| I. Vorräte |
683.961,31 |
485.433,60 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
419.582,03 |
1.098.452,45 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
271.352,28 |
246.063,42 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
174.000,00 |
50.000,00 |
| Aktiva |
1.772.015,28
|
2.116.448,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
250.838,31 |
56.126,05 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
130.000,00 |
130.000,00 |
| III. Verlustvortrag |
98.873,95 |
304.668,94 |
| IV. Jahresüberschuss |
194.712,26 |
205.794,99 |
| B. Rückstellungen |
80.917,48 |
56.500,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.440.259,49 |
2.003.822,01 |
| Summe Passiva |
1.772.015,28 |
2.116.448,06 |
Anhang
color-fire GmbH, Höchstenbach
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.Allgemeine Angaben
Die color-fire GmbH hat ihren Sitz in Höchstenbach. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
Montabaur, unter HRB 21154 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
in Anspruch genommen.
II.Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden
sowie der Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252
Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden
linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden
zeitanteilig abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 werden in
voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 250,00
werden als sofortiger Aufwand verbucht.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten
und Mahnkosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag
bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert angesetzt.
Passiva
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung gegen Gesellschafter
in Höhe von € 32.104,09 enthalten (Vorjahr: € 29.851,59).
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt € 25.000 und ist in voller Höhe eingezahlt.
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung
des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2022 und 2023 sowie ausstehende Rechnungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von € 12.600,00 enthalten (Vorjahr: € 5.400,00).
IV.Sonstige Angaben
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 7 (Vorjahr:6,75) Mitarbeiter.
Höchstenbach, 30.September 2025
gez. Goran Sutalo __________________________ Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2025 festgestellt.
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