ASATEX Beteiligungs-Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julian Salis seit 8.3.2024 | Prokura |
Ron Blöcker seit 25.1.2013 | Vorstandsmitglied |
Stefan Quil seit 3.11.2009 | Prokura |
Kai Blöcker seit 1.7.2003 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASATEX AktiengeselIschaftBergheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024ASATEX AG, Bergheim1. Grundlagen des Unternehmens Die ASATEX AG ist als Produzent und Großhändler in der Branche Arbeitsschutz tätig. Sie vertreibt ihre überwiegend selbst hergestellten Produkte teilweise unter rechtlich geschützten Marken wie CoverStar, CoverTex, CoverChem und Prevent. Das Angebot umfasst insbesondere Ø Arbeitshandschuhe Ø Schutzbekleidung für den einmaligen Gebrauch Ø Warnschutzbekleidung Ø Spezialschutzbekleidung für besondere Anforderungen, wie zum Beispiel Flamm-, Säure- oder Schnittschutz Ø Berufsbekleidung Ø Schutzschuhe und Schutzstiefel Ø Produkte zum Schutz der Atemwege und Mund Die Gesellschaft vertreibt ihre Produkte in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland, vorwiegend in Ländern der europäischen Gemeinschaft. Die Arbeitsschutzbranche ist in der Bundesrepublik Deutschland, in der die ASATEX AG tätig ist, mittelständisch geprägt. Die ASATEX AG gehört in diesem Markt zu den führenden Anbietern. Die Herstellung der Produkte erfolgt überwiegend im Wege der Auftragsfertigung in China, Pakistan, Indien, Bangladesch und Albanien. Durch die Möglichkeit der Sonderanfertigungen kann auf kurzfristige Kundenanforderungen reagiert werden. 2. Wirtschaftsbericht Nach den Informationen des statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt durch die Folgen der Krisen in der Welt. Dadurch verursachte hohe Preise und steigende Zinsen sowie ein weiterhin starker Fachkräftemangel dämpfen die Konjunktur. Im Berichtsjahr sind die Umsatzerlöse der Gesellschaft um 4,0% gesunken. Der Jahresüberschuss liegt aber mit 1.976 T€ um 5,7% über dem Vorjahr. Da das Beteiligungsergebnis um 529 T€ unter dem Vorjahr liegt, zeigt sich eine deutliche Verbesserung des Betriebsergebnisses (845 T€ über dem Vorjahr). Die Materialaufwandsquote verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,5%-Punkte. Dagegen sind die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr um 7,8% gestiegen. Der Rohgewinn ist um 22,0% gestiegen. Die Rohgewinnmarge liegt 7,0%-Punkte über dem Vorjahresniveau. Das Vermögen der Gesellschaft besteht zu 47,7% aus dem Vorratsvermögen. Die Eigenkapitalquote zum 31.03.2024 liegt bei 64,9% und damit 11,2%-Punkte über dem Vorjahresniveau. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von 394 T€ getätigt. Diese betreffen im Wesentlichen Ersatzinvestitionen. Entsprechend dem gestiegenen Jahresergebnisses ergibt sich ein Cashflow in Höhe von 2.280 T€, nach 2.136 T€ im Vorjahr. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Da unsere Ergebnisplanung übertroffen wurde, sind wir - trotz der Unterschreitung unserer Umsatzplanung - mit dem Verlauf des Wirtschaftsjahres zufrieden. Bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren sind der Rohgewinn, die Rohgewinnmarge und das Ergebnis vor Steuern. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Risiken werden nur im Rahmen des operativen Geschäfts und nur dann bewusst getragen, wenn sie sich nicht vermeiden lassen. Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken, welche die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen könnten, sind nicht ersichtlich. Auf der Einkaufsebene bestehen keine Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. Die Auftragsproduktionen und Importe verteilen sich auf verschiedene Länder und Lieferanten. Abhängigkeiten zu einzelnen Kunden oder Einkaufsverbänden bestehen nicht. Der Kundenkreis ist weit gestreut. Die Gesellschaft wickelt ihren Verkauf in Euro und Britischen Pfund, den Einkauf dagegen auch in erheblichem Umfang in US-Dollar ab. Soweit erforderlich, sichert die Gesellschaft sich durch Devisengeschäfte gegen Währungsrisiken ab. Die Entwicklung der Gesellschaft ist eng mit der Situation des produzierenden Gewerbes in Europa verbunden, da die vertriebenen Produkte überwiegend dort Anwendung finden. Aufgrund der durch die aktuellen Krisen in der Welt verursachten allgemeinen Wirtschaftskrise gehen wir für die Zukunft weiterhin von einem schwierigen Marktumfeld aus. Die Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und in Nahost trüben die Stimmung in der Wirtschaft weiterhin deutlich ein. Der Umfang und der Zeitrahmen der wirtschaftlichen Entwicklung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum prognostizieren. Wir gehen daher von einer gleichbleibenden Entwicklung aus. Dementsprechend erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen zum Berichtsjahr vergleichbaren Umsatz und ein vergleichbares Ergebnis.
Bergheim, 30. Juni 2024 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024ASATEX AG, Bergheim1. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1.1. Allgemeine Angaben Zum Zwecke der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Rahmen der Offenlegungserleichterungen nach §§ 326 ff. HGB gekürzt wiedergegeben. Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 der ASATEX AG, Bergheim, Amtsgericht Köln, HRB 40637, wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 265 f. und 275 f. HGB gegliedert. Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31. März 2023 wurden unverändert übernommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Ausweisgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 1.2. Erläuterungen und Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Die Entwicklung des Anlagevermögens auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich aus dem folgenden Anlagenspiegel. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear berechnet. Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Finanzanlagen Die Bewertung der Anteile erfolgte zu Anschaffungskosten sofern nicht eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert geboten war. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von angemessenen Abschlägen für Wertminderungen bewertet. Die Herstellungskosten errechnen sich aus Material- und Fertigungseinzelkosten einschließlich angemessener Zuschläge für Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % vorgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen/Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit einem Gesamtsaldo von 499.359,80 € (Vorj.: 420.788,88 €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 40.668,03 € (Vorj.: 1.100,00 €). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 3.112.000,00 €; es ist eingeteilt in 3.112.000 Stückaktien. Die Kapitalrücklage resultiert mit 93.365,39 € (Vorj.: 93.365,39 €) aus dem Agio aus einer Kapitalerhöhung im Jahr 2015 und mit 0,29 € (Vorj.: 0,29 €) aus der Einstellung aus der vereinfachten Kapitalherabsetzung aufgrund der Euro-Umstellung. Bei den Gewinnrücklagen des Berichtsjahres handelt es sich ausschließlich um die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG. Eine Zuführung zur gesetzlichen Rücklage war nicht erforderlich, da die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen den zehnten Teil des gezeichneten Kapitals übersteigen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 447.139,01 € (Vorj.: 2.228.761,52 €). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Latente Steuern Aufgrund einer steuerlich abweichenden Bewertung digitaler Wirtschaftsgüter waren passive latente Steuern in Höhe von 71 T€ (Vorj.: 82 T€) zu bilden. Die Auflösung des Berichtsjahres betrug 11 T€. Es wurde ein Steuersatz von 33,33 % angewendet. Gewinn- und Verlustrechnung Die Beteiligungserträge beinhalteten im Vorjahr Erträge in Höhe von 800 T€, die bereits dem vorausgegangen Geschäftsjahr zuzurechnen waren. Haftungsverhältnisse Bei den Haftungsverhältnissen in Höhe von 15.385,69 € (Vorj.: 908,24 €) handelt es sich um die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens. Zum Bilanzstichtag gibt es keine Hinweise einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor dem Hintergrund der uns bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse des verbundenen Unternehmens. 1.3. Währungsumrechnung Fremdwährungsbeträge werden mit dem jeweiligen Tageskurs in EURO unter Beachtung des § 256a HGB umgerechnet. 1.4. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag bestehen jährlich finanzielle Verpflichtungen von 408.000,00 €. Aus Leasingverträgen bestehen noch Gesamtverpflichtungen bis zum Ende der Laufzeit in Höhe von 244.062,49 € (Vorj.: 353.984,88 €). 2. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten Vorstand Herr Kai Blöcker, Kaufmann, Frechen-Königsdorf, Herr Ron Blöcker, Ass. jur., Pulheim. Aufsichtsrat Zum Bilanzstichtag setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen: Herr Alexander Kirsch, Köln, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Herr Markus Ulrich, Köln, Wirtschaftsprüfer, Frau Alexandra Sieberts, Köln, Bankangestellte. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr 15.000,00 € (Vorj.: 15.000,00 €). Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Quartalsdurchschnitt 31 (Vorj.: 32) Mitarbeiter. Bezüge Die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands im Sinne von § 285 Nr. 9a HGB sind gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Aufstellung des wesentlichen Anteilsbesitzes
GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, 50 % des Jahresüberschusses 2023/2024 auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Bergheim, 13. Juni 2024 gez. Ron Blöcker gez. Kai Blöcker Gewinnverwendungsvorschlag zum Jahresabschluss zum 31. März 2024des Vorstandes der ASATEX AktiengesellschaftDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. März 2024 wie folgt zu verwenden:
Bergheim, den 26. August 2024 Kai Blöcker Ron Blöcker AnlagespiegelANLAGENSPIEGEL zum 31. März 2024ASATEX AG, Bergheim
Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrates der ASATEX AG zum Jahresabschluss 2023/2024 gem. § 171 AktG Der Aufsichtsrat hat nach § 171 AktG den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen, bei Mutterunternehmen im Sinne von § 290 Abs. 1, 2 HGB auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der bestellte Abschlussprüfer der Gesellschaft, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft (, hat die Prüfung des Jahresabschlusses nach §§ 316 ff. AktG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Der Abschlussprüfer hat über seine Prüfung am 05. August 2024 Bericht erstattet und den Jahresabschlussbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Er stellt fest, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. das Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen wurden in diesem Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht vorgenommen. Nach Ansicht des Aufsichtsrates ist die Entscheidung des Vorstandes auch im Hinblick auf eine kontinuierliche Bewertungspolitik zweckmäßig. Der Abschlussprüfer hat unter dem 05. August 2024 den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Es ergeben sich aus dem Prüfbericht keine Anhaltspunkte auf nicht ordnungsgemäße Vorgänge. Der Vorstand beurteilt die Entwicklung der Gesellschaft unter Berücksichtigung des weit gestreuten Lieferanten- und Kundenkreises und damit einhergehender Unabhängigkeit mittelfristig weiterhin als positiv. Im Berichtsjahr erfolgte für die Berichtsgesellschaft eine weitere Konsolidierung durch Rückführung zu den Ergebnissen der Jahre vor der Corona Pandemie. Dadurch hat sich die Nachfrage nach Schutzartikel sowie die Rohstoffbeschaffung einschließlich der Transportkosten normalisiert. Die zum Beginn des Berichtsjahres doch eher zurückhaltende Beurteilung des Vorstandes für das nunmehrige Berichtsjahr erwies sich als etwas vorsichtig. Das Geschäftsjahr schloss sowohl bei ASATEX AG als auch bei deren konsolidierten Tochtergesellschaften mit Zuwächsen ab und kann insgesamt als erfreulich bezeichnet werden. Im Berichtsjahr sind die Umsatzerlöse bei ASATEX AG zwar um 4 % gesunken(+ 4,5% Konzern), der Jahresüberschuss aber um 5,7% auf 1.976 T€ und der Rohertrag um 30,5% (21,28% Konzern) gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Gesamtleistung hat sich aufgrund gesunkener Umsatzerlöse und Bestandsverminderung zwar um 4,8% vermindert. Die Materialaufwandsquote hat sich aber um 6,5 Prozentpunkte verbessert, wodurch der Rohertrag um 20,9% höher als im Vorjahr ausgefallen ist. Grund für die Entwicklung ist die Konsolidierung der Nachfrage nach Schutzartikeln sowie Preisreduzierungen auf dem Beschaffungs- und Transportmarkt. Der Jahresüberschuss liegt mit einem Plus von 7,4% bei 1.976.620,19. Die Eigenkapitalquote stieg um 11,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr und liegt nunmehr bei 64,9%. Die Berichtsgesellschaft profitiert von den auf 11.548 T€ gestiegenen Umsatzerlösen der Konzerntochter Wolfgang Mauser Schutzbekleidung GmbH und dem um 3,7% gestiegenen Jahresüberschuss, Die Gesellschaft ist durch das vorhandene Vorratsvermögen und die Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten und Konfektionären dezentral und damit ohne bestandsgefährdende Risiken aufgestellt. Gleiches gilt für das Beteiligungsunternehmen Wolfgang Mauser Schutzbekleidung GmbH. Der Abschlussprüfer bescheinigt, dass die künftige Entwicklung des Unternehmens und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, wie diese im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, als realistisch angesehen werden. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Beurteilung dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen. Der Aufsichtsrat schlägt vor den Jahresüberschuss der ASATEX AG entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes zu 50% auszuschütten, die andere Hälfte zu thesaurieren. Im Berichtsjahr hat sich der Aufsichtsrat in einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 29. Januar 2024 zusammen mit dem Vorstand eingefunden. Daneben hat der Vorstand den Aufsichtsrat nach § 90 AktG regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung und die aktuelle Risikosituation des Unternehmens unterrichtet, u.a. im Rahmen eines Termines mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 16.05.2024. Dem Aufsichtsrat sind besondere Risiken nicht bekannt geworden. Soweit erforderlich werden Währungsrisiken aus Einkäufen in US-Dollar durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Der Aufsichtsrat kommt nach der abschließenden Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen gegen die Geschäftsführung des Vorstandes zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigt den aufgestellten Jahresabschluss 2023/2024.
Bergheim, den 26.08.2024 Alexander Kirsch, Vorsitzender des Aufsichtsrates sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die ASATEX AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ASATEX AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ASATEX AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtürmern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 5. August 2024 dhpg
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte
Marko Müller, Wirtschaftsprüfer Ursula Gewehr, Wirtschaftsprüferin |
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