OJO DE AGUA Restaurant und Vertriebs GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tatjana Annette Maria Gräfin von Saurma-Jeltsch seit 12.6.2025 | Geschäftsführer |
Maximilian Johannes Carl Werner Graf von Saurma-Jeltsch seit 21.2.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Maximilian Johannes Carl Werner Graf von Saurma-Jeltsch | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MaxMax Convenience GmbHKönigstein im TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der MaxMax Convenience GmbH, 61462 Königstein im Taunus, wurde für das Geschäftsjahr 2014 nach den für eine kleine Kapitalgesellschaft geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die für Gesellschaften dieser Größe eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz, bei der Aufstellung des Anhangs und bei der Offenlegung zum Handelsregister werden in Anspruch genommen. Ergänzende Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags wurden beachtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung Bilanzierungshilfen und Ansatzwahlrechte wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht in Anspruch genommen. Bewertung Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibung bewertet. Das bewegliche Anlagevermögen wird unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Nennbeträgen angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nennbetrag abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Wertberichtigungen werden von den jeweiligen Forderungen aktivisch abgesetzt. Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Die Flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen auskunftsgemäß alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwenige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 HGB. Da die Laufzeit der Rückstellung weniger als ein Jahr beträgt wurde keine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Berechnung der latenten Steuern unterbleibt mangels temporärer Unterschiede zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Gegebenfalls wären die Abweichungen als "nicht bedeutend" einzustufen. III. Angaben zur Bilanz Sachanlagen Eine von den Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der einzelnen Posten des Anlagevermögens enthält der Anlagenspiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit wird auf den Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und dem voraussichtlichen Eingang der Vermögensgegenstände abgestellt. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält in erster Linie Aufwendungen für Lizenzkosten. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00 und ist voll erbracht. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Weitere rückstellungbegründende Sachverhalte wurden uns nicht bekannt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre sind nicht vorhanden. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit wird aus Gründen der Vorsicht auf die vertraglich festgelegten Fälligkeitstermine abgestellt. Unbefristete Kontokorrentkredite werden grundsätzlich in die Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einbezogen. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden auskunftsgemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Maximilian Graf von Saurma, Königstein im Taunus. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.
Königstein im Taunus, den 10. Juni 2015 gez. Maximilian Graf von Saurma sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2015 festgestellt. |
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