Tech-Solutions GmbH i.I.
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
61.550,20 |
63.105,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
7,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.550,20 |
63.098,17 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
126.335,79 |
113.080,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.885,99 |
176.185,91 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
138.080,66 |
136.639,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.255,13 |
1.441,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
126.335,79 |
113.080,66 |
| B.
Rückstellungen |
34.280,00 |
22.373,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.605,99 |
153.812,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.885,99 |
176.185,91 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma Tech-Solutions GmbH
i.I. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Grundsätze der Rechnungslegung nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und
267a HGB angegebenen Größenklassen eine
Kleinstkapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem.
§§ 316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht
gem. §§ 325 ff. HGB besteht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom
04.07.2008 wurde über das Vermögen der
Tech-Solutions GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Rainer
Bachert, Mannheim, ernannt.
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden-
und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der
Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der
Verfahrensabwicklung statt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be-stimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Beendigung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Abkehr von der
going-concern-Prämisse). Aufgrund der Zerschlagung des
Unternehmens durch den Insolvenzverwalter gelten für
die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des
§ 252 Abs. 1 HGB nicht mehr. Die
Werte bemessen sich anhand der Liquidationswerte.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Name der Geschäftsführerin
Geschäftsführerin:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch folgende
Person geführt:
| • |
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt
Rainer Bachert, Mannheim
|
Mannheim, 26.03.2018
Rainer
Bachert
Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2018
festgestellt.
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