Sysolution
GmbH
Furth im
Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.520,00 |
39.739,00 |
| I.
Sachanlagen |
48.520,00 |
39.739,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
445.665,24 |
310.313,58 |
| I.
Vorräte |
14.247,86 |
25.790,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
309.414,10 |
175.197,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.003,28 |
109.324,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
732,50 |
506,00 |
| Aktiva |
494.917,74 |
350.558,58 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
252.173,31 |
230.301,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
205.301,67 |
85.617,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.871,64 |
119.684,15 |
| B.
Rückstellungen |
16.741,60 |
19.133,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.002,83 |
101.123,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
226.002,83 |
101.123,79 |
| Passiva |
494.917,74 |
350.558,58 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes und
des AktG beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266
Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
· Immaterielle
Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.
2. Sachanlagen
· Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
· In die Herstellungskosten wurden
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
· Die Herstellungskosten beinhalten
auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der
Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der
einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der
Herstellung.
· Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
· Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
· Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
3. Finanzanlagen
· Es sind keine Finanzanlagen
vorhanden.
4. Vorräte
· Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
· Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Allgemeine
Kreditrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
· Forderungen und Wertpapiere
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
6. Verbindlichkeiten
· Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
7. Rückstellungen
· Die Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
· Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
· Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
8. Pensionsrückstellungen
· Pensionszusagen wurden nicht
erteilt.
IV. Währungsumrechnung
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so
wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
C. Sonstige Angaben
I. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Bezeichnung
|
Geschäftsjahr EUR
|
Vorjahr EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
II. Angaben zu Haftungsverhältnissen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, über die zu berichten
wäre.
III. Erläuterung der Erträge und
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung
Es liegen weder Erträge noch Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung vor.
IV. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 13.
D. Ergänzende Angaben
sonstige Berichtsbestandteile
Furth im Wald, den
14.06.2024
gez.
der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024
festgestellt.
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