Emmeluth Grundbesitz Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Kunz seit 12.12.2025 | Prokura |
Martin Gerhard Reinhardt seit 17.7.2025 | Geschäftsführer |
Oliver Ries seit 24.2.2021 | Prokura |
Kai Emmeluth seit 20.5.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Emmeluth Baugesellschaft mbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Gesamtwirtschaftliche Geschäfts- und Rahmenbedingungen Nach der Auswertung des Jahres 2023 des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. vom April 2024 lag der Gesamtumsatz des Jahres 2023 mit rd. 162,6 Mrd. € nominal geringfügig mit 1,4 % über Vorjahresniveau, aufgrund der Preissteigerungen für Leistungen des Bauhauptgewerbes real um 5,2 % niedriger als im Vorjahr. Ab 2020 summiert sich der preisbereinigte Umsatzrückgang auf 15,3 %. Den deutlichsten Rückgang machte dabei der Wohnungsbau mit -11,6 % aus; der Wirtschaftsbau dagegen sank nur um 0,9 %. Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes stiegen in den ersten fünf Monaten 2024 die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kalender- und preisbereinigt (real) um 0,1 % und nominal um 1,6 %. Nach einer Prognose des Zentralverbandes der Deutschen Bauindustrie vom Dezember 2023 wird für das gesamte Jahr 2024 mit einem Rückgang von rd. 3,0 % gerechnet. 2. Ertragslage der Gesellschaft Die Gesamtleistung hat sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Jahr 2022 vermindert. Sie ist um T€ 3.473 (- 7,5 %) gesunken. Der Hauptgrund hierfür liegt in den deutlich angestiegenen abgerechneten Bauten (T€ +28.513), während sich der Wert der unfertigen Bauten um T€ -31.986 vermindert hat. Allerdings ist auch der Materialaufwand überproportional zurückgegangen (T€ -8.475). Insgesamt veränderte sich die Materialaufwandsquote von 76,2 % in 2022 auf 62,5 % in 2023. Grund hierfür ist insbesondere die zyklische Entwicklung und Bewertung der halbfertigen Bauten. Durch diesen Umstand hat sich der Rohertrag in 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. (T€ +5.002 = + 45,7 %). Weitere Kostenerhöhungen ergaben sich bei den Personalaufwendungen (T€ + 494) und bei den Abschreibungen (+ T€ 196). Deutlich erhöht haben sich auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ +1.426). Dies alles führte in der Gesamtbetrachtung dazu, dass sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr auf T€ +2.963 verbesserte. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ +2.175 erzielt. 3. Finanzlage Die halbfertigen Bauten nach Verrechnung mit den erhaltenen Anzahlungen verminderten sich um T€ -1.669, dagegen ergab sich ein Anstieg im Anlagevermögen (T€ +452); die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erhöhten sich um T€ +861. Die liquiden Mittel erhöhten sich deutlich um T€ +6.848. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich nach offener Verrechnung mit unfertigen Bauten um T€ +2.459 auf T€ 3.160; die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten verminderten sich um T€ -685 auf T€ 3.000; ebenso verminderten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um T€ -148 auf T€ 1.852. Die Rückstellungen stiegen um T€ 2.700 auf T€ 5.490 (insbesondere durch Steuerrückstellungen). Die wichtigsten Leistungsindikatoren der Finanzen, wie Jahresergebnis und Cashflow (Gesamtleistungs- und Rohertragsentwicklung wurden bereits oben dargestellt) haben sich wie folgt entwickelt: Jahresüberschuss T€ + 2.175 (Vorjahr: T€ + 109) Cashflow T€ + 3.144 (Vorjahr: T€ + 882) Das Eigenkapital finanziert das Anlagevermögen (langfristige Vermögen) vollständig. 4. Vermögenslage Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr dergestalt verändert, dass der Anteil des längerfristigen Vermögens (Anlagevermögen) von 16,6 % im Vorjahr auf 14,2 % in 2023 gesunken ist. Das Eigenkapital hat sich um T€ 2.175 auf T€ 12.696 verbessert; das Gesamtvermögen (Bilanzsumme) hat sich nach offener Verrechnung der unfertigen Bauten mit den erhaltenen Anzahlungen um T€ +6.501 auf nunmehr T€ 26.198 erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich wegen der gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Bilanzsumme (+ 33,0 %) von 53,4 % in 2022 auf 48,5 % in 2023 vermindert. Im Geschäftsjahr wurden T€ 1.486 in langfristige Anlagegüter investiert, diese konnten zu 65 % aus den Abschreibungen finanziert werden, der Rest aus eigenen Mitteln. Risiken in Bezug auf das Sachanlagevermögen sind nicht zu erkennen. 5. Risikomanagement Regelmäßige Analysen und Verproben der Kostenstellenrechnung aus dem Baustellencontrolling ermöglichen die frühzeitige Erkennung von Risiken im Rahmen der einzelnen Bauprojekte. Risiken werden erfasst und der Geschäftsleitung angezeigt. Aus dem Rechnungswesen und der hieraus generierten Auswertungen können Entwicklungen, die zur Gefährdung des Unternehmens führen können, rechtzeitig erkannt werden, um dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. 6. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die am regionalen Markt angestrebten Projekte, die von potentiellen Auftraggebern nachgefragt und beauftragt wurden, bieten aktuell zwar Beschäftigung, allerdings ist ein deutlicher Nachfragerückgang zu verzeichnen. Es werden kleinere Projekte realisiert die Beschäftigung bieten, aber betriebswirtschaftlich eigentlich nicht vollumfänglich rentabel sind, um einen Verlust von Fachkräften vorzubeugen. Wie im Vorjahr hat sich weiter abgezeichnet, dass das gestiegene Zinsniveau und die nach wie vor hohen Materialpreise Bauvorhaben für Investoren verteuern und daher Investitionen verschoben oder ganz aufgegeben werden. Auch führt der Entfall der Negativverzinsung dazu, dass wieder Gelderträge erzielt werden können und Investitionen in Immobilien, gerade im Wohnungsbau, keine lukrative Alternative mehr zu herkömmlichen Kapitalerträgen darstellten. Die erhebliche Reduzierung der Gesamtleistung wird das Jahr 2024 deutlich negativ beeinflussen. Zukünftige Chancen sehen wir in bereits vollzogenen und noch laufenden internen Optimierungsprozessen. So haben wir zum Beispiel, um für die zukünftigen Herausforderungen und auch um schlüsselfertige Projekte vollumfänglich anbieten zu können, den Bereich der Kalkulation verstärkt, wir können potentiellen Auftraggebern eine Begleitung von der Idee über die Planung und Ausführung anbieten, sind insofern für zukünftige Projekte wesentlich besser aufgestellt. Ferner arbeiten wir in Bereichen der Geräteverwaltung kontinuierlich an der digitalen Erfassung der Geräte und erhoffen uns hier eine Optimierung der vorhandenen Geräteauslastung und eine Reduzierung der notwendigen Gerätekosten. Ferner sehen wir in dem zunehmenden politischen Druck Möglichkeiten, das durch Sonderprogramme und andere Maßnahmen eine erhöhte Investition in den sozialen Wohnungsbau als auch in die kommende gesetzliche Verpflichtung der Bereitstellung von Ganztagesbetreuungsplätzen an Schulen erfolgen könnte. Eventuell anfallende ARGE-Verlustanteile können das Ergebnis negativ beeinflussen, ebenso wie ARGE-Gewinne dies positiv können, allerdings ist eine verlässliche Prognose in diesem Bereich bis dato nicht möglich. Gegenüber dem Berichtsjahr konnte die Zahl der Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich bisher gehalten werden. Die geplanten Investitionen bewegen sich deutlich unter dem Vorjahresniveau, derzeit betragen die langfristigen Investitionen rd. T€ 540. 7. Prognosebericht Die unsichere weltwirtschaftliche Lage macht eine genaue Konjunkturprognose für die Bauwirtschaft im Jahr 2024 schwierig. Das außergewöhnlich gute Ergebnis des Jahres 2023 wird sich nicht wiederholen, im Gegenteil erwarten wir für 2024 ein sehr stark vermindertes sogar negatives Ergebnis, insbesondere auch begründet durch eine deutliche Reduzierung des Auftragsvolumens und der Gesamtleistung. Das reale Bauvolumen verzeichnete 2023 einen Rückgang um 2,2 Prozent. Für 2024 wird ein weiterer Rückgang um 1,8 Prozent prognostiziert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: - Gestiegene Baukosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie zum Beispiel die CO 2 -Steuer und hohe energetische Standards - Hohe Zinsen - Angespannte gesamtwirtschaftliche Lage - Komplexes regulatorisches Umfeld durch gesetzlich auferlegte Dokumentationspflichten und Erweiterung von Normen. In Deutschland entscheiden rund 3.900 Normen über das Bauwesen. Seit 2008 ist die Anzahl dieser Normen um fast 25 % gestiegen. Ziel solcher Normen ist es, Sicherheit und Qualität zu gewährleisten sowie die Effizienz im Bauwesen zu steigern. Laut dem Deutschen Institut für Normung (DIN) sollen Normen und Standards gezielt angewendet werden, um Kosten zu sparen. Eine Untersuchung des SWR im Frühjahr 2024 kam zu dem Schluss, dass nicht alle Normen notwendig sind und manche als pure Kostentreiber bezeichnet werden können. Auch das ifo-Institut betonte in einem Diskussionspapier 2023, dass die Baukosten auch wegen der zunehmenden DIN-Normen steigen. Diese Faktoren führen dazu, dass viele Bauherren und Investoren Projekte verschieben oder abwarten. Die im Lagebericht 2022 vermuteten Auftragsmangelerscheinungen haben uns in 2024 erreicht. Sowohl für den Wohnungs- als auch für den Wirtschaftsbau wird erst für 2026 aktuell mit einer merklichen Trendwende gerechnet, so dass auch das Jahr 2025 vorerst zwar verbessert aber immer noch schwierig werden dürfte. Positiv stimmt, dass mehrere Faktoren zur Erholung des Bausektors beitragen könnten: - Stabilisierung der Materialkosten - Abnahme von Lieferengpässen - Stabile bis leicht sinkende Zinsen - Robuste Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere im sozialen Wohnungsbau - Anforderungen an altersgerechtes und barrierefreies Wohnen - Bedarf an energetisch optimierten Gebäuden 8. Sonstige Angaben Einige der in diesem Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf derzeitigen Erkenntnissen sowie auf der Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über künftige, die Gesellschaft betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse hiervon abweichen können.
Kassel, den 29.05.2024 Volker Emmeluth und Kai Emmeluth Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine AngabenDie Emmeluth Baugesellschaft mbH hat ihren Sitz in Kassel und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kassel (Reg. Nr. 13470). Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und damit prüfungspflichtig. Der Vorjahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die, für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Angaben, Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuVDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen Baustellen werden zu Herstellungskosten entsprechend der Auswertung der einzelnen Kostenstellen bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzSachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Blatt 5 und 6) dargestellt. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Umlaufvermögen Bei dem Wert der unfertigen Baustellen wurde ein Betrag von T€ 12.693,2 (Vorjahr: T€ 28.577,5) offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar (in T€):
Eigenkapital Das Stammkapital von € 51.129,19 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen / Sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen wurden entsprechend der vorgenommenen Steuerberechnungen gebildet und mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, ausstehenden Subunternehmerleistungen, Tantiemen und übrigen Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt (in T€):
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 552,7 (Vorjahr: T€ 787,2) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 166,3 (Vorjahr: T€ 151,4) ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und auch nicht nach den §§ 251, 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, betragen T€ 306,0. Sonstige AngabenArbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 115 Mitarbeiter beschäftigt. Diese gliedern sich auf in 65 gewerbliche Arbeitnehmer und Poliere, 44 Angestellte und 6 Auszubildende. Geschäftsführung/Gesamtbezüge Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr die Herren Volker Emmeluth (Bauingenieur) und Kai Emmeluth (Bauingenieur). Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Kassel, den 29. Mai 2024 Volker Emmeluth und Kai Emmeluth, Geschäftsführer AnlagespiegelAnlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Emmeluth Baugesellschaft mbH, Kassel: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Emmeluth Baugesellschaft mbH, Kassel, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Emmeluth Baugesellschaft mbH, Kassel, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Marburg, den 28. Oktober 2024 GBZ
Revisions und Treuhand AG
Dr. Rausch, Wirtschaftsprüfer Boller, Wirtschaftsprüfer |
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