DeltaMed
GmbH
Wetzlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.467,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
844,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.623,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.727,16 |
153.992,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.760,23 |
153.272,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
966,93 |
720,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
155.194,16 |
153.993,61 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
144.796,05 |
129.217,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
104.217,51 |
84.012,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.578,54 |
20.205,21 |
| B.
Rückstellungen |
7.262,05 |
5.921,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.136,06 |
18.855,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.136,06 |
18.855,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
155.194,16 |
153.993,61 |
Anhang
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der DeltaMed GmbH,
Sportparkstraße 9 in 35578 Wetzlar wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und der
steuerlichen Vorschriften (insbesondere
Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die Verlautbarungen
der Steuerberater-Kammer zu beachten.
Die GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, § 66 EGHGB, da sämtliche
Größenmerkmale die Schwellenwerte für
kleine Kapitalgesellschaften nicht überschreiten.
Deshalb wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß
§ 316 HGB
nicht prüfungspflichtig.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet sofern dem nicht
handelsrechtliche Regelungen entgegenstehen. Für das
Geschäftsjahr wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
angewandt. Abweichungen zwischen Handelsbilanz und
Steuerbilanz wurden, sofern vorhanden, gesondert
erläutert und in einer separaten
Überleitungsrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit ab nutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind bewegliche
Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis einschließlich EUR 150, werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Für Anlagenzugänge
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne bewegliche Anlagegut mehr als EUR 150, aber
nicht mehr als EUR 1.000 betragen, wurde das Wahlrecht
des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG zur Bildung eines
Sammelpostens und Abschreibung auf fünf Jahre
ausgeübt.
Das
Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Sofern die Tageswerte der
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens am
Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung niedriger waren, wurde entsprechend § 6
Abs. 1 Nr. 2 EStG eine entsprechende Bewertung vorgenommen.
Soweit aufgrund des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips
eine Abwertung erforderlich ist, die steuerlich nicht
geboten ist, wird diese in den Erläuterungen separat
aufgeführt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird, sofern erforderlich, durch die separate Bildung von
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken gebildet .Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen- und
verbindlichkeiten bestehen nicht.
2. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres 2011 erfolgte
die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
Herrn Axel Muntermann, Wetzlar. Der
Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis und
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 66.132,80 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 62.983,62 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2012 festgestellt.
|