Elektro H.
Breickmann GmbH
Waltrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.591,01 |
28.704,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
61.440,00 |
28.553,00 |
| III.
Finanzanlagen |
149,51 |
149,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
366.838,18 |
355.998,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.962,87 |
239.710,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.875,31 |
116.288,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.198,70 |
3.859,15 |
| Aktiva |
433.627,89 |
388.562,13 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
171.256,49 |
133.265,53 |
| I.
Gewinnvortrag |
133.265,53 |
61.822,06 |
| II.
Jahresüberschuss |
37.990,96 |
71.443,47 |
| B.
Rückstellungen |
19.831,79 |
36.434,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
242.539,61 |
218.861,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
177.474,89 |
190.426,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
65.064,72 |
28.435,46 |
| Passiva |
433.627,89 |
388.562,13 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.1 Vorbemerkung
Der Jahresabschluss 2022 der Elektro H. Breickmann
GmbH in Waltrop wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des
GmbH Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden auch die
Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem
Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.
1.2 Änderung der Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden
Änderungen der angewandten Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
1.3 Anlagevermögen
Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
1.3.1 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um
die Absetzung für Abnutzung, angesetzt.
Die Abschreibungen wurden unverändert nach der
linearen Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung
sind nicht vorgenommen worden.
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
1.4 Umlaufvermögen
1.4.1 Vorratsvermögen
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder
zu den niedrigeren Tageswert am Bilanzstichtag angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch
angemessene Abwertung berücksichtigt.
1.4.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgte zum Nennwert bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert.
1.4.3 Sonstiges Umlaufvermögen
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
1.5 Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten im Sinne des
§ 250 Abs. 1 HGB sind in Höhe der abzugrenzenden
Beträge angesetzt.
1.6 Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind
die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuß von 3,00%, der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 7 Jahren entspricht.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer
Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert
des saldierten Vermögens betragen 84.541 Euro; der
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellungen beträgt 138.060
Euro.
1.7 Verbindlichkeiten
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen nicht.
3 Sonstige Anhangsvorschriften gemäß §
285 ff HGB
3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 2.682,73 Euro. In Höhe von
2.682,73 Euro besteht eine
Rangrücktrittserklärung.
3.2 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Hans-Theo Schröer
3.3 Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.4 Liste der Gesellschafter gem. § 40 GmbHG zum
31.12.
Herr Hans-Theo Schröer,
Waltrop 100%
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024
festgestellt.
|