CRIS
GmbH
Bad Homburg
v. d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.195.801,25 |
11.286.731,25 |
| I.
Sachanlagen |
11.195.801,25 |
11.286.731,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
232.671,52 |
234.344,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
197.525,83 |
225.104,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
187.808,75 |
218.482,53 |
| davon
gegen Gesellschafter |
187.808,75 |
218.916,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.145,69 |
9.239,98 |
| Aktiva |
11.428.472,77 |
11.521.076,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
584.727,94 |
512.276,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
487.276,86 |
364.607,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
72.451,08 |
122.669,10 |
| B.
Rückstellungen |
19.072,15 |
12.867,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.823.375,68 |
10.994.384,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.479,63 |
8.876,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.809.896,05 |
10.985.508,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.297,00 |
1.547,00 |
| Passiva |
11.428.472,77 |
11.521.076,22 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
CRIS GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die CRIS GmbH hat ihren Sitz in Bad Homburg und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter
HRB 14724 eingetragen.
Das Stammkapital beträgt € 25.000 und
ist voll eingezahlt.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Jahresabschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266
Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB
bzw. § 267 Abs. 1 HGB).
III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie
Bewertung erfolgte unter Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen linearen Abschreibungen bilanziert
(§§ 253, 255 Abs. 1 HGB). Gebäude werden
über 50 Jahre (2 % p.a.) abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine
unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens in der
Berichtsperiode ist im beigefügten Anlagespiegel
dargestellt (Anlage A zum Anhang).
2. Umlaufvermögen
Bei den Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
handelt es sich um ein Darlehen mit einer Kreditlinie bis
zu € 250.000. Die Verzinsung erfolgt mit
0,75 % p.a. bei einer Laufzeit bis zum
31. Dezember 2025.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und beinhalten
ausschließlich Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für
2022 und 2023 sowie laufende Beratungskosten.
4. Verbindlichkeiten
Über die Restlaufzeit der einzelnen
Verbindlichkeitspositionen sowie Höhe und Art
bestehender Sicherheiten informiert der beigefügte
Verbindlichkeitenspiegel (Anlage B zum Anhang).
5. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz aufgeführte
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB
i. V. m. § 251 HGB) und sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3
HGB) bestehen nicht.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt
.
VI. Sonstige Pflichtangaben
1. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte keine
Arbeitnehmer.
2. Gesellschaftsorgane
Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Rafael Kisslinger
da Silva, Bad Homburg, zum Geschäftsführer
bestellt. Herr Kisslinger da Silva hat
Alleinvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf
neue Rechnung vorzutragen.
4. Lagebericht
Gemäß § 264 Abs. 1
Satz 3 HGB hat die Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 keinen Lagebericht aufgestellt.
Bad Homburg, den 10. Dezember 2024
CRIS GmbH
(Rafael Kisslinger da Silva)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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