Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 85509
Vorher
Alpha Capital Partners GmbH
Eingetragen
10.11.2008
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung von institutionellen und privaten Anlegern im Inund Ausland in allen Fragen der Strukturierung, des Managements und der Risikokontrolle von Kapitalanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Youngjun Dr. Yoon
seit 18.5.2009
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

33.40% identifiziert66.60% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
33.40%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

BoB Holding GmbH i. G. mit Sitz in Erfstadt
Germany
31.300 €
62.60%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAY Investment GmbH

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Frankfart, HRB 85500

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen der Gesellschaft

Im Januar 2009 nahm BAY Investment die Geschäftstätigkeit auf. Der Sitz der Gesellschaft ist in Eschborn. Im Mittelpunkt als reguliertes Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 16 WpIG stehen Multi-Asset Produkte, wobei unser Schlüsselmandat im Bereich Portfoliomanagement zum Abschlussstichtag ein Volumen der Assets under Management (AuM) von € 245 Mio. (Vorjahr: € 216 Mio.) erreicht hat. Der Anstieg ist insbesondere auf den positiven Kapitalmarktverlauf im Jahr 2023 zurückzuführen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die globalen Aktienmärkte entwickelten sich im Berichtsjahr nicht stetig aufwärts. Vor allem ab November machten die Aktienmärkte einen Sprung nach oben und bescherten den Anlegern eine Erholung. Bis Oktober 2023 sorgten einzelne Krisen - Regionalbankenkrise in den USA im März, Inflationssorgen im Sommer sowie der Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 - für Rückschläge.

Die positive Gesamtmarktperformance wurde nicht vom breiten Aktienmarkt getragen, sondern war dominiert von den sogenannten "Magnificent 7". Diese "Mega-Caps" der US-Hochtechnologie profitierten insbesondere vom Interesse und von den Aussichten der Künstlichen Intelligenz (KI). Zudem fielen die Inflationsraten wieder und nährten die Erwartungen fallender Zinssätze. Allerdings zeigten sich die Notenbanken zurückhaltend, die Geldmarktzinsen zu senken, um die Inflationsraten dauerhaft in den mittelfristigen Zielkorridor von 2% p.a. zurück-zuführen. In den meisten westlichen Industrieländern zeigt sich das reale Wirtschaftswachstum robust. Eine Ausnahme bildet Deutschland, das von den Krisen der Vergangenheit (Energieabhängigkeit von Russland, Exportlastigkeit insbesondere nach China sowie Wegfall der sog. "Friedensdividende"), aber auch von hausgemachten, strukturellen Problemen wie dem Rückgang der internationalen Wettbewerbsfähigkeit getroffen wurde.

2. Geschäftsverlauf

2.1. Lage

Durch unsere Geschäftstätigkeit ergab sich im Jahr 2023 ein Jahresüberschuss von TEUR 0,2 (Vorjahr TEUR 45). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus den Abflüssen aus dem gemanagten Sondervermögen im Vorjahr. Vor dem Hintergrund unseres ursprünglichen Ziels (AuM = € 300 Mio.) unterschritt das Ergebnis des Jahres 2023 unsere Erwartungen. Wegen fehlender Kundenkontakte seit der Pandemie war wir im Jahr 2023 - wie im Vorjahr - nicht erfolgreich, Mandate von weiteren institutionellen Kunden zu akquirieren.

2.2. Ertragslage

Die Ertragslage der BAY Investment GmbH ist im Wesentlichen geprägt durch die im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung erzielten Provisionserträge in Höhe von TEUR 250 (Vorjahr TEUR 391), die sich aufgrund des Rückgangs der Managementvergütungen abwärts entwickelt haben. Zusätzlich hat die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr TEUR 12) vereinnahmt.

Den Provisionserträgen stehen auf der Aufwandsseite insbesondere der Personalaufwand von TEUR 139 (Vorjahr TEUR 198) sowie die anderen Verwaltungsaufwendungen von TEUR 124 (Vorjahr TEUR 140) gegenüber. Die anderen Verwaltungsaufwendungen betreffen dabei mit TEUR 42 die Kosten für in Anspruch genommene Beratungsdienstleistungen (BoB Investment Holding), mit TEUR 14 die Abschluss- und Prüfungskosten, mit TEUR 17 die Aufwendungen für die Nutzung von Datensystemen (z.B. Refinitiv) sowie mit TEUR 14 die Aufwendungen für die Miete und Nebenkosten der Geschäftsräume in Eschborn.

2.3. Finanz-/Vermögenslage

Die Bilanz ist auf der Aktivseite vor allem durch Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 225 (Vorjahr TEUR 225) und Forderungen an Kunden von TEUR 63 (Vorjahr TEUR 86) geprägt. Im Laufe des Berichtsjahres sowie zum Abschlussstichtag war stets eine ausreichende Liquidität gegeben, um die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen.

Bei den Sachanlagen waren im Geschäftsjahr 2023 lediglich Zugänge von geringwertigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1 zu verzeichnen, die in voller Höhe planmäßig abgeschrieben wurden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 7) beinhalten die Mietkaution und Ertragsteuerrückforderungen.

Das gezeichnete Kapital (TEUR 50) und die Kapitalrücklagen (TEUR 150) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt TEUR 3 (Vorjahr TEUR 11). Die Steuerrückstellungen betragen TEUR 0. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 39 ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen offene Beratungsrechnungen (TEUR 25) sowie die Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten (TEUR 14).

3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind die Provisionserträge und die Assets under Management (AuM).

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Gesellschaft nicht von wesentlicher Bedeutung.

III. Chancen- und Risikobericht

Chancen und Risiken für unsere Gesellschaft konzentrieren sich auf die Vermarktung unseres Produktes für die Kapitalanlagesteuerung für institutionelle Anleger.

1. Risikobericht: Risikomanagementsystem/Risiken

Ziel unseres Risikomanagements ist es, Risiken, die nicht direkt mit der Finanzportfolioverwaltung für Investmentvermögen zusammenhängen, zu minimieren. So haben wir für die Eigenmittel unserer Gesellschaft Handelsgeschäfte ausgeschlossen sowie eine konservative Anlagepolitik implementiert, was die Marktrisiken für unsere Gesellschaft minimiert.

Zur Vorbeugung von Institutsrisiken, insbesondere Liquiditätsrisiken wird mindestens ein Quartalsbedarf in liquiden Anlagen vorgehalten. Kundenrisiken (Kredit- oder Adressausfallrisiken) sind für unsere Gesellschaft gering, da der Gebührenanspruch gegen ein renommiertes Investmentvermögen besteht und die Rechnungsstellung quartalsweise erfolgt.

Das Management der operativen und sonstigen Risiken (z.B. Nachhaltigkeitsrisiken) für die Investmentvermögen von Anlegern ist Teil unseres Portfoliomanagementprozesses. Wir steuern derartige Risiken u.a. mithilfe von internen Organisationsmaßnahmen bzw. auf Basis von Organisationsrichtlinien (z.B. Organigramm, Stellenbeschreibungen, Zeichnungsberechtigungen, Leitsätze Mitarbeitergeschäfte, Arbeitsanweisungen), die den Rahmen für unseren Risikoappetit vorgeben.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir unsere Geschäftsabläufe überprüft und unsere Dokumentationen angepasst (z.B. Rahmenbedingungen zur Beachtung der MaRisk, Leitlinien Vergütungssystem, Notfallplan). Zwecks Transparenz ist das Beschwerdewesen direkt auf unserer Website vorgesehen, so dass etwaige "ungewöhnliche Vorkommnisse" sofort mit unseren Investoren erörtert werden können.

Der Risikomanager hat das interne Risikomanagementsystem überprüft und die notwendigen Prozesse/Unterlagen im Jahr 2023 dokumentiert.

Für die Verwaltung von Kundenportfolios werden Systeme für ein Portfolioüberwachungs- und -managementsystem im Zusammenhang mit dem Risikoreporting der Master KVG benutzt. Wie auch zuvor hatte BAY Investment im Jahr 2023 keine Grenzverletzung in Kundenportfolios oder Eigenanlagen.

Insgesamt gab im Berichtsjahr es keine ungewöhnlichen Vorkommnisse oder Beschwerden von Kunden und Marktpartnern. Die Risikotragfähigkeit des Unternehmens war im Berichtsjahr sowie zum Abschlussstichtag gegeben; bestandsgefährdende Risiken sehen wir derzeit nicht.

Es bleibt das Risiko für die Gesellschaft, dass unser Basiskunde seine Geschäftsbeziehungen zu uns weiter drosselt. Erfolgreiche Performance, vielfältige Unterstützung und persönlich gute Kundenbeziehungen begrenzen dieses Risiko zwar, trotzdem benötigt BAY Investment für die zukünftige Geschäftsentwicklung weitere Mandate, die wir in dem nach wie vor schwierigen Marktumfeld glauben auch gewinnen zu können.

2. Chancenbericht

Für die Anleger stehen regelmäßig Risikokontrolle und konservative Anlagestrategien im Vordergrund, die eine systematische Wertsicherung der Portfolien auf der Basis möglichst breit diversifizierter Investments vorsehen.

Es bestehen die Chancen, dass wir analog zu unserem langjährigen Mandat auch bei anderen interessierten Investoren, die Möglichkeit erhalten, in eine nachhaltige Geschäftsbeziehung einzutreten und damit das Volumen der von uns betreuten AuM auszuweiten. Angesichts neuer Anlageherausforderungen benötigen Anleger vielfältige Unterstützung für ihre internen Anlageprozesse, die BAY Investment gezielt liefern kann.

IV. Prognosebericht

Nach der positiven Performance seit Jahresanfang 2024 können verstärkt Risiken im Verlauf des laufenden Jahres auftreten: Die Produktivitätssteigerungen, die mit KI verbunden werden, könnten langsamer verlaufen als erhofft. Der Fiskalimpuls wird wegen der deutlich gestiegenen öffentlichen Verschuldung wegfallen. Und politische Risiken - Präsidentschaftswahl in den USA, Russlands intensivierter Angriffskrieg auf die Ukraine, Nahostkonflikt, China-Taiwan Auseinandersetzung - werfen ihre Schatten voraus.

Die Quintessenz für Anleger ist aus unserer Sicht, durchaus in risikobehaftete Assets zu investieren.

Als mögliche Risiken erwarten wir:

Die Inflationsraten könnten über dem Zielkorridor der Notenbanken verharren.

Die KI getriebenen Produktivitätssteigerungen könnten sich langsamer als erhofft einstellen.

Politische Unwägbarkeiten können fortbestehen.

Sollten diese oder andere Risiken tatsächlich eintreten, kann es zu Rückschlägen an den Kapitalmärkten kommen.

In unserem Basisszenario erwarten wir

tendenziell fallende Inflationsraten über die nächsten ein bis zwei Jahre verbunden mit sinkenden Zinsen entlang der Zinskurve,

eine solide realwirtschaftliche Entwicklung als positive Grundlage für die Aktienmärkte und anderen Risiko-Assets (z.B. Immobilien).

Wir investieren in risikobehaftete Assetklassen, allerdings gekoppelt an eine Wertsicherungsstrategie, die den Anteil risikobehafteter Anlagen auf ein vorab bestimmtes Maximum begrenzt. Sollten bei Erreichen dieses Maximums die Aktienmärkte wieder steigen, kann die Wertuntergrenze sukzessive angehoben werden.

Vor dem Hintergrund der hohen Bewertungen am Kapitalmarkt (insbesondere Aktien- und Anleihemarkt) und der Unsicherheit über die Entwicklung der Inflation im Jahr 2024 werden Portfoliosteuerung und risikokontrollierte Anlagestrategien wieder stärker ins Interesse der institutionellen Anleger treten. Auf diesem Feld hat BAY seine Hauptexpertise und sollte mittelfristig auch in eher schwierigen Kapitalmarktzeiten davon profitieren können.

Auch die Kostenkontrolle für die eingesetzten Anlagestrategien wird stärker in den Vordergrund treten. BAY sieht sich als Spezialist für dynamische Anlagestrategien, die ganz oder auch teilweise mit ETFs umgesetzt werden und fühlt sich mit dieser Ausrichtung gut gerüstet für die nachgefragten Anlagekonzepte institutioneller Anleger.

V. Nachtragsbericht

Der Internetauftritt der Gesellschaft soll für potenzielle und bestehende Kunden eine Quelle von Informationen über die Gesellschaft, ihre Mitglieder und unseren Investmentansatz sein. Unsere aktualisierte Website ist Anfang 2024 ans Netz gegangen.

Aktuell streben wir die Kooperation mit neuen Vertriebspartnern sowie die Verstärkung unserer Marketingaktivitäten an, um neue Mandate zu gewinnen und die Marktwahrnehmung der Unternehmensexpertise bzw. der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zu stärken.

Für das Budget des Geschäftsjahres 2024 (insbesondere leichte Steigerung der AuM bzw. Provisionserlöse) hat das Unternehmen einen konservativen Plan beschlossen. Neben der Akquisition von Neukunden steht das Kostenmanagement im Vordergrund.

 

Eschborn, 28. März 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Youngjun Yoon

BILANZ zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) Täglich fällig 225.398,43 224.995,09
2. Forderungen an Kunden 63.302,41 86.404,31
3. Sachanlagen 3,00 3,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 5.747,71 7.136,19
5. Rechnungsabgrenzungsposten 6.194,03 9.848,76
300.645,58 328.387,35

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.791,12 666,57
2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.981,59 10.364,05
3. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 0,00 0,00
b) Andere Rückstellungen 39.144,73 16.020,00
39.144,73 16.020,00
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
b) Kapitalrücklage 150.000,00 150.000,00
c) Gewinnvortrag 57.546,44 55.966,60
d) Jahresüberschuss 181,70 45.370,13
257.728,14 301.336,73
300.645,58 328.387,35

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

BAY Investment GmbH

Eschborn

2023 2022
1. Zinserträge
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 974,42 0,00
2. Provisionserträge 250.303,26 390.828,72
3. Provisionsaufwendungen 0,00 0,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 13.512,54 12.105,57
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -113.027,28 -174.627,28
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -25.834,10 -23.863,81
-138.861,38 -198.491,09
b) andere Verwaltungsaufwendungen -124.497,92 -140.411,68
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) Auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -919,95 -1.050,99
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag -30,27 -17.196,07
8. Sonstige Steuern -299,00 -414,33
9. Jahresüberschuss 181,70 45.370,13

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023

der BAY Investment GmbH, Eschborn

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a Abs. 1 HGB auf. Da die Gesellschaft ein Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist, sind nach § 340 Abs. 4a HGB in Verbindung mit § 340a Abs. 1 Satz 1 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften auf den Jahresabschluss anzuwenden.

Der Jahresabschluss der BAY Investment GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 264 bis 288, 340 bis 340h HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der RechKredV aufgestellt worden. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Staffelform) wurden gemäß den Formblättern der RechKredV aufgestellt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 85509 eingetragen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Dabei wurden - unverändert zum Vorjahr - die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen, unter der Annahme einer Nutzungsdauer von fünf Jahren, vermindert. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG wurden im Geschäftsjahr der Bildung direkt abgeschrieben.

Die Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Für die ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Abschlussstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen an Kreditinstitute sind von EUR 224.995,09 auf EUR 225.398,43 gestiegen. Sie sind täglich fällig. Die Guthaben werden bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gehalten.

Die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 63.302,41 (Vorjahr: EUR 86.404,31) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen nicht.

Die Sachanlagen in Höhe von EUR 3,00 (Vorjahr: EUR 3,00) haben sich im Berichtsjahr nicht verändert; Zugänge betrafen lediglich geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben wurden. Für die Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 5.747,71 (Vorjahr: EUR: 7.136,19) beinhalten die Mietkaution und Steuerrückforderungen.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 6.194,03 (Vorjahr: EUR 9.848,76) wird im Wesentlichen die im Berichtsjahr für 2024 gezahlte Kfz-Versicherung sowie die Leasingsonderzahlung des betrieblichen Kraftfahrzeuges ausgewiesen, welche ratierlich über die Laufzeit des Leasingvertrages verteilt wird.

Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.981,59 (Vorjahr: EUR 10.364,05). Es bestanden im Berichtszeitraum keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Die Steuerrückstellungen betragen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe von EUR 39.144,73 (Vorjahr: EUR 16.020,00) ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen die Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 13.744,50 (Vorjahr: EUR 16.020,00).

Das gezeichnete Kapital (EUR 50.000,00) und die Kapitalrücklage (EUR 150.000,00) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Provisionserträge in Höhe von EUR 250.303,26 (Vorjahr: EUR 390.828,72) betreffen die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Managementvergütungen im Rahmen des Portfoliomanagements für das verwaltete Sondervermögen.

Zusätzlich hat die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 13.512,54 (Vorjahr: EUR 12.105,57) vereinnahmt, bei denen es sich um verrechnete sonstige Sachbezüge handelt.

Die Personalaufwendungen betragen insgesamt EUR 138.861,38 (Vorjahr: EUR 198.491,09). Davon entfielen auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung EUR 25.943,10 (Vorjahr: EUR 23.863,81).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 124.497,92 (Vorjahr: EUR 140.411,68) betreffen mit EUR 41.690,17 (Vorjahr: EUR 55.465,90) Beratungsleistungen der Gesellschafterin BoB Investment Holding GmbH, Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 13.744,50 (Vorjahr: EUR 16.049,75) sowie beratende Dienstleistungen im Bereich Asset Management in Höhe von EUR 16.065,00 (Vorjahr: EUR 18.654,80) und Mietaufwendungen in Höhe von EUR 13.733,07 (Vorjahr EUR 12.639,84).

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB bestanden zum Abschlussstichtag aus Miet- und Leasingverhältnissen. Dabei beträgt die Laufzeit des Mietvertrags jeweils ein Jahr (frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt) mit Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 13 pro Jahr. Der PKW-Mietleasingvertrag hat eine Laufzeit vom 05/2022 bis 05/2025 (d.h. Restlaufzeit: 16 Monate) und belastet die Gesellschaft zum Abschlussstichtag voraussichtlich noch in Höhe von TEUR 14.

E. Sonstige Angaben

Das gezeichnete Kapital der BAY Investment GmbH (EUR 50.000,00) wird gehalten von:

- - BoB Investment Holding GmbH, Korschenbroich EUR 33.300,00
- - Dr. Youngjun Yoon, Königstein i.T. EUR 16.700,00

Sämtliche Geschäfte mit der BoB Investment Holding GmbH im Berichtsjahr erfolgten zu marktüblichen Bedingungen.

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023:

Dr. Youngjun Yoon, Portfoliomanager, Königstein i.T.

Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB über die Angabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Zahl der im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich beschäftigen Arbeitnehmer betrug:

Geschäftsführer: 1

Teilzeit-Mitarbeiter: 1

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich für Abschlussprüfungsleistungen auf TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 16).

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2023 von EUR 181,70 mit dem Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2023 von EUR 57.546,44 auf neue Rechnung vorzutragen.

F. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die VFE-Lage der Gesellschaft waren bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht zu berichten. Ansonsten wird auf die Prognoseberichterstattung im Rahmen des Lageberichts verwiesen.

 

Eschborn, 26. April 2024

BAY Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Youngjun Yoon

C. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 4) der BAY Investment GmbH, Eschborn, unter dem Datum vom 12. Juni 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BAY Investment GmbH, Eschborn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BAY Investment GmbH, Eschborn - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BAY Investment GmbH, Eschborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften (Wertpapierinstitute) geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei dolosen Handlungen höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen."

N. SCHLUSSBEMERKUNG

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. [10/2021]). Bei der Berichterstattung haben wir die WpIPrüfbV beachtet.

Unsere grundsätzlichen Feststellungen, einschließlich der Feststellungen nach § 8 WpIPrüfbV ("Zusammenfassende Schlussbemerkung"), enthält der Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts. Eine Verwendung des von uns erteilten, in Abschnitt C. wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Hamburg, 12. Juni 2024

Dürkop Möller und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Carsten Matthäus, Wirtschaftsprüfer

Stephan Harzer, Wirtschaftsprüfer

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